Gedankenpolizei!
People who even think about going for a drink face being banned from their town centre for up to two days under wideranging new police powers. Potential trouble-makers can be asked to move on and stay away – even if they have not touched a drop of alcohol. Well-behaved people who refuse to stop drinking can also be targeted. The banning orders – called ‘directions to leave’ – can last for 48 hours and any breach can be punished with a fine of up to £2,500. Fingerprints and DNA samples will be taken. …
Police can act against someone for doing nothing more illegal than looking like they might cause alcoholrelated disorder, whether they have started drinking or not. Those given directions to leave will be handed details on a form, have their photo taken and may even receive a map of the area from which they are banned.
Das ist keine Meldung aus einer Bananenrepublik, sondern aus Großbritannien. Ohne, dass auch nur der Ansatz einer Straftat begangen wurde, darf der Staat also Strafen verhängen, Anweisungen erteilen, Fingerabdrücke und DNA feststellen.
Das fügt sich nahtlos in eine Rechtskultur, in der Verdächtige ohne richterlichen Beschluss jetzt schon 28 Tage von der Polizei festgehalten werden können und die Regierung diesen Zeitraum sogar noch auf 90 Tage ausdehnen möchte. In Deutschland müssten Verdächtige hingegen innerhalb von 24 Stunden einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Es passt aber auch dazu, dass nach einer missliebigen Entscheidung unter dem Human Rights Act, die oppositionellen Tories nichts eiligeres zu tun hatten, als die Abschaffung des Menschenrechtsgesetzes zu fordern.
Nein, mit dem Rechtsstaat ist es in Großbritannien gelegentlich nicht weit her. Es gibt zwar seitenlange Verordnungen über die Besteuerung von Schokoladenkeksen, aber für eine richtig Verfassung mit einem effektiven Grundrechtsschutz, über den sich der Staat nicht nach Belieben hinwegsetzen kann, hat es dann doch nicht mehr gereicht.









Das ist ja dermaßen grotesk… Wann hat das da eigentlich angefangen? Erst mit Labour, oder schon früher?
Haben die in England nicht das Problem mit diesen Saufhorden, die in die Städte einfallen und alles verwüsten?
[...] auf einen Platz kurz vor Nordkorea abzusacken, davon kann man sich gerade wieder mal beim A-Team ein Bild [...]
Gute Frage. NuLab hat sicherlich seinen Anteil daran, aber so eine merkwuerdige Rechtskultur entsteht auch nicht ueber Nacht.
Nebenbei gefragt: Wie sieht eigentlich die Praxis mit Asbos aus? Werden die reichlich eingesetzt, oder hält sich das in Grenzen?
Und was ist aus dem Gesetzesentwurf, der den Beischlaf mit betrunkenen Frauen als Vergewaltigung strafbar machen sollte, um die Verurteilungsrate aufzubessern, geworden?
Und noch eine sehr interessante Frage:
“face being banned from their town centre”
Was ist denn, wenn sie da wohnen? Bedeutet das dann Hausarrest, oder dürfen sie nicht mal mehr heim?
@BvG: Ja, Saufprobleme gibt es hier, aber muss man dafuer mal eben ein paar Grundrechte ausser Kraft setzen? Reicht dafuer nicht gewoehnliches Polizeirecht?
@David: Asbos gelten bei entsprechenden Jugendlichen beinahe als Statussymbol. Und zu zwei Dritteln werden sie gebrochen. Die Vergewaltigung war immer schon strafbar, es ist nur eine Frage der Interpretation durch die Gerichte gewesen. Einen Gesetzentwurf gab es dafuer nicht.
“Die Vergewaltigung war immer schon strafbar”
Das halte ich auch für rechtsstaatlich ganz unbedenklich. Ich meinte das.
Das hatte ich verpasst. Ich weiss nur, dass es diese Diskussionen schon sehr lange gibt. Das erste Mal habe ich hier vor etwa anderthalb Jahren davon geschrieben. Es ist eben nur eine Frage der Anwendung des entsprechenden Vergewaltigungsverbots, aber selbst das wirkt aus Sicht deutscher Juristen, mit denen ich diese Problematik diskutiert habe, sehr schraeg.
Das haben sie sich aus Deutschland abgeguckt. The German “Danger Law” ist unheimlich hipp in englischen Kreisen. Im angelsächsischen Recht gibt es da ja nur “breach of the peace”, was aber einer zumindest gelockerten Beweisführung bedarf und eher repressiven Charakter hat.
Insbesondere alle Maßnahmen mit Anordnungen von Zwangsgeld zur Festsetzung beliebiger - nicht konkret gesetzlich festgelegter - Sanktionen, wie sie im Moment bei uns gerade eingeführt wurden, sind im Moment auf der Insel der letzte Schrei.
Wie die Engländer einen Missbrauch einer quasi gefahrenabwehrrechtlichen Regelung ohne eine Fachgerichtsbarkeit ausschließen wollen bleibt indes ein Rätsel.
@David 18:52
“Sex mit betrunkenen Frauen als Vergewaltigung?”
Wenn die das durchziehen, hat ja jedes Neugeborene einen Vater der im Knast sitzt.
In Ank-Morpork, der größten Stadt der Scheibenwelt, kennt die Stadtwache den Tatbestand des “arglistigen Herumlungerns”. Terry Pratchett ist und bleibt eben der Beste!
Wie unterscheidet sich die englische Regelung vom Guten, alten deutschen Platzverweis ?
Kann mich noch vage daran erinnern das die Vergabe von Platzverweisen in Stuttgart vor ein paar Jahren in der Lokalpresse ziemlich kritisiert worden ist.
Zum Teil wurden Platzverweise ausgesprochen, die es dem Betroffenen verboten hätten Innenstadt-Bereiche zu betreten in den das Arbeitsamt und Suchtberatungstellen lagen.
Hmm. Ueberrascht bin ich nicht. Fingerabdruecke konnten schon jetzt von jedem Passagier von Landon Transport ohne Begruendung durch die Transport Police abgenommen werden, im Rahmen der Anti Terrorism Vorbeugung. Es gab einen kurzen Aufschrei in allen Postillen von Times bis hin zur Metro aber das war es dann schon.
Was ich ueber die Bewohner der Insel feststellte ist dass sie ein durchaus schizophrenes Verhaeltnis zur Freiheit haben. Einerseits ist diese ueberaus wichtig andererseits zeigt man einen ab und an fast devoten Gehorsam gegenueber dem Staat.
@ Alrik. Das in Stuttgart waren keine Platzverweise sondern Aufenthaltsverbote. Für diese waren umfangreiche verwaltungsrechtliche Verfahren erforderlich. In den meisten Fällen waren die Betroffenen leider entweder zu desinterssiert (Drogenkonsum) oder zu unfähig (Dummheit), um auf die Anhörungen klug zu reagieren.
In Deutschland kann man solchen Verfahren zum Glück mit einer umfangreichen verwaltungsrechtlichen Dogmatik begegnen, so z.B. der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Es gibt zudem Möglichkeiten im einstweiligen Rechtsschutz und vor allem qualifizierte und spezialisierte Richter an den Verwaltungsgerichten.
In England ist lange Zeit eine Art Gefahrenabwehrrecht völlig unbekannt geblieben. Gegen so etwas wie einen Gefahrenverursachen konnte nur repressiv, also vor allem mit Gerichtsurteilen vorgegangen werden.
Ah, danke, wieder was gelernt.
Ich wusste nicht mal, das es einen Unterschied zwischen Aufenthaltsverbot und Platzverweis gibt ;)
Meridia reviews….
Meridia no prescription….