Alle kirre in Kirrweiler

11.09.2007 20:15 - Statler & Waldorf by Statler - 19 Kommentare

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19 Kommentare » Neuer Kommentar zum Beitrag

Diskus, 11.09.2007 21:13

Ich glaube, das ist recht normale Bauordnung, oder irre ich mich? Nicht unbedingt auf Kirrweiler beschränkt.

 
FAB., 11.09.2007 21:21

Vielleicht – nur vielleicht – hat das Städtchen ja ein Ortsbild, das es sich bewahren möchte? Dessen Gesamteindruck durch allzu extravagante Einzelgebäude ruck-zuck zerstört wäre? Vielleicht – nur vielleicht – ist man dort ja sogar an Fremdenverkehr interessiert oder lebt gar davon, und möchte sich das zu Erwerbszwecken dienliche Ortsbild erhalten? Der Möglichkeiten sind viele. Ich kenne den Ort nicht. Aber daß kein Mensch eine Insel ist, und ein Baugrundstück innerhalb einer bereits existierenden Ortsbildes etwas anders zu beurteilen ist als eins auf dem Mond, leuchtet jedenfalls mir schon ein.

Statler, 11.09.2007 22:44

Letztens im befreundeten alpenländischen Ausland ein Ensemble gesehen — wohlgemerkt in einem kleinen Dorf auf 1200m — in dem zwischen alten Bauernhäusern ein sehr moderner Bungalow stand, mit Flachdach und reichlich Glas.

Uns es sah klasse aus. Das hätte in Deutschland, in Kirrweiler jedenfalls, niemand genehmigt. Aber dieser Kontrast aus Altem und Gewagt-Neuem gab in jedem Fall mehr her, als es der Fall gewesen wäre, wenn jemand auf dieses freie Baugrundstück zwischen den alten Bauernhäusern einen anbiedernden 08/15-Bau mit Satteldach gesetzt hätte.

Ich hab ja nichts dagegen, wenn alte Bausubstanz durch Denkmalschutz bewahrt wird, im Gegenteil, das finde ich sogar gut. Aber wer neu baut, der sollte auch was wagen dürfen, denn seelenlose Satteldach-Einfamilienhäuser mit Rauhputzfassade gibt es nun wirklich genug auf dieser Welt.

Libero, 12.09.2007 06:21

@Statler

ich sehe in Berlin viele Kontraste zwischen alten Bauten und gewagt neuen Bauten. Der Kontrast ist allerdings nicht reizvoll, die Dinger sind schlicht und einfach häßlich. Ich frage mich wirklich, ob die Architekten die Ensemblewirkung bedacht haben. Das ihr Haus da stehen wird, wo andere Häuser bereits stehen. Falls Sie wieder in Potsdam sein sollten, suchen Sie im Nobelviertel am heiligen See zwischen Gründerzeitbauten den Glaskubus der Bundesbank. Das ist nicht mehr gewagt, das ist eine Frechheit, selbst wenn man berücksichtigt, daß die Altneubauten der DDR noch dreister sind. Das heißt nicht, daß man einen Neostil übernehmen muß, das heißt nur, daß sich reizvoll Neues nur dann bereichernd in ein Ensemble von alten oder älteren Bauten einfügt und trotzdem ein Blickfang ist, wenn der Architekt und der Bauherr Geschmack haben. Leider ist finanzieller Wohlstand keine Garantie für geschmacklichen Wohlstand, wie ein Gang durch die meisten Siedlungen der Neuzeit belegt. Gerade da, wo viele Bauherren sich austobten, herrscht eine Tristesse des Geschmacks. Das die Menschen dafür kein Gefühl haben, verstehe ich nicht.

Ähnliches kennt man von der Malerei. Es gibt die Höhenlinie und es gibt die bloßen Nachahmer, die nur nachahmen können. Wenn man jemals durch Studiengalerien gegangen ist, weiß man, warum die Nachahmer Bilder die Meisterwerke der Gemäldegalerie nicht verdrängen.

seelenlose Satteldach-Einfamilienhäuser
Die fördert nicht nur die Bauordnung. die langweiligen, tristen, öden Gärten, die sie umgeben, sicherlich nicht. Die sind in Eigenverantwortung entstanden. Da zeigt sich, das den meisten Besitzern der Geschmack und das Gefühl für ein Ensemble aus Pflanzen, Büschen und Bäumen schlicht und einfach fehlt.

 
 
 
Florian, 11.09.2007 21:38

@1:
Richtig, jede Kommune in Deutschland hat so etwas.

Und ich glaube, die Notwendigkeit einer Bauordnung kann man auch als Liberaler begründen:
Ein staatlicher Eingriff ist vereinfacht gesagt dann zulässig, wenn das individuelle Handeln negative externe Effekte hervorruft.
Wenn nun jeder so baut, wie er gerade Lust hat, gibt es dann negative externe Effekte?

Ich glaube: ja.
Zum einen einmal auf das ästhetische Empfinden der Mitmenschen: wenn in einer Kleinstadt mit Fachwerk-Altstadt zwischendrin ein Betonklotz steht, ist das ästhetisch unbefriedigend.
Dito wenn die Dachneigungen zu unterschiedlich sind. Sieht sehr unruhig und unangenehm aus. Und wird daher i.d.R. nicht gemacht.

Oder auch ganz praktisch:
Wenn meine Nachbarn beliebig hoch bauen dürften, läge mein Grundstück im Schatten. Was ein negativer externer Effekt ist. Daher die Beschränkung auf z.B. 2 Geschosse.

 
Libero, 11.09.2007 21:58

Bauordnungen dieser Art gab es schon, da waren die Staaten der Landesherren noch damit beschäftigt, die freien Städte unter ihre Herrschaft zu bringen. Aber sicherlich zählt Statler die freien Städte auch zu den Formen staatlicher Knechtschaft.

Es gibt ja auch Bauherren, die nutzen ihre Möglichkeiten der Gestaltung voll aus. Leider übersteigen ihre finanziellen Möglichkeiten oft ihre ästhetischen Fähigkeiten und es entstehen Bauten, die wie die Faust aufs Auge in ihre Umgebung passen.

 
googlehupf, 12.09.2007 00:52

Ja, man sollte auch auch als Liberaler durchaus für eine staatliche Bauordnung sein. Grundsätzlich völlig okay. Die Bauhöhe als Externalität wegen des Schattenwurfes halte ich z.B. für ein sehr gutes Argument.

Wenn ichs mir allerdings in konkreter Ausprägung ansehe, ist das nichts wofür ich mich wirklich begeistern kann.
Ist es wirklich so schlimm wenn die Dachreihe wegen ein paar Grad Unterschied “unruhig” aussieht (ich find das ja gerade schön), ist es eine solche ästhetische Zumutung wenn das Dach nicht “rot bis rotbraun” sondern sondern evtl. orange oder beige ist? Zementiert man damit nicht nur den optischen Status Quo und lässt keinen Platz für Neues?

Was ist denn mit den Rechten der Eigentümer? Ich empfinde auch so einiges gegen dessen Anblick ich mich nicht wehren kann als ästhetische Zumutung (Fiat Multipla, Plataeu-Schuhe, die Vokuhila des Nachbarn) aber eine strikte Ordnung habe ich dafür noch nicht verlangt. Aber Scherz beiseite, eigentlich will ich nur sagen: Bauordnung ja – aber etwas lockerer könnte es schon sein.

 
Libero, 12.09.2007 13:06

WELT ONLINE – Diese Alexa ist hässlich wie die Nacht
http://www.welt.de/kultur/article1175857/Diese_Alexa_ist_haesslich_wie_die_Nacht.html

Typisch rückgewärts gewandte Konservative, die nicht den großen Atem der Zukunft und der Freiheit in sich spüren.

Der reichste Mann Portugals scheint zugleich der Ärmste zu sein. Sein Geschmacksempfinden ist mit dem röhrenden Hirsch bereits überfordert.

 
fpk, 12.09.2007 13:58

Gegen die Zwänge der Bauverordung gibt’s dort einen vorzüglichen Riesling. Sehr befreiend!

 
drchaos, 12.09.2007 16:57

Wenn man es sich mal logisch überlegt, kann das ästhetische Empfinden von Dritten ja wohl kaum Maßstab für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens sein – man stelle sich das gleiche Prinzip angewandt auf Autos oder gar auf Menschen (darf man Dicke auf die Strasse lassen?) vor. Ich persönlich finde, der Fiat Multipla sieht zum Kotzen aus, soll man deswegen alle diese Fahrzeuge verbieten?

Schattenwurf kann man ja als konkrete Beeinträchtigung noch gelten lassen (allerdings könnte überhaupt niemand mehr bauen, wenn das Beschatten fremder Grundstücke generell unzulässig wäre, vor allem bei niedrigem Sonnenstand…), alle anderen Argumente sind dagegen kaum überzeugend, insbesondere auch nicht das mit der Bewahrung des “Ortsbildes”. Orte und Städte sind keine Gesamtkunstwerke sondern Plätze zum Leben; wer ein ersteres errichten oder bewahren will muss sich halt alle beteiligten Gebäude sowie genügend Platz darumherum kaufen.

FAB., 12.09.2007 18:58

Autos und Menschen kann ich aus dem Weg gehen, wenn ich sie denn als unerträglich empfinde. Dem Nachbargrundstück nicht. Ich stecke all mein Geld in eine Hütte, verschulde mich gar noch auf 30 Jahre, und dann, wenn ich mich so richtig langfristig gebunden habe, setzt mir ein neuer Nachbar etwas vor die Nase, das beim Betrachten sofortigen Augenkrebs auslöst…? Wie gesagt, no man is an island, ein bißchen Rücksichtnahme auf die Belange der zwangsweise Mitbetroffenen darf man schon erwarten. Und damit das jeweils erforderliche Maß der Rücksichtnahme nicht mittags um 12 vor dem Saloon ausgeschossen werden muß, gibt es sowas wie das Baurecht. Freilich, wir könnten auch so eine Art afghanischer Nomadenkultur einführen, dann kann jeder, dem das Zelt des Nachbarn nicht paßt, sein eigenes zusammenfalten und drei Täler weiterziehen, und man könnte den besonders Sensiblen freundlich auf diese Ausweichmöglichkeit verweisen.
Bei näherem Bedenken habe ich aber doch lieber was Solideres.

drchaos, 13.09.2007 08:31

Genauso kann man aber argumentieren, ich hab mich auf 30 Jahre verschuldet um ein Häuschen zu kaufen, und jetzt verhindern die obskuren Ansichten meines Nachbarn, dass ich aufstocke um ein Zimmer für den (ggf. unerwarteten) Sprössling zu bauen. Was ist, wenn der alte Nachbar sein Haus verkauft und der neue Besitzer macht aus dem schönen Rosengarten neben meinem Grundstück einen Fussballrasen für seine Blagen?

Man kann keinen Anspruch darauf herleiten, dass irgendjemand anders mit seinem Eigentum auf eine bestimmte Art und Weise verfährt, nur um den ästhetischen Ansprüchen einzelner Nachbarn zu genügen. Wenn der Nachbar seinen pinkfarbenen Multipla direkt vor meinem Balkon parkt, bleibt mir auch nichts anderes übrig als wegzugucken, warum sollte das bei blauen Dachziegeln anders sein?

FAB., 13.09.2007 09:11

Genauso kann man aber argumentieren, ich hab mich auf 30 Jahre verschuldet um ein Häuschen zu kaufen, und jetzt verhindern die obskuren Ansichten meines Nachbarn, dass ich aufstocke um ein Zimmer für den (ggf. unerwarteten) Sprössling zu bauen.

Ob ich aufstocken darf, richtet sich gerade nicht nach den Wünschen des konkreten Nachbarn im Einzelfall, sondern nach den in dieser Gegend für alle geltenden Bauvorschriften. Die kenne ich, bevor ich dort ein Grundstück kaufe. Ich kaufe es ja gerade so, mit den für es geltenden Beschränkungen, im Zweifel etwas günstiger als ein frei bebaubares Grundstück.

Was ist, wenn der alte Nachbar sein Haus verkauft und der neue Besitzer macht aus dem schönen Rosengarten neben meinem Grundstück einen Fussballrasen für seine Blagen?

Daß mein Nachbar seine Rosen rodet, damit die Blagen Ball spielen können, ist erstens schon keine Baumaßnahme, sondern nur eine andere Nutzung der unbebauten Grünfläche; zweitens offenkundig so relativ unerheblich, daß ich das hinzunehmen habe. Im Nachbarrecht geht es eben meistens um fließende Übergänge, um das, was gerade noch, und das, was gerade nicht mehr geht. Darüber, wer das nach welchen Maßstäben im Einzelfall entscheidet, kann man streiten; nicht ernsthaft bestreiten kann man m.E., daß es jemand entscheiden muß.

Wenn der Nachbar seinen pinkfarbenen Multipla direkt vor meinem Balkon parkt, bleibt mir auch nichts anderes übrig als wegzugucken, warum sollte das bei blauen Dachziegeln anders sein?

Weil die Dachziegel etwas unbeweglicher und dauerhafter sind als ein abgestelltes Auto.

PS: Gerade mal nachgesehen, was das eigentlich für ein Gefährt ist – urgh! Das Ding! In der Tat, man wendet instinktiv den Blick ab, wenn einem auf der Autobahn sowas begegnet.
Kleiner Praxistip: blickdichte Bepflanzung anlegen dort, wo das eigene Gelände an den Multipla-Stellplatz grenzt.

drchaos, 13.09.2007 17:54

Ob ich aufstocken darf, richtet sich gerade nicht nach den Wünschen des konkreten Nachbarn im Einzelfall, sondern nach den in dieser Gegend für alle geltenden Bauvorschriften. Die kenne ich, bevor ich dort ein Grundstück kaufe. Ich kaufe es ja gerade so, mit den für es geltenden Beschränkungen, im Zweifel etwas günstiger als ein frei bebaubares Grundstück.

Gegen einen entsprechenden Vertrag beim Kauf des Grundstücks lässt sich zwar auch aus marktanarchistischer Sicht nichts einwenden; dies ist allerdings nicht vergleichbar mit der heutigen Situation, in der wildgewordene Kommunalpolitiker nach Lust und Laune über Grundstücke, die sich nicht in ihrem Besitz befinden, Bebauungspläne erlassen, ändern und -wenn es sich um gute Bekannte oder zahlungskräftige Parteispender handelt- auch mal grosszügig Ausnahmen erlassen können. Mit dem Schutz berechtigter Interessen der Nachbarn hat dies alles nichts zu tun, es handelt sich lediglich um eine “typisch deutsche” Überregulierung, die ausschliesslich der Beförderung von Partikularinteressen dient und für den Rest der Bevölkerung nur überflüssige Gängelei darstellt.

Darüber, wer das nach welchen Maßstäben im Einzelfall entscheidet, kann man streiten; nicht ernsthaft bestreiten kann man m.E., daß es jemand entscheiden muß.

Genau zur Abgrenzung solcher Streitigkeiten gibt es das Eigentumsrecht; im Falle der Gartenbepflanzung (die übrigens durchaus erhebliche Folgen für den Nachbarn haben kann, denken Sie an Laub, Blütenpollen, …) erkennen Sie das ja auch offenbar an, was ist der Unterschied zum Haus? Bäume sind mindestens genauso langlebig…

Weil die Dachziegel etwas unbeweglicher und dauerhafter sind als ein abgestelltes Auto.

Im Normalfall kauft man sich ein Auto, das anschliessend die nächsten 8-15 Jahre den grössten Teil des Tages in der erwähnten Einfahrt steht. Ein Dach hält normalerweise auch nicht viel länger als 30, 40 Jahre, sooo gross ist der Unterschied also auch nicht. Abgesehen davon kann man sich auch ein ultrahässliches Gartenhaus hinstellen (in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, solange es keine Heizung/WC hat).

Sorry, aber ich sehe immer noch nicht, wieso man alle bewährten liberalen Prinzipien über Bord werfen muss, sobald es um den Wohnbau geht (bei Moscheen scheint der eine oder andere das ja wieder anders zu sehen…).

 
 
 
 
 
antistate, 13.09.2007 09:14 Subscribed to comments via email

ich denke auch dass das Baurecht ein tiefgreifender Eingriff in die Eigentumsrechte ist.

Wenn ich durch eine staatlich genormte Neubausiedlung fahre kommt mir regelmaessig der Brechreiz.

Wer, der bei sinnen ist kauft sich denn diesen Bauflecken (ja direkt am Klofenster desNachbarn) wo er dann sein genau vorgegebenes Standard-Haus draufsetzen darf?
Noch ein wenig individualitaet durch die Kaupe und einen Erker im Wohnzimmer ausgedrueckt. Pfui!

Aber es gibt ja auch Leute die die sozialistischen Arbeiterkaefige in Plattenbauten gut finden.

p.s. der multipla ist wahrhaft eine inkarnation schlechten geschmacks und auch von mir seit jahren als beispiel herangezogen ;-)

FAB., 13.09.2007 09:26

Daß diese Reihenhaussiedlungen so grauenvoll sind, liegt aber weniger an den Beschränkungen des staatlichen Baurechts, als an der Geschmacklosigkeit der Bauherrn und der Leute, die sowas hinterher kaufen. Man könnte im Rahmen der Bauvorschriften auch hochwertiger bauen. Daß die – privaten – Bauherrn es dennoch nicht tun … sign of the times.

drchaos, 13.09.2007 18:07

Hochwertigkeit im Sinne von teuer ist nicht das Problem; nicht zuletzt aufgrund maßloser Wärmedämmungsvorschriften im Zeitalter von Ökowahn und Klimapanik wird in Deutschland nach wie vor so teuer gebaut wie sonst kaum irgendwo auf der Welt. “Teuer” und “individuell” sind aber zwei verschiedene Dinge; individuelles Bauen ist -gerade in den Ballungsräumen- mit den Mitteln, die man als Angestellter realistischerweise erwirtschaften kann, schon lange nicht mehr möglich.

In einem Punkt haben Sie aber schon nicht ganz unrecht, denn meistens scheitert das gar nicht an den Bauvorschriften sondern schon lange vorher an den dank künstlicher Baulandverknappung unter dem Deckmäntelchen des Umweltschutzes unbezahlbar teuer gewordenen Grundstücken geeigneter Grösse.

 
 
Gernot Kieseritzky, 13.09.2007 11:16

> p.s. der multipla ist wahrhaft eine inkarnation
> schlechten geschmacks und auch von mir seit
> jahren als beispiel herangezogen ;-)

Ich fahre einen Fiat Multipla, Sie unsensibler Rüpel! ;-)

@FAB: Wenn man bereits glaubt wegen ästhetischen Wohlbefindens nach dem Staat zu schreien, wie äußert sich dann Ihr “Liberalismus” erst auf anderen Politikfeldern? Echt lächerlich.

FAB., 13.09.2007 11:35

Es darf spekuliert werden. Aber auch Argumente zur Sache werden gerne genommen. Im übrigen bekenne ich mich gerne als finstrer Reaktionär, wenn Ihnen das beim Kategorisieren weiterhilft.

 
 
 

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