Kurze Frage aus der Schweiz

Läuft das jetzt unter dem Titel “legales Meutern” oder unter “Rettung des Rechtsstaats”?

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25 Kommentare » Neuer Kommentar zum Beitrag

David, 17.09.2007 15:33

Es würde mich in diesem Zusammenhang schon interessieren, ob die Feststellung eines übergesetzlichen Notstandes durch eine übergeordnete Instanz erfolgen kann – Verteidigungsminister entscheidet: Yepp, Notstand; Kampfpilot muß handeln. Ich habe den vagen Verdacht, daß das so mal nicht gemeint war.

 
lemar2, 17.09.2007 16:02

Ich denke, dass da wohl auch gern jemand den “Weg des Propheten” beschreiten möchte… ;-)

 
Rayson, 17.09.2007 16:03

Aus dem Wehrstrafgesetz:

§ 5 Handeln auf Befehl

(1) Begeht ein Untergebener eine rechtswidrige Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht, auf Befehl, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt, daß es sich um eine rechtswidrige Tat handelt oder dies nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist.

(2) Ist die Schuld des Untergebenen mit Rücksicht auf die besondere Lage, in der er sich bei der Ausführung des Befehls befand, gering, so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern, bei Vergehen auch von Strafe absehen.

Ein Befehl exkulpiert also nicht, das “Regeln durch die übergeordnete Instanz” entfällt.

 
M.M., 17.09.2007 16:29

Mann, das ist hart. Wenn ich also Pilot bin, tue ich gut daran, jedesmal mit dem Flugplan, der Wetterlage und des technischen Checks auch noch das Wehrstrafgesetz zu konsultieren.

Irgendwie habe ich das Gefühl, so ein Pilot bei der Bundesluftwaffe ist wahrscheinlich etwas überfordert im Fall der Fälle. Ich stell mir dann vor, dass im linken Ohr der Leitoffizier brüllt: schiess! und im rechten der Vertreter des Bundeswehrverbands : tu’s nicht!

Die Diskussion ist eh ziemlich akademisch. Weil was du als Pilot auch immer tust in so einem Fall – z.B. Flugzeugentführer will den Kölner Dom rammen – ist falsch. Und ändert den Rest deines Lebens.

Rayson, 17.09.2007 16:50

Das Wehrstrafgesetz wurde dir als Pilot schon bei der Grundausbildung eingebimst, keine Sorge.

Und alles, was das Gesetz verlangt, ist, dass du nicht auf Stimmen in deinem Ohr hörst, sondern das Gesetz befolgst. Und wenn das Gesetz fordert, den Entführer den Dom rammen zu lassen, dann tust du das eben.

Was mich nur wundert, wäre, woher andere die Überzeugung hernehmen, ein solcher Pilot würde dann schon von sich aus entgegen dem Gesetz handeln und einen Notstand für sich in Anspruch nehmen. Meines Erachtens ist die notwendige Folge der aktuellen Rechtslage, dass das Flugzeug sein Ziel erreichen wird. Was auch sonst: Wer schreibt denn Gesetze mit der Hoffnung ihrer Nichteinhaltung.

M.M., 17.09.2007 17:32

Es gibt Momente, da bin ich echt froh, dass ich kein Kampfpilot geworden bin. Jetzt ist wieder so ein Moment. ;-)

 
Marco, 18.09.2007 17:38

Das Wehrstrafgesetz wurde dir als Pilot schon bei der Grundausbildung eingebimst, keine Sorge.

Na wenigstens denen. Ich stelle mir gerade vo, wie meinem PzFlakBtl befohlen wird, ein Passagierflugzeug runterzuholen. Da weiß vermutlich nicht mal jemand, dass es überhaupt ein Wehrstrafgesetz gibt. ;-)

Rayson, 18.09.2007 17:59

Na gut, es gibt auch Einheiten, in denen die nicht ganz so Hellen konzentriert werden…

Aber ernsthaft: Hat das so nachgelassen? Ich konnte damals das Wehrstrafgesetz nach vier Wochen im Schlaf runterbeten…

Marco, 18.09.2007 18:16

Na gut, es gibt auch Einheiten, in denen die nicht ganz so Hellen konzentriert werden…

Anwesende natürlich ausgenommen. ;-)

Aber ernsthaft: Hat das so nachgelassen? Ich konnte damals das Wehrstrafgesetz nach vier Wochen im Schlaf runterbeten…

Nun, Schlaf ist hier auch das richtige Stichwort, Damit wird sich nämlich in der Hauptsache beim “Unterricht” in der Bundeswehr beschäftigt – zumindest in meiner (ehem.) Standort.

Rayson, 18.09.2007 18:39

Anwesende natürlich ausgenommen. ;-)

Selbstverständlich ;-)

Schlaf ist hier auch das richtige Stichwort, Damit wird sich nämlich in der Hauptsache beim “Unterricht” in der Bundeswehr beschäftigt – zumindest in meiner (ehem.) Standort.

Die zeitlich unterschiedliche Ausübung erklärt vielleicht die Differenzen im Ergebnis ;-)

 
 
 
 
 
 
R.A., 17.09.2007 17:13

> Läuft das jetzt unter dem Titel “legales
> Meutern” oder unter “Rettung des
> Rechtsstaats”?
Weder noch.
Das läuft unter “übliche Unpolitik und Medienhysterie”.

Die konkrete Frage ist nicht wirklich relevant und wird nur diskutiert, um sich nicht über real zu lösende Probleme unterhalten zu müssen oder gar Verantwortung dafür zu übernehmen.

Die Originalaussagen von Jung mit Kontext kennt sowieso noch keiner (die kommen erst am Donnerstag), aber die üblichen Verdächtigen können sich schon mal lautstark entrüsten.

Ansonsten heißt “übergesetzlicher Notstand” letztlich nur, daß man (ob nun als Minister oder als Pilot) bewußt etwas Strafbares tut, weil man zur Überzeugung gekommen ist, damit Schlimmeres verhüten zu können.
Und das bedeutet, daß man sich anschließend einem Strafverfahren stellt, und wenn man Glück hat, teilt das Gericht die Beurteilung und sieht von einer Bestrafung ab.

Echte Zivilcourage zeigt sich darin, daß man dieses Risiko eingeht, weil man nach eigener moralischer Abwägung gehandelt hat.

Wer vorher erklärt, er würde das grundsätzlich immer machen oder nie machen oder er bräuchte für sein moralisches Handeln oder Unterlassen irgendwelche gesetzliche Grundlagen, der ist im Zweifelsfall ein profilneurotischer Sesselpupser.

Rayson, 17.09.2007 17:17

Das ignoriert jetzt aber gekonnt die Lage des einzelnen Piloten.

 
 
Max, 17.09.2007 17:17

Wäre das nicht fein? Eine denkende Armee, aber nein, denn freien Geist unterdrückt man lieber ein bisschen im Staate. Und dann sollte man sich aber auch nicht wundern, wenn dabei Soldaten-Statements rauskommen, die jenseits jeglicher Bildung und Denkens sind…

Meinen Segen haben sie, genauso wie damals diese israelischen Flieger sich gewehrt haben…
Im Kriegszustand wäre das natürlich etwas schwerer, da würde man wohl etwas härter durchgreifen…

 
R.A., 17.09.2007 17:28

@Rayson:
> Das ignoriert jetzt aber gekonnt die Lage
> des einzelnen Piloten.
Falls Du meinen Kommentar meinst – das sollte eigentlich genauso für einen Piloten gelten.

Wie überhaupt für Jeden, der plötzlich in eine Situation kommt, wo er mit einem Eingreifen zwar gegen Gesetze verstößt, aber Menschen retten kann.

Das mit dem Terror ist doch nur eine Variante, über die man gerade politische Scheingefechte führen kann.

Zugrunde liegt aber hier ein moralisches Dilemma der Art, wie es seit Jahrtausenden philosophisch diskutiert wird.

Rayson, 17.09.2007 18:05

@R.A.

Ja, den meinte ich – steht auch als Antwort zu diesem da (Achim, deine Kommentar-Thread-Funktion wird immer noch von diesen Gewohnheitstieren ignoriert!!!).

Ich wäre jedenfalls als jemand, der in eine solche Situation mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit nicht geraten wird, sehr vorsichtig damit, jene, die diesen Luxus nicht in Anspruch nehmen können, als “profilneurotische Sesselpupser” zu beschimpfen, wenn sie mit so einer ungeheuren Entscheidung nicht allein gelassen werden wollen.

Und wie gesagt, ich halte die Annahme, jemand würde dann sozusagen als fleischgewordenes Gewissen aus eigenem Antrieb gegen die Gesetzeslage handeln und frischen Blicks und frohen Muts einem Prozess wegen Massenmords entgegensehen, für sehr gewagt. Um es auch hier vorsichtig auszudrücken.

David, 17.09.2007 18:12

Ich denke, eine Anklage wegen Mordes wäre unwahrscheinlich. Selbst wenn der Notstand nicht bestätigt werden sollte, würde man wahrscheinlich in Betracht ziehen, daß dessen Vorhandensein angenommen wurde, und unter diesen Umständen wüßte ich dann nicht, welches Mordmerkmal erfüllt sein sollte. Aber ich bin nur Laie, vielleicht irre ich mich.

 
R.A., 17.09.2007 19:31

@Rayson:
In der Tat, diese feinziselierte Thread-Verschachtelung habe ich übersehen.

Inhaltlich gebe ich Dir komplett recht, ich hatte etwas mißverständlich formuliert, wenn der Pilot nach einer gesetzlichen Grundlage fragt, ist das profilneurotisch etc.

Das war gemünzt auf Leute die glauben, sie könnten so schwierige Gewissensentscheidungen (in Situationen, die doch immer ganz anders kommen werden, als man sich theoretisch vorstellen mag) von vorneherein ganz sicher in einer Richtung entscheiden.

 
 
 
Alrik, 17.09.2007 21:24

>Läuft das jetzt unter dem Titel “legales Meutern” oder unter “Rettung des Rechtsstaats”?

 
Alrik, 17.09.2007 21:25

Das läuft unter “Die Hände in Unschuld waschen bevor man sie sich schmutzig gemacht hat” und ist ein beliebtes Deutsches Gesellschaftsspiel für das man eine Kamera, ein Mikrofon und einen Politiker braucht.

Ich bin jedenfalls froh, das ich mir dem Fall dass ich in einen entführten Flugzeug mit Kurs auf den Kölner Dom (oder den Kölner HBF bzw die Messehallen) sitze nicht auch noch befürchten muß eventuell von der deutschen Luftwaffe abgeschoßen zu werden.
Das würde mir dann doch den ganzen Tag versauen.

M.M., 18.09.2007 07:13

Okay, das war jetzt der Aufsteller des frühen Morgens. In der Tat, das wäre ein ziemlich versauter Tag. Ich denke aber auch darüber hinaus. Zum Beispiel an die Inschrift auf dem Gedenkstein: Abgeschossen.

 
 
XiongShui, 18.09.2007 12:04

Erstaunlich finde ich im Verlauf dieser Diskussion, wie weit immer noch die Denkart “preußischer Kadavergehorsam” verbreitet ist. Man sollte doch meinen, der sei spätestens in den Fünfzigern mit dem Aufkommen des “Bürgers in Uniform” in den Mülleimer der Geschichte gewandert.

Mitnichten. Es wird immer noch so diskutiert, als müsse einem Befehl (oder einem Gesetz) unter allen Umständen Folge geleistet werden.

Niemand kann mir in keiner Situation befehlen, bewusst und gewollt Menschen zu töten.

Der Pilot riskiert allenfalls einen Prozeß wegen Befehlsverweigerung, in dem er weitaus höhere Chancen hat, straffrei auszugehen, wenn er den Befehl zum Abschuss einfach ignoriert.

Den Tod der dann möglichen Opfer eines aktiven Absturzes, hat auch nicht der Pilot zu verantworten, sondern die Terroristen. Wo ist also das wirkliche Dilemma?

Das Dilemma ist die Anmaßung und jeden Anstand vermissen lassende Einlassung eines Politikers, der sich einbildet, Mordbefehle erteilen zu dürfen. Der gehört vor Gericht: Jetzt!

Libero, 18.09.2007 13:16

Den Tod der dann möglichen Opfer eines aktiven Absturzes, hat auch nicht der Pilot zu verantworten, sondern die Terroristen. Wo ist also das wirkliche Dilemma?

Übersetzen wir das mal in einer andere Situation. Es handelt sich um eine militärische Aggression, wobei die Angreifer Zivilisten als Schutzschilder benutzen.

Ich lasse sie gewähren. Wenn dann die Angreifer geschützt durch die menschliche Schutzschilder andere Menschen töten, sind die Angreifer die Schuldigen.

Dem Befehl oder dem Gesetz muß man nicht automatisch gehorchen. Das wäre tatsächlich Kadavergehorsam.

Wäre es auch Kadavergehorsam, wenn man ohne Befehl und ohne Gesetz als Pilot so handeln würde? Dann wären es immer noch die Schuld der Terroristen, denn ohne deren Geiselnahme hätte der Pilot nicht gefeuert.

Kadavergehorsam wäre es, wenn der Pilot dann auf einen Befehl und ein Gesetz warten würde, obwohl er persönlich davon überzeugt wäre, das er handeln muss.

Obendrein gehst du davon aus, das der Pilot nur die Option Abschuß hat. Die hat er nicht. Er kann versuchen, den Pilot des gekaperten Passagierflugzeuges von der Flugbahn abzubringen.

Wie würden dann die Entführer reagieren? Bestimmt nicht brav mit Landung, sondern mit Zerstörung des Flugzeuges. Auch in diesem Fall wären es die Terroristen, die den Tod der Passagiere alleine zu verantworten haben.

Egal, wie sich der Pilot der Militärmaschine entscheidet, er wird an dieser Entscheidung bis an sein Lebensende zu knabbern haben.
Ob mit oder ohne Befehl oder Gesetz.

Du glaubst anscheinend, das lässt den Piloten unberührt, wenn er nicht schiesst und der Terrorakt sein Ziel erreicht. Rational kannst du dir das hunderte Male sagen. Emotional wird du es nicht akzeptieren.

Das ist eine Gefühlslage wie die eines S-Bahnfahrer, vor dessen Zug sich ein Mensch wirft. Das zeichnet einen fürs Leben, egal, welche Entscheidung du triffst. Ob du zusiehst, wie die Passagiermaschine ihr Ziel trifft und die Maschine und die Menschen verglühen. Oder es dein Schuß war, der zum Absturz oder zur Explosion der Maschine führt. Das ist die Wahl zwischen Teufel und Belzebub.

 
Chripa, 18.09.2007 13:36

Das wahre Dilemma besteht darin, dass es nicht schön ist, wenn
das entführte Flugzeug beispielsweise auf ein Atomkraftwerk
gelenkt wird. (Das war am 11.September schon angedacht worden.)
Eine Diskussion darüber abzublocken bzw. mit Hilfe der Strafjustiz
beenden zu wollen ist weder demokratisch noch intelligent.

 
 
Marco, 18.09.2007 18:18

OT: Ich habe hier ein kleines Forum für freie Diskussionen eingerichtet. Wäre nett, wenn ihr dort vorbeischaut und Euch registriert. ;-)

 
Staatsbürger, 21.09.2007 18:45

Hallo Leute,
ich hab da mal ne Frage.
Nehmen wir mal an, Herr Jung will trotz eindeutigem Gerichtsurteil, der den Abschuss von Zivilflugzeugen verbietet, Passagierflugzeuge mit Terroristen abschießen lassen.
Und er das Recht auf den übergesetzlichen Notstand gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann, da sich Herr Jung schon vor so einer Notsituation geäußert, bzw. entschieden hat und er erst gar nicht in den Gewissenskonflikt kommen kann, um das Recht des übergesetzlichen Notstandes auszurufen.
So wäre Herr Jung doch ebenfalls als Terrorist anzusehen.
Das würde doch auch bedeuten, dass jeder Bundesbürger die Pflicht hätte, Herr Jung mit einer Waffe sofort Standesrechtes zu erschießen, um weitere Gefahr vom Volke abzuwenden. (Gefahr in Verzug). In diesem Falle würde sich doch derjenige, der Herr Jung erschießt, in einem Gewissenskonflikt bzw. Zerreißprobe befinden
und somit das Recht auf den übergesetzlichen Notstand haben.
Oder?
(etwas kompliziert, aber einleuchtend!)

 

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