Soldatengesetz adé! oder: Die “BRD” auf dem Weg in den Totalitarismus
Eines der (wenigen) theoretischen Lehrfächer, die ich in der Grundausbildung ‘genoss’, und die ich später als Batteriechef, Hörsalleiter bzw. stellvertretender Bataillonskommandeur selber* lehrte, waren “Wehrrecht” und “Wehrdisziplinarordnung”. Ich will hier keinen langen Vortrag halten - zum Thema “Jung will auch ohne gesetzliche Grundlage schießen lassen” nur das: Hier stiftet ein veritabler Minister zur möglichen Begehung einer kapitalen Straftat an, und jeder Jetpilot, der die entsprechenden ”Befehle” befolgt, ja selbst der Feldwebel, der die Phantom betankt, macht sich strafbar. Im Soldatengesetz heißt es unmissverständlich - ich repetiere sinngemäß: Ein gesetzwidriger Befehl ist unrechtmäßig und braucht nicht, ein Befehl gar, der zu einer Straftat aufruft (hier: Totschlag bzw. Mord - denn der “Gegner” ist kein gesetzmäßiger Kombattant, vielmehr sogar würden Unschuldige, Unbeteiligte geschädigt) darf nicht ausgeführt werden. Jene Jetpiloten, die bereits angeblich als “hundertpozentige” Befehlsausführer “ausgesucht” worden seien, haben bereits damit einen Fuß im Gefängnis. Wollen wir wieder solch eine Justizgroteske wie es seinerzeit und jahrelang die “Mauerschützenprozesse” waren?
Die ganze Frage, ob ein entführtes Passagierflugzeug abgeschossen werden darf oder nicht, - rechtsphilosophisch gesprochen: Ob ein bestimmtes Handeln von bestimmten Menschen gegenüber anderen Menschen erlaubt ist oder nicht - holen wir im Rechtsstaat immer noch - aus dem Recht, und zwar: dem gesatzten, dem positiven, dem positivierten Recht. Ausschließlich und schlechterdings in und nach rechtsstaatlichen Verfahren (welches sehr wohl ‘übergesetzlichen’ Normen zu gehorchen hat) bestimmten Regelungen, die wiederum selbst formalrechtlich richtig zustande gekommen sein müssen, kann es möglich sein, entführte Flugzeug abschießen zu lassen. Hier teile ich im übrigen die Zweifel, die auch das BVerfG seinerzeit zu einem negativen Entscheid kommen ließ.
Selbst Notwehr und Nothilfe ist in der BRD gesetzlich geregelt - sie hören ja damit nicht auf, sui generis Notwehr und Nothilfe zu sein. Völlig unerheblich ist, nebenbei, die Erwägung vieler “Empiriker”, die “Opferung” von 300 Menschenleben (im Airbus) wären gegenüber möglichen zig tausend Getöteten “vorzuziehen”. Welche Logik soll das denn sein? Wie verkorkst muss man im moralischen Sinne sein, Menschenleben als bloß kalkulatorische Größe zu betrachten? Pfui!
Wie auch immer: Nach den Meldungen der letzten Zeit, etwa über die Pläne der GEZ, Gebühren einzutreiben, den jüngsten Überlegungen zur Erbschaftssteuer, den Eskapaden Schäubles, die vielartigen technischen Möglichkeiten, die “wir” scheibchenweise dem “Staat” beinahe protestfrei zubilligen (Biometrik in Pässen, Kameras, Mautsystem usw.) und zunehmeden polizeilichen Banalismen (etwa jenem, verspätet aus dem Urlaub zurückkehrenden Eltern schul”pflichtiger” Kindern auf dem Flughafen aufzulauern, n-tv berichtete), ist es endgültig an der Zeit, die Kürzel “BRD” in Anführungszeichen zu setzen, ähnlich wie der Terminus “Drittes Reich” nur unter Anführungszeichen zu verwenden ist, und ebenso, wie “DDR” nur in Anführungszeichen zu setzen ist; all diese Bezeichnungen verdienen nicht, “Staat” genannt zu werden. Es herrschte Rechtlosigkeit in ihnen, und Jung will Rechtlosigkeit in der “BRD” zur Grundlage von Befehl und Gehorsam bei Soldaten machen. Irgendwo her, verdammt nochmal, kennen wir das doch, oder…?
Ich wage kaum zu hoffen, die Generalbundesanwältin werde strafrechtliche Ermittlungen gegen Herrn Jung aufnehmen. Meine aktive Demission als Reserveoffizier der Bundeswehr ist soeben beschlossen. Allerhöchste Zeit, das.
* Ich war (bis August 2000) Zeitsoldat in der Offizierlaufbahn und bin heute (noch) Major d.R. [Anmerkung dazu: Vielleicht mögen manche über meinen gewissermaßen "staatstreuen" Libertarismus lächeln, weil sie nicht wissen, wie sie ihn "einordnen" sollen; doch er speist sich gerade aus der Erfahrung, die ich als "Staatsmann" machten konnte; ich lernte und ich bleibe dabei: Freiheit, die diesen Namen verdienen soll, gibt es unter Menschen nur dann, wenn sie die Chance haben, mehr noch: wenn sie sich täglich die Chance nehmen, ja, sich die Chance regelrecht täglich erkämpfen, in gesetzlicher Harmonie zu leben.]













“Völlig unerheblich ist, nebenbei, die Erwägung vieler “Empiriker”, die “Opferung” von 300 Menschenleben (im Airbus) wären gegenüber möglichen zig tausend Getöteten “vorzuziehen”. Welche Logik soll das denn sein? Wie verkorkst muss man im moralischen Sinne sein, Menschenleben als bloß kalkulatorische Größe zu betrachten? Pfui!”
Möglicherweise wird andersherum ein Schuh daraus: Wie verkorkst muß man im moralischen Sinne sein, tausende Menschenleben der Einhaltung eines selbstgewählten Prinzips zu opfern? Pfui!
Daß man das Prinzip (”Menschenleben dürfen nicht gegen andere aufgerechnet werden”) über die mögliche Rettung vieler konkreter Menschenleben stellt, ist ein schönes Beispiel für angewandtes Preußentum. Und alles, was dabei herauskommen kann.
Ab wann darf aufgerechnet werden? Wenn ich zwei Leben retten kann, indem ich einem, der sowieso bald von uns geht, Herz und Nieren rausnehme, wofür ich ihn aber leider erst abmurksen muß - denn sonst sind die andern beiden schon über den Jordan - soll ich’s dann machen oder nicht? Oder sind zwei zu wenig? Wie viele müssen drin sein, damit die Sache so selbstredend lohnt?
Ich würde jetzt nicht unbedingt eine erzwungene Organspende mit der Abwehr eines Terrorangriffs gleichsetzen. Das sind dann schon noch verschiedene Dinge.
Aber die Frage nach dem Verhältnis ist schon relevant. Wenn das Flugzeug nicht auf ein Fußballstadion, sondern auf ein AKW zurast? Wenn es nicht mehr um 10.000 Leute geht, die qua Abschuß zu retten sind, sondern um 10.000.000? Irgendwann werden wir ein Zahlenverhältnis erreichen, bei dem auch der letzte Kantianer den Befehl zum Abschuß geben würde.
“Das sind dann schon noch verschiedene Dinge.”
Nur, wenn man das Verhältnis für relevant hält. Kann man tun; bedeutet aber eben, einen fundamentalen Satz der gängigen Rechtsphilosophie abzulehnen.
Andere Frage: Wenn die Terroristen mir glaubhaft versichern, in einer Großstadt eine Atombombe plaziert zu haben und von mir verlangen, irgendeinen ohnehin todkranken Mann öffentlich hinzurichten, damit sie sie nicht zünden, was mach’ ich dann? Abgesehen von der Frage, ob ich den Terroristen trauen kann. Das nehmen wir einfach als gegeben an.
Das wäre nochmal andere Lage, weil sie implizieren würde, Forderungen von Terroristen zu erfüllen. In diesem Beispiel macht man sich zum Erfüllungsgehilfen von Terroristen, im Stadion-Beispiel vereitelt man ihren Plan. Das ist ein Riesenunterschied.
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was ich als Bundeskanzler in dieser Situation tun würde. Da kann ich mich nicht hineinversetzen. Was wäre Deine Entscheidung?
Letztlich, perfektes Wissen darüber, das die Passagiere verloren sind vorausgesetzt, wäre es bei mir tatsächlich das: Abschuß ja, Hinrichtung nein (unter anderem ähnlich wie bei Dir begründet), Organtransplantation ebenfalls nein. Vor allem für den Unterschied zwischen erstem und drittem habe ich aber keine vernünftige Erklärung, die nicht auf Quantitäten beruht. Aber Quantitäten können auch nicht vernünftig sein, weil sie willkürlich festgesetzt sein müssen, und ab wieviel geretteten Leben sind die geretteten mehr wert als ein einzelnes? In jedem Fall habe ich Probleme damit, die Tötung Unschuldiger gesetzlich vorzusehen, zumal in der Realität nie perfektes Wissen vorliegen wird. Und ein ganz besonderes Problem habe ich damit, so wie Du es angedeutet haben könntest und Onkel Kalle unten es ganz explizit formuliert hat, die Tötung Unschuldiger in gewissen Situationen zum moralischen Imperativ zu erklären. Macht man sich damit denn nicht auch zum Erfüllungsgehilfen der Terroristen? Das ist doch genau das, was die tun: Unschuldige töten für ‘höhere Ziele’.
“… perfektes Wissen darüber, das die Passagiere verloren sind vorausgesetzt …”
Das ist ja aber eine ganz sinnlose Einschränkung, denn perfektes Wissen über die Zukunft ist völlig unmöglich.
“Das ist ja aber eine ganz sinnlose Einschränkung”
Klar, Du Schlaumeier. Deswegen habe ich es in meiner Begründung auch (keineswegs sinnlos) vorausgesetzt. Wie ein Jurastudent, der von einem zu behandelnden Sachverhalt eine unrealistische Fülle an Informationen bekommt. Der geht auch nicht zum Prof. und sagt: Ich weigere mich, das ist mir viel zu unrealistisch.
Wenn das Verhältnis relevant ist gilt das auch für Menschenversuche um Krankheiten zu heilen?
Daß man das Prinzip (”Menschenleben dürfen nicht gegen andere aufgerechnet werden”) über die mögliche Rettung vieler konkreter Menschenleben stellt, ist ein schönes Beispiel für angewandtes Preußentum.
Ach ja?
Selbstgewähltes Prinzip?
Wenn ich etwas für vernünftig halte, dann zwingt mich der Verstand, es zu “wählen”.
Statler, Dein Klimm - ach was - Winkelzug, dem Nichthandelnden ein Handeln qua “Unterlassung” des (unbegründeten, unbegründbaren) “Prinzips” eines Anderen zu unterstellen, entspricht kaum dem logischen Anspruch, den ich Dir bislang unterstellen mochte…
Komische Argumentation, gerade für einen Soldaten.
Es kann doch eigentlich gar keine Frage sein, in einem entsprechenden Fall ein entführtes Flugzeug abzuschießen, aus rationalen und aus moralischen Gründen.
Wenn ich in entführten Flugzeug säße, würde ich jedenfalls lieber abgeschossen werden, als zusätzlich noch Tausende anderer mit in den Tod zu reißen.
In so einem Fall heißt die Frage schließlich 300 Tote oder 300 Tote + x weiterer Toter. Und die vernünftige Antwort darauf kann doch nur “das kleinere Übel” lauten. Und dieser Pragmatismus kann und sollte doch durchaus mit einem entsprechenden rechtlichen Konstrukt gestützt werden.
Was das mit der GEZ zu tun hat erschließt sich mir nicht.
Doch, es ist eine Frage, die zu stellen notwendig ist. Recht und Ethik sind zwei verschiedene Paar Schuhe, und beides gründet auf Rationalität, nicht auf “pragmatischen” Erwägungen. Was ist jeweils “pragmatisch”? Wer entscheidet?
Mein Zusatz mit der GEZ diente lediglich dazu zu veranschaulichen, was wir uns sonst noch alles in der “BRD” gefallen lassen.
@Bodo
Selbst ResStOffz und stvKdr eines Einsatzverbandes kann ich nur sagen, daß ich Deine Bedenken voll und ganz teile. Aber Deine Konsequenz daraus halte ich für nicht mit dem Selbstbild des Soldaten vereinbar. Die Möglichkeit, vor der Situation zu stehen, in der man nach der gültigen (und von Dir korrekt zitierten) Gesetzeslage vor der Entscheidung steht, den Gehorsam zu verweigern, weil der erteilte Befehl (respektive seine Befolgung) eine Straftat impliziert, diese Möglichkeit also besteht mithin für jeden Soldaten in jeder Situation - vor allem auch für den höheren Führer. Das war schon vor der Aussage des BMVg (die ich ebenfalls für kritikwürdig halte) so. Daraus aber die Folgerung abzuleiten: “Dann mache ich gar nicht mehr mit!” finde ich nicht haltbar. Ein Offizier wird dazu ausgebildet, jederzeit seine und die seiner Soldaten Lage beurteilen und das Gelernte situativ einsetzen zu können - das sind seine Optionen. Die generelle Verweigerung als prophylaktischer Hebel für den möglichen Konflikt ist eher eine Ausflucht. Und die Befürchtung, wir wären auf dem Weg in den Totalitarismus, ist abwegig.
“die Opferung von 300 Menschenleben”…”Wie verkorkst muss man im moralischen Sinne sein, Menschenleben als bloß kalkulatorische Größe zu betrachten?”…”Ab wann darf aufgerechnet werden?”
Glaubt Ihr denn, für die Folgen eines eines Unterlassens, also eines Nichthandels, obschon man hätte Handeln können, sei man moralisch nicht verantwortlich?
Merkt denn niemand, daß hier garnicht aufgerechnet oder Leben gegen Leben abgewogen wird, weil die Menschen im Flugzeug Teilmenge der bei Nichthandeln zu verantwortenden Toten sind? Die Frage ist also: 300 Tote jetzt oder diese 300 Tote + x weitere Tote in ein paar Minuten? Ethisch gesehen ist abschießen die einzig tragbare Alternative.
Bravo für den Beitrag!
Und ein kleiner Denkanstoß für die Empiriker - Was wenn die Teile des abgeschossenen Airbus in ein ziemlich dicht besiedeltes Gebiet fallen? Das lässt sich in unserem niemals ausschließen und ist auch nicht zu kontrollieren. Man geht also mit dem Abschuss außerdem das bewusste Risiko ein, weitere, und diesmal nicht überschaubare, Kollateralschäden in Kauf zu nehmen.
Das Argumentationsschema “300 oder 300+x” leidet in einem dichtbesiedelten Land an einer kleinen Unvollkommenheit, denn die Variante “300″ ist ziemlich unwahrscheinlich. Vielmehr hätte man 300+y. Damit liefe es, selbst wenn man der Logik anfänglich folgt, auf eine Abwägung x gegen y hinaus - darauf, y umzubringen, die hätten überleben können, um x zu retten.
Als ich oben schrieb, daß ich abschießen würde, hatte ich diesen Punkt selbst gerade nicht bedacht. Unter den gegebenen Umständen sähe meine Entscheidung wohl auch da anders aus.
Es gibt noch einen anderen Punkt als dein von der Bevölkerungsdichte abhängiges x vs.y, der es zumindest mir unmöglich macht, in dieser Frage meinungsstark pro oder conto Abschuss aufzutreten:
Wenn wir kein kleines Sport- sondern ein ausgewachsenes Verkehrsflugzeug haben, dass fällt das Ding nach dem Abschuss ja nicht einfach so irgendwo vom Himmel: das sind dann immer noch 100+ Tonnen Masse, die sich nach wie vor mit vielleicht 500-700 km/h vorwärts bewegen, nur jetzt in einer ballistischen Bahn. Auch das Wrack kann also immer noch gut das hypothetische AKW oder Sportstadion treffen, wenn es zum Zeitpunkt des Abschusses bereits auf dem “richtigen” Kurs und in ausreichender Nähe (vielleicht 5-10 km?) war.
Ich habe absolut keine Ahnung, wie man das verhindern will. Mit scheint, die Situation ist vollständig dilemmatisch.
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Ich muss mich hier Statler anschliessen: Irgendwie kommt die Argumentation der “Kantianer” betreffend die “Unmoral” der Aufrechnung von Menschenleben einfach unrealistisch vor.
Weniger spektakulaer wird so eine Aufrechnung tagtaeglich gemacht, naemlich bei Impfungen. Die wenigsten Impfungen sind TOTAL von Nebenwirkungen frei, mit 1: 1 Million, 1: 10 Millionen treten Impschaeden auf. Schreibt man daher Pflichtimpfungen vor, so nimmt man in Kauf, dass einige Kinder geschaedigt werden.
Sind daher Massenimpfungen unmoralisch, mit der Wuerde des Menschen unvertraeglich? Diese Diskussion - sie startete mit den ersten Pockenimpfungen - wurde im Laufe der Zeit wohl eindeutig entschieden. Zu recht: Pocken, TB, etc sind heute weitgehend zurueckgeddraengt!
Ethische Grundsaetze sollten Handlungsrichtlinien vorgeben, die zu guten Resultaten fuehren. Wenn die Resultate eben disastroes zu werden drohen, muss man eben diese Grundsaetze ueberpruefen - und sie gegebenfalls zu modifizieren.
In Extermsituationen - bekanntestes Szenario ist ein ueberbelegtes Rettungsboot - muss man Menschenleben gegeneinander abwaegen. Es waere Aufgabe der Rechtsordnung - des Gesetz - oder Verfassungsgeseetzgebers - diese Abwaegung vorzunehmen und nicht das Risiko einer Fehlentscheidung auf einzelne abzuwaelzen.
D.H. Du lehnst sogar die vom BVerfG gestattete Variante ab, ein unbemanntes oder nur mit Terroristen bemanntes Flugzeug abzuschießen?
Wenn am Absturzort Menschen dadurch sterben würden, wäre das schlicht und ergreifend eine Variante des Trolley-Problems, und in diesem Fall in dieser Form Einfluß zu nehmen hat mit Sicherheit auch das BVerfG nicht “gestattet”. Und, ja: Prinzipiell lehne ich das ab, da bin ich konservativ.
Man sollte die Frage: Abschiessen oder nicht?
im größeren Kontext betrachten. Terrorismus hat meist ein Ziel (außer dem Morden), also sollte man auch die späteren Folgen des Abschiessens oder Nichtabschiessens betrachten. Was er- und was entmutigt Terroristen? (Schleyer wurde zum Beispiel der Staatsraison geopfert) Wie reagiert die Bevölkerung? Was würde bei einem irrtümlichen Abschuß passieren?
Die Frage nach der Moral verwundert auch ein wenig. Sollten Politiker sich nicht eher nach dem Wohl ihres Staates und seiner Bürger richten?
Gruß Schmock
2001: Am elften September haben die heldenhaften Passagiere von Flug 93 das Flugzeug zum Absturz gebracht, um den geplanten Anschlag zu verhindern.
In Deutschland wäre das also verfassungsgerichtlich verboten.
- “Die haben unser Flugzeug entführt. Lasst uns eingreifen!”
- “Als Jurist kann ich das leider nicht zulassen. Was Sie vorhaben ist hier in Deutschland nicht legal.”
2002: Terroristen besetzen das Theater Nord-Ost in Moskau. Die Polizei setzt Gas ein und verhindert, dass die Terroristen das Gebäude sprengen. Dabei sterben viele der Geiseln, der Mehrheit der Geiseln wurde aber so das Leben gerettetn.
In Deutschland wäre das also verfassungsgerichtlich verboten.
“Bitte unternehmen Sie etwas, Herr Kommissar. Meine Frau und meine Tochter sind da drin!”
“Tut mir leid, mein Herr, so etwas ist in Deutschland nicht erlaubt. Aber bitte lassen Sie den Kollegen von der Spurensicherung in den nächsten Tagen Haare oder andere DNA-Proben zukommen. Wir schicken Ihnen die Überreste Ihrer Angehörigen dann so bald wie möglich zu.”
Soldaten müssen kriminellen Befehlen nicht Folge leisten. Für gerichtliche Urteile, die den Tod vieler Unschuldiger bedeuten sollte das selbe gelten.
Seien wir mal alle miteinander froh, das keiner von uns in eine solche Situation kommt. Vielleicht würde der eine oder andere in einer solchen Situation feststellen, daß er sich anders verhält, als er hier lauthals verkündet. Als die hehren Grundsätze beschlossen wurden, war eine solche Situation nicht erkennbar.
Möglich, das es in beiden Fällen ähnlich viele Tote zu beklagen wären. Möglich, das es noch den dritten Fall gibt, den des schrecklichen bewußt oder durch eine Hysterie herbeigeführten Irrtum.
Es gibt unsere Sicht und es gibt die Sicht derer, die solche Taten ausführen. Ebenso unterscheiden sich die Auffassungen von “Erfolg” eines solchen Verbrechen. Wenn sie ihr Ziel, ein Symbol zu zerstören, nicht erreichen, ist das ein Mißerfolg. Ein Symbol des Westens wäre zum Beispiel die Mobilität und der Schutz des Bürgers vor Gefahren. Ein Erfolg wäre das Gegenteil von Mobilität, die Lähmung, das Gegenteil von Gelassenheit, die Hysterie, das Gegenteil von Entschlossenheit, die Verzagheit, das Gegenteil von Offenheit und Vertrauen, die Geschlossenheit und das Mißtrauen.
Das sind Ziele, die solche Menschen erreichen wollen. Sie zwingen uns ihre Vorstellung von Erfolg auf, wenn sie diese Ziele erreichen. Letztendlich versuchen sie, das zu zerstören, was sie am Westen verstört und diesen von ihren Vorstellungen von Leben unterscheidet.
Es geht doch hier gar nicht um die Frage, ob Abschießen unethisch ist oder nicht, oder wie in einem eventuellen Einzelfall vorgegangen wird. Sondern schlicht und einfach darum, daß ein Bundesminister mal so eben und locker in aller Öffentlichkeit gesagt hat, er sei bereit, einen Verfassungsbruch zu begehen. So ist nämlich die Lage: der Abschuß wäre unter den aktuellen Vorgaben des bundesdeutschen Gesetzes gar nicht erlaubt.
Wobei sich die Abschußbefürworter wohl keine Gedanken machen müssen - wie ich die Lage sehe, sind dementsprechende Gesetzesänderungen eh nur noch eine Frage der Zeit. :-(
Bodo, Glückwunsch zu Deinem Entschluß zur Demission! Es wäre gut, wenn Dein Beispiel Schule machte…
Bodo, Glückwunsch zu Deinem Entschluß zur Demission! Es wäre gut, wenn Dein Beispiel Schule machte…
Etwas sehr optimistisch zu glauben, das Terroristen demissionieren und darauf verzichten, Terroranschläge mit Zivilisten als Geiseln zu planen. Es wäre sinnvoll und wünschenswert, wenn sie seinem Beispiel folgen, aber auch sehr unrealistisch.
Uups, hier geht’s ja ab, Bodo, welcome back ;-) Grundsätzlich d’accord (ohne falschen accent aigu wie beim Adieu *fg*): Jungs zackiges Arschlecken BVerfG! zeigt wie verlottert sich das Verhältnis der Demokraten zum Rechtsstaat inzwischen gestaltet - wirklich erschreckend.
Mit der Diskussion um die moralisch-ethische Berechtigung einer gesetzlichen Regelung sollte das freilich nicht vermischt werden, IMHO. Ich frage mich auch, wo der Unterschied zu der “Schiesserlaubnis” im Verteidigungsfall liegt, wenn der Fall eintritt, sich tatsächlich gegen eine terroristische Grossattacke wehren zu müssen?
(Bitte langsam antworten, bin Ungedienter, wie Du weisst *g*)
Der V-Fall wird vom Parlament erklärt. Damit wird der Bundeskanzler/in zum Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Die mögliche terroristische Bedrohung etwa durch entführte Passagiermaschinen ist nach aktueller Gesetzeslage eben keine Kriegshandlung… - hierfür MAG vielleicht noch eine entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Ein Versuch der Politik dazu ist ja vom BVerfG kassiert worden.
Gesetzliche Regelungen sind, wie Kant sagen würde, “am Prüfstein” des Rechtsprinzips zu messen, eines Prinzips, nach dem das Handeln des Einen mit dem Handeln des Anderen in freiheitsgesetzlicher Weise übereinstimmt… *g*
Herr Jung setzt sich über jedes Prinzip hinweg. Ich glaube nichtmal an sein ganz eigenes, persönliches, ethisches Prinzip. Aber selbst dann spielt es keine Rolle, denn die Ethik eines Ministers ist vollkommen irrelevant für mögliche Gesetze eines Staates. Jung hat allein mit seiner Absicht bereits eine Grenze überschritten. Der Mann gehört weg. Definitiv. Dass obendrein, wie zu lesen war, angeblich regierungs- oder “befehls”-treue Piloten (allesamt nur im Dienstgrad Oberleutnant bis max. Oberstleutnant) schon “100prozentigen Gehorsam” zugesichert hätten, erinnert an Unrechtspraktiken die wir aus dem “Dritten Reich” und der “DDR” kennen. Willkommen in der “BRD”!
Nee, Leute, der Jung hat hier etwas absolut richtiges getan. Dieser Problematik wird man nicht gerecht, wenn man sie durch die formaljuristische Brille bewertet.
Es ist so: Seit dem Urteil des BVerfG können Terroristen im Prinzip davon ausgehen, daß Deutschland ein relativ leichtes Ziel ist. Relativ zu vielen anderen Ländern, die den Abschuß eines Ziviljets explizit gesetzlich erlaubt haben.
Jung hat denen nun das Signal gesendet, daß dies nicht so ist. Und das ist der wichtige Punkt, ganz unabhängig davon, ob er, wenn es soweit wäre, tatsächlich diesen Befehl gibt. Vielleicht gibt es diese “befehlstreuen” Piloten ja gar nicht. Möglicherweise ist das alles ein Bluff. Aber worauf es ankommt, ist dieses Signal an potentielle Terroristen: Auch in Deutschland kommt Ihr nicht einfach so durch.
Ich denke, Jung verdient dafür Respekt, daß er diesen für ihn politisch nicht ganz unriskanten Schritt getan hat — in Deutschland führt sowas ja gerne schnell zu hysterischen Rücktrittsforderungen. Wie ich in meinem zweiten Eintrag von gestern geschrieben habe: Das dämlichste, was man machen kann, ist gegenüber Terroristen zu signalisieren, daß man im Notfall eine Option von vornherein ausschließt. Diesen Fehler hat Jung halbwegs korrigiert, und das ist gut so.
“Formaljuristisch” trifft es nicht ganz, Statler: wenn Du den Kern des Rule of Law - nämlich, dass sich Repräsentanten des Staates in ihrer Amtsausübung unter allen Umständen an Gesetz und Verfassung zu halten haben - zur Disposition stellst, haben die Terroristen genau das erreicht, was sie wollten: dass wir unsere Rechtsstaatlichkeit aus Angst vor der totalitären Bedrohung opfern. Stück für Stück für Stück. Und deshalb verdient Jung für seinen Populismus keinen Respekt, sondern Widerspruch. IMHO.
Tut mir leid, aber so langsam habe ich das Gefühl, die Deutschen haben einen Knall.
Die gesamte Menschheit hat inzwischen zur Kenntnis genommen: Aus euch Deutschen sind nun wirklich gute Menschen geworden, wenigsten aus den meisten von Euch. Ja und ihr seid in der Lage, nun jedes Problem von vorne nach hinten durchzudiskutieren. Bis nichts mehr übrig bleibt. Immer mit einem Schuss Empörung, das ist Lusterzeugend, offensichtlich.
Ja und ich nehmen zur Kenntnis, dass ein Flugzeug, das mit Terroristen an Bord auf das Olympiastadion zurast, abgeschossen wird, um die 60′000 Leute dort unten vor dem sicheren Tod zu retten. Und ich nehme zur Kenntnis, dass wenn sich neben den beiden Terroristen noch eine Geisel an Bord befindet, dieses Flugzeug nicht abgeschossen werden darf. Weil es das Bundesverfassungsgericht so will. Und das Grundgesetz so besagt.
Ja nu den halt - wie wir in der Schweiz sagen - dann weiss ja jetzt jeder Terrorist, wie er es anstellen muss: Eine Piper, ein Paket Bomben und eine Geisel.
Das ist doch verkürzt. Es ist doch gar nicht immer und auf jeden Fall verboten, es geht nur darum, daß der entstehende Konflikt nicht mit Gewalt aufgelöst werden soll. Daß da ein Konflikt entsteht, kann man nämlich durchaus für essentiell halten.
Das ist eine zugegeben etwas bizarre Form der Gastfreundschaft, die vielleicht noch nicht richtig zu Ende gedacht ist.
Der weltweite Terror zu Gast in Deutschland.
Eine schöne Schlagzeile, die zeigt, wie sehr sich Deutschland verändert hat. Es ist weltoffen und neugierig auf seine Gäste geworden. Es kennt keine Vorurteile, sondern vermutet vor allem das Gute im und in diesem Fall auch am Menschen. Komfortable Einreise mit gängigen Linienmaschinen.
Es ist verständlich, das ein Schweizer da Verständnisprobleme haben. Das Ansinnen ist kühn. Deutsche zu verstehen, die sich noch nicht mal selbst verstehen. Sie lieben Ideale, selbst dann, wenn es sich um Schriften von Liberalen und anderen Denkern handelt. Wer kann schon aus seiner Haut.
“Die” Deutschen. Soso.
Ich kann mir nicht helfen, Herr Bodo. Sie sind auf eine charmante Art sehr deutsch.
Das ist doch gerade der Trick: Wir werden jeden Terroristen in den Irrsinn quatschen mit unserer Bedenkenträgerei. Am Ende singen wir “Das weiche Wasser bricht den Stein” ins Mikro, und dann ist er fertig. Er wird freiwillig landen und mithelfen, die Bomben zu entschärfen.
Parker8
Das ist doch gerade der Trick: Wir werden jeden Terroristen in den Irrsinn quatschen mit unserer Bedenkenträgerei.
der Gedanke ist mir auch gekommen. Das muß die doch wuselig machen. Alle sehen, sie steuern das Ziel an, sind nicht aufzuhalten und am Boden und in der Luft diskutiert man, bedächtig abwägend, das Für und Wider. Vielleicht auch über das Wetter, die Windrichtung, die Feinstaubbelastung, die potentielle Asbestbelastung. Das ist wahre Unerschrockenheit vor dem Attentat und vermittelt den Eindruck der Unbesiegbarkeit.
Vielleicht sollten man die Jäger mit Graffitisprühkanonen ausstatten und Mohammedkarikaturen auf den Rumpf sprühen. Oder unflätige Sprüche. Bomber mit gammligen Schweinefleisch beladen, wäre auch einen Möglichkeit.
In der Schweizer läuft das so: Ein Terrorangriff würde als Notstandssituation betrachtet. «Notstand» bedeutet, dass Unbeteiligte - in diesem Fall die entführten Passagiere - zu Schaden kommen dürfen, wenn es um übergeordnete Interessen geht. Zur Rettung von vielen Menschenleben dürfte also die weniger hohe Zahl von Passagieren eines Flugzeugs über Schweizer Boden geopfert werden.
An einem normalen Tag mit uneingeschränktem Flugverkehr müsste laut Militärdepartement der Pilot des Kampfflugzeugs, der den Eindringling jagt, den folgenschweren Entscheid treffen. Er täte dies nach Absprache mit dem Luftkommando am Boden. Ob es überhaupt zu einer Jagd käme, ist fraglich. Denn der Schweizer Luftraum ist klein. Und längst nicht zu jedem Zeitpunkt sind Kampfjets am Himmel oder sofort startbereit.
Und noch ein Problem: Schweizer Kampfflugzeuge sind normalerweise nur zu Bürozeiten in der Luft, also nicht am Wochenende, über Mittag oder nachts. (Nicht weitersagen.)
Seit dem 11. September 2001 hat die Schweiz die Zusammenarbeit im Luftraum mit den Nachbarn verstärkt. Mit Frankreich und Italien bestehen Abkommen über grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze, mit Deutschland steht ein solches Abkommen kurz vor dem Abschluss.
Quelle der Info: Tages-Anzeiger Zürich
Hurra, die Schweiz ist ein totalitärer Staat! Gemäss der Logik von Bodo Wünsch. Wenn das Abkommen steht, übernimmt vielleicht die Schweizer Luftwaffe den Job.
Die Schweiz hat sich nicht durch halsbrecherische Außenpolitik ins Fadenkreuz des Terrors manövriert, das wollen wir doch mal festhalten! Und wenn Blocher Bundesrat bleibt, dann bleibt die Schweiz auch in Zukunft neutral + antiinterventionistisch. Falls nicht, dann steigt auch dort eben der Faschismuspegel, um es mit Lew Rockwell auszudrücken…
Es halten sich ja auch immer wieder Geruechte, wonach das 4te Flugzeug bei 9/11 abgeschossen wurde obwohl/waehrend die Passagiere es zurueckerobern wollten/versuchten.
Nur mal so, um ein paar ‘wenns’ mehr einzubauen.
P.S.
liegt die Allianz Arena eigentlich nicht eh so im Anflugbereich vom FranzJosefStraussAirport, dass ein Abweichen vom Kurs mit dem Ziel AllianzArena ueberhaupt zeit genug laesst, die Maschine abzufangen?
Und vielleicht noch eine Anmerkung: hat jemand die Pressebereichte oder Politikreaktionen angesichts des Abschusses des Sued-Koreanischen Jumbos durch die Sovjetunion ueber Sibirien (in den 80ern muss das gewesen sein) zur Hand? Da haette man ja einen ‘Praezedenzfall’ zur Anschauung.
Der Gesetzgeber befindet sich in einem unauflöslichen Dilemma. Die Artikel 1-19 GG sind eben nicht irgendwelche wolkigen Willenserklärungen sondern unmittelbar geltendes Recht. Somit hat der Staat in keinem Fall das Recht, unschuldige Menschen (egal wieviele oder wenige es sein mögen) zu töten, um andere unschuldige Menschen (egal wieviele oder wenige) zu retten. Um dies zu ändern, müssten die diesbezüglichen Grundrechtsartikel (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) unter einen Gesetzesvorbehalt gestellt werden was aber sofort mit Artikel 1 kollidiert. Um dies zu erkennen, ist es keineswegs nötig, Jurist zu sein. Folglich ist der Staat aber in der Pflicht, alles zu tun um diesen Fall zu verhindern. Um es klar zu sagen, wer nicht will, daß Flugzeuge in Fußballstadien abstürzen sollte vielleicht mit weniger Entrüstung Dinge wie die Online-Durchsuchung von Festplatten diskutieren.
Dass Online-Durchsuchungen von Festplatten terroristische Anschläge wirksam verhindern, ist in der Tat hier bislang sträflicherweise nicht berücksichtigt worden.
Der technische Zusammenhang ist mir zwar nicht ganz klar, aber dafür bin ich nachweislich sehr glaubensstark.
Zur rechtlichen Regelung des Abschiessens von entführten und zu Waffen umfunktionierten Flugzeugen:
Wäre nicht eine ähnliche Regelung wie bei Schwangerschaftsabbrüchen denkbar, d.h. zum Beispiel der General der den Abschuß befiehlt bleibt straffrei, wenn er nach bestem Wissen mit seiner Tat eine große Gefahr von Deutschland fernzuhalten glaubte? Man müsste das freilich ausformulieren und präzisieren, aber der Schutz des menschlichen Lebens ist in Deutschland schon eingeschränkt. deswegen kann man wohl auch hier durch eine kleine Anpassung eine hoffentlich praktische und praktikable rechtliche Regelung finden.
Schmock
Ist doch alles Kokolores. Bald wird uns ein EU-Kommissar erzählen, was geht.
Ich empfehle, deutsche Politikdarstellung nur noch als Daily Soap wahrzunehmen. Es ist kein Zufall, dass die sonntägliche Talkshow bei ehemaligen Nachrichtensprecherinnen die Parlamentsdebatte abgelöst hat. Entschieden wird nicht-öffentlich und woanders.
Ray, das war wahrscheinlich der bisher treffendste Beitrag zu dieser besch…eidenen Debatte. btw: CU demnächst?
Leider äußerst unwahrscheinlich.
jep, @rayson
Das zentralkommitee hat ja schon die enteignung der stromkonzerne beschlossen.
Ich schließe mich Rayson an und empfehle darüber hinaus, die deutsche Politik inclusive GEZ zum Abschuß freizugeben!
Eine absurde Diskussion, die nur möglich ist im Anspruch auf totaler Geltung einer von allen moralischen Positionen losgelösten übergesetzlichen Ethik. Eine Lö