Notizen aus einem kranken Land

08.10.2007 15:18 - Statler & Waldorf by Statler - 18 Kommentare

Den folgenden, heute vormittag auf einem Bahnsteig gehörten Dialog muß man sich in seinem inneren Ohr in einem breiten Südhessisch vorstellen:

“Morgen streiken die ja vielleicht schon wieder.”

“Aber nur im Nahverkehr.”

“Warum?”

“Das Gericht hat denen doch im Fernverkehr verboten zu streiken.”

“Jaja, den kleinen Mann in den Bummelzügen kann es treffen. Hauptsache die Geschäftsleute und die Bonzen im ICE können noch fahren.”

Und ich schreibe zu diesem Wortwechsel jetzt mal lieber gar nichts mehr, sondern lasse ihn für sich selbst sprechen. Sonst wirft man mir gleich wieder Zynismus und Sozialdarwinismus vor.

Post to Twitter Post to Delicious Post to Digg Post to Ping.fm

RSS Kommentar-Feed Trackback-URI Druckansicht Tags:

18 Kommentare » Neuer Kommentar zum Beitrag

Lydia Krasnic, 08.10.2007 15:59

Faktisch ist es doch aber so: Es trifft immer die Schwachen, wenn die privilegierten Arbeitsplatzbesitzer (z.B. von der Luxusgewerkschaft GDL) die Arbeit niederlegen weil wiederum der Monopolist Mehdorn keine Wettbewerber zu fürchten hat, die Lokführern Marktlöhne zahlen. Selbst wenn die “Tarifparteien” (ein Synonym für institutionalisierte Bandenkriege) alle ICEs lahmlegten. Die Begüterten können ausweichen, fahren Auto oder fliegen.

Lina, 08.10.2007 18:48

Warum nennen Sie die GDL eine ‘Luxusgewerkschaft’, wenn Sie doch andererseits Marktlöhne für die Lokführer für angebracht halten? Was diese bisher erhalten, dürfte an Marktlöhne für ihren ziemlich verantwortungsvollen Job nicht heranreichen. Natürlich ist die Monopolistenkonstellation faul.

Die Verhältnismässigkeit der Streikmassnahmen entspricht dem Mass an Solidarität, das ich gerade noch aufzubringen bereit bin, zumal die Streikpraxis mit ihrer exakten Terminierung geradezu einen Zivilisationsprozess durchlaufen hat.

(Frage dazu: Lassen sich Forderungen überhaupt durchsetzen, ohne ein echtes Chaos anzurichten?)

 
 
Karsten, 08.10.2007 16:04

Ehrlich gesagt, habe ich aber bisher nicht herausfinden können, warum diese Entscheidung so gefallen ist. Bist Du da schlauer, Statler?

Statler, 08.10.2007 16:13

Naja, es geht dabei wohl einfach darum, ob die Folgen eines Streiks “verhältnismäßig” sind, oder ob sie zu schwerwiegend sind.

Sicher ist das ein wenig willkürlich, aber man könnte es ja z.B. aus Bahnfahrersicht so sehen: Wenn ich im Regionalverkehr auf dem Weg zur Arbeit hängen bleibe, ist das lästig, aber irgendwie handhabbar. Wenn ich im Fernverkehr auf dem Weg nachhause hängen bleibe, vielleicht 400km vom Ziel entfernt, vielleicht eine Hotelübernachtung einschieben muß — dann ist das mehr als lästig und als Streikfolge nicht mehr verhältnismäßig.

 
 
Markus Oliver, 08.10.2007 16:08

@ Karsten:

Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen gegen die GDL in der Vergangenheit mit einem angeblichen Verstoß gegen den Grundsatz der Tarifeinheit.
Das ist natürlich verlogen und konstruiert, aber sehr wirksam.

Markus Oliver, 08.10.2007 16:28

Hier kann man noch ein wenig mehr nachlesen:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/tarifeinheit.htm

Meiner bescheidenen Meinung nach waren die Urteile gegen die GDL klar verfassungswidrig. Es besteht nämlich Vereinigungsfreiheit, eine Generalklausel wie der Grundsatz der Tarifeinheit muss zudem im Lichte der Reichweite des Grundrechts ausgelegt werden, ständige Rechtsprechung des BVerfG. Im GG steht an keiner Stelle, dass es nur eine Gewerkschaft geben kann. Außerdem darf die GDL nicht an die Ergebnisse einer anderen Gewerkschaft gebunden werden.

Die GDL hat das Recht eigene Tarifforderungen auch mit Streikmitteln durchzusetzen.

 
 
Lydia Krasnic, 08.10.2007 16:11

@Markus Oliver: Genau, denn im Betriebsverfassungsgesetz gibt es diesen “Grundsatz” garnicht!

Markus Oliver, 08.10.2007 16:13

Das ist im Zivilrecht irrelevant, man nennt das Rechtsfortbildung.
Urteile der Zivilgerichte dürfen sogar GEGEN geltende Gesetze erfolgen. Nachzulesen im Soraya-Urteil des BVerfG.

Markus Oliver, 08.10.2007 16:50

Wenn Du einsteigen möchtest:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht

Im unteren Abschnitt steht der Hinweis zum BGH und der “contra legem” Möglichkeit. Nein, ich habe die Wikipedia nicht eben gerade editiert ;-)

Für den Laien ist das nicht ganz leicht nachzuvollziehen. Als Erklärung so viel:
Die Zivilrechtsordnung ist im Grunde ständig überfordert. Man kann unmöglich alle rechtsgeschäftlichen Vorgänge erfassen und vorher (also vor dem Rechtsgeschäft) normieren.
Der Versuch ging in der Geschichte schon oft schief. Gerne zitiert wird das ALR:
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Landrecht

Ein phänomenaler Fehlschlag in der Geschichte des Rechts. Das ALR ist auch eines der Gesetze, bei dessen Kommentierungen Professoren rekordverdächtig oft blind zitiert haben. Ich habe jedenfalls schon einige dabei ertappt.

Mit viel selbst gemachter Quellenarbeit ist das Buch von Meder geschrieben:
http://www.amazon.de/Rechtsgeschichte-Eine-Einführung-Stephan-Meder/dp/3825222993

Fachlich ist das sicherlich ganz weit oben anzusehen. Allerdings ist das für einen Laien fast schon unverdaubare Kost.

Ich würde daher lieber den Wesel empfehlen:
http://www.amazon.de/Geschichte-Rechts-Von-Frühformen-Gegenwart/dp/3406547168/ref=sr_1_2/302-0220231-8846424?ie=UTF8&s=books&qid=1191854645&sr=1-2

Auch nicht ganz einfach zu verstehen, aber sehr viel angenehmer geschrieben. Dieses Buch kann man als Laie verstehen, wenn man sich denn Mühe gibt und keine anderen Hobbies hat.
Wesel ist zwar Sozialdemokrat, er ist aber auch ein genialer Jurist. Wahnsinnig scharfsinnig und er kann etwas, was nicht viele Juristen können: Sich verständlich ausdrücken.

Wenn Dir das alles zu anstrengend ist, kann ich Dir aber auch einen verständlichen Absatz einer Arbeit zur Einführung des BGB schicken. Mit Tabellen, Beweggründen, etc.

 
LeftLibertarian, 08.10.2007 17:26

“Urteile der Zivilgerichte dürfen sogar GEGEN geltende Gesetze erfolgen. N”

Wie im Dritten Reich!

Markus Oliver, 08.10.2007 17:57

Nun mal langsam. Das ist ein alltäglicher Vorgang und hat nun wirklich nichts mit Rechtsstaatswidrigkeit zu tun. Im Dritten Reich war das übrigens gerade nicht so.
Vielleicht solltest Du Dich einfach mal ein wenig damit beschäftigen (ich meine lesen!), bevor Du diese Keule ziehst.

 
 
 
 
Robert, 08.10.2007 16:34

Interessant auch angesichts der Tatsache, dass das Passagieraufkommen im Nahverkehr ja deutlich höher ist als im Fernverkehr. Man könnte annehmen, dass der Schaden für die Volkswirtschaft durch einen umfassenden Streik im Fernverkehr geringer wäre. Ich habe die Zahlen nur noch schemenhaft im Kopf, aber ein Streik des Regionalverkehrs in BaWü wäre sicher insgesamt schädlicher.

 
LeftLibertarian, 08.10.2007 17:31

Übrigens: dass bei Personenbeförderung der Passagier das Beförderungsrisiko trägt und bei Verspätungen die Bahn keine harten Vertragsstrafen zu fürchten braucht, verdanken wir Hitler. Der wollte nämlich, daß die Reichsbahn sich nicht dumm und dämlich zahlen muss, wenn die Züge stehen bleiben müssen oder gar nicht erst fahren, weil er stattdessen lieber kriegswichtigen Nachschub zur Front schickte. Dieses “Vorfahrt fürs Staatsinteresse” des Nazi-Staates ist ein überkommenes in unsere Zeit hinübergerettetes Privileg, das Mehdorn nicht gerne aufgibt. Korporatismus ist eben Faschismus – und die Bahn profitiert davon.

Markus Oliver, 08.10.2007 18:00

Wir fahren auch auf der Autobahn. Ein Skandal, nicht wahr?

Markus Oliver, 10.10.2007 10:29

Gut das Kerner diesen Kommentar nicht gelesen hat :-)

 
 
 
jo@chim, 08.10.2007 19:48

Das Streikverbot ist ein Bruch der Tarifautonomie im Namen ihrer angeblichen Bewahrung: “Grundsatz der Tarifeinheit” meint doch wohl die die juristische Absicherung des Monopolanspruches der DGB-Gewerkschaftsbürokratie.
Den von der GDL eingeforderten Pluralismus würde ich eher positiv sehen – auch in Hinsicht auf eine weitere Flexibilisierung des ehemals starren Flächentarifs.
btw: wenn ich mir die Gehälter der Lokführer so ansehe, ermangelt es mir auch nicht völlig an Verständnis dafür, dass sie versuchen, ihre Arbeits-Marktmacht zur Geltung bringen.

Markus Oliver, 08.10.2007 20:03

Eben. Dazu kommt noch, das die Arbeitsgerichtsbarkeit nun ja auch nicht ganz unerheblich von Mitgliedern der großen Gewerkschaften durchsetzt ist. Bei den Arbeitsgerichten ist man entweder auf der einen oder auf der anderen Seite. Die GDL ist auf keiner Seite ;-)
Deshalb bekommen die auch kein Recht vor den Arbeitsgerichten. Ein Ende wird das erst haben, wenn das BVerfG ein Machtwort gesprochen hat.
Man wird auch sicherlich auch noch mal über die Besetzung der Arbeitsgerichte nachdenken müssen, insbesondere in Hinblick auf der Garantie eines fairen Verfahrens.

Besonders absurd finde ich, dass sich eine Gewerkschaft anmaßt für die Lokführer einen Tarifvertrag abzuschließen, in der kaum Lokführer vertreten sind. Und dann auch noch wegen der Verletzung des Grundsatzes der Tarifeinheit zu klagen (bzw. den Rechtsweg zu beschreiten), das ist schon dreist.

 
 
Alrik, 08.10.2007 21:56

Wie mir ein Lokführer aus meinen Bekanntenkreis erzählt hat geht es ihm vor allem um die Arbeitszeitregelung (gegen mehr Gehalt hätte er natürlich auch nichts).

Ein Streik im Nahverkehr würde natürlich weh tun, aber die Pendler kaum zum Umdenken bewegen, die langfristigen Folgen wären also weniger schlimm als die Folgen im Fernverkehr.
Wer schon mal längere Strecken mit der Bahn zurücklegen wollte und sich im Tarifdschungel verirrt hat weis warum die Bahn dort mit der Konkurenz der Billigflieger leben muß.

Ein Streik im Güterverkehr würde massiv Schaden anrichten. Wie steht es da eigentlich mit den vom Güterverkehr abhängigen Unternehmen, können die bei Produktionsstillstand die nicht benötigten Arbeiter solange (natürlich unbezahlt) nach Hause schicken ?

 

Beitrag kommentieren

Name (erforderlich)
E-Mail-Adresse (notwendig - wird nicht angezeigt)
URI