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	<title>Kommentare zu: Die FAZ und die Online Durchsuchung</title>
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	<description>Sektion der neoliberalen Weltverschwörung</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Sep 2010 06:14:33 +0200</lastBuildDate>
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		<title>Von: Markus Oliver</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2975</link>
		<dc:creator>Markus Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 13:43:40 +0000</pubDate>
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		<description>Dar&#252;ber das auf Tatbestandsebene zu pr&#252;fen habe ich auch schon nachgedacht. 

Mir f&#228;llt allerdings kein Punkt ein, an dem man das unterbringen k&#246;nnte. Sicherlich definiert der Tatbestand das Unrecht der Tat, aber das w&#252;rde auch dazu f&#252;hren, dass Teilnehmer straffrei w&#228;ren, wenn nur einer im Beweisverwertungsverbot liegen w&#252;rde. 
(Man k&#246;nnte nat&#252;rlich an § 16 StGB analog denken, aber zu Lasten des Teilnehmers?)

Das Unrecht der Tat w&#228;re dann nicht mehr hinreichend erfasst. Die totale fruit-Doktrin eben. 

Es ist andererseits aber zu bef&#252;rchten, dass die Nichtanwendung der fruit-Doktrin nat&#252;rlich dazu f&#252;hren k&#246;nnte, das man einen Rechtsbruch wissentlich in Kauf nimmt. Meines Erachtens m&#252;sste sichergestellt sein, dass potentiellen T&#228;tern klar gemacht wird, dass Folter ernste Konsequenzen haben wird. Die Geschichte mit G&#228;fgen war in dieser Hinsicht nicht ergiebig genug.

Die Rechtsgrunds&#228;tze der Angelsachsen sind mir zwar auch nicht ganz unsympathisch (insbesondere wars das hohe Ma&#223; an Meinungsfreiheit angeht), in Bezug auf ihre sklavische Neigung sich an Formalit&#228;ten festzubei&#223;en, haben sie aber Unrecht. Sicherlich ist die Einhaltung der Form wichtig in algorythmischen Formen der Erkenntnisgewinnung wie einem Verwaltungsverfahren nach US-Recht.

In einem heuristischen Verfahren (wie in den kontinentalen Strafverfahren) tritt das aber in den Hintergrund.

Meines Erachtens sind die aber nur deshalb so fixiert auf die Einhaltung der Form, weil sie keine Fachbgerichtsbarkeiten haben. Es f&#228;llt ihnen unendlich schwer Dogmatiken aufzubauen und deshalb klammern sie sich an Formalit&#228;ten.

Gut finde ich aber die Sache mit der Jury. Nicht sosehr, weil Berufsrichter unzuverl&#228;ssig sind, sondern weil es eine sch&#246;ne Form der Demokratisierung ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dar&#252;ber das auf Tatbestandsebene zu pr&#252;fen habe ich auch schon nachgedacht. </p>
<p>Mir f&#228;llt allerdings kein Punkt ein, an dem man das unterbringen k&#246;nnte. Sicherlich definiert der Tatbestand das Unrecht der Tat, aber das w&#252;rde auch dazu f&#252;hren, dass Teilnehmer straffrei w&#228;ren, wenn nur einer im Beweisverwertungsverbot liegen w&#252;rde.<br />
(Man k&#246;nnte nat&#252;rlich an § 16 StGB analog denken, aber zu Lasten des Teilnehmers?)</p>
<p>Das Unrecht der Tat w&#228;re dann nicht mehr hinreichend erfasst. Die totale fruit-Doktrin eben. </p>
<p>Es ist andererseits aber zu bef&#252;rchten, dass die Nichtanwendung der fruit-Doktrin nat&#252;rlich dazu f&#252;hren k&#246;nnte, das man einen Rechtsbruch wissentlich in Kauf nimmt. Meines Erachtens m&#252;sste sichergestellt sein, dass potentiellen T&#228;tern klar gemacht wird, dass Folter ernste Konsequenzen haben wird. Die Geschichte mit G&#228;fgen war in dieser Hinsicht nicht ergiebig genug.</p>
<p>Die Rechtsgrunds&#228;tze der Angelsachsen sind mir zwar auch nicht ganz unsympathisch (insbesondere wars das hohe Ma&#223; an Meinungsfreiheit angeht), in Bezug auf ihre sklavische Neigung sich an Formalit&#228;ten festzubei&#223;en, haben sie aber Unrecht. Sicherlich ist die Einhaltung der Form wichtig in algorythmischen Formen der Erkenntnisgewinnung wie einem Verwaltungsverfahren nach US-Recht.</p>
<p>In einem heuristischen Verfahren (wie in den kontinentalen Strafverfahren) tritt das aber in den Hintergrund.</p>
<p>Meines Erachtens sind die aber nur deshalb so fixiert auf die Einhaltung der Form, weil sie keine Fachbgerichtsbarkeiten haben. Es f&#228;llt ihnen unendlich schwer Dogmatiken aufzubauen und deshalb klammern sie sich an Formalit&#228;ten.</p>
<p>Gut finde ich aber die Sache mit der Jury. Nicht sosehr, weil Berufsrichter unzuverl&#228;ssig sind, sondern weil es eine sch&#246;ne Form der Demokratisierung ist.</p>
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		<title>Von: Waldorf</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2973</link>
		<dc:creator>Waldorf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 13:13:51 +0000</pubDate>
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		<description>Die Verwendbarkeit der Beweise im Rahmen der pers&#246;nlichen Vorwerfbarkeit zu pr&#252;fen, ist nat&#252;rlich eine gute Idee, wobei ich pers&#246;nlich wohl immer noch eher dazu neigen w&#252;rde, diese auf Tatbestandsebene zu diskutieren. Das mag zum einen daran liegen, dass mir die angels&#228;chsischen Rechtsgrunds&#228;tze schon immer sehr nah waren, zum anderen habe ich mich seit jeher mit Rechtsinstituten sehr schwer getan, die eine passende L&#246;sung zu sehr konstruieren. Die actio libera in causa ist ja der von Dir schon benannte Paradefall, &#252;ber den man wohl auch heute noch, trotz der wesentlich restriktiveren Handhabe, B&#252;cher f&#252;llen k&#246;nnte. Und nat&#252;rlich hatte ich auch keine 4x18 Punkte in der M&#252;ndlichen (wow !), obwohl ich immerhin in allen Bereichen zweistellig geblieben bin. Das &#228;ndert aber nichts daran, dass mir das Ergebnis ganz und gar nicht &quot;schmecken&quot; w&#252;rde, zu dem meine eigenen Rechtsauffassung in diesem Fall wohl f&#252;hren w&#252;rde. 

Eines muss man G&#228;fgen allerdings wirklich lassen. Dadurch, dass er ja in seinen intellektuellen M&#246;glichkeiten nicht vollkommen beschr&#228;nkt zu sein scheint - und anscheinend im Knast viel Zeit zum Nachdenken hat, wird er daf&#252;r sorgen, dass einige problematische Bereiche der Rechtsprechung aufs gr&#252;ndlichste abgeklopft werden. Soweit er dabei immer sch&#246;n hinter Gittern bleibt, finde ich zumindest dies positiv!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwendbarkeit der Beweise im Rahmen der pers&#246;nlichen Vorwerfbarkeit zu pr&#252;fen, ist nat&#252;rlich eine gute Idee, wobei ich pers&#246;nlich wohl immer noch eher dazu neigen w&#252;rde, diese auf Tatbestandsebene zu diskutieren. Das mag zum einen daran liegen, dass mir die angels&#228;chsischen Rechtsgrunds&#228;tze schon immer sehr nah waren, zum anderen habe ich mich seit jeher mit Rechtsinstituten sehr schwer getan, die eine passende L&#246;sung zu sehr konstruieren. Die actio libera in causa ist ja der von Dir schon benannte Paradefall, &#252;ber den man wohl auch heute noch, trotz der wesentlich restriktiveren Handhabe, B&#252;cher f&#252;llen k&#246;nnte. Und nat&#252;rlich hatte ich auch keine 4&#215;18 Punkte in der M&#252;ndlichen (wow !), obwohl ich immerhin in allen Bereichen zweistellig geblieben bin. Das &#228;ndert aber nichts daran, dass mir das Ergebnis ganz und gar nicht &#8220;schmecken&#8221; w&#252;rde, zu dem meine eigenen Rechtsauffassung in diesem Fall wohl f&#252;hren w&#252;rde. </p>
<p>Eines muss man G&#228;fgen allerdings wirklich lassen. Dadurch, dass er ja in seinen intellektuellen M&#246;glichkeiten nicht vollkommen beschr&#228;nkt zu sein scheint &#8211; und anscheinend im Knast viel Zeit zum Nachdenken hat, wird er daf&#252;r sorgen, dass einige problematische Bereiche der Rechtsprechung aufs gr&#252;ndlichste abgeklopft werden. Soweit er dabei immer sch&#246;n hinter Gittern bleibt, finde ich zumindest dies positiv!</p>
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		<title>Von: Markus Oliver</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2966</link>
		<dc:creator>Markus Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 11:02:24 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe mich neulich mit einem richtig genialen, jungen Juristen (m&#252;ndliche Pr&#252;fung, 1. Examen 4 x 18 Punkte! - nach altem Pr&#252;fungsrecht !) &#252;ber den Fall unterhalten.

Der kam darauf, dass der BGH das Beweisverwertungsverbot wahrscheinlich in der Schuld des Angeklagten unterbringen w&#252;rde. N&#228;mlich indem der BGH darauf abstellen k&#246;nnte, dass durch das Beweisverwertungsverbot lediglich das Erfolgsunrecht der Tat entfallen k&#246;nnte. Da der Richter dem Offizialprinzip unterliegt, w&#228;ren Argumente in Bezug auf die manipulierte Erkenntnisgewinnung n&#228;mlich insoweit wirkungslos. Das Handlungsunrecht w&#228;re zweifelsfrei festgestellt, Folter hin oder her. Der Typ hat das sp&#228;ter immerhin einger&#228;umt.

Das w&#252;rde dazu f&#252;hren, dass das Handlungsunrecht weiter bestehen w&#252;rde. Wozu das f&#252;hrt, d&#252;rfte bekannt sein: Der G&#228;fgen w&#228;re trotz vollendeten Deliktes wegen Versuchs dran, was beim Mord auch keinen Unterschied macht. 

Das w&#252;rde dogmatisch auch ganz gut zur Strafbarkeit des Versuchs passen. Der T&#228;ter wird im Versuch ja auch bestraft, wenn der noch nicht einmal ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat (du weisst schon, die andere Alternative, keine wesentlichen Zwischenschritte mehr... unmittelbare Gef&#228;hrdung, etc.).

Einen anderen Weg den G&#228;fgen im Knast zu lassen, sehe ich ehrlich gesagt nicht. Mit der klassischen Beweisverwertungsrechtsprechung wird man in dem Fall nicht weiter kommen. 

F&#252;r den jungen Juristen spricht &#252;brigens auch die bisherige alic-Handhabung. Der BGH ja gerade in Bezug auf &quot;eigenh&#228;ndige&quot; Delikte seine Rechtsprechung ge&#228;ndert, soll hei&#223;en die alic ist nicht bei Delikten anwendbar, die vom Wortlaut des Tatbestandes die Zurechnung einer Tathandlung zum Taterfolg wegen der engen tatbestandlichen Beschreibung der Tathandlung nicht erlauben. Hier nahm BGH auch eine Trennung von Handlungsunrecht und Erfolgsunrecht vor. 

Der Typ hat bestimmt Recht. Und in Karlsruhe ist der auch bald.

Und dass man den G&#228;fgen nicht laufen lassen kann, ist wohl allgemeiner Konsens.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe mich neulich mit einem richtig genialen, jungen Juristen (m&#252;ndliche Pr&#252;fung, 1. Examen 4 x 18 Punkte! &#8211; nach altem Pr&#252;fungsrecht !) &#252;ber den Fall unterhalten.</p>
<p>Der kam darauf, dass der BGH das Beweisverwertungsverbot wahrscheinlich in der Schuld des Angeklagten unterbringen w&#252;rde. N&#228;mlich indem der BGH darauf abstellen k&#246;nnte, dass durch das Beweisverwertungsverbot lediglich das Erfolgsunrecht der Tat entfallen k&#246;nnte. Da der Richter dem Offizialprinzip unterliegt, w&#228;ren Argumente in Bezug auf die manipulierte Erkenntnisgewinnung n&#228;mlich insoweit wirkungslos. Das Handlungsunrecht w&#228;re zweifelsfrei festgestellt, Folter hin oder her. Der Typ hat das sp&#228;ter immerhin einger&#228;umt.</p>
<p>Das w&#252;rde dazu f&#252;hren, dass das Handlungsunrecht weiter bestehen w&#252;rde. Wozu das f&#252;hrt, d&#252;rfte bekannt sein: Der G&#228;fgen w&#228;re trotz vollendeten Deliktes wegen Versuchs dran, was beim Mord auch keinen Unterschied macht. </p>
<p>Das w&#252;rde dogmatisch auch ganz gut zur Strafbarkeit des Versuchs passen. Der T&#228;ter wird im Versuch ja auch bestraft, wenn der noch nicht einmal ein Tatbestandsmerkmal verwirklicht hat (du weisst schon, die andere Alternative, keine wesentlichen Zwischenschritte mehr&#8230; unmittelbare Gef&#228;hrdung, etc.).</p>
<p>Einen anderen Weg den G&#228;fgen im Knast zu lassen, sehe ich ehrlich gesagt nicht. Mit der klassischen Beweisverwertungsrechtsprechung wird man in dem Fall nicht weiter kommen. </p>
<p>F&#252;r den jungen Juristen spricht &#252;brigens auch die bisherige alic-Handhabung. Der BGH ja gerade in Bezug auf &#8220;eigenh&#228;ndige&#8221; Delikte seine Rechtsprechung ge&#228;ndert, soll hei&#223;en die alic ist nicht bei Delikten anwendbar, die vom Wortlaut des Tatbestandes die Zurechnung einer Tathandlung zum Taterfolg wegen der engen tatbestandlichen Beschreibung der Tathandlung nicht erlauben. Hier nahm BGH auch eine Trennung von Handlungsunrecht und Erfolgsunrecht vor. </p>
<p>Der Typ hat bestimmt Recht. Und in Karlsruhe ist der auch bald.</p>
<p>Und dass man den G&#228;fgen nicht laufen lassen kann, ist wohl allgemeiner Konsens.</p>
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		<title>Von: Waldorf</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2964</link>
		<dc:creator>Waldorf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 10:17:59 +0000</pubDate>
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		<description>Volle Zustimmung, insbesondere was den Fall G&#228;fgen angeht. W&#228;hrend in der breiten &#214;ffentlichkeit ja haupts&#228;chlich diskutiert wird, ob der angedrohte &quot;unmittelbare Zwang&quot; gerechtfertig bzw. entschuldigt werden kann, ist die Frage nach der Verwendbarkeit der Beweismittel wesentlich interessanter. Ich bin mal gespannt, ob dazu &#252;berhaupt n&#228;her Stellung bezogen wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Volle Zustimmung, insbesondere was den Fall G&#228;fgen angeht. W&#228;hrend in der breiten &#214;ffentlichkeit ja haupts&#228;chlich diskutiert wird, ob der angedrohte &#8220;unmittelbare Zwang&#8221; gerechtfertig bzw. entschuldigt werden kann, ist die Frage nach der Verwendbarkeit der Beweismittel wesentlich interessanter. Ich bin mal gespannt, ob dazu &#252;berhaupt n&#228;her Stellung bezogen wird.</p>
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	<item>
		<title>Von: Markus Oliver</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2961</link>
		<dc:creator>Markus Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 09:33:03 +0000</pubDate>
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		<description>Ja, das ist in der Tat ein Problem. Der BGH ist eben strukturkonservativ und denkt vor allem Ergebnisorientiert. Diese Doktrin h&#228;tte schon so manches Verfahren zu Fall gebracht. Ich bin mal gespannt ob sich nach dem G&#228;fgen-Fall da was &#228;ndert, bin aber skeptisch.

Eine L&#246;sung des Problems w&#228;re sicherlich die Anwendung der Presse-Grunds&#228;tze, soll hei&#223;en:
Presse ist nur, was gedruckt ist.

Wer sein Tagebuch digital f&#252;hrt, hat eben Pech gehabt und kann sich nicht auf den besonderen Schutz berufen. Im Gegenzug hat er seine Gedanken ja auch nicht ebenso endg&#252;ltig ausgedr&#252;ckt, wie der  &quot;klassissche&quot; Tagebuchschreiber . Sein Schutzbed&#252;rfnis ist entsprechend geringer. 

Das ganze Problem scheint auch eher das &quot;heimlich&quot; zu sein, als der Einblick in Daten auf der Festplatte. 

Mit den Argumenten gegen die Online-Durchsuchung w&#228;re aber auch die klassische T&#220; unzul&#228;ssig. Angesichts der Entwicklung in der T&#220; kann einem eine solche Online-Durchsuchung nat&#252;rlich schon zu denken geben, existiert der Richtervorbehalt dort doch nur auf dem Papier.

Grunds&#228;tzlich kann ich eigentlich aber keine treffenden Argumente gegen die Online-Durchsuchung erkennen. Das Problem liegt wohl eher im &quot;Wie&quot; als im &quot;Ob&quot;.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, das ist in der Tat ein Problem. Der BGH ist eben strukturkonservativ und denkt vor allem Ergebnisorientiert. Diese Doktrin h&#228;tte schon so manches Verfahren zu Fall gebracht. Ich bin mal gespannt ob sich nach dem G&#228;fgen-Fall da was &#228;ndert, bin aber skeptisch.</p>
<p>Eine L&#246;sung des Problems w&#228;re sicherlich die Anwendung der Presse-Grunds&#228;tze, soll hei&#223;en:<br />
Presse ist nur, was gedruckt ist.</p>
<p>Wer sein Tagebuch digital f&#252;hrt, hat eben Pech gehabt und kann sich nicht auf den besonderen Schutz berufen. Im Gegenzug hat er seine Gedanken ja auch nicht ebenso endg&#252;ltig ausgedr&#252;ckt, wie der  &#8220;klassissche&#8221; Tagebuchschreiber . Sein Schutzbed&#252;rfnis ist entsprechend geringer. </p>
<p>Das ganze Problem scheint auch eher das &#8220;heimlich&#8221; zu sein, als der Einblick in Daten auf der Festplatte. </p>
<p>Mit den Argumenten gegen die Online-Durchsuchung w&#228;re aber auch die klassische T&#220; unzul&#228;ssig. Angesichts der Entwicklung in der T&#220; kann einem eine solche Online-Durchsuchung nat&#252;rlich schon zu denken geben, existiert der Richtervorbehalt dort doch nur auf dem Papier.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich kann ich eigentlich aber keine treffenden Argumente gegen die Online-Durchsuchung erkennen. Das Problem liegt wohl eher im &#8220;Wie&#8221; als im &#8220;Ob&#8221;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Waldorf</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2959</link>
		<dc:creator>Waldorf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 09:17:12 +0000</pubDate>
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		<description>Wobei unsere StPO dann ja noch einmal fein unterscheidet zwischen der einfachen k&#246;rperlichen Untersuchung und einer Untersuchung, die einen k&#246;rperlichen Eingriff erforderlich macht. 

Viel interessanter ist aber an dieser Stelle wohl die Frage nach den Beweisverwertungsverboten. Jeder gute Krimigucker glaubt ja wahrscheinlich, auch in Deutschland gelte die &quot;fruit of the poisonous tree doctrine&quot;, so dass &quot;unregelm&#228;&#223;ig&quot; erlangte Beweismittel immer konsequent zum Verwertungsverbot f&#252;hren m&#252;ssten. Gerade das ist aber bei uns nicht, oder nur sehr eingeschr&#228;nkt der Fall!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wobei unsere StPO dann ja noch einmal fein unterscheidet zwischen der einfachen k&#246;rperlichen Untersuchung und einer Untersuchung, die einen k&#246;rperlichen Eingriff erforderlich macht. </p>
<p>Viel interessanter ist aber an dieser Stelle wohl die Frage nach den Beweisverwertungsverboten. Jeder gute Krimigucker glaubt ja wahrscheinlich, auch in Deutschland gelte die &#8220;fruit of the poisonous tree doctrine&#8221;, so dass &#8220;unregelm&#228;&#223;ig&#8221; erlangte Beweismittel immer konsequent zum Verwertungsverbot f&#252;hren m&#252;ssten. Gerade das ist aber bei uns nicht, oder nur sehr eingeschr&#228;nkt der Fall!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Markus Oliver</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2957</link>
		<dc:creator>Markus Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 09:04:07 +0000</pubDate>
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		<description>@ Stefanolix: Eine &quot;Untersuchung&quot; stellt juristisch aber keine Verniedlichung zur &quot;Durchsuchung&quot; dar. 
Eine Untersuchung ist sogar ein weit schwererer Eingriff  als eine Durchsuchung. Sie darf nur unter noch engeren Grenzen durchgef&#252;hrt werden (z.B. nur durch einen Arzt vorgenommen werden).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Stefanolix: Eine &#8220;Untersuchung&#8221; stellt juristisch aber keine Verniedlichung zur &#8220;Durchsuchung&#8221; dar.<br />
Eine Untersuchung ist sogar ein weit schwererer Eingriff  als eine Durchsuchung. Sie darf nur unter noch engeren Grenzen durchgef&#252;hrt werden (z.B. nur durch einen Arzt vorgenommen werden).</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Markus Oliver</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2956</link>
		<dc:creator>Markus Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 09:01:07 +0000</pubDate>
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		<description>kann, nicht k&#246;nnen. Ach, herrje. Kaffee.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>kann, nicht k&#246;nnen. Ach, herrje. Kaffee.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Markus Oliver</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2955</link>
		<dc:creator>Markus Oliver</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 09:00:31 +0000</pubDate>
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		<description>Die pers&#246;nliche Kommunikation, k&#246;nnen aber auch schon heute zur Kenntnis genommen und als Beweismittel verwertet werden.
Ist sehe da nicht so richtig den Unterschied.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die pers&#246;nliche Kommunikation, k&#246;nnen aber auch schon heute zur Kenntnis genommen und als Beweismittel verwertet werden.<br />
Ist sehe da nicht so richtig den Unterschied.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: TCHe</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/10/10/die-faz-und-die-online-durchsuchung/comment-page-1/#comment-2944</link>
		<dc:creator>TCHe</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2007 07:27:54 +0000</pubDate>
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		<description>ED-Behandlung oder gar U-Haft offenbaren aber nicht Dritten – und seien sie Vertreter des Staates – Deine pers&#246;nliche Kommunikation, Texte und Bilder, die Du auf der Festplatte gespeichert hast.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ED-Behandlung oder gar U-Haft offenbaren aber nicht Dritten – und seien sie Vertreter des Staates – Deine pers&#246;nliche Kommunikation, Texte und Bilder, die Du auf der Festplatte gespeichert hast.</p>
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