R.I.P. Fernmeldegeheimnis?

Der Bundestag hat heute - wie zum Hohn an dem Jahrestag, der mehr als jeder andere das Ende des repressiven Spitzel-Regimes DDR markiert - mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD (hier das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten) das Gesetz zur verdachtslosen Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens beschlossen.
R.I.P. Fernmeldegeheimnis? Jetzt hilft nur noch der Defibrilator: mit der grössten jemals eingereichten Verfassungsbeschwerde versuchen ca. 7.000 Bürger (einer davon der Autor dieser Zeilen) das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht doch noch zu Fall zu bringen.
RSS Kommentar-Feed ❘ Trackback-URI ❘ Druckansicht
❘ Beitrag senden
Tags: Juristisches, Rechtsstaat, Schäuble




[...] dass heute ein besonders für Blogger wichtiges Freiheitsrecht eingeschränkt wurde, hatte die Kundgebung für Kareem nur sehr wenige [...]
Wenn ich der Liste Glauben schenke, fällt auf, wie viele “Promies” unter den Damen und Herren Abgeordneten sind, die der Abstimmung ferngeblieben sind: Merkel, Münte, Struck, Wieczorek-Zeul, Wiefelspütz, Glos, Pofalla, Lauterbach, …
Nur Terminschwierigkeiten - oder Absicht, um sich keine Fragen nach Stimmenthaltung stellen lassen zu müssen, im Falle eines Falles später aber dennoch voller Überzeugung sagen zu können: “Ich habe nie für dieses Gesetz gestimmt! Alles andere sind infame Unterstellungen!”?
Ja. Genau daran habe ich auch gedacht, als ich mir die Liste angesehen habe.
Merkel ist bei George W., über Müntes aktuelle private Situation hat der Boulevard ausführlich berichtet. Zum Rest weiß ich auch nix.
Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit dass Köhler die Ausfertigung des Gesetzes verweigert? Da er sich ja nicht schämt mal einzugreifen habe ich da ja eine gewisse Resthoffnung.
Mit welcher Begründung sollte/könnte er?
Es wurden nur die EU-Vorgaben umgesetzt, laut Zypries “in minimaler Weise”.
EU toppt also Grundgesetz?
Ja, leider.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes kann die EU nur funktionieren, wenn die Mitgliedstaaten nicht das Recht haben, aufgrund von Besonderheiten ihres Rechtssystems auszuscheren. Deshalb gilt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts, auch gegenüber nationalem Verfassungsrecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat dies grundsätzlich anerkannt, man behält sich ein Einfreifen nur vor, wenn auf europäischer Ebene ein dem Grundgesetz im
Wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschutz nicht mehr gegeben ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Solange_II