Verfassungsfeindlich

16.11.2007 09:27 - London Calling by Oliver M.H. - 48 Kommentare

So so, ein Verfassungsfeind bin ich also. Wird Zeit, dass endlich ein Verbotsfahren gegen mich durchgeführt wird …

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48 Kommentare » Neuer Kommentar zum Beitrag

David, 16.11.2007 09:43

Na klar! Noch nicht gewußt? Wahrscheinlich bist Du sogar Hitler, es ist nur noch nicht an der Zeit, dich beim Namen zu nennen.

Oliver M.H., 16.11.2007 09:46
 
 
Marian Wirth, 16.11.2007 09:45 Subscribed to comments via email

Ach, die Bezeichnung als Verfassungsfeind würde ich in dem Fall als Auszeichnung ansehen. Aber gegen die Behauptung, zur arroganten Oberschicht zu gehören, würde ich schon was unternehmen. Vielleicht findest Du ja auch einen Arroganten oder einen Angehörigen der Oberschicht*, der sich an Deiner Stelle dagegen zur Wehr setzt.

Aber die Jungs von den Nichtdenkseiten haben natürlich recht: Du hast in Deinem DLR-Beitrag keine einzige Studie zitiert oder Deine Behauptungen durch sonstige Fußnoten belegt. Schäm’ Dich! Du hättest der Erste sein können, der das an diesem Sendeplatz jemals gemacht hätte. (Man könnte die Nichtdenkenden ja mal bei Steffen vorbeischicken – der belegt so ziemlich jede seiner Aussagen mit einer Studie. Und bekommt demzufolge so ziemlich gar keine Kommentare ;-)).

*) vielleicht ist ja mit Oberschicht auch gemeint, dass die Angehörigen derselben lesen, schreiben und rechnen können. Dann gehörtest Du dazu und dürftest Dich auch darüber nicht beschweren.

Oliver M.H., 16.11.2007 09:49

Manche Leuten scheinen einfach nicht den Unterschied zwischen Feuilleton und Reportage zu kennen …
Oberschicht? Ich? Bei einem “Friede den Hütten, Krieg den Palästen” wäre ich auf der sicheren Seite.

Marian Wirth, 16.11.2007 09:58 Subscribed to comments via email

Dass Du dem Prädikat “Verfassungsfeind” einen eigenen Blog-Eintrag widmest und

Das zynischste und bornierteste, was ich in letzter Zeit gehört/gelesen habe – so denkt die arrogante Oberschicht und sie wollen einfach nichts dazu lernen.

einfach übergehst, zeigt ja nur allzu deutlich, was für ein bornierter, arroganter Oberschichtler Du bist!

 
Medea, 16.11.2007 17:59 Subscribed to comments via email

Dein Artikel war gut und realistisch. Genau so ist es. Diese Leserbriefschreiber sind nicht mit Argumenten zu überzeugen. Es geht ihnen um ein Gefühl, auf das sie nicht verzichten werden.

Oliver, du solltest daher nicht dementieren, zur Oberschicht zu gehören. Sag doch einfach, du bist sonntags stets zum Tee bei Queen Lisbeth eingeladen. “Friede den Palästen” ;-)

Im übrigen finde ich es nicht richtig, dich einen Verfassungsfeind zu nennen, nur weil du Fan von Schalke bist ;-)

Oliver M.H., 16.11.2007 18:05

Die Würde des Schalkers ist unantastbar, also bitte keine abfälligen Bemerkungen über meine Königsblauen!

Medea, 16.11.2007 18:10 Subscribed to comments via email

Na ja, “Königsblau” passt ja wegen “Oberschicht” ;)

Oliver M.H., 16.11.2007 18:12

Stimmt auch wieder …

 
 
 
 
 
SteffenH, 16.11.2007 11:09

Danke für die Blumen, Marian! ;- ) Die Aussage kann ich jetzt leider nicht mit Zahlen belegen. Oder doch, du bist einer der 4,8 %, die ihre Grünpflanzen nicht über die üblichen Vertriebswege feilbieten.

 
 
jo@chim, 16.11.2007 10:08

Ich würde das auch mal als Auszeichnung nehmen, wenn es aus der Ecke kommt, Oliver: das ist die klassische “ich-habe-keine-Argumente-also-wedle-ich-ein-wenig-mit-der-Keule-rum”-Nummer. Wenn die Herren echte Verfassungsfeinde suchen, sollten sie bei ihren Genossen von der Nachfolgepartei der SED-Bonzen nachsehen.
btw: ich habe den Link mal anonymisiert, unsere Referrer-Daten gehn die nix an, IMHO: Nicht dass die IP’s noch beim zuständigen Vopo Kontaktbereichsbeamten landen…

Oliver M.H., 16.11.2007 11:11

Ob Auszeichnung oder nicht: Es hat schon eine gewisse Komik, wie sich diese Altlinken aufführen. Im Zweifelsfall Nazi, Verfassungsfeind, von der Industrie gekauft etc. – und uns dann vorwerfen, wir würden nicht argumentieren!

 
 
Mr. Dings, 16.11.2007 10:46

Die Nachdenkseiten sind einfach widerlich.

 
Christian, 16.11.2007 10:55

Schade, daß man den Mist nicht auf den Nachdenkseiten selbst kommentieren kann. Soviel Meinungsfreiheit trauen die sich dort wohl nicht.

Zum Thema: Ein Staat, der mehr als 50 % seines (im Übrigen völlig aufgeblähten) Haushaltes für Sozialausgaben ausgibt, ist wohl kaum auf dem Weg, das Sozialstaatsgebot zu verletzen. Im Gegenteil: Hier muß endlich wieder eine Balance gefunden werden, damit sich auch Leistung wieder lohnt.

Und verfassungsfeindlich ist es nicht, über die Ausgestaltung des Zusammenlebens im Staat zu debattieren, sondern eine solche Diskussion mit Totschlagargumenten im Keim unterdrücken zu wollen.

Oliver M.H., 16.11.2007 11:15

Na ja, das Sozialstaatsgebot in Art. 20 GG ist mindestens ebenso butterweich wie der Eigentumsschutz in Art. 14 GG. Das kann – je nach Interpretation – alles und nichts sein. Verfassungsprosa eben. Wenn Art. 14 GG strenger interpretiert würde, käme er jedenfalls sehr schnell mit Art. 20 GG in Konflikt.

 
 
Fabio, 16.11.2007 10:58

Noch so`n elitärer Fascho:

Das Sozialstaatsprinzip der deutschen Verfassung
Rechtsprechungsdirektive oder Begründungsornament ?
von Richter am VG Dr. Paul Tiedemann*

http://www.dr-tiedemann.de/sozialstaat.pdf

 
R.A., 16.11.2007 11:14

Es ist schon immer wieder erstaunlich, wie exzessiv die Linken die magere Formulierung des §20 GG auslegen.

Insbesondere wenn man überlegt, daß die ersten 20 Jahre der Bundesrepublik mit ihren knapp über 30% Staatsquote selbstverständlich dieses GG-Gebot erfüllt haben.
Und von diesen 30% wurde noch ein großer Teil für den Wiederaufbau und andere Kriegsfolgen benötigt, man hätte die Quote danach absenken können, und es wäre immer noch GG-konform gewesen.

Wenn wir also heute über 50% Staatsquote haben, ist man mit Kürzungsideen noch weit, weit davon weg, über die genaue Ausgestaltung des Sozialstaats-Gebots auch nur diskutieren zu müssen.

Oliver M.H., 16.11.2007 11:37

Das sehe ich genauso. Wer glaubt, sich bei aktuellen sozialpolitischen Debatten auf die Verfassung berufen zu müssen, hat in Wirklichkeit keine echten Argumente mehr.

 
 
Die Stimme aus dem Off, 16.11.2007 11:16

Nachgedacht haben die schon, vor allem über den eigenen Etat. Mich jedenfalls hat die iPod-Werbung angesprochen.

Als Fan “elitärer” Autoren wohl auch kein Wunder. In Sachen Marketing haben die Leute von den Nachdenkseiten jedenfalls nicht mehr viel zu lernen, da sind sie schon beim Klassenfeind angekommen.

Wenn wir dann aber zu den Verfassungsfeinden kommen, könnten sie doch noch ein wenig Nachhilfe gebrauchen.

Sozialstaatsgebot meint nämlich nicht, dass in der Bundesrepublik kein harter wirtschaftlicher Wind wehen darf. Eine bittere Erkenntnis für Leute, die all ihre Hoffnungen darauf gelegt haben ein Leben lang von anderen durchgefüttert zu werden.

Wo wir gleich mal dabei sind, sind die Verfassungsfeinde wohl eher auf den sog. Nachdenkseiten sind finden. Ich habe mal kurz nachgedacht und das mit dem Ehrenschutz und der Schmähkritik (“Verfassungsfeind”) subsumiert.

 
SaltOfTheEarth, 16.11.2007 11:18

Diese aufrechten Streiter wider den Neon-Liberalismus machen jeglichen Diskurs von vornerein schwierig. Das endet immer in Ideologie-Schlachten. Ich frag mich, ob das überhaupt noch im europäischen Kontext normal ist. Schliesslich hat es in den skandinavischen Ländern ja auch in vielen Bereichen Reformen hin zu einem stärkeren Gewicht des Marktes gegeben. War der öffentliche Diskurs dort auch so wie in Deutschland? Damit diese “Debatte” überhaupt einen Nutzen hat, muss sie weniger ideologisch-rechthaberisch und pragmatischer werden.

 
Bodo Wünsch, 16.11.2007 11:34

In der Tat, eine Auszeichnung; und Sozialisten entlarven sich wieder: Wenn die Argumente fehlen, muss es halt Gewalt sein. Die Welt kennt das.

Nur…. “Verstoß” würde ich es nicht nennen, es waren nur Worte. Nun, erst Worte verbieten, dann brennen Bücher…. Jetzt aber was für den VS: NOCH HAT DIE NEOLIBERALE REVOLTE NICHT BEGONNEN….*stop*

 
Michael Kastner, 16.11.2007 14:00

Na ja, so ganz unrecht hat der Bezichtiger ja nicht. Es gibt in der Tat einen inhärenten Widerspruch zwischen Grundgesetz und Marktwirtschaft. Wer sich für Marktwirtschaft einsetzt, gerät zwangsläufig in Konflikt mit dem Grundgesetz.

Freie Märkte und Grundgesetz: geht garnicht!

Daß die Anschuldigung der Verfassungsfeindlichkeit erhoben wird, spricht für einen wirklich guten Kommentar von Marc-Oliver.

Mehr davon!

Viele Grüße

Michael Kastner

DDH, 16.11.2007 15:06

Das wollte ich auch sagen! :-)

 
R.A., 16.11.2007 16:23

> Na ja, so ganz unrecht hat der Bezichtiger
> ja nicht.
Doch, er hat völlig unrecht.

Denn im kritisierten Text blieb Oliver völlig im Rahmen des Grundgesetzes.

Man kann natürlich die Entwicklung in Richtung Marktwirtschaft so weit treiben, daß es tatsächlich mit dem GG kollidiert.
Ob Oliver das befürworten würde ist aber völlig offen – im Text steht davon nichts.

Michael Kastner, 16.11.2007 16:57

@R.A.

Das stimmt so nicht. Es gibt selbstverständlich eine Sozialbindung des Eigentums und nach dem Grundgesetz liegt es im Ermessensspielraum des Gesetzgebers und nicht von Marc Oliver, wie weit der Staat Zugriff auf das Eigentum des Bürgers hat.

“Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen” (Art. 14 Abs. 2 GG)

Daraus geht klar hervor, daß der Einzelne nicht berechtigt ist, über sein Eigentum zu verfügen. Er kann es sein “Eigen” nennen, wie und wann er etwas damit machen darf, das entscheiden andere.

Daß Du meinst, daß sich Marc-Oliver im Rahmen des Grundgesetzes bewegt, ist eine schöne Meinung. Aber die Entscheidung, ob dem so ist, treffen andere. Und ich denke mir, daß es mehr Leute gibt, die der Ansicht des Kritikers von Marc-Oliver sind, als Leute, die Deiner Meinung sind.

Darüber kann man dann ja mal demokratisch abstimmen lassen.

Das Grundgesetz ist in bestem Falle Auslegware, die davon abhängig ist, wer gerade die Mehrheit hat. Im schlechtesten Falle dürfte es sogar so sein, daß die Mehrheit der Verfasser der Grundgesetzes tatsächlich der Ansicht waren, daß Eigentum die Verfügungsmasse des Staates ist.

Die sog. Väter des Grundgesetzes waren in ihrer Mehrheit Antikapitalisten. Im Aalener Programm der CDU ist von der Verstaatlichung der Schlüsselindustrien die Rede.

Es gibt eine Menge Verfassungsjuristen, die der Ansicht sind, daß das Grundgesetz in Buchstabe und Absicht keineswegs die Marktwirtschaft als Wirtschaftsform begünstigt, sondern im Gegenteil eine sozialistische Wirtschaftsordnung mit einem gewissen Anteil an Privateigentum an _Konsumgütern_ und _nicht_ an Produktionsgütern.

Daß es anders gekommen ist, lag nicht am Grundgesetz, sondern daran, daß Ludwig Erhard einen Wirtschaftsputsch durchgeführt hat.

Ich wäre da ganz vorsichtig, mich beim Anspruch auf das Eigentum oder die Wirtschaftsordnung aufs Grundgesetz zu berufen. Da hat man ganz schlechte Karten.

Und wenn man dann noch in der Minderheit ist, dann kann man sich sicher sein, daß die Auslegung – sofern diese überhaupt in einem liberalen Sinne möglich wäre – im Sinne der Mehrheit erfolgen wird.

Ich würde da den grundgesetzlichen Ball etwas flacher halten und mir vielleicht eine bessere Begründung als das Grundgesetz für die Maktwirtschaft zulegen.

Viele Grüße

Michael

R.A., 16.11.2007 17:36

@Michael:
Du hast ja völlig recht – das Grundgesetz schränkt das Eigentumsrecht und die Marktwirtschaft ein, und die weiteren Gesetze noch mehr.

Ich meinte nur einen ganz banalen Punkt: Im kritisierten Text ist Oliver noch viel zu zurückhaltend als daß man daraus alleine folgern könnte, wie weit er in Richtung Marktwirtschaft gehen würde.
Seine persönliche Bereitschaft zum Verfassungsbruch ist uns also nicht bekannt ;-)

Wenn die Linken schon bei so harmlosen Forderungen wie in dem Text Verfassungswidrigkeit sehen, dann würden die bei Standpunkten wie Deinen sowieso den Herzkasper kriegen ;-)
Die Bubis haben schlicht keine Vorstellung, wie weit man es mit dem Liberalismus treiben kann …

DDH, 16.11.2007 17:44

Die Bubis haben schlicht keine Vorstellung, wie weit man es mit dem Liberalismus treiben kann …

Viele Liberale leider auch nicht! ;-)

Dabei wird er überhaupt erst attraktiv und damit wettbewerbsfähig im Weltanschauungsmarkt, wenn man ihn radikal auf die Spitze treibt. Aber im deutschen Angebot gibt’s immer nur die abgespeckte Freiburger Diät-Variante, die wie Pappe schmeckt.

 
Michael Kastner, 17.11.2007 07:13

@R.A.

Ich glaube nicht, daß irgendein Linker von libertären Extrempositionen einen Herzkasper kriegt.

Für die Linken sind die Positionen von Marc-Oliver weitaus ernstzunehmender weil sie politischer sind. Die von ihm angesprochene Kritik am Vollkasko- und Sozialstaat kommt einer Kritik der demokratischen Staatsidee als solche gleich. Denn das Hauptziel des Staates, so wie die Linken das Grundgesetz – und das nicht zu Unrecht – verstehen, ist die demokratische Kontrolle über die Produktionsmittel, damit sie dem Gesamtwohl, sprich der Vollversorgung der Mehrheit der Bevölkerung, dienen.

Aber nochmals zurück zum Thema Verfassung. Was das Eigentum angeht, ist das Grundgesetz, so sehr es auch das Eigentum zur Disposition stellt, noch allemal besser als die amerikanische Verfassung.

In der amerikanischen Verfassung kommt das Wort “Property” nur einmal vor. Und dann noch nicht einmal im Zusammenhang mit dem Eigentum der amerikanischen Bürger, sondern dem Eigentum des Staates:

“The Congress shall have Power to dispose of and make all needful Rules and Regulations respecting the Territory or other Property belonging to the United States; and nothing in this Constitution shall be so construed as to Prejudice any Claims of the United States, or of any particular State.” (Article IV, Section 3)

In der Unabhängigkeitserklärung kommt das Wort “Property” kein einziges mal vor.

Erst in fünften Amendment der Verfassung wird Eigentum erwähnt “… nor shall private property be taken for public use, without just compensation.”

Eine Formulierung, die in etwa dem Entschädigungsgrundsatz bei Enteignung im Grundgesetz entspricht.

Viele Grüße

Michael

 
 
Die Stimme aus dem Off, 18.11.2007 12:42

Ich muss Ihnen widersprechen.

Die Sozialbindung des Eigentums meint nicht, dass der Staat darüber bestimmen darf, wie weit der einzelne mit dem ihm zugestandenen Eigentum verfügen darf.

Das wird sehr oft missverstanden ist aber gerade NICHT die Intention des Verfassungsgebers.
Innerhalb der einmal zugestandenen Schranken kann der einzelne sehr wohl frei über sein Eigentum verfügen. Anders wäre nämlich die Regelung zur sog. “tatbestandlichen Rückanknüpfung”(1) gar nicht zu erklären. Warum sollte es ein solches Institut geben, wenn der Gesetzgeber darüber entscheiden darf, was Inhalt des Eigentums ist?

Und auch das gerne zitierte Baurecht greift als Beispiel nicht: Die gesamte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht dahin, Einschränkungen der Baufreiheit durch willkürliche Bebauungspläne für rechtswidrig zu erklären. Als solche fällt mir z.B. die Rechtssprechung zur Funktionslosigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ein, die von Otto Schlichter quasi “erfunden” wurde und damit sogar rechtmäßig beschlossene Satzungen – die sich im Rahmen des geltenen Rechts bewegen, also materiell eigentlich rechtmäßig sind – schlichtweg unwirksam wurden.(2)

Ein weiteres – sehr schönes – Beispiel ist die Regelung, dass reine Bauverhinderungssatzungen rechtswidrig sind.(3) Die von Ihnen in Anspruch genommene Sozialbindung des Eigentums führt dann in letzter Konsequenz sogar dazu, dass bei schweren und unerträglichen Eingriffen in das Eigentum sogar eine Antragsbefugnis direkt aus Art. 14 GG angenommen wird.(4) Warum sollte das BVerwG einen solchen Schutz gewähren, wenn Art. 14 GG doch angeblich den Eigentumsschutz unter den Vorbehalt eines repräsentativ-demokratischen Willkürverhaltens stellt?

Oder auch die grundsätzliche Tendenz Fragen der Zulässigkeit von Normenkontrollanträgen in die Begründetheit zu verlegen, um einen Rechtsschutz der Bürger im Zweifel nämlich eher – mit mündlicher Verhandlung – zu gewähren als schon in der Zulässigkeit abzuwürgen.(5)

Selbst das unter starken Vorbehalten stehende Recht auf Baufreiheit gewährt also schon einen immensen Schutz vor Willkür, der sich eben auch direkt aus Art. 14 GG herleitet.

Wie man dann in Fragen der mobilen Güter einen gar schwächeren Schutz konstruieren will, ist mir nicht zu erklären.

Ich wäre Ihnen für das Gegenteil erklärende Quellen dankbar, bezweifele jedoch, dass Sie insoweit Quellen finden werden. Und bitte ersparen Sie sich den Hinweis auf Art. 15 GG. Über die Bedeutungslosigkeit dieses Artikels brauchen wir uns doch nicht ernsthaft zu streiten oder? Dieser Artikel würde seine Anwendung vielleicht im Falle einer nuklearen Katastrophe finden und in diesem Fall hätte er auch seine Berechtigung.

Als Beispiel für die Macht pseudodemokratischer Entscheidungsheinis in den deutschen Parlamenten während der Dauer einer lobbyistisch geprägten Parlamentsperiode eignet er sich jedoch ganz sicher nicht.

(1) BVerfGE 97, 67 (78 ff.) – vorsicht Blindzitat meinerseits. Ich hatte keine Lust zu suchen! ;-)
(2) BVerwGE 54, 5 ff..
(3) Das ist ständige Rechtssprechung des BVerwG.
(4) BVerwGE 50, 282 (286).
(5) Interessant dazu ist auch die Rechtsprechung des BVerwG zur § 1 VII BauGB-Problematik. Wieso bitte soll der Bürger Antragsbefugt sein wenn seine Belange nicht „gerecht abgewogen“ wurden, wenn seine Belange – Ihrer Auffassung nach – so oder so unter dem Mehrheitsvorbehalt anderer stehen?

Die Stimme aus dem Off, 18.11.2007 13:01

Noch eine Ergänzung: Der Kommentar richtete sich natürlich an Michael Kastner.

Und im übrigen versuchte der Gesetzgeber ja mit der Neuregelung des § 47 II VwGO die Antragsbefugnis des Bürgers weitestgehend auszuhebeln. Dies gelang ihm jedoch auf Grund einer konsequenten Rechtsprechung z.B. mit BVerwG 1999, 592 (593) nicht.

Man sieht es ganz deutlich: Versuche des Gesetzgebers den Eigentumsschutz zu schwächen führen regelmäßig ins Leere.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sogar rein schuldrechtliche Ansprüche – im Fall der tatsächlichen Nutzungsbeeinträchtigung – unter gewissen Umständen einen Rechtsschutz begründen.(1)

(1) BVerwG NJW 1998, 770 (770)

Michael Kastner, 18.11.2007 14:04

@Die Stimme aus dem Off

> Ich muss Ihnen widersprechen.
So schlimm?

> Die Sozialbindung des Eigentums meint
> nicht, dass der Staat darüber bestimmen
> darf, wie weit der einzelne mit dem ihm
> zugestandenen Eigentum verfügen darf.

Was für ein Eigentumsverständnis von staatlicher Seite vorherrscht, zeigt ja Ihre Formulierung des _vom Staat_ zugestandenen Eigentums. Laut dieses Verständnisses wird Eigentum nicht durch Arbeit oder freiwillige Vereinbarung erworben, sondern vom Staat zugestanden. Die vollständige Verfügungsgewalt liegt beim Staat und nicht beim eigentlichen Eigentümer.

Und wenn dann mal alle Steuern abgezogen, alle Auflagen erfüllt und allen Ansprüchen des Staates genüge geleistet wurde, dann bleibt vom Verfügungsrecht des Bürgers noch so wenig übrig, daß selbst der Staat kein Interesse mehr daran hat. Und selbst dieser letzte Rest muß dann auch noch sozialgebunden, nämlich nicht zum Nutzen des Eigentümers sondern zum Nutzen der _Gesellschaft_ verwendet werden.

> Das wird sehr oft missverstanden ist aber gerade NICHT die Intention des Verfassungsgebers.

Da gibt es ja nichts mißzuverstehen. Dir Fomulierung, daß der Staat das Eigentum zugesteht, ist eindeutig.

> Innerhalb der einmal zugestandenen Schranken kann der einzelne sehr wohl frei über sein Eigentum verfügen.

Nö, ist er nicht. Wenn ich hier auf meinem Grundstück eine Schnapsbrennerei aufmache, brauche ich eine Genehmigung und muß Zoll zahlen. Wenn ich hier eine Kindertagesstätte aufmachen will, kommt der Staat mit auflagen etc. etc. Aber das betrifft nur das Eigentumsresiduum. Grundsätzlich gilt: so lange der Staat dem Eigentum _Schranken_ (auch ihre Formulierung) auferlegt, ist es schlicht kein Eigentum. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

> Und auch das gerne zitierte Baurecht greift als Beispiel nicht

Das habe _ich_ nicht zitiert. Aber in der Tat ist es so, daß ich als Grundstückseigentümer a) eine Baugenehmingung benötige, b) nicht auf jedem Grundstück bauen darf und c) auch wenn ich bauen darf, dann nur solche Gebäude, die für die Verwendung, die im ausgewiesenen Gebiet zugelassen ist.

> Die gesamte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht dahin

Das geht doch, mit Verlaub, den die Verwaltungsgerichte einen feuchten Kehrricht an. Es geht, außer dem Eigentümer des Grundstücks überhaupt niemand was an, was damit geschieht.

> Warum sollte das BVerwG einen solchen Schutz gewähren,
> wenn Art. 14 GG doch angeblich den Eigentumsschutz
> unter den Vorbehalt eines repräsentativ-demokratischen
> Willkürverhaltens stellt?

Vielleicht einen schlecht Tag gehabt? Irrationales Verhalten solle es ja selbst unter Angehörigen der Justiz geben.

> Wie man dann in Fragen der mobilen Güter
> einen gar schwächeren Schutz konstruieren
> will, ist mir nicht zu erklären.

Wieso mobile Güter? Ich dachte, es geht Ihnen ums Baurecht?

Den schwächeren Schutz brauche ich garnicht zu konstruieren. Das ist ein Faktum!

Wenn Sie ein Unternehmen aufmachen, gilt kein Eigentumsrecht, sondern das Betriebsverfassungsgesetz, das Ihnen vorschreibt, ob und wann Sie einen Betriebsrat erlauben müssen. Und dieser Betriebsrat hat wiederum Entscheidungsbefugnis auf Ihr Eigentumsresiduum.

Ganz abgesehen von der Besteuerung, den bilanziellen Vorschriften, den Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften, den Tariflöhnen(hatte ich das Tarifvertragsgesetz schon erwähnt?) etc. etc.

Sie können in Deutschland alles haben, nur kein Eigentum.

> Und bitte ersparen Sie sich den Hinweis auf
> Art. 15 GG.

Sollte ich das kennen?

> Man sieht es ganz deutlich: Versuche des Gesetzgebers
> den Eigentumsschutz zu schwächen führen regelmäßig ins
> Leere.

Wo nichts ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren. Da gibt’s nix mehr zu holen, weil schon alles vergeben ist.

Viele Grüße

Michael Kastner

Die Stimme aus dem Off, 18.11.2007 14:46

Ok, das hat wenig Sinn.

Ursprünglich hatte ich eine ewig lange Antwort geschrieben, aber ich habe längst aufgegeben jeden Radikallibertären von der Unsinnigkeit und Lebensfremdheit seiner geistigen Ergüsse überzeugen zu wollen. Das eigentliche Problem ist nämlich nicht eine Verständnisschwierigkeit, sondern ein Mangel an Ambiguitätstoleranz.

Bis zu Deiner Antwort auf meinen Kommentar waren Deine Beiträge gut. Dieser hier ist schlichweg Schwachsinn. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Michael Kastner, 18.11.2007 15:55

@Die Stimme aus dem Off

Ich bin nicht gewillt mich widersprüchlicher Argumente hinzugeben, die Einwände als Mangel von Ambiguitätstoleranz klassifiziert.

Es nicht um eine ideologische Grundsatzdiskussion, sondern um reale Existenzprobleme, die gerade solche Menschen betreffen, die sich auf das Grundgesetz verlassen und in der von Ihnen beschriebenen Blase der Eigentumsillusion leben.

Das betrifft mich als Libertären überhaupt nicht. Ich kann meine Situation und meine Handlungsalternativen innerhalb der gegebenen Randbedingungen recht gut einschätzen und meine Handlungsweisen recht gut anpassen.

Daß ich mich auf das Grundgesetz nicht verlassen kann, ist eine Tatsache.

Aber andere Menschen verlassen sich darauf, daß der Wortlaut des Grundgesetz tatsächlich eine Bedeutung hat, und diese Menschen sind – gelinde ausgedrückt – etwas konsterniert, wenn Ihr gesamtes Vertrauen mit solchen Vorwürfen wie “fehlender Ambiguitätstoleranz” zunichte gemacht wird.

Um mein, oder das Verständnis von anderen Libertären, geht es dabei am wenigsten, weil wir eh nichts vom GG erwarten und was wir davon befürchten, uns vor Illusionen schützt.

Diejenigen jedoch, die noch in der Illusion des Grundgesetzes als rechtliches Institut leben oder gelebt haben, erleben die schlimmste Enttäuschung und haben am meisten Wut im Bauch.

Ich sehe das eher gelassen. Und was die Ambiguität Ihrer Worte und Argumente angeht, ist meine Toleranz geradezu unbegrenzt.

Viele Grüße

Michael Kastner

Die Stimme aus dem Off, 18.11.2007 18:42

“Es nicht um eine ideologische Grundsatzdiskussion, sondern um reale Existenzprobleme, die gerade solche Menschen betreffen, die sich auf das Grundgesetz verlassen und in der von Ihnen beschriebenen Blase der Eigentumsillusion leben.”

Beispiele?

Der Satz:

“Daß ich mich auf das Grundgesetz nicht verlassen kann, ist eine Tatsache.”

spricht eher für meine These.

Genauso wie dieser:

“Diejenigen jedoch, die noch in der Illusion des Grundgesetzes als rechtliches Institut leben oder gelebt haben, erleben die schlimmste Enttäuschung und haben am meisten Wut im Bauch.”

Im Normalfall kann man vor finanziellen Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen. Bei größeren Investitionen muss eine unterlasse Konsultation eines Anwaltes wohl als grob fahrlässig betrachtet werden.

Wer dagegen wirklich glaubt seine persönliche Interpretation des GG sei verlässlich oder gar gerichtsfest, hat wohl unzweifelhaft Probleme mit der Ambiguitätstoleranz.

In was für Fällen nach einem anwaltlichen Rat derart böse Überraschungen gedroht haben sollen, würde ich gerne erfahren.

Michael Kastner, 18.11.2007 19:29

> Beispiele?

Hatte ich Ihnen genannt: einfach mal ein Schnapsbrennerei oder eine private Kindertagesstätte aufmachen.

> spricht eher für meine These.

Welche These?

> Im Normalfall kann man vor finanziellen
> Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen.

Da würden sehr viele Menschen den ganzen Tag beim Anwalt sitzen. Große Unternehmen machen das auch, aber für jemanden, der z. B. weniger finanziell betucht ist oder schwarz arbeitet ist das keine Option.

> Bei größeren Investitionen muss eine
> unterlasse Konsultation eines Anwaltes
> wohl als grob fahrlässig betrachtet werden.

Da unterschätzen Sie das Problem aber gewaltig. Es geht nicht um größere Investitionen. Jedenfalls für einen Großteil der Bevölkerung nicht.

Dort gibt es z.B. das Problem der Unterversorgung im Alter, weil ihre Rentenzahlungen nicht ordentlich verzinst worden sind, sie sich aber darauf verlassen haben, daß ihre Renten mal für einen ordentlichen Lebensunterhalt sorgen.

> Wer dagegen wirklich glaubt seine
> persönliche Interpretation des GG sei
> verlässlich oder gar gerichtsfest, hat wohl
> unzweifelhaft Probleme mit der
> Ambiguitätstoleranz.

Wie bereits erwähnt. Ich habe damit kein Problem, weil mir das GG eh den Buckel runterrutschen kann, aber sehr viele Menschen, die sich nicht jeden Tag ihren Hintern in Anwaltskanzleien breit sitzen, weil sie stattdessen das Geld verdienen, das ihnen andere gleich wieder wegnehmen, vertrauen daruf, daß das GG ein verläßliches Rechtswerk und keine Ansammlung juristischer Launen ist.

Sie sind nicht der erste, der bei mir letzteren Eindruck sehr bestärkt.

> In was für Fällen nach einem anwaltlichen
> Rat derart böse Überraschungen gedroht
> haben sollen, würde ich gerne erfahren.

Das ist schon ein arger Mißstand, wenn Entscheidungen nur noch dann getroffen werden können, wenn zuvor ein Anwalt konsultiert wurde.

Das ist ein Recht für Reiche, aber kein Recht, das für die meisten Menschen einsichtig ist.

Die von Ihnen angesprochene Ambiguität ist ein Euphemismus für Willkür und ausufernde Gesetzeshuberei.

Ich habe den Verdacht, daß ich nicht der einzige bin, dem solche Ansichten ziemlich schnuppe sind.

Viele Grüße

Michael Kastner

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Boris Eichler, 16.11.2007 16:28

Da ich Oliver ja mal kennen lernen durfte – mit solchen Verfassungsfeinden muss einem doch gar nicht bange werden um die Verfassung.

DDH, 16.11.2007 17:46

Stimmt: Wenn Oliver ein Feind der Verfassung wäre, dann müßte gelten: Nichts wie weg mit dieser Verfassung!!! ;-)

Oliver M.H., 16.11.2007 18:09

So, ich sage jetzt einmal etwas wirklich Verfassungsfeindliches. Das GG ist für mich die beste Verfassung, die Deutschland bislang hatte. ABER: Mal von dem mangelhaften Eigentumsschutz abgesehen, ist es so sehr das Gegenteil vom Führerprinzip geworden, dass tiefgreifende Reformen kaum möglich sind, weil sie im Konsens erstickt werden. Es ist in dieser Hinsicht eine Schönwetterverfassung, und deswegen würde es angesichts grundlegend veränderter Rahmenbedingungen seit 1948 Zeit für ein GG 2.0

Michael Kastner, 17.11.2007 07:40

Hallo Marc-Oliver,

mit GG 2.0 wäre nichts gewonnen. So wenig, wie mit dem derzeitigen Grundgesetz gewonnen ist.

Den Erfolg des marktwirtschaftlichen Systems hat nicht das Grundgesetz herbeigeführt, sondern der Umstand, daß es 1949 nichts zu verteilen gab. Der schlichte Mangel an Masse hat den Staat daran gehindert bereits von Anfang an einen Sozialstaatskoloss aufzubauen.

Das wurde dann später umso massiver nachgeholt.

Das gleiche würde bei jeder anderen Verfassung auch passieren. Selbst wenn eine Verfassung eine Eigentumsgarantie und ein darauf basierendes Wirtschaftssystem deklarieren würde, hätte dies keine politische Bedeutung.

Es gibt in der Politik immer Sachzwänge, mittlerweile sogar gefühlte Sachzwänge, die jeden Verfassungsgrundsatz aushebeln können.

Viele Grüße

Michael

Oliver M.H., 17.11.2007 10:35

Hallo Michael,

vorweg nur einmal: Mein Name ist tatsächlich Oliver Marc, in der Reihenfolge und ganz ohne Bindestrich …

Ich wäre nicht ganz so skeptisch, was die Möglichkeit von Verfassungen angeht. Das Problem des GG ist aber, dass es zum einen in einigen seiner Formulierungen butterweich ist, was dem Umstand geschuldet ist, dass sich Linke und Konservative im Parlamentarischen Rat einigen mussten und das GG dann schlichtweg der kleinste gemeinsame Nenner war.

Zum anderen, und das ist vielleicht noch problematischer, wollte man unter allen Umständen einen Führerstaat unmöglich machen, was dann zu ausufernden Checks and Balances geführt hat. So haben wir dann diese merkwürdige Konstellation von Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Länderregierungen und Verfassungsgericht, in der jeder ein bisschen mitregiert, aber niemand letztlich entscheidet. Ich halte das nicht für besonders geglückt, und es ist auch kein Wesensmerkmal der Demokratie, dass es so organisiert ist. GB ist schließlich auch ein demokratisches Land, hat aber einen deutlich stärkeren Regierungschef, der auf viel weniger Rücksicht zu nehmen hat. Eine Margaret Thatcher wäre in Deutschland in Koalitionsrunden und Machtspielchen mit dem Bundesrat zerrieben worden. In GB konnte sie hingegen radikale Reformen durchsetzen.

Ich kann ja Deine Skepsis und Frustration über die deutsche Verfassungsrealität nachvollziehen, aber ich würde das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und lieber einen Versuch mit einem GG 2.0 wagen. Aber ich bin auch Minimalstaatler und kein Anarchokapitalist. Und vor allem denke ich ganz pragmatisch, dass ein ein staats- und verfassungsloser Zustand nicht die wahrscheinlichste Variante des Fortgangs der Geschichte ist und wir Liberale deswegen das Beste aus der Konstruktion Verfassungsstaat machen sollten.

Viele Grüße,

Oliver

Michael Kastner, 18.11.2007 13:14

Hallo Oliver,

sorry wg. de Namens, da hatte mich mein Gedächtnis getäuscht. Das war keine Absicht.

Ich hatte meinen Beitrag garnicht so sehr aus meiner eigenen Sicht geschrieben, sondern hatte – offensichtlich mit wenig Erfolg – versucht aus der Sicht eines Konstitutionalisten zu schreiben. Den staats – und verfassungslosen Zustand hatte ich dabei garnicht nicht Betracht gezogen. Es ging mir nicht um Ankap oder Minimalstaat. Wenn es die Anhänger des Minimalstaats schaffen, von A nach B zu kommen, dann komme ich auch von B nach C – aber das nur als Randbemerkung.

Ich habe auch keine Skepsis oder Frustration über die deutsche Verfassungsrealität. Die Realität ist ein Zustand, den man nicht ändern kann. Ich bin nicht skeptisch gegenüber der Verfassungsrealität. Warum sollte ich skeptisch sein? Ich sage ja nicht, daß es vielleicht gar kein Grundgesetz gibt. Es existiert ja offensichtlich. Es ist so wie sie ist. Und frustriert wäre ich, wenn ich politisch oder hinsichtlich der Verfassung etwas positiveres als den tatsächlichen Zustand erwarten würde.

Für ein GG 2.0 müßtest Du ja lediglich das derzeitige Konsenssystem dazu bringen, daß A Dein Vorschlag überhaupt von jemandem aufgegriffen wird und B daß er nicht zwischen Koalitionsrunden und Machtspielchen zerrieben wird. Das wäre ja die Art von Realität, die Du selbst bedauert hast. Aber so ist sie nunmal. Ich wüßte nicht, warum sich diese Realität verändern sollte, nur weil jemand ein GG 2.0 vorgeschlagen hat.

[PolemikNochmalOn]
Es ist in der Tat eine der beeindruckende Erfolgsgeschichte, wie die Liberalen es immer wieder geschafft haben, das beste aus der Konstruktion des Verfassungsstaats zu machen. Da haben die Minarchisten ihre Kritiker wirklich Lügen gestraft. Die Beschränkung des Staates auf Polizei, Justiz und äußere Verteidigung ist eine weltweite Erfolgsgeschichte und zeigt, wie erfolgreich liberaler Pragmatismus sein kann.
[PolemikNochmalOff]

Womit ich nur sagen will: Nichts ist erfolgreicher als der Erfolg und wenn Du meinst, daß es ein vielversprechender und pragmatischer, weil realisierbarer Ansatz ist, mit Hilfe des GG 2.0 das Beste aus der _Konstruktion_ (vorsicht bei Konstruktionen, die gesellschaftliche Entwicklungen angehen) des Verfassungsstaats zu machen, dann mach’ es einfach. Es gibt keinen Grund, noch länger damit zu warten, _wenn_ es möglich ist.

Außer, Du wärest der Ansicht, die Realisierung eines konstitutionellen Minimalstaats ginge in einem parlamentarischen System nicht so ohne weiteres. Und dann würde ich Dir antworten, daß der konstitutionelle Staat, der Dir vorschwebt, eine jener Utopien ist, deren einziger Pragmatismus darin besteht, zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte eine bessere Zukunft zu versprechen, aber eben auch zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte zu behaupten, daß es gerade jetzt _noch_ nicht realisierbar ist.

“If you build it, HE will come”

Viele Grüße

Michael

 
 
 
 
 
 
FAB., 16.11.2007 17:12

Nach kurzem Erschrecken habe Ich mich gerade vorsichtshalber noch einmal vergewissert, daß das, was mir aus den Staatsrechtsvorlesungen zur Wirtschaftsordnung und zu Verfassungsprinzipien wie dem “Sozialstaat” noch erinnerlich war, nicht etwa zwischenzeitlich obsolet geworden ist …

Aber nein, die Revolution hat noch nicht stattgefunden, das GG ist noch dasselbe wie zu meinen Studienzeiten. Der Präsident des BVerfG hat das kürzlich ganz lesbar zusammengefaßt; jetzt bin ich vorerst wieder beruhigt.

Auch den “Nachdenkern” zur Lektüre und als Grundlage weiteren Nachdenkens empfohlen:

Hans-Jürgen Papier, Wirtschaftsordnung und Grundgesetz

“Daß aber jedenfalls das Verfassungsrecht kein Hemmschuh für notwendige Reformen ist, gilt grundsätzlich auch für den Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes zeichnet sich – insoweit durchaus mit der Wirtschaftsverfassung vergleichbar – durch eine relative Unbestimmtheit und Offenheit aus, die dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum zur Gestaltung und Abwägung läßt. Der Sozialstaat ist also nicht die Verwirklichung eines in der Verfassung vorgeschriebenen Modells, sondern das Resultat politischer Gestaltung. Auf dem selben Weg, auf dem er entstanden und gewachsen ist, kann der Sozialstaat deshalb fortentwickelt, geändert, angepaßt und grundsätzlich auch wieder zurückgebaut werden.

scipio, 16.11.2007 17:39

Nützt nichts FAB., das kannst Du hundert mal schreiben und diesen Ignoranten immer wieder vorbeten. Die haben ihren Tunnelblick auf den Art. 14/2 gerichtet und antworten Dir: “Deins ist meins. Steht doch da.” Ein logisches Ergebnis, wenn Ideologie das gesamte Denken beherrscht.

 
Burkhard von Grafenstein, 17.11.2007 22:13 Subscribed to comments via email

Der Sozialstaatsprinzip darf fortentwickelt, geändert, angepaßt und rückgebaut werden, aber im Rahmen des Grundgesetzes “nicht gänzlich preisgegeben” werden, wie es in der verfassungsrechtliche Literatur heißt. Es kann gemäß Art. 79 Abs. 3 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG auch nicht auf dem Wege der Verfassungsänderung beseitigt werden.

Auch in Art. 6 Abs. 4 GG sehe ich das Sozialstaatsprinzip verwicklicht: “Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge des Staates.”

Ich gehe schon davon aus, dass jemand als Verfassungsfeind bezeichnet werden müsste, der sämtliche Sozialtransfers und Fürsorgeleistungen beseitigen will. Einige Radikalliberale sollte sich schon darüber Gedanken machen, ob sie ihre Vorstellungen innerhalb des Rahmens des Grundgesetztes verwirklichen können.

FDP Höchberg, 17.11.2007 22:42

In Höchberg schläft man nicht mit dem GG unterm Kopfkissen!

Burkhard von Grafenstein, 18.11.2007 15:07 Subscribed to comments via email

Verlangt auch niemand. Wenn die Sozialdemokraten und Linken sie als Verfassungsfeinde beschimpfen, können Sie aber nicht kontern, wenn Sie sich
in der Verfassung nicht auskennen.
Keineswegs ist nämlich die Abänderung oder Beseitigung
von Artikeln ZWISCHEN Art. 1 und Art. 20 GG schon von vorneherein verfasssungsfeindlich, wie von Linken manchmal behauptet wird.
Es kann sehr wohl die Streichung des Sozialisierungsartikel 15 gefordert, oder auch der Eigentumsartikel umgestaltet werden
.Oder legen Sie auf die Bezeichnung “Verfassungsfeind” für sich besonderen Wert?

 
 
 
 
dagny, 16.11.2007 18:58

Anstelle Art. 14(2) GG wie eine Ikonie vor sich herzutragen, sollte lieber an den Art 14(1) erinnert werden.

Da heisst es in Satz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

Dass danach eine Reihe ausnahmen kommen ist schlimm genug, aber anstatt diese in der liberalen Diskussion zu beleuchten, sollte der zugrundeliegende Grundsatz etwas staerker fokusiert werden.

 
 

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