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	<title>Kommentare zu: Verfassungsfeindlich</title>
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	<description>Sektion der neoliberalen Weltverschwörung</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 11:56:35 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Von: Michael Kastner</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5364</link>
		<dc:creator>Michael Kastner</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 18:29:25 +0000</pubDate>
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		<description>&gt; Beispiele?

Hatte ich Ihnen genannt: einfach mal ein Schnapsbrennerei oder eine private Kindertagesst&#228;tte aufmachen.

&gt; spricht eher f&#252;r meine These.

Welche These?

&gt; Im Normalfall kann man vor finanziellen
&gt; Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen.

Da w&#252;rden sehr viele Menschen den ganzen Tag beim Anwalt sitzen. Gro&#223;e Unternehmen machen das auch, aber f&#252;r jemanden, der z. B. weniger finanziell betucht ist oder schwarz arbeitet ist das keine Option.

&gt; Bei gr&#246;&#223;eren Investitionen muss eine
&gt; unterlasse Konsultation eines Anwaltes
&gt; wohl als grob fahrl&#228;ssig betrachtet werden.

Da untersch&#228;tzen Sie das Problem aber gewaltig. Es geht nicht um gr&#246;&#223;ere Investitionen. Jedenfalls f&#252;r einen Gro&#223;teil der Bev&#246;lkerung nicht.

Dort gibt es z.B. das Problem der Unterversorgung im Alter, weil ihre Rentenzahlungen nicht ordentlich verzinst worden sind, sie sich aber darauf verlassen haben, da&#223; ihre Renten mal f&#252;r einen ordentlichen Lebensunterhalt sorgen.

&gt; Wer dagegen wirklich glaubt seine
&gt; pers&#246;nliche Interpretation des GG sei
&gt; verl&#228;sslich oder gar gerichtsfest, hat wohl
&gt; unzweifelhaft Probleme mit der
&gt; Ambiguit&#228;tstoleranz.

Wie bereits erw&#228;hnt. Ich habe damit kein Problem, weil mir das GG eh den Buckel runterrutschen kann, aber sehr viele Menschen, die sich nicht jeden Tag ihren Hintern in Anwaltskanzleien breit sitzen, weil sie stattdessen das Geld verdienen, das ihnen andere gleich wieder wegnehmen, vertrauen daruf, da&#223; das GG ein verl&#228;&#223;liches Rechtswerk und keine Ansammlung juristischer Launen ist.

Sie sind nicht der erste, der bei mir letzteren Eindruck sehr best&#228;rkt.

&gt; In was f&#252;r F&#228;llen nach einem anwaltlichen
&gt; Rat derart b&#246;se &#220;berraschungen gedroht
&gt; haben sollen, w&#252;rde ich gerne erfahren.

Das ist schon ein arger Mi&#223;stand, wenn Entscheidungen nur noch dann getroffen werden k&#246;nnen, wenn zuvor ein Anwalt konsultiert wurde.

Das ist ein Recht f&#252;r Reiche, aber kein Recht, das f&#252;r die meisten Menschen einsichtig ist.

Die von Ihnen angesprochene Ambiguit&#228;t ist ein Euphemismus f&#252;r Willk&#252;r und ausufernde Gesetzeshuberei.

Ich habe den Verdacht, da&#223; ich nicht der einzige bin, dem solche Ansichten ziemlich schnuppe sind.

Viele Gr&#252;&#223;e

Michael Kastner</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&gt; Beispiele?</p>
<p>Hatte ich Ihnen genannt: einfach mal ein Schnapsbrennerei oder eine private Kindertagesst&#228;tte aufmachen.</p>
<p>&gt; spricht eher f&#252;r meine These.</p>
<p>Welche These?</p>
<p>&gt; Im Normalfall kann man vor finanziellen<br />
&gt; Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen.</p>
<p>Da w&#252;rden sehr viele Menschen den ganzen Tag beim Anwalt sitzen. Gro&#223;e Unternehmen machen das auch, aber f&#252;r jemanden, der z. B. weniger finanziell betucht ist oder schwarz arbeitet ist das keine Option.</p>
<p>&gt; Bei gr&#246;&#223;eren Investitionen muss eine<br />
&gt; unterlasse Konsultation eines Anwaltes<br />
&gt; wohl als grob fahrl&#228;ssig betrachtet werden.</p>
<p>Da untersch&#228;tzen Sie das Problem aber gewaltig. Es geht nicht um gr&#246;&#223;ere Investitionen. Jedenfalls f&#252;r einen Gro&#223;teil der Bev&#246;lkerung nicht.</p>
<p>Dort gibt es z.B. das Problem der Unterversorgung im Alter, weil ihre Rentenzahlungen nicht ordentlich verzinst worden sind, sie sich aber darauf verlassen haben, da&#223; ihre Renten mal f&#252;r einen ordentlichen Lebensunterhalt sorgen.</p>
<p>&gt; Wer dagegen wirklich glaubt seine<br />
&gt; pers&#246;nliche Interpretation des GG sei<br />
&gt; verl&#228;sslich oder gar gerichtsfest, hat wohl<br />
&gt; unzweifelhaft Probleme mit der<br />
&gt; Ambiguit&#228;tstoleranz.</p>
<p>Wie bereits erw&#228;hnt. Ich habe damit kein Problem, weil mir das GG eh den Buckel runterrutschen kann, aber sehr viele Menschen, die sich nicht jeden Tag ihren Hintern in Anwaltskanzleien breit sitzen, weil sie stattdessen das Geld verdienen, das ihnen andere gleich wieder wegnehmen, vertrauen daruf, da&#223; das GG ein verl&#228;&#223;liches Rechtswerk und keine Ansammlung juristischer Launen ist.</p>
<p>Sie sind nicht der erste, der bei mir letzteren Eindruck sehr best&#228;rkt.</p>
<p>&gt; In was f&#252;r F&#228;llen nach einem anwaltlichen<br />
&gt; Rat derart b&#246;se &#220;berraschungen gedroht<br />
&gt; haben sollen, w&#252;rde ich gerne erfahren.</p>
<p>Das ist schon ein arger Mi&#223;stand, wenn Entscheidungen nur noch dann getroffen werden k&#246;nnen, wenn zuvor ein Anwalt konsultiert wurde.</p>
<p>Das ist ein Recht f&#252;r Reiche, aber kein Recht, das f&#252;r die meisten Menschen einsichtig ist.</p>
<p>Die von Ihnen angesprochene Ambiguit&#228;t ist ein Euphemismus f&#252;r Willk&#252;r und ausufernde Gesetzeshuberei.</p>
<p>Ich habe den Verdacht, da&#223; ich nicht der einzige bin, dem solche Ansichten ziemlich schnuppe sind.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Michael Kastner</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Die Stimme aus dem Off</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5363</link>
		<dc:creator>Die Stimme aus dem Off</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 17:42:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5363</guid>
		<description>&quot;Es nicht um eine ideologische Grundsatzdiskussion, sondern um reale Existenzprobleme, die gerade solche Menschen betreffen, die sich auf das Grundgesetz verlassen und in der von Ihnen beschriebenen Blase der Eigentumsillusion leben.&quot;

Beispiele?

Der Satz:

 &quot;Da&#223; ich mich auf das Grundgesetz nicht verlassen kann, ist eine Tatsache.&quot;

spricht eher f&#252;r meine These.

Genauso wie dieser:

&quot;Diejenigen jedoch, die noch in der Illusion des Grundgesetzes als rechtliches Institut leben oder gelebt haben, erleben die schlimmste Entt&#228;uschung und haben am meisten Wut im Bauch.&quot;

Im Normalfall kann man vor finanziellen Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen. Bei gr&#246;&#223;eren Investitionen muss eine unterlasse Konsultation eines Anwaltes wohl als grob fahrl&#228;ssig betrachtet werden. 

Wer dagegen wirklich glaubt seine pers&#246;nliche Interpretation des GG sei verl&#228;sslich oder gar gerichtsfest, hat wohl unzweifelhaft Probleme mit der Ambiguit&#228;tstoleranz. 

In was f&#252;r F&#228;llen nach einem anwaltlichen Rat derart b&#246;se &#220;berraschungen gedroht haben sollen, w&#252;rde ich gerne erfahren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Es nicht um eine ideologische Grundsatzdiskussion, sondern um reale Existenzprobleme, die gerade solche Menschen betreffen, die sich auf das Grundgesetz verlassen und in der von Ihnen beschriebenen Blase der Eigentumsillusion leben.&#8221;</p>
<p>Beispiele?</p>
<p>Der Satz:</p>
<p> &#8220;Da&#223; ich mich auf das Grundgesetz nicht verlassen kann, ist eine Tatsache.&#8221;</p>
<p>spricht eher f&#252;r meine These.</p>
<p>Genauso wie dieser:</p>
<p>&#8220;Diejenigen jedoch, die noch in der Illusion des Grundgesetzes als rechtliches Institut leben oder gelebt haben, erleben die schlimmste Entt&#228;uschung und haben am meisten Wut im Bauch.&#8221;</p>
<p>Im Normalfall kann man vor finanziellen Entscheidungen anwaltlichen Rat einholen. Bei gr&#246;&#223;eren Investitionen muss eine unterlasse Konsultation eines Anwaltes wohl als grob fahrl&#228;ssig betrachtet werden. </p>
<p>Wer dagegen wirklich glaubt seine pers&#246;nliche Interpretation des GG sei verl&#228;sslich oder gar gerichtsfest, hat wohl unzweifelhaft Probleme mit der Ambiguit&#228;tstoleranz. </p>
<p>In was f&#252;r F&#228;llen nach einem anwaltlichen Rat derart b&#246;se &#220;berraschungen gedroht haben sollen, w&#252;rde ich gerne erfahren.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Kastner</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5355</link>
		<dc:creator>Michael Kastner</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 14:55:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5355</guid>
		<description>@Die Stimme aus dem Off

Ich bin nicht gewillt mich widerspr&#252;chlicher Argumente hinzugeben, die Einw&#228;nde als Mangel von Ambiguit&#228;tstoleranz klassifiziert.

Es nicht um eine ideologische Grundsatzdiskussion, sondern um reale Existenzprobleme, die gerade solche Menschen betreffen, die sich auf das Grundgesetz verlassen und in der von Ihnen beschriebenen Blase der Eigentumsillusion leben.

Das betrifft mich als Libert&#228;ren &#252;berhaupt nicht. Ich kann meine Situation und meine Handlungsalternativen innerhalb der gegebenen Randbedingungen recht gut einsch&#228;tzen und meine Handlungsweisen recht gut anpassen.

Da&#223; ich mich auf das Grundgesetz nicht verlassen kann, ist eine Tatsache.

Aber andere Menschen verlassen sich darauf, da&#223; der Wortlaut des Grundgesetz tats&#228;chlich eine Bedeutung hat, und diese Menschen sind - gelinde ausgedr&#252;ckt - etwas konsterniert, wenn Ihr gesamtes Vertrauen mit solchen Vorw&#252;rfen wie &quot;fehlender Ambiguit&#228;tstoleranz&quot; zunichte gemacht wird.

Um mein, oder das Verst&#228;ndnis von anderen Libert&#228;ren, geht es dabei am wenigsten, weil wir eh nichts vom GG erwarten und was wir davon bef&#252;rchten, uns vor Illusionen sch&#252;tzt.

Diejenigen jedoch, die noch in der Illusion des Grundgesetzes als rechtliches Institut leben oder gelebt haben, erleben die schlimmste Entt&#228;uschung und haben am meisten Wut im Bauch.

Ich sehe das eher gelassen. Und was die Ambiguit&#228;t Ihrer Worte und Argumente angeht, ist meine Toleranz geradezu unbegrenzt.

Viele Gr&#252;&#223;e

Michael Kastner</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Die Stimme aus dem Off</p>
<p>Ich bin nicht gewillt mich widerspr&#252;chlicher Argumente hinzugeben, die Einw&#228;nde als Mangel von Ambiguit&#228;tstoleranz klassifiziert.</p>
<p>Es nicht um eine ideologische Grundsatzdiskussion, sondern um reale Existenzprobleme, die gerade solche Menschen betreffen, die sich auf das Grundgesetz verlassen und in der von Ihnen beschriebenen Blase der Eigentumsillusion leben.</p>
<p>Das betrifft mich als Libert&#228;ren &#252;berhaupt nicht. Ich kann meine Situation und meine Handlungsalternativen innerhalb der gegebenen Randbedingungen recht gut einsch&#228;tzen und meine Handlungsweisen recht gut anpassen.</p>
<p>Da&#223; ich mich auf das Grundgesetz nicht verlassen kann, ist eine Tatsache.</p>
<p>Aber andere Menschen verlassen sich darauf, da&#223; der Wortlaut des Grundgesetz tats&#228;chlich eine Bedeutung hat, und diese Menschen sind &#8211; gelinde ausgedr&#252;ckt &#8211; etwas konsterniert, wenn Ihr gesamtes Vertrauen mit solchen Vorw&#252;rfen wie &#8220;fehlender Ambiguit&#228;tstoleranz&#8221; zunichte gemacht wird.</p>
<p>Um mein, oder das Verst&#228;ndnis von anderen Libert&#228;ren, geht es dabei am wenigsten, weil wir eh nichts vom GG erwarten und was wir davon bef&#252;rchten, uns vor Illusionen sch&#252;tzt.</p>
<p>Diejenigen jedoch, die noch in der Illusion des Grundgesetzes als rechtliches Institut leben oder gelebt haben, erleben die schlimmste Entt&#228;uschung und haben am meisten Wut im Bauch.</p>
<p>Ich sehe das eher gelassen. Und was die Ambiguit&#228;t Ihrer Worte und Argumente angeht, ist meine Toleranz geradezu unbegrenzt.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Michael Kastner</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Burkhard von Grafenstein</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5350</link>
		<dc:creator>Burkhard von Grafenstein</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 14:07:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5350</guid>
		<description>Verlangt auch niemand. Wenn die Sozialdemokraten und Linken sie als Verfassungsfeinde beschimpfen, k&#246;nnen Sie aber nicht kontern, wenn Sie sich 
in der Verfassung nicht auskennen. 
Keineswegs ist n&#228;mlich die Ab&#228;nderung oder Beseitigung 
von Artikeln ZWISCHEN Art. 1 und Art. 20 GG schon von vorneherein verfasssungsfeindlich, wie von Linken manchmal behauptet wird.  
Es kann sehr wohl die Streichung des Sozialisierungsartikel 15 gefordert, oder auch der Eigentumsartikel umgestaltet werden
.Oder legen Sie auf die Bezeichnung &quot;Verfassungsfeind&quot; f&#252;r sich besonderen Wert?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Verlangt auch niemand. Wenn die Sozialdemokraten und Linken sie als Verfassungsfeinde beschimpfen, k&#246;nnen Sie aber nicht kontern, wenn Sie sich<br />
in der Verfassung nicht auskennen.<br />
Keineswegs ist n&#228;mlich die Ab&#228;nderung oder Beseitigung<br />
von Artikeln ZWISCHEN Art. 1 und Art. 20 GG schon von vorneherein verfasssungsfeindlich, wie von Linken manchmal behauptet wird.<br />
Es kann sehr wohl die Streichung des Sozialisierungsartikel 15 gefordert, oder auch der Eigentumsartikel umgestaltet werden<br />
.Oder legen Sie auf die Bezeichnung &#8220;Verfassungsfeind&#8221; f&#252;r sich besonderen Wert?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Die Stimme aus dem Off</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5349</link>
		<dc:creator>Die Stimme aus dem Off</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 13:46:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5349</guid>
		<description>Ok, das hat wenig Sinn. 

Urspr&#252;nglich hatte ich eine ewig lange Antwort geschrieben, aber ich habe l&#228;ngst aufgegeben jeden Radikallibert&#228;ren von der Unsinnigkeit und Lebensfremdheit seiner geistigen Erg&#252;sse &#252;berzeugen zu wollen. Das eigentliche Problem ist n&#228;mlich nicht eine Verst&#228;ndnisschwierigkeit, sondern ein Mangel an Ambiguit&#228;tstoleranz.

Bis zu Deiner Antwort auf meinen Kommentar waren Deine Beitr&#228;ge gut. Dieser hier ist schlichweg Schwachsinn. Daf&#252;r ist mir meine Zeit zu schade.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ok, das hat wenig Sinn. </p>
<p>Urspr&#252;nglich hatte ich eine ewig lange Antwort geschrieben, aber ich habe l&#228;ngst aufgegeben jeden Radikallibert&#228;ren von der Unsinnigkeit und Lebensfremdheit seiner geistigen Erg&#252;sse &#252;berzeugen zu wollen. Das eigentliche Problem ist n&#228;mlich nicht eine Verst&#228;ndnisschwierigkeit, sondern ein Mangel an Ambiguit&#228;tstoleranz.</p>
<p>Bis zu Deiner Antwort auf meinen Kommentar waren Deine Beitr&#228;ge gut. Dieser hier ist schlichweg Schwachsinn. Daf&#252;r ist mir meine Zeit zu schade.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Kastner</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5348</link>
		<dc:creator>Michael Kastner</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 13:04:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5348</guid>
		<description>@Die Stimme aus dem Off

&gt; Ich muss Ihnen widersprechen.
So schlimm?

&gt; Die Sozialbindung des Eigentums meint
&gt; nicht, dass der Staat dar&#252;ber bestimmen
&gt; darf, wie weit der einzelne mit dem ihm 
&gt; zugestandenen Eigentum verf&#252;gen darf.

Was f&#252;r ein Eigentumsverst&#228;ndnis von staatlicher Seite vorherrscht, zeigt ja Ihre Formulierung des _vom Staat_ zugestandenen Eigentums. Laut dieses Verst&#228;ndnisses wird Eigentum nicht durch Arbeit oder freiwillige Vereinbarung erworben, sondern vom Staat zugestanden. Die vollst&#228;ndige Verf&#252;gungsgewalt liegt beim Staat und nicht beim eigentlichen Eigent&#252;mer.

Und wenn dann mal alle Steuern abgezogen, alle Auflagen erf&#252;llt und allen Anspr&#252;chen des Staates gen&#252;ge geleistet wurde, dann bleibt vom Verf&#252;gungsrecht des B&#252;rgers noch so wenig &#252;brig, da&#223; selbst der Staat kein Interesse mehr daran hat. Und selbst dieser letzte Rest mu&#223; dann auch noch sozialgebunden, n&#228;mlich nicht zum Nutzen des Eigent&#252;mers sondern zum Nutzen der _Gesellschaft_ verwendet werden.

&gt; Das wird sehr oft missverstanden ist aber gerade NICHT die Intention des Verfassungsgebers.

Da gibt es ja nichts mi&#223;zuverstehen. Dir Fomulierung, da&#223; der Staat das Eigentum zugesteht, ist eindeutig.

&gt; Innerhalb der einmal zugestandenen Schranken kann der einzelne sehr wohl frei &#252;ber sein Eigentum verf&#252;gen.

N&#246;, ist er nicht. Wenn ich hier auf meinem Grundst&#252;ck eine Schnapsbrennerei aufmache, brauche ich eine Genehmigung und mu&#223; Zoll zahlen. Wenn ich hier eine Kindertagesst&#228;tte aufmachen will, kommt der Staat mit auflagen etc. etc. Aber das betrifft nur das Eigentumsresiduum. Grunds&#228;tzlich gilt: so lange der Staat dem Eigentum _Schranken_ (auch ihre Formulierung) auferlegt, ist es schlicht kein Eigentum. Da bei&#223;t die Maus keinen Faden ab.

&gt; Und auch das gerne zitierte Baurecht greift als Beispiel nicht

Das habe _ich_ nicht zitiert. Aber in der Tat ist es so, da&#223; ich als Grundst&#252;ckseigent&#252;mer a) eine Baugenehmingung ben&#246;tige, b) nicht auf jedem Grundst&#252;ck bauen darf und c) auch wenn ich bauen darf, dann nur solche Geb&#228;ude, die f&#252;r die Verwendung, die im ausgewiesenen Gebiet zugelassen ist.

&gt; Die gesamte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht dahin

Das geht doch, mit Verlaub, den die Verwaltungsgerichte einen feuchten Kehrricht an. Es geht, au&#223;er dem Eigent&#252;mer des Grundst&#252;cks &#252;berhaupt niemand was an, was damit geschieht.

&gt; Warum sollte das BVerwG einen solchen Schutz gew&#228;hren,
&gt; wenn Art. 14 GG doch angeblich den Eigentumsschutz
&gt; unter den Vorbehalt eines repr&#228;sentativ-demokratischen
&gt; Willk&#252;rverhaltens stellt?

Vielleicht einen schlecht Tag gehabt? Irrationales Verhalten solle es ja selbst unter Angeh&#246;rigen der Justiz geben.

&gt; Wie man dann in Fragen der mobilen G&#252;ter 
&gt; einen gar schw&#228;cheren Schutz konstruieren 
&gt; will, ist mir nicht zu erkl&#228;ren.

Wieso mobile G&#252;ter? Ich dachte, es geht Ihnen ums Baurecht?

Den schw&#228;cheren Schutz brauche ich garnicht zu konstruieren. Das ist ein Faktum!

Wenn Sie ein Unternehmen aufmachen, gilt kein Eigentumsrecht, sondern das Betriebsverfassungsgesetz, das Ihnen vorschreibt, ob und wann Sie einen Betriebsrat erlauben m&#252;ssen. Und dieser Betriebsrat hat wiederum Entscheidungsbefugnis auf Ihr Eigentumsresiduum.

Ganz abgesehen von der Besteuerung, den bilanziellen Vorschriften, den Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften, den Tarifl&#246;hnen(hatte ich das Tarifvertragsgesetz schon erw&#228;hnt?) etc. etc.

Sie k&#246;nnen in Deutschland alles haben, nur kein Eigentum.

&gt; Und bitte ersparen Sie sich den Hinweis auf 
&gt; Art. 15 GG.

Sollte ich das kennen?

&gt; Man sieht es ganz deutlich: Versuche des Gesetzgebers 
&gt; den Eigentumsschutz zu schw&#228;chen f&#252;hren regelm&#228;&#223;ig ins
&gt; Leere.

Wo nichts ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren. Da gibt&#039;s nix mehr zu holen, weil schon alles vergeben ist.

Viele Gr&#252;&#223;e

Michael Kastner</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Die Stimme aus dem Off</p>
<p>&gt; Ich muss Ihnen widersprechen.<br />
So schlimm?</p>
<p>&gt; Die Sozialbindung des Eigentums meint<br />
&gt; nicht, dass der Staat dar&#252;ber bestimmen<br />
&gt; darf, wie weit der einzelne mit dem ihm<br />
&gt; zugestandenen Eigentum verf&#252;gen darf.</p>
<p>Was f&#252;r ein Eigentumsverst&#228;ndnis von staatlicher Seite vorherrscht, zeigt ja Ihre Formulierung des _vom Staat_ zugestandenen Eigentums. Laut dieses Verst&#228;ndnisses wird Eigentum nicht durch Arbeit oder freiwillige Vereinbarung erworben, sondern vom Staat zugestanden. Die vollst&#228;ndige Verf&#252;gungsgewalt liegt beim Staat und nicht beim eigentlichen Eigent&#252;mer.</p>
<p>Und wenn dann mal alle Steuern abgezogen, alle Auflagen erf&#252;llt und allen Anspr&#252;chen des Staates gen&#252;ge geleistet wurde, dann bleibt vom Verf&#252;gungsrecht des B&#252;rgers noch so wenig &#252;brig, da&#223; selbst der Staat kein Interesse mehr daran hat. Und selbst dieser letzte Rest mu&#223; dann auch noch sozialgebunden, n&#228;mlich nicht zum Nutzen des Eigent&#252;mers sondern zum Nutzen der _Gesellschaft_ verwendet werden.</p>
<p>&gt; Das wird sehr oft missverstanden ist aber gerade NICHT die Intention des Verfassungsgebers.</p>
<p>Da gibt es ja nichts mi&#223;zuverstehen. Dir Fomulierung, da&#223; der Staat das Eigentum zugesteht, ist eindeutig.</p>
<p>&gt; Innerhalb der einmal zugestandenen Schranken kann der einzelne sehr wohl frei &#252;ber sein Eigentum verf&#252;gen.</p>
<p>N&#246;, ist er nicht. Wenn ich hier auf meinem Grundst&#252;ck eine Schnapsbrennerei aufmache, brauche ich eine Genehmigung und mu&#223; Zoll zahlen. Wenn ich hier eine Kindertagesst&#228;tte aufmachen will, kommt der Staat mit auflagen etc. etc. Aber das betrifft nur das Eigentumsresiduum. Grunds&#228;tzlich gilt: so lange der Staat dem Eigentum _Schranken_ (auch ihre Formulierung) auferlegt, ist es schlicht kein Eigentum. Da bei&#223;t die Maus keinen Faden ab.</p>
<p>&gt; Und auch das gerne zitierte Baurecht greift als Beispiel nicht</p>
<p>Das habe _ich_ nicht zitiert. Aber in der Tat ist es so, da&#223; ich als Grundst&#252;ckseigent&#252;mer a) eine Baugenehmingung ben&#246;tige, b) nicht auf jedem Grundst&#252;ck bauen darf und c) auch wenn ich bauen darf, dann nur solche Geb&#228;ude, die f&#252;r die Verwendung, die im ausgewiesenen Gebiet zugelassen ist.</p>
<p>&gt; Die gesamte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht dahin</p>
<p>Das geht doch, mit Verlaub, den die Verwaltungsgerichte einen feuchten Kehrricht an. Es geht, au&#223;er dem Eigent&#252;mer des Grundst&#252;cks &#252;berhaupt niemand was an, was damit geschieht.</p>
<p>&gt; Warum sollte das BVerwG einen solchen Schutz gew&#228;hren,<br />
&gt; wenn Art. 14 GG doch angeblich den Eigentumsschutz<br />
&gt; unter den Vorbehalt eines repr&#228;sentativ-demokratischen<br />
&gt; Willk&#252;rverhaltens stellt?</p>
<p>Vielleicht einen schlecht Tag gehabt? Irrationales Verhalten solle es ja selbst unter Angeh&#246;rigen der Justiz geben.</p>
<p>&gt; Wie man dann in Fragen der mobilen G&#252;ter<br />
&gt; einen gar schw&#228;cheren Schutz konstruieren<br />
&gt; will, ist mir nicht zu erkl&#228;ren.</p>
<p>Wieso mobile G&#252;ter? Ich dachte, es geht Ihnen ums Baurecht?</p>
<p>Den schw&#228;cheren Schutz brauche ich garnicht zu konstruieren. Das ist ein Faktum!</p>
<p>Wenn Sie ein Unternehmen aufmachen, gilt kein Eigentumsrecht, sondern das Betriebsverfassungsgesetz, das Ihnen vorschreibt, ob und wann Sie einen Betriebsrat erlauben m&#252;ssen. Und dieser Betriebsrat hat wiederum Entscheidungsbefugnis auf Ihr Eigentumsresiduum.</p>
<p>Ganz abgesehen von der Besteuerung, den bilanziellen Vorschriften, den Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften, den Tarifl&#246;hnen(hatte ich das Tarifvertragsgesetz schon erw&#228;hnt?) etc. etc.</p>
<p>Sie k&#246;nnen in Deutschland alles haben, nur kein Eigentum.</p>
<p>&gt; Und bitte ersparen Sie sich den Hinweis auf<br />
&gt; Art. 15 GG.</p>
<p>Sollte ich das kennen?</p>
<p>&gt; Man sieht es ganz deutlich: Versuche des Gesetzgebers<br />
&gt; den Eigentumsschutz zu schw&#228;chen f&#252;hren regelm&#228;&#223;ig ins<br />
&gt; Leere.</p>
<p>Wo nichts ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren. Da gibt&#8217;s nix mehr zu holen, weil schon alles vergeben ist.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Michael Kastner</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Kastner</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5345</link>
		<dc:creator>Michael Kastner</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 12:14:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5345</guid>
		<description>Hallo Oliver,

sorry wg. de Namens, da hatte mich mein Ged&#228;chtnis get&#228;uscht. Das war keine Absicht.

Ich hatte meinen Beitrag garnicht so sehr aus meiner eigenen Sicht geschrieben, sondern hatte - offensichtlich mit wenig Erfolg - versucht aus der Sicht eines Konstitutionalisten zu schreiben. Den staats - und verfassungslosen Zustand hatte ich dabei garnicht nicht Betracht gezogen. Es ging mir nicht um Ankap oder Minimalstaat. Wenn es die Anh&#228;nger des Minimalstaats schaffen, von A nach B zu kommen, dann komme ich auch von B nach C - aber das nur als Randbemerkung.

Ich habe auch keine Skepsis oder Frustration &#252;ber die deutsche Verfassungsrealit&#228;t. Die Realit&#228;t ist ein Zustand, den man nicht &#228;ndern kann. Ich bin nicht skeptisch gegen&#252;ber der Verfassungsrealit&#228;t. Warum sollte ich skeptisch sein? Ich sage ja nicht, da&#223; es vielleicht gar kein Grundgesetz gibt. Es existiert ja offensichtlich. Es ist so wie sie ist. Und frustriert w&#228;re ich, wenn ich politisch oder hinsichtlich der Verfassung etwas positiveres als den tats&#228;chlichen Zustand erwarten w&#252;rde.

F&#252;r ein GG 2.0 m&#252;&#223;test Du ja lediglich das derzeitige Konsenssystem dazu bringen, da&#223; A Dein Vorschlag &#252;berhaupt von jemandem aufgegriffen wird und B da&#223; er nicht zwischen Koalitionsrunden und Machtspielchen zerrieben wird. Das w&#228;re ja die Art von Realit&#228;t, die Du selbst bedauert hast. Aber so ist sie nunmal. Ich w&#252;&#223;te nicht, warum sich diese Realit&#228;t ver&#228;ndern sollte, nur weil jemand ein GG 2.0 vorgeschlagen hat.

[PolemikNochmalOn]
Es ist in der Tat eine der beeindruckende Erfolgsgeschichte, wie die Liberalen es immer wieder geschafft haben, das beste aus der Konstruktion des Verfassungsstaats zu machen. Da haben die Minarchisten ihre Kritiker wirklich L&#252;gen gestraft. Die Beschr&#228;nkung des Staates auf Polizei, Justiz und &#228;u&#223;ere Verteidigung ist eine weltweite Erfolgsgeschichte und zeigt, wie erfolgreich liberaler Pragmatismus sein kann.
[PolemikNochmalOff]

Womit ich nur sagen will: Nichts ist erfolgreicher als der Erfolg und wenn Du meinst, da&#223; es ein vielversprechender und pragmatischer, weil realisierbarer Ansatz ist, mit Hilfe des GG 2.0 das Beste aus der _Konstruktion_ (vorsicht bei Konstruktionen, die gesellschaftliche Entwicklungen angehen) des Verfassungsstaats zu machen, dann mach&#039; es einfach. Es gibt keinen Grund, noch l&#228;nger damit zu warten, _wenn_ es m&#246;glich ist.

Au&#223;er, Du w&#228;rest der Ansicht, die Realisierung eines konstitutionellen Minimalstaats ginge in einem parlamentarischen System nicht so ohne weiteres. Und dann w&#252;rde ich Dir antworten, da&#223; der konstitutionelle Staat, der Dir vorschwebt, eine jener Utopien ist, deren einziger Pragmatismus darin besteht, zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte eine bessere Zukunft zu versprechen, aber eben auch zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte zu behaupten, da&#223; es gerade jetzt _noch_ nicht realisierbar ist.

&quot;If you build it, HE will come&quot;

Viele Gr&#252;&#223;e

Michael</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Oliver,</p>
<p>sorry wg. de Namens, da hatte mich mein Ged&#228;chtnis get&#228;uscht. Das war keine Absicht.</p>
<p>Ich hatte meinen Beitrag garnicht so sehr aus meiner eigenen Sicht geschrieben, sondern hatte &#8211; offensichtlich mit wenig Erfolg &#8211; versucht aus der Sicht eines Konstitutionalisten zu schreiben. Den staats &#8211; und verfassungslosen Zustand hatte ich dabei garnicht nicht Betracht gezogen. Es ging mir nicht um Ankap oder Minimalstaat. Wenn es die Anh&#228;nger des Minimalstaats schaffen, von A nach B zu kommen, dann komme ich auch von B nach C &#8211; aber das nur als Randbemerkung.</p>
<p>Ich habe auch keine Skepsis oder Frustration &#252;ber die deutsche Verfassungsrealit&#228;t. Die Realit&#228;t ist ein Zustand, den man nicht &#228;ndern kann. Ich bin nicht skeptisch gegen&#252;ber der Verfassungsrealit&#228;t. Warum sollte ich skeptisch sein? Ich sage ja nicht, da&#223; es vielleicht gar kein Grundgesetz gibt. Es existiert ja offensichtlich. Es ist so wie sie ist. Und frustriert w&#228;re ich, wenn ich politisch oder hinsichtlich der Verfassung etwas positiveres als den tats&#228;chlichen Zustand erwarten w&#252;rde.</p>
<p>F&#252;r ein GG 2.0 m&#252;&#223;test Du ja lediglich das derzeitige Konsenssystem dazu bringen, da&#223; A Dein Vorschlag &#252;berhaupt von jemandem aufgegriffen wird und B da&#223; er nicht zwischen Koalitionsrunden und Machtspielchen zerrieben wird. Das w&#228;re ja die Art von Realit&#228;t, die Du selbst bedauert hast. Aber so ist sie nunmal. Ich w&#252;&#223;te nicht, warum sich diese Realit&#228;t ver&#228;ndern sollte, nur weil jemand ein GG 2.0 vorgeschlagen hat.</p>
<p>[PolemikNochmalOn]<br />
Es ist in der Tat eine der beeindruckende Erfolgsgeschichte, wie die Liberalen es immer wieder geschafft haben, das beste aus der Konstruktion des Verfassungsstaats zu machen. Da haben die Minarchisten ihre Kritiker wirklich L&#252;gen gestraft. Die Beschr&#228;nkung des Staates auf Polizei, Justiz und &#228;u&#223;ere Verteidigung ist eine weltweite Erfolgsgeschichte und zeigt, wie erfolgreich liberaler Pragmatismus sein kann.<br />
[PolemikNochmalOff]</p>
<p>Womit ich nur sagen will: Nichts ist erfolgreicher als der Erfolg und wenn Du meinst, da&#223; es ein vielversprechender und pragmatischer, weil realisierbarer Ansatz ist, mit Hilfe des GG 2.0 das Beste aus der _Konstruktion_ (vorsicht bei Konstruktionen, die gesellschaftliche Entwicklungen angehen) des Verfassungsstaats zu machen, dann mach&#8217; es einfach. Es gibt keinen Grund, noch l&#228;nger damit zu warten, _wenn_ es m&#246;glich ist.</p>
<p>Au&#223;er, Du w&#228;rest der Ansicht, die Realisierung eines konstitutionellen Minimalstaats ginge in einem parlamentarischen System nicht so ohne weiteres. Und dann w&#252;rde ich Dir antworten, da&#223; der konstitutionelle Staat, der Dir vorschwebt, eine jener Utopien ist, deren einziger Pragmatismus darin besteht, zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte eine bessere Zukunft zu versprechen, aber eben auch zu jedem Zeitpunkt in der Geschichte zu behaupten, da&#223; es gerade jetzt _noch_ nicht realisierbar ist.</p>
<p>&#8220;If you build it, HE will come&#8221;</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Michael</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Die Stimme aus dem Off</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5343</link>
		<dc:creator>Die Stimme aus dem Off</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 12:01:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5343</guid>
		<description>Noch eine Erg&#228;nzung: Der Kommentar richtete sich nat&#252;rlich an Michael Kastner. 

Und im &#252;brigen versuchte der Gesetzgeber ja mit der Neuregelung des § 47 II VwGO die Antragsbefugnis des B&#252;rgers weitestgehend auszuhebeln. Dies gelang ihm jedoch auf Grund einer konsequenten Rechtsprechung z.B. mit BVerwG 1999, 592 (593) nicht. 

Man sieht es ganz deutlich: Versuche des Gesetzgebers den Eigentumsschutz zu schw&#228;chen f&#252;hren regelm&#228;&#223;ig ins Leere.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sogar rein schuldrechtliche Anspr&#252;che - im Fall der tats&#228;chlichen Nutzungsbeeintr&#228;chtigung - unter gewissen Umst&#228;nden einen Rechtsschutz begr&#252;nden.(1)

(1) BVerwG NJW 1998, 770 (770)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Noch eine Erg&#228;nzung: Der Kommentar richtete sich nat&#252;rlich an Michael Kastner. </p>
<p>Und im &#252;brigen versuchte der Gesetzgeber ja mit der Neuregelung des § 47 II VwGO die Antragsbefugnis des B&#252;rgers weitestgehend auszuhebeln. Dies gelang ihm jedoch auf Grund einer konsequenten Rechtsprechung z.B. mit BVerwG 1999, 592 (593) nicht. </p>
<p>Man sieht es ganz deutlich: Versuche des Gesetzgebers den Eigentumsschutz zu schw&#228;chen f&#252;hren regelm&#228;&#223;ig ins Leere.</p>
<p>Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sogar rein schuldrechtliche Anspr&#252;che &#8211; im Fall der tats&#228;chlichen Nutzungsbeeintr&#228;chtigung &#8211; unter gewissen Umst&#228;nden einen Rechtsschutz begr&#252;nden.(1)</p>
<p>(1) BVerwG NJW 1998, 770 (770)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Die Stimme aus dem Off</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5342</link>
		<dc:creator>Die Stimme aus dem Off</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Nov 2007 11:42:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5342</guid>
		<description>Ich muss Ihnen widersprechen. 

Die Sozialbindung des Eigentums meint nicht, dass der Staat dar&#252;ber bestimmen darf, wie weit der einzelne mit dem ihm zugestandenen Eigentum verf&#252;gen darf. 

Das wird sehr oft missverstanden ist aber gerade NICHT die Intention des Verfassungsgebers.
Innerhalb der einmal zugestandenen Schranken kann der einzelne sehr wohl frei &#252;ber sein Eigentum verf&#252;gen. Anders w&#228;re n&#228;mlich die Regelung zur sog. &quot;tatbestandlichen R&#252;ckankn&#252;pfung&quot;(1)  gar nicht zu erkl&#228;ren. Warum sollte es ein solches Institut geben, wenn der Gesetzgeber dar&#252;ber entscheiden darf, was Inhalt des Eigentums ist?

Und auch das gerne zitierte Baurecht greift als Beispiel nicht: Die gesamte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht dahin, Einschr&#228;nkungen der Baufreiheit durch willk&#252;rliche Bebauungspl&#228;ne f&#252;r rechtswidrig zu erkl&#228;ren. Als solche f&#228;llt mir z.B. die Rechtssprechung zur Funktionslosigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ein, die von Otto Schlichter quasi &quot;erfunden&quot; wurde und damit sogar rechtm&#228;&#223;ig beschlossene Satzungen – die sich im Rahmen des geltenen Rechts bewegen, also materiell eigentlich rechtm&#228;&#223;ig sind – schlichtweg unwirksam wurden.(2)

Ein weiteres – sehr sch&#246;nes – Beispiel ist die Regelung, dass reine Bauverhinderungssatzungen rechtswidrig sind.(3)  Die von Ihnen in Anspruch genommene Sozialbindung des Eigentums f&#252;hrt dann in letzter Konsequenz sogar dazu, dass bei schweren und unertr&#228;glichen Eingriffen in das Eigentum sogar eine Antragsbefugnis direkt aus Art. 14 GG angenommen wird.(4)  Warum sollte das BVerwG einen solchen Schutz gew&#228;hren, wenn Art. 14 GG doch angeblich den Eigentumsschutz unter den Vorbehalt eines repr&#228;sentativ-demokratischen Willk&#252;rverhaltens stellt?

Oder auch die grunds&#228;tzliche Tendenz Fragen der Zul&#228;ssigkeit von Normenkontrollantr&#228;gen in die Begr&#252;ndetheit zu verlegen, um einen Rechtsschutz der B&#252;rger im Zweifel n&#228;mlich eher – mit m&#252;ndlicher Verhandlung - zu gew&#228;hren als schon in der Zul&#228;ssigkeit abzuw&#252;rgen.(5)

Selbst das unter starken Vorbehalten stehende Recht auf Baufreiheit gew&#228;hrt also schon einen immensen Schutz vor Willk&#252;r, der sich eben auch direkt aus Art. 14 GG herleitet. 

Wie man dann in Fragen der mobilen G&#252;ter einen gar schw&#228;cheren Schutz konstruieren will, ist mir nicht zu erkl&#228;ren.

Ich w&#228;re Ihnen f&#252;r das Gegenteil erkl&#228;rende Quellen dankbar, bezweifele jedoch, dass Sie insoweit Quellen finden werden. Und bitte ersparen Sie sich den Hinweis auf Art. 15 GG. &#220;ber die Bedeutungslosigkeit dieses Artikels brauchen wir uns doch nicht ernsthaft zu streiten oder? Dieser Artikel w&#252;rde seine Anwendung vielleicht im Falle einer nuklearen Katastrophe finden und in diesem Fall h&#228;tte er auch seine Berechtigung. 

Als Beispiel f&#252;r die Macht pseudodemokratischer Entscheidungsheinis in den deutschen Parlamenten w&#228;hrend der Dauer einer lobbyistisch gepr&#228;gten Parlamentsperiode eignet er sich jedoch ganz sicher nicht.

(1) BVerfGE 97, 67 (78 ff.) – vorsicht Blindzitat meinerseits. Ich hatte keine Lust zu suchen! ;-)
(2) BVerwGE 54, 5 ff..
(3) Das ist st&#228;ndige Rechtssprechung des BVerwG.
(4) BVerwGE 50, 282 (286).
(5) Interessant dazu ist auch die Rechtsprechung des BVerwG zur § 1 VII BauGB-Problematik. Wieso bitte soll der B&#252;rger Antragsbefugt sein wenn seine Belange nicht „gerecht abgewogen“ wurden, wenn seine Belange – Ihrer Auffassung nach – so oder so unter dem Mehrheitsvorbehalt anderer stehen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich muss Ihnen widersprechen. </p>
<p>Die Sozialbindung des Eigentums meint nicht, dass der Staat dar&#252;ber bestimmen darf, wie weit der einzelne mit dem ihm zugestandenen Eigentum verf&#252;gen darf. </p>
<p>Das wird sehr oft missverstanden ist aber gerade NICHT die Intention des Verfassungsgebers.<br />
Innerhalb der einmal zugestandenen Schranken kann der einzelne sehr wohl frei &#252;ber sein Eigentum verf&#252;gen. Anders w&#228;re n&#228;mlich die Regelung zur sog. &#8220;tatbestandlichen R&#252;ckankn&#252;pfung&#8221;(1)  gar nicht zu erkl&#228;ren. Warum sollte es ein solches Institut geben, wenn der Gesetzgeber dar&#252;ber entscheiden darf, was Inhalt des Eigentums ist?</p>
<p>Und auch das gerne zitierte Baurecht greift als Beispiel nicht: Die gesamte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geht dahin, Einschr&#228;nkungen der Baufreiheit durch willk&#252;rliche Bebauungspl&#228;ne f&#252;r rechtswidrig zu erkl&#228;ren. Als solche f&#228;llt mir z.B. die Rechtssprechung zur Funktionslosigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ein, die von Otto Schlichter quasi &#8220;erfunden&#8221; wurde und damit sogar rechtm&#228;&#223;ig beschlossene Satzungen – die sich im Rahmen des geltenen Rechts bewegen, also materiell eigentlich rechtm&#228;&#223;ig sind – schlichtweg unwirksam wurden.(2)</p>
<p>Ein weiteres – sehr sch&#246;nes – Beispiel ist die Regelung, dass reine Bauverhinderungssatzungen rechtswidrig sind.(3)  Die von Ihnen in Anspruch genommene Sozialbindung des Eigentums f&#252;hrt dann in letzter Konsequenz sogar dazu, dass bei schweren und unertr&#228;glichen Eingriffen in das Eigentum sogar eine Antragsbefugnis direkt aus Art. 14 GG angenommen wird.(4)  Warum sollte das BVerwG einen solchen Schutz gew&#228;hren, wenn Art. 14 GG doch angeblich den Eigentumsschutz unter den Vorbehalt eines repr&#228;sentativ-demokratischen Willk&#252;rverhaltens stellt?</p>
<p>Oder auch die grunds&#228;tzliche Tendenz Fragen der Zul&#228;ssigkeit von Normenkontrollantr&#228;gen in die Begr&#252;ndetheit zu verlegen, um einen Rechtsschutz der B&#252;rger im Zweifel n&#228;mlich eher – mit m&#252;ndlicher Verhandlung &#8211; zu gew&#228;hren als schon in der Zul&#228;ssigkeit abzuw&#252;rgen.(5)</p>
<p>Selbst das unter starken Vorbehalten stehende Recht auf Baufreiheit gew&#228;hrt also schon einen immensen Schutz vor Willk&#252;r, der sich eben auch direkt aus Art. 14 GG herleitet. </p>
<p>Wie man dann in Fragen der mobilen G&#252;ter einen gar schw&#228;cheren Schutz konstruieren will, ist mir nicht zu erkl&#228;ren.</p>
<p>Ich w&#228;re Ihnen f&#252;r das Gegenteil erkl&#228;rende Quellen dankbar, bezweifele jedoch, dass Sie insoweit Quellen finden werden. Und bitte ersparen Sie sich den Hinweis auf Art. 15 GG. &#220;ber die Bedeutungslosigkeit dieses Artikels brauchen wir uns doch nicht ernsthaft zu streiten oder? Dieser Artikel w&#252;rde seine Anwendung vielleicht im Falle einer nuklearen Katastrophe finden und in diesem Fall h&#228;tte er auch seine Berechtigung. </p>
<p>Als Beispiel f&#252;r die Macht pseudodemokratischer Entscheidungsheinis in den deutschen Parlamenten w&#228;hrend der Dauer einer lobbyistisch gepr&#228;gten Parlamentsperiode eignet er sich jedoch ganz sicher nicht.</p>
<p>(1) BVerfGE 97, 67 (78 ff.) – vorsicht Blindzitat meinerseits. Ich hatte keine Lust zu suchen! ;-)<br />
(2) BVerwGE 54, 5 ff..<br />
(3) Das ist st&#228;ndige Rechtssprechung des BVerwG.<br />
(4) BVerwGE 50, 282 (286).<br />
(5) Interessant dazu ist auch die Rechtsprechung des BVerwG zur § 1 VII BauGB-Problematik. Wieso bitte soll der B&#252;rger Antragsbefugt sein wenn seine Belange nicht „gerecht abgewogen“ wurden, wenn seine Belange – Ihrer Auffassung nach – so oder so unter dem Mehrheitsvorbehalt anderer stehen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: FDP Höchberg</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5314</link>
		<dc:creator>FDP Höchberg</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 21:42:28 +0000</pubDate>
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		<description>In H&#246;chberg schl&#228;ft man nicht mit dem GG unterm Kopfkissen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>In H&#246;chberg schl&#228;ft man nicht mit dem GG unterm Kopfkissen!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Burkhard von Grafenstein</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5310</link>
		<dc:creator>Burkhard von Grafenstein</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 21:13:14 +0000</pubDate>
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		<description>Der Sozialstaatsprinzip darf fortentwickelt, ge&#228;ndert, angepa&#223;t und r&#252;ckgebaut werden, aber im Rahmen des Grundgesetzes &quot;nicht g&#228;nzlich preisgegeben&quot; werden, wie es in der verfassungsrechtliche Literatur hei&#223;t. Es kann gem&#228;&#223; Art. 79 Abs. 3 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG auch nicht auf dem Wege der Verfassungs&#228;nderung beseitigt werden.

Auch in Art. 6 Abs. 4 GG sehe ich das Sozialstaatsprinzip verwicklicht: &quot;Jede  Mutter hat Anspruch auf Schutz und F&#252;rsorge des Staates.&quot;

Ich gehe schon davon aus, dass jemand als Verfassungsfeind bezeichnet werden m&#252;sste, der s&#228;mtliche Sozialtransfers und F&#252;rsorgeleistungen beseitigen will. Einige Radikalliberale sollte sich schon dar&#252;ber Gedanken machen, ob sie ihre Vorstellungen innerhalb des Rahmens des Grundgesetztes verwirklichen k&#246;nnen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Sozialstaatsprinzip darf fortentwickelt, ge&#228;ndert, angepa&#223;t und r&#252;ckgebaut werden, aber im Rahmen des Grundgesetzes &#8220;nicht g&#228;nzlich preisgegeben&#8221; werden, wie es in der verfassungsrechtliche Literatur hei&#223;t. Es kann gem&#228;&#223; Art. 79 Abs. 3 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG auch nicht auf dem Wege der Verfassungs&#228;nderung beseitigt werden.</p>
<p>Auch in Art. 6 Abs. 4 GG sehe ich das Sozialstaatsprinzip verwicklicht: &#8220;Jede  Mutter hat Anspruch auf Schutz und F&#252;rsorge des Staates.&#8221;</p>
<p>Ich gehe schon davon aus, dass jemand als Verfassungsfeind bezeichnet werden m&#252;sste, der s&#228;mtliche Sozialtransfers und F&#252;rsorgeleistungen beseitigen will. Einige Radikalliberale sollte sich schon dar&#252;ber Gedanken machen, ob sie ihre Vorstellungen innerhalb des Rahmens des Grundgesetztes verwirklichen k&#246;nnen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Oliver M.H.</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5290</link>
		<dc:creator>Oliver M.H.</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 09:35:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/#comment-5290</guid>
		<description>Hallo Michael,

vorweg nur einmal: Mein Name ist tats&#228;chlich Oliver Marc, in der Reihenfolge und ganz ohne Bindestrich ...

Ich w&#228;re nicht ganz so skeptisch, was die M&#246;glichkeit von Verfassungen angeht. Das Problem des GG ist aber, dass es zum einen in einigen seiner Formulierungen butterweich ist, was dem Umstand geschuldet ist, dass sich Linke und Konservative im Parlamentarischen Rat einigen mussten und das GG dann schlichtweg der kleinste gemeinsame Nenner war.

Zum anderen, und das ist vielleicht noch problematischer, wollte man unter allen Umst&#228;nden einen F&#252;hrerstaat unm&#246;glich machen, was dann zu ausufernden Checks and Balances gef&#252;hrt hat. So haben wir dann diese merkw&#252;rdige Konstellation von Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, L&#228;nderregierungen und Verfassungsgericht, in der jeder ein bisschen mitregiert, aber niemand letztlich entscheidet. Ich halte das nicht f&#252;r besonders gegl&#252;ckt, und es ist auch kein Wesensmerkmal der Demokratie, dass es so organisiert ist. GB ist schlie&#223;lich auch ein demokratisches Land, hat aber einen deutlich st&#228;rkeren Regierungschef, der auf viel weniger R&#252;cksicht zu nehmen hat. Eine Margaret Thatcher w&#228;re in Deutschland in Koalitionsrunden und Machtspielchen mit dem Bundesrat zerrieben worden. In GB konnte sie hingegen radikale Reformen durchsetzen. 

Ich kann ja Deine Skepsis und Frustration &#252;ber die deutsche Verfassungsrealit&#228;t nachvollziehen, aber ich w&#252;rde das Kind nicht mit dem Bade aussch&#252;tten und lieber einen Versuch mit einem GG 2.0 wagen. Aber ich bin auch Minimalstaatler und kein Anarchokapitalist. Und vor allem denke ich ganz pragmatisch, dass ein ein staats- und verfassungsloser Zustand nicht die wahrscheinlichste Variante des Fortgangs der Geschichte ist und wir Liberale deswegen das Beste aus der Konstruktion Verfassungsstaat machen sollten. 

Viele Gr&#252;&#223;e,

Oliver</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Michael,</p>
<p>vorweg nur einmal: Mein Name ist tats&#228;chlich Oliver Marc, in der Reihenfolge und ganz ohne Bindestrich &#8230;</p>
<p>Ich w&#228;re nicht ganz so skeptisch, was die M&#246;glichkeit von Verfassungen angeht. Das Problem des GG ist aber, dass es zum einen in einigen seiner Formulierungen butterweich ist, was dem Umstand geschuldet ist, dass sich Linke und Konservative im Parlamentarischen Rat einigen mussten und das GG dann schlichtweg der kleinste gemeinsame Nenner war.</p>
<p>Zum anderen, und das ist vielleicht noch problematischer, wollte man unter allen Umst&#228;nden einen F&#252;hrerstaat unm&#246;glich machen, was dann zu ausufernden Checks and Balances gef&#252;hrt hat. So haben wir dann diese merkw&#252;rdige Konstellation von Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, L&#228;nderregierungen und Verfassungsgericht, in der jeder ein bisschen mitregiert, aber niemand letztlich entscheidet. Ich halte das nicht f&#252;r besonders gegl&#252;ckt, und es ist auch kein Wesensmerkmal der Demokratie, dass es so organisiert ist. GB ist schlie&#223;lich auch ein demokratisches Land, hat aber einen deutlich st&#228;rkeren Regierungschef, der auf viel weniger R&#252;cksicht zu nehmen hat. Eine Margaret Thatcher w&#228;re in Deutschland in Koalitionsrunden und Machtspielchen mit dem Bundesrat zerrieben worden. In GB konnte sie hingegen radikale Reformen durchsetzen. </p>
<p>Ich kann ja Deine Skepsis und Frustration &#252;ber die deutsche Verfassungsrealit&#228;t nachvollziehen, aber ich w&#252;rde das Kind nicht mit dem Bade aussch&#252;tten und lieber einen Versuch mit einem GG 2.0 wagen. Aber ich bin auch Minimalstaatler und kein Anarchokapitalist. Und vor allem denke ich ganz pragmatisch, dass ein ein staats- und verfassungsloser Zustand nicht die wahrscheinlichste Variante des Fortgangs der Geschichte ist und wir Liberale deswegen das Beste aus der Konstruktion Verfassungsstaat machen sollten. </p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e,</p>
<p>Oliver</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Kastner</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5284</link>
		<dc:creator>Michael Kastner</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 06:40:36 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Marc-Oliver,

mit GG 2.0 w&#228;re nichts gewonnen. So wenig, wie mit dem derzeitigen Grundgesetz gewonnen ist.

Den Erfolg des marktwirtschaftlichen Systems hat nicht das Grundgesetz herbeigef&#252;hrt, sondern der Umstand, da&#223; es 1949 nichts zu verteilen gab. Der schlichte Mangel an Masse hat den Staat daran gehindert bereits von Anfang an einen Sozialstaatskoloss aufzubauen.

Das wurde dann sp&#228;ter umso massiver nachgeholt.

Das gleiche w&#252;rde bei jeder anderen Verfassung auch passieren. Selbst wenn eine Verfassung eine Eigentumsgarantie und ein darauf basierendes Wirtschaftssystem deklarieren w&#252;rde, h&#228;tte dies keine politische Bedeutung.

Es gibt in der Politik immer Sachzw&#228;nge, mittlerweile sogar &lt;a href=&quot;http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/das_ende_der_aufklaerung_jetzt_amtlich/&quot;&gt;gef&#252;hlte Sachzw&#228;nge&lt;/a&gt;, die jeden Verfassungsgrundsatz aushebeln k&#246;nnen.

Viele Gr&#252;&#223;e

Michael</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Marc-Oliver,</p>
<p>mit GG 2.0 w&#228;re nichts gewonnen. So wenig, wie mit dem derzeitigen Grundgesetz gewonnen ist.</p>
<p>Den Erfolg des marktwirtschaftlichen Systems hat nicht das Grundgesetz herbeigef&#252;hrt, sondern der Umstand, da&#223; es 1949 nichts zu verteilen gab. Der schlichte Mangel an Masse hat den Staat daran gehindert bereits von Anfang an einen Sozialstaatskoloss aufzubauen.</p>
<p>Das wurde dann sp&#228;ter umso massiver nachgeholt.</p>
<p>Das gleiche w&#252;rde bei jeder anderen Verfassung auch passieren. Selbst wenn eine Verfassung eine Eigentumsgarantie und ein darauf basierendes Wirtschaftssystem deklarieren w&#252;rde, h&#228;tte dies keine politische Bedeutung.</p>
<p>Es gibt in der Politik immer Sachzw&#228;nge, mittlerweile sogar <a href="http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/das_ende_der_aufklaerung_jetzt_amtlich/">gef&#252;hlte Sachzw&#228;nge</a>, die jeden Verfassungsgrundsatz aushebeln k&#246;nnen.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Michael</p>
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		<title>Von: Michael Kastner</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5282</link>
		<dc:creator>Michael Kastner</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Nov 2007 06:13:41 +0000</pubDate>
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		<description>@R.A.

Ich glaube nicht, da&#223; irgendein Linker von libert&#228;ren Extrempositionen einen Herzkasper kriegt.

F&#252;r die Linken sind die Positionen von Marc-Oliver weitaus ernstzunehmender weil sie politischer sind. Die von ihm angesprochene Kritik am Vollkasko- und Sozialstaat kommt einer Kritik der demokratischen Staatsidee als solche gleich. Denn das Hauptziel des Staates, so wie die Linken das Grundgesetz - und das nicht zu Unrecht - verstehen, ist die demokratische Kontrolle &#252;ber die Produktionsmittel, damit sie dem Gesamtwohl, sprich der Vollversorgung der Mehrheit der Bev&#246;lkerung, dienen.

Aber nochmals zur&#252;ck zum Thema Verfassung. Was das Eigentum angeht, ist das Grundgesetz, so sehr es auch das Eigentum zur Disposition stellt, noch allemal besser als die amerikanische Verfassung.

In der amerikanischen Verfassung kommt das Wort &quot;Property&quot; nur einmal vor. Und dann noch nicht einmal im Zusammenhang mit dem Eigentum der amerikanischen B&#252;rger, sondern dem Eigentum des Staates:

&quot;The Congress shall have Power to dispose of and make all needful Rules and Regulations respecting the Territory or other Property belonging to the United States; and nothing in this Constitution shall be so construed as to Prejudice any Claims of the United States, or of any particular State.&quot; (Article IV, Section 3)

In der Unabh&#228;ngigkeitserkl&#228;rung kommt das Wort &quot;Property&quot; kein einziges mal vor.

Erst in f&#252;nften Amendment der Verfassung wird Eigentum erw&#228;hnt &quot;... nor shall private property be taken for public use, without just compensation.&quot;

Eine Formulierung, die in etwa dem Entsch&#228;digungsgrundsatz bei Enteignung im Grundgesetz entspricht.

Viele Gr&#252;&#223;e

Michael</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@R.A.</p>
<p>Ich glaube nicht, da&#223; irgendein Linker von libert&#228;ren Extrempositionen einen Herzkasper kriegt.</p>
<p>F&#252;r die Linken sind die Positionen von Marc-Oliver weitaus ernstzunehmender weil sie politischer sind. Die von ihm angesprochene Kritik am Vollkasko- und Sozialstaat kommt einer Kritik der demokratischen Staatsidee als solche gleich. Denn das Hauptziel des Staates, so wie die Linken das Grundgesetz &#8211; und das nicht zu Unrecht &#8211; verstehen, ist die demokratische Kontrolle &#252;ber die Produktionsmittel, damit sie dem Gesamtwohl, sprich der Vollversorgung der Mehrheit der Bev&#246;lkerung, dienen.</p>
<p>Aber nochmals zur&#252;ck zum Thema Verfassung. Was das Eigentum angeht, ist das Grundgesetz, so sehr es auch das Eigentum zur Disposition stellt, noch allemal besser als die amerikanische Verfassung.</p>
<p>In der amerikanischen Verfassung kommt das Wort &#8220;Property&#8221; nur einmal vor. Und dann noch nicht einmal im Zusammenhang mit dem Eigentum der amerikanischen B&#252;rger, sondern dem Eigentum des Staates:</p>
<p>&#8220;The Congress shall have Power to dispose of and make all needful Rules and Regulations respecting the Territory or other Property belonging to the United States; and nothing in this Constitution shall be so construed as to Prejudice any Claims of the United States, or of any particular State.&#8221; (Article IV, Section 3)</p>
<p>In der Unabh&#228;ngigkeitserkl&#228;rung kommt das Wort &#8220;Property&#8221; kein einziges mal vor.</p>
<p>Erst in f&#252;nften Amendment der Verfassung wird Eigentum erw&#228;hnt &#8220;&#8230; nor shall private property be taken for public use, without just compensation.&#8221;</p>
<p>Eine Formulierung, die in etwa dem Entsch&#228;digungsgrundsatz bei Enteignung im Grundgesetz entspricht.</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e</p>
<p>Michael</p>
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		<title>Von: antibuerokratieteam.net &#187; Blog Archive &#187; Verfassungsfeind hin oder her</title>
		<link>http://www.antibuerokratieteam.net/2007/11/16/verfassungsfeind-ich/comment-page-1/#comment-5256</link>
		<dc:creator>antibuerokratieteam.net &#187; Blog Archive &#187; Verfassungsfeind hin oder her</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Nov 2007 21:48:27 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Verfassungsfeindlich  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Verfassungsfeindlich  [...]</p>
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