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Sektion der neoliberalen Weltverschwörung

iPhone wieder exklusiv bei T-Mobile

Waldorf, 04.12.2007

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg darf nun wieder allein T-Mobile das iPhone in Deutschland vermarkten. Der rosa Riese aus Bonn will nach eigenen Angaben umgehend zu den von Anfang an gültigen Bedingungen zurückkehren. Damit gibt es das iPhone von nun an wieder für 399,- Euro im T-Mobile Shop, allerdings nur bei Abschluss eines Vertrages mit mindestens 24 Monaten Laufzeit. 

Insbesondere vom Tisch dürfte damit auch wieder die Simlock freie Version für 999,- Euro sein, die es möglich machte das Telefon auch mit Verträgen der Konkurrenz zu nutzen. Das war meiner Meinung nach aber sowieso nie wirklich sinnvoll, da man bei der Konkurrenz auf wesentliche Funktionen des iPhones, beispielsweise die Datenübertragung per Edge oder auch die Virtualvoicemail, verzichten musste.

Nachdem ich das Telefon nun knapp einen Monat besitze, kann ich für mich feststellen, dass ich das iPhone immer noch für eine herausragende Erfindung halte. Sicher, alle Features (und vielleicht auch ein wenig mehr) gibt es auch bei Telefonen der Konkurrenz, aber keines dieser Geräte ist auch nur annähernd so einfach und praktisch in der Bedienung und besitzt ein so perfektes Display. Die Tarife von T-Mobile sind zwar nicht günstig, aber im Gesamtpaket mit der Datenflatrate doch viel besser, als es einige Unkenrufer immer wieder behauptet haben.



16 Kommentare zu “iPhone wieder exklusiv bei T-Mobile”

  1. dagny

    Es spielt keine Rolle, ob die Telekom die bessere Technik fuer das Apfelhandy hat oder nicht.

    Die Frage ist, wie frei ein Unternehmen in der Vertragsgestaltung ist, und ob Wettbewerb bedeuten muss, dass ein anderes Unternehmen die gleiche Leistung (Apfelhandy) anbieten koennen muss oder eben nicht.

    Wettbewerb bedeutet nicht, dass alle Wettbewerber das weitgehend identische Produkt anbieten, sondern dass der eine ein exklusives Apfelhandy anbietet und der andere vielleicht ein Knaeckebrothandy.

    Die Forderung eines Grundrechts auf billige Aepfel(handys) fuer jedermann ist in der Diskussion ja stets unterschwellig durchgedrungen.

  2. jo@chim

    Naja, als “herausragende Erfindung” würde ich das iPhone nicht unbedingt bezeichnen, Waldorf – das kann mein VPA II alles schon lange (und noch ein wenig mehr).
    Aber Du hast schon recht, mein Brikett ist natürlich nicht annähernd so stylish wie Dein kleines Gadget :-)
    Das iPhone ist IMHO schlicht die konsequente Umsetzung des “Apple-Prinzips” aufs Telefon: einfach bedienbare Technik, die statt auf viele individuelle Konfigurationsmöglichkeiten auf cooles Design setzt…

  3. Gast

    “Nachdem ich das Telefon nun knapp einen Monat besitze, kann ich für mich feststellen, dass ich das iPhone immer noch für eine herausragende Erfindung halte. Sicher, alle Features (und vielleicht auch ein wenig mehr) gibt es auch bei Telefonen der Konkurrenz”

    herausragendes Produkt, nicht Erfindung.

  4. Marius

    Schönes Gerät, muss ich zugeben. Aber ob es tatsächlich in der Praktikabilität mit einem Blackberry mithalten kann? Ich wage das anzuzweifeln. Ist schon eher ein Spielzeug, oder nicht?

  5. Die Stimme aus dem Off

    Ich habe auch erst überlegt mir das iPhone zu kaufen mich dann aber doch für das N95 entschieden, wegen der Kamera.
    Seit dem Firmware-Update funktioniert diese sogar akzeptabel. Glückwunsch zur richtigen Entscheidung, Waldorf.

  6. Waldorf

    Mir ist bisher noch nichts aufgefallen, was das Gerät nicht kann, was ein Blackberry kann. Also, was kann der Blackberry besonderes?

  7. Max

    Sicher?

    Ich glaube mich zu erinnern, dass Apple ein bis zwei patente auf das Iphone hält und deshalb auch schon prozessiert hat, weshalb es ein Produkt UND eine Erfindung ist :)

    denn, was ist nach deutschem Recht eine Erfindung:
    “eine planmäßige Anleitung zum beherrschen von Naturkräften ohne die zwischenschaltung der menschlichen Verstandesfähigkeit bei gleichem kausalem Ergebnis.”
    Und das trifft wohl doch auf das Iphone zu und auch die Patentkriterien sind wohl größtenteils gegeben (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerblicher Nutzen)…

  8. VolkerD

    Ich finde das Urteil weder gut noch schlecht und noch weniger überraschend: Wenn T-Mobil den Apfelkasten exklusiv vertreibt, dann ist das kein wie auch immer geartetes Monopol.

    Wer dieses Yuppie-Maschinchen haben will, muß eben T-Mobile-Kunde werden.

  9. dagny

    @VolkerD

    Aendert sich deine Einstellung, wenn es nicht mehr um den Yuppi-Apfel-Kasten geht, sondern um ein Produkt, welches wesentlich weniger ‘Yuppie-Image’ hat?

  10. David

    Gewundert hat mich bei der ganzen Sache, nebenbei bemerkt, daß Apple bei derlei Exklusivspielchen mitmacht; hätte ich eigentlich nicht gedacht. Ist mir aber auch egal.

  11. LM

    Das beispiellose Exklusivspielchen (Umsatzbeteiligung, Exklusivität) war doch Apples Idee, nicht die von T-Mobile. Ob Apple das nun aus reiner Gier gemacht hat oder weil sie reibungslose Funktionalität garantieren wollen weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich von beidem ein Bisschen.

    Dass das iPhone ein interessantes – wenn auch nicht perfektes – Gerät ist, ist ja klar. Ich finds aber blöd, dass ich als Nicht-T-Mobile-Kunde kein iPhone haben kann, wenn ich es will.

    von dagny
    “Wettbewerb bedeutet nicht, dass alle Wettbewerber das weitgehend identische Produkt anbieten, sondern dass der eine ein exklusives Apfelhandy anbietet und der andere vielleicht ein Knaeckebrothandy.”

    Das ist aber für den Verbraucher schlecht. Mit der Verträglichkeit zwischen den Produkten sieht’s dann nämlich schlecht aus.

  12. SteffenH

    Weshalb ist das für den Verbraucher schlecht? Die Wettbewerber hatten doch die selbe Chance wie T-Mobile. Der Exclusivvertrag zwischen Apple und T-Mobile ist das Ergebnis eines Wettbewerbs. Jetzt ist es an der Konkurrenz was Besseres zu bieten. Mein XDA Orbit kann alles was das iPhone kann, vielleicht nicht so schön und nicht ganz so schnell, hat dafür GPS und ist billiger.

  13. LM

    > Weshalb ist das für den Verbraucher schlecht?

    Meine Kritik bezog sich auf die Kompatibilät zwischen den Produkten und den darauf laufenden Applikationen. Bei Äpfeln und Knäckebrot musste ich dann nicht unbedingt an allgemein gültige Standards denken. Obwohl, immerhin beides essbar…

    > Der Exclusivvertrag [...] ist das Ergebnis eines Wettbewerbs

    Soweit kann ich folgen. Aber dieser Wettbewerb ist ja jetzt erst mal vorbei. Das heißt für mich in der Praxis, dass ich jetzt ein iPhone nur bei T-Mobile bekomme und das nervt mich. Wenn’s das bei O2 gäbe und ich es in meinen jetzigen Vertrag übernehmen könnte, würde ich es mir vielleicht kaufen.

    > Jetzt ist es an der Konkurrenz was Besseres zu bieten.

    Genau. Da bin ich auch gespannt, was noch kommt. Hoffentlich setzt das iPhone dahingehend Maßstäbe, dass man mobil das Internet bekommt, das man von zu Hause kennt und nicht irgendein bescheuertes Portal mit “spannenden Inhalten”.

    Mit Googles Android wird sowieso nochmal neuer Schwung in die Bude kommen. Apple macht da bestimmt nicht mit, die kochen immer ihr eigenes Süppchen (Exklusivität!). Wenn sie überrollt würden, könnte ich mir ein Schmunzeln nicht verkneifen…

  14. Marius

    Naja, die Enterprise BBs sind schon nicht verkehrt – alles on the fly synchronisiert, gute Tastatur usw.

    Wenn ich das richtig verstehe, muss das iPhone über iTunes synchronisiert werden und nicht online Für Termin- und Kontaktverwaltung über Exchange ist ein BB schon besser geeignet.

  15. Epameroi

    Ich hatte ursprünglich vor, ein iPhone zu kaufen, es aber dann aus folgenden Gründen unterlassen:

    - Kein UMTS (damit hätte ich aber notfalls noch leben können)
    - Das Akkuproblem
    -keine freie Software (manche Javaprogramme sind sehr praktisch, z.B. das GMail Tool oder der Fahrplan der Bahn)
    - NETLOCK (inakzeptabel für jemanden, der viel in Europa unterwegs ist und gewohnt, mit nationalen SIM Cards zu telefonieren, vom Datenroaming ganz zu schweigen, bei denen Bits wie Goldstaub berechnet werden)
    -Unklarheit bei Diebstahl oder Verlust (es ist absurd, einen Vertrag nicht auf einen Neukauf übertragen zu können.)
    -Unklarheit nach Ablauf der 2 Jahre (Offenbar war nicht geplant, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit den Netlock zu entfernen, was mich unbegrenzt an T-Mobile bindet)

    Es wurde ein Nokia E90.

  16. VolkerD

    Meine Einstellung hinsichtlich des Urteils nicht, meine Einstellung zum iPhone auch nicht, da ich es schlicht nicht brauche (außerdem gefällt es mir vom Design her nicht ;) )

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