Europäer, willkommen in der direkten Demokratie
Aus Sicht der Schweiz ist die EU ja ein ziemlich undemokratisches Konstrukt. Da wird eine Verfassung ausgearbeitet und dann von ein paar Stimmbürgern bachab (den Bach runter) geschickt. Dann wartet man eine Weile, bis niemand mehr darüber redet und flux wird in einer anderen Stadt der gleiche Text vom inzwischen ausgewechselten Personal trotzdem unterzeichnet. Aus dem fernen Westen nichts Neues also? Oh doch.
Der Umweg von Nizza nach Lissabon scheint sich gelohnt zu haben. Für das Volk. Was von den deutschen Medien bis jetzt noch keine Beachtung fand (zumindest soweit ich dies von meinem Sitz am Hochrhein überblicken kann), sind die “BESTIMMUNGEN ÜBER DIE DEMOKRATISCHEN GRUNDSÄTZE”.
Man lese und staune: Die Europäische Union führt nach Schweizer Vorbild das Initiativrecht für seine Bürger ein:
ARTIKEL 8b
(4) Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern,im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um dieVerträge umzusetzen.
Die Verfahren und Bedingungen, die für eine solche Bürgerinitiative gelten, werden nach Artikel 21 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.
Man gratuliert zu diesem Fortschritt.




Neulich war irgendwo im in einem Magazin im Fernsehn ein kleines Filmchen, in dem mehreren deutschen Europaabgeordneten Fragen zum Vertrag gestellt wurden, unter anderem, ob er Elemente der direkten Demokratie auf EU-Ebene vorsieht. Ausnahmslos alle Befragten haben das verneint. Ein wirklich erschütterndes Armutszeugnis.
ob er Elemente der direkten Demokratie auf EU-Ebene vorsieht
Da haben die EU-Parlamentarier aus Versehen wohl die Wahrheit gesagt. Für dieses “Initiativ”recht ist wäre selbst der Ausdruck “Spurenelemente” schon zu viel der Ehre. Warum, wird vielleicht deutlich, wenn mein vorangegangener Kommentar sich aus dem Spam-Filter bis hierhin durchgekämpft hat.
Herr Messmer,
wenn ich Sie nicht so überaus schätzte, müsste ich annehmen, Sie wollten sich über uns, die wir das EU-Joch tragen müssen, lustig machen.
Wenn ich diesen von Ihnen zitierten Art. 8b nur mit den Art. 23 ff. der Verfassung des Kantons Zürich vergleiche, dann kommen mir die Tränen!
Ich lasse mal einem Eidgenossen den Vortritt bei der Interpretation dieses “Initiativrechts”:
EU-Skeptiker in der EU auch nicht.
Allein der Umstand, dass das Ganze nur in eine Richtung funktionieren soll, nämlich in Richtung “noch mehr Macht für die EU”, ist ja schon eine Verhöhnung der EU-Bürger. Übersetzt heißt das nichts anderes als: “Wir reißen uns jetzt schon alles an Kompetenzen an uns, was nicht niet- und nagelfest ist. Aber wenn Ihr, liebe EU-Bürger, den Eindruck habt, dass wir etwas übersehen haben, dann tut Euch zusammen und schustert uns das Thema auch noch zu. Ob wir dann am Ende tätig werden, liegt allerdings wieder komplett in unserem Ermessen.”
Na ja, na gut. Ihr seid halt eine Entwicklungszone :-) man will halt die EU-Bürger nicht überfordern (siehe auch unten, von wegen rumnörgeln).
Ich sage mal, dass als erstes die vereinigten Umweltschützer Europas was machen werden und dann werden wir sehen, wieviel Druck mit einem solchen Petitions-Initiativrecht aufgebaut werden kann.
(Apropos “überaus schätzte”, Sie, Herr Wirth, so ganz unter uns - bei wie vielen Prozenten liegen wir denn jetzt aktuell?)
Ihr seid halt eine Entwicklungszone :-)
Ha, jetzt haben Sie sich verraten! Sie wollten sich doch über uns lustig machen!
Ich sage mal, dass als erstes die vereinigten Umweltschützer Europas was machen werden
Wenn Sie damit den Eurokraten ein Lob dafür aussprechen wollen, dass sie die schizophrene Haltung zumindest eines Teiles der Linken gegnüber der EU offen legen und sich diese zunutze machen, dann kann ich Ihnen darin durchaus beipflichten.
wieviel Druck mit einem solchen Petitions-Initiativrecht aufgebaut werden kann
Wenn, dann wird es sich dabei allenfalls um Handlungsdruck handeln. Mir wäre es aber lieber, die EU würde hin und wieder nicht handeln.
(Herr Messmer, ganz unter uns: Nachdem Sie öffentlich bekundet haben, dass Ihnen 51% Zustimmung ausreichen, habe ich die stundengenaue Auswertung der Zustimmungsraten samt Excel-Auswertung wieder eingestellt :-). Es liegen allerdings Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Pareto-Verteilung mittlerweile umgekehrt hat. Im einzelnen hängt die aktuelle Zustimmungsrate natürlich auch davon ab, ob ich Interviews mit Monsieur Couchepin oder Herrn Koller lese, bevor ich auf Ihre Ausführungen zu dem-dessen-Name-nicht-genannt-wird stoße - oder danach.)
Das mit der Excel-Tabelle sollten Sie wieder aufnehmen.
Gummi.
Jep.
geeignete Vorschläge
Gummi # 2
zu Themen zu unterbreiten
Gummi # 3
Außerdem: “die EU-Bürger können” statt “die EU-Kommission hat folgendes zu tun”
Nicht immer nur rumnörgeln. Da wird ein neues Prinzip eingeführt. Jetzt geht doch hin, ihr Liberalen aller Bundesländer, und verlangt das doch auch für Deutschland. Bayern will, so hört man, voranschreiten.
Auch in der Schweiz dauerte das seine Zeit: 1848 Gründung des Bundesstaates in den vom Wiener Kongress gezogenen Grenzen, 1874 Einführung des Gesetzesreferendums, 1891 Einführung der Volksinitiative und 1921 Einführung des Referendums zu internationalen Verträgen und wenn die SVP voranschreitet und es das Volk will gibt es in wenigen Jahren das Finanzreferendum auch auf Bundesebene.
Wenn das neue Prinzip aber lautet, dass man eine schon lange mögliche Petition auch europäische Bürgerinitiative nennen kann, wofür soll das die Grundlage sein? Vielleicht liest der Rat dann später einmal bevor er selbst entscheidet eine Meinungsumfrage und das ist dann der “europäische Volksentscheid”?
Denn in den Rechtsfolgen sehe ich genau einen Unterschied zur herkömlichen Petition: Bei der Petition hat man nach dem neuen Art. 34(2)(c) das Recht “eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten” und bei der Initiative nicht.
Nicht immer nur rumnörgeln.
Sie haben recht. Und deshalb schaue ich jetzt eifrig Blocher-TV (oh, jetzt habe ich den Namen doch genannt) und “Johnny Cash at San Quentin” und entwickele eine Strategie. Aber ich habe den Verdacht, Ihre Aufforderung war irgendwie anders gemeint.
Auch in der Schweiz dauerte das seine Zeit: 1848 Gründung des Bundesstaates…
Naja, 1848 gab es ja im “Grossen Kanton” auch ein Ereignis… Aber mir scheint, die Schweiz und Deutschland haben sich seitdem in unterschiedliche Richtungen entwickelt ;-).
Dieses ‘Initiativrecht’ enthält keine Zwangsklauseln für die EU-Kommission - ich weiss nicht, wer so etwas ‘Initiativ’ nennt.
Ich nenne es ‘Petitionsrecht’. Wenn in Parapgraph
“Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, den eingereichten Gesetzestext in EU-Parlament zur Abstimmung zu bringen.
Unterschreiben mindestens fünd Millionen Unionsbürger und Unionsbürgerinnen die Initiative innerhalb von 18 Monaten, ist eine Volksabstimmung in allen Mitgliedsländern der Union innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung der Initiative zwingend. Wird die Abstimmung von einem Land verweigert oder nicht innerhalb von 12 Monaten vollzogen, so erhält der Initiativtext Gesetzeskraft und kann nur durch eine weitere Volksabstimmung in allen Unionsländern aufgehoben oder verändert werden.”
lauten würde, wäre es sogar brauchbar.
Aber so - nein, den neuen Unions-’Vertrag’ braucht so niemand.