Burn Bundestrojaner, Burn

27.02.2008 15:11 - Notizen aus dem U-Boot by jo@chim - 29 Kommentare

Mehr als nur eine kleine Niederlage für die Schlapphüte: das Bundesverfassungsgericht hat die Online-Durchsuchung gekippt – und darüber hinaus den Grundrechtskatalog erweitert. Die entsprechende Klausel in einem Gesetz aus Nordrhein-Westfalen sei nichtig, da sie den Auflagen zur Normenklarheit und zur Verhältnismäßigkeit nicht entspreche, betonte das Gericht in seinem richtungsweisenden Urteil.

Es entbehrt nicht einer gewissen Tragikomik, dass mit der Grundsatzentscheidung, die weit über den konkreten Fall hinausweist, ausgerechnet ein Gesetzesprojekt eines FDP-Innenministers – Ingo Wolf – als nicht verfassungskonform erklärt wird (zur Ehrenrettung der FDP, in der auch viele Liberale Mitglied sind, sei erwähnt, dass einer der Kläger vor dem Ersten Senat der Altliberale Gerhart Baum war).

Das BVerfG unter der Präsidentschaft von Hans-Jürgen Papier stellte fest, dass allein mit dem Telekommunikationsgeheimnis in Artikel 10 Grundgesetz den “spezifischen Gefährdungen” der Privatsphäre, die sich aus dem technischen Fortschritt ergeben, “nicht hinreichend begegnet” werden könne. Es postuliert deshalb ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.

Auch wenn jetzt sicherlich eine hektische parteiübergreifende Suche nach Schlupflöchern beginnen wird, bietet der Richterspruch eine hervorragende Ausgangsbasis für die anstehende Entscheidung über die Verfassungskonformität der Pläne zur Vorratsdatenhaltung.

Burn, Bundestrojaner, burn…

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29 Kommentare » Neuer Kommentar zum Beitrag

Baden Württemberger, 27.02.2008 15:15

“…FDP, in der auch viele Liberale Mitglied sind…”

LOL

Dirk, 27.02.2008 16:59 Subscribed to comments via email

Das ist nicht lustig. Die FDP verdient weder das Etikett liberal noch das Etikett neoliberal. Es handelt sich um gelbe Sozialdemokraten.
http://erzliberal.blogspot.com/2007/06/neoliberalismus-debatte-zum-verstndnis.html

Diese gelben Sozialdemokraten haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Liberalismus in den Dreck zu ziehen.

jo@chim, 27.02.2008 17:10

@Dirk: Es ist zwar OT, aber ich habs ja selbst provoziert: Müssen nicht alle Parteien im sozialen und demokratischen Nanny-State per Definition sozialdemokratisch sein?

Dirk, 27.02.2008 17:23 Subscribed to comments via email

Der Nanny-State ist per definitionem sozialdemokratisch. Aber warum sind es seine Parteien? Eine theoretische Möglichkeit einer liberalen Partei kann ich sehen – allerdings keine praktische.

Hier hatte ich mir einmal Gedanken zur Volkspartei gemacht:
http://erzliberal.blogspot.com/2007/02/zur-unmglichkeit-einer-volkspartei.html

DDH, 27.02.2008 19:23

Och, vielleicht hätte das Möllemann-Goergen-Konzept ja sogar funktioniert, wenn die mediokre FDP-Funktionärs-Nomenklatura es nicht sabotiert hätte. 2 mal “hätte”.

Aber so bin ich ganz froh, daß dieser letzte ernsthafte Versuch meinerseits politisch etwas zu bewirken, gescheitert ist und ich ent-täuscht, also aufgeklärt wurde. Denn heute weiß ich: Nur Nicht-Wähler handeln verantwortungsbewußt!

 
 
DDH, 27.02.2008 19:24

Es ist ja nur EINE Partei wirklich sozialdemokratisch: die FDP. Der Rest ist sozialistisch. Per definitionem!

Dirk, 28.02.2008 01:52 Subscribed to comments via email

Keine einzige ist sozialistisch. Es gibt keinen Sozialismus ohne Verstaatlichung der Produktionsmittel. Das will nicht einmal “Die Linke”. Sie darf es auch nicht wollen dürfen.

Sky, 28.02.2008 18:51

Die Marktwirtschaft steht nicht im Grundgesetz.
(Alles mögliche andere dagegen schon. ;)

Dirk, 28.02.2008 19:32 Subscribed to comments via email
Sky, 28.02.2008 19:49

Aus dem DKP-Verbot aus den Fünfzigern ist m.E. nicht abzuleiten, dass die Verstaatlichung der gesamten Produktionsmittel nicht von der Linken gefordert werden darf bzw. ein Parteienverbot nach sich ziehen würde.
Forderungen nach punktueller Verstaatlichung werden ja auch immer wieder mal erhoben.

Ich erwähne das eigentlich auch nur, weil es zwischen “rechts” und “links” i.p. Bekämpfung eine Assymetrie gibt. (Rel. Fanatiker dürfen übrigens auch viel nach Rechtslage.)

 
 
R.A., 29.02.2008 10:21

@Sky:
> Die Marktwirtschaft steht nicht
> im Grundgesetz.
Indirekt schon: Durch die Eigentumsgarantie.
Dies verbunden mit dem Verbot von entschädigungslosen Enteignungen macht Sozialismus verfassungswidrig.

Sky, 29.02.2008 11:38

Die Schwulenehe ist ja auch GG-konform und da musste man schon diesen einen Artikel kräftig verbiegen.
Ohnehin steht im GG zu viel, aber das ist Dir sicher auch klar.

Sky, 29.02.2008 11:44

Nachtrag:
Ich habe mal was gelesen, das den seinerzeitigen Wunsch der bürgerlichen Parteien die Marktwirtschaft ins GG aufzunehmen belegte, was aber an der SPD scheiterte.
Zudem, was soll eigentlich “demokratischer Sozialismus” bedeuten als eine andere Variante zur Marktwirtschaft?

 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stefanie, 27.02.2008 15:37

…..warum ein Gesetz? Als man das noch bräuchte…..Es gilt doch nun nicht mehr das Gesetz, sondern: wenn der Zweckt die Mittel heiligt. Und der Zweck muss nicht einmal Terror sein. Steuerhinterziehung reicht aus. Daher, wofür ein Gesetz, wenn der BND doch alles übernehmen kann, was das Gesetz den anderen verbietet oder nicht ermöglicht….knackt der BND halt die Rechner. So einfach ist das seit Steinbrück.

 
 
NUB, 27.02.2008 16:03

Burn … aber Stefanie weist zu Recht darauf hin: wofür ein Gesetz, wenn der BND doch alles übernehmen kann.

Und dass sich Geheimdienste an rechtsstaatliche Vorschriften zur informationellen Selbstbestimmung halten, bekommt wohl keiner hin.

Bestenfalls gibt es bei Nichtbeachtung und groben Verstößen einen Untersuchungsausschuss bzw. eine Befragung hinter verschlossenen Türen…

 
Sky, 27.02.2008 16:38

Das Gesetz wurde gekippt, nicht aber die Idee. Gefährder werden sich also auf Besuche von Schlapphüten einstellen müssen.

Bäume und Hirsche sind Sozialliberale, also Paradoxa.

Das vom BVerfG (man beachte die Abkürzung ;) postulierte neue Recht (vglb. mit dem auf “informationelle Selbstbestimung”, LOL) ist erst einmal ein Armutszeugnis für die Gesetzgeber, die sich hier um, nun ja, Gesetze, drückten.
Das BVerfG als politische Instanz kann natürlich nichts Gutes bedeuten.

“Burn, Bundestrojaner, burn…”
;)

jo@chim, 27.02.2008 16:55

man beachte die Abkürzung

Danke, habe das BVG korrigiert (das war wohl’n Kurzschluss zu einer anderen Band, die ebenfalls immer noch auf meiner HDD rumhängt: “ne ne ne, eher brennt die BVG…” *fg*)

 
 
der_gute_don, 27.02.2008 17:32 Subscribed to comments via email

An jeden Tag in Deutschland gibt es was zu meckern für manche. So sind wir Deutschen wohl.

Für mich ist es einfach nur ein guter Tag heute, manche Dinge scheinen einfach noch zu funktionieren :)

Lina, 27.02.2008 20:35

Geht mir genauso! Tage, an denen es nichts zu meckern, sondern etwas zu lachen und zu feiern gibt, sind rar genug…

(Bin Deutsche und freue mich hemmungslos über dieses Urteil :-D!)

 
jo@chim, 27.02.2008 20:40

Ob ein Tag ein guter ist oder nicht lasse ich mir schon lange nimmer von PolitiX vorschreiben. Und: gut, dass manche immer noch etwas zu meckern haben & dürfen, guter Don…

NUB, 28.02.2008 09:48

Was hat das eigentlich für eine Bedeutung, diese Verwendung von X in PolitiX !?

Soll das besonders cool sein. :-D

 
der_gute_don, 28.02.2008 10:28 Subscribed to comments via email

> Und: gut, dass manche immer noch etwas zu meckern
> haben & dürfen, guter Don…

angesichts solcher Richter und solcher Entscheidungen wird das auch hoffentlich noch lange so bleiben :-)

 
 
 

[...] ist mir ein Rätsel, wie verschiedene Kommentatoren sich darüber freuen können, dass die BRDler mit dem heutigen Urteil des [...]

 
Ingo, 28.02.2008 17:39 Subscribed to comments via email

Super, ich habe seit gestern ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”. Da knallen bei mir aber die Sektkorken. Bekommt man ja nicht alle Tage, so ein neues Grundrecht. Wenn der Kater abgeklungen ist, könnte man sich aber schon mal fragen, ob das Bundesverfassungsgericht sich nicht darauf beschränken sollte, Recht zu sprechen, statt neue Rechte zu postulieren.

Dirk, 28.02.2008 17:45 Subscribed to comments via email

Das BVerfG hat Art. 2 GG konkretisiert. Da ist nichts neu, außer einem besonderen Prüfungsschema für Eingriffe in Art. 2 GG.

 
jo@chim, 28.02.2008 18:19

Ich hab überhaupt nichts dagegen, wenn Gerichte Abwehrrechte gegen staatliches Handeln postulieren, Ingo! Von derlei Richtersprüchen kann ich gar nicht genug kriegen. Die Konstruktion “positiver Rechte” ist allerdings in der Tat eine (unangenehme) Eigenschaft der Politik.

 
 
pantoffelpunk, 29.02.2008 00:50

Dein Wort in Gottes Gehörgang,

 
classless Kulla, 04.03.2008 21:44

Probleme mit dem Grundrechts-Jubel…

Okay, möglicherweise entgehen mir bei der Lektüre der gefeierten BVG-Entscheidung, in der ein “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” festgeschrieben wurde, einige Feinheiten; m…

 

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