Gesetz mit begrenztem Sinn
Was ist los – da wurde Herr Schäuble, der über längere Zeit die rechte obere Ecke zierte, von den Verfassungsrichtern zurechtgestutzt und kein Ton hier?
Na, dann erledigen das halt jetzt die Eidgenossen:
Ein kleines Ja – und ein riesiges Nein: Die Verfassungsrichter haben Innenminister Schäuble enge Grenzen für die Online-Durchsuchung von Computern gesetzt. Damit hat sein geplantes Gesetz nur noch begrenzt Sinn.
Mann, ist doch sowas von peinlich, jo@chim. Hab ich doch glatt übersehen, deinen Beitrag da unten!








Das wäre also der Beweis, Manfred: Du liest das A’Team immer über den Link auf Che’s Kriegstagebuch und versäumst deshalb die Notizen aus dem U-Boot…
Wo doch ein U-Boot zu beobachten strategisch viel wichtiger sein kann, wenn man sich im Krieg befindet. ;-)