Eine ganz falsche Baustelle
Gerade lese ich in meiner Sonntagszeitung, daß die Junge Union die Erbschaftsteuer abschaffen möchte. Das ist zunächst etwas überraschend. Wäre ich Finanzpolitiker und müßte ich mir überlegen, in was für ein Reformprojekt ich meine politische Energie investieren möchte, dann wäre die Abschaffung der Erbschaftsteuer so ziemlich das letzte sinnvolle Vorhaben, das mir einfallen würde. Wieso? Ganz einfach: Die Erbschaftsteuer ist nicht besonders ineffizient. Im Gegenteil. Niemand kann ihr ausweichen, es sei denn durch Abwanderung ins Ausland, aber diese Alternative wird nicht für viele Steuerzahler attraktiv sein. Und wie man etwa in den USA sieht, wo ausgerechnet reiche Haushalte eine politische Kampagne zur Erhaltung der Erbschaftsteuer initiiert hatten, kann eine moderate Erbschaftsteuer mit erträglichen Steuersätzen sogar von denen akzeptiert werden, die für den Großteil des Steueraufkommens sorgen müssen.
Steuern sind ineffizient, wenn man ihnen leicht ausweichen kann. Anders gesagt: Steuern, die das Verhalten der Steuerzahler stark beeinflussen sind ineffizient. Denn sie sorgen dafür, daß sich Individuen anders verhalten, als sie es in einer Welt ohne Steuern täten; sie wählen dann nicht mehr die für sie erstbeste Alternative, sondern die Alternative, die unter Einberechnung der steuerlichen Anreizverzerrungen noch für sie optimal ist. Bei der Erbschaftsteuer muß man sich da, wie gesagt, keine so großen Sorgen machen. Nicht einmal bei einem spektakulären Fall wie etwa dem Milch-Müller, der seine Konzern-Holding in die Schweiz verlegte, um der deutschen Erbschaftsteuer zu entgehen. Das ist zwar aus verständlichen Gründen ärgerlich für den deutschen Fiskus, aber die Produktionsentscheidungen von Milch-Müller hat die Erbschaftsteuer nicht verzerrt. Er hat einen Briefkasten und eine Handvoll Büros in die Schweiz verlagert, die Molkereien sind aber noch in Deutschland.
Warum sollte man also unbedingt diese Steuer abschaffen wollen? Gerechtigkeitsüberlegungen sprechen eigentlich auch nicht dafür, schließlich ist ein Erbe ein ziemlich leistungsloses Einkommen. Und wenn man beispielsweise, was meine kleine Partei gerade auf ihrem Parteitag wieder beschworen hat, als Liberaler dafür ist, exzellente Bildung für alle zu ermöglichen, dann scheint doch so eine Steuer, der auch die wohlhabenden Haushalte nur schwer ausweichen können (und oft nicht ausweichen wollen) ein ganz vernünftiges Instrument zu sein, um das zu finanzieren. Der einzige gute Grund dafür, daß die Junge Union ausgerechnet die Erbschaftsteuer abschaffen will, ist also vielleicht, daß JU-Mitglieder typischerweise selbst damit rechnen, demnächst vom innerfamiliären Generationenwechsel zu profitieren.
Was könnte man sinnvolleres tun, wenn man schon mit der Erbschaftsteuer zu tun hat? Erhöhen vielleicht. Natürlich nicht einfach so, sondern um mit dem zusätzlichen Steueraufkommen dort Steuern zu senken, wo es wirklich weh tut — wo Steuern also mit erheblichen Ineffizienzen verbunden sind. Wie wäre es beispielsweise damit, den lästigen Mittelstandsbuckel im Einkommensteuertarif loszuwerden, wo die Grenzsteuersätze ausgerechnet bei relativ geringen Einkommen drastisch schnell ansteigen? Würde man den Knick im Einkommensteuertarif beseitigen, den Anstieg der Grenzsteuersätze mit steigendem Einkommen also für Leute mit eher moderaten Einkommen abschwächen, dann könnte damit auch ganz schnell die, teils ziemlich unerfreulich und unappetitlich geführte, Diskussion um Arbeitsanreize für wenig produktive Arbeitskräfte etwas entschärft werden.
Aber naja, das ist natürlich nur ein Vorschlag, der vielleicht auch gerade dann nicht so attraktiv ist, wenn man als JU-Mitglied eher ans Erben und nicht so sehr ans Arbeiten denkt.
Update:
Hier sind ein paar kompetentere Positionen zur Erbschaftsteuer als die, die verschiedene Kommentatoren verlinken.
- und der Economist







Treffer und versenkt. Sehr schöner Artikel. :)
Lob von der SPD – das sagt alles!!!
Na, “die SPD” bin ich (noch) nicht. ;)
Ich stimme zu, dass es wichtigere Baustellen gibt als die Erbschaftsteuer im deutschen Steuersystem.
Aber IMHO gibt es gute Gründe, über eine Abschaffung nachzudenken. Zunächst ist das Aufkommen (rund 4 Mrd.) überschaubar, und der immense Aufwand zur Erhebung steht in keinem Verhältnis zu diesem geringen Aufkommen.
Psychologisch hat die Erbschaftsteuer ebenfalls einen schlechten Ruf, weil viele das Gefühl haben, “dass das schon alles mal versteuert wurde” (auch wenn das steuersystematisch natürlich Quatsch ist).
Wer schonmal selbst eine Erbschaftsteuererklärung gemacht hat, weiss, wie kompliziert das ist, sobald nicht klar bewertbare Güter betroffen sind. Dazu kommt noch die Ungleichbehandlung und Sonderregelungen bei Dingen wie Lebensversicherungen, Immobilien, Betriebsvermögen etc. die zum üblichen Steuerdickicht beitragen.
Und zuletzt sorgt die Erbschaftsteuer für Ausweichbewegungen wie z.B. das frühzeitige Ausnutzen der Freibeträge durch vorgezogene Schenkungen, Stiftungen, Abwanderung ins Ausland…
Keine Ausweichreaktionen?
Das ich nicht lache.
Die Berechnung der Erbschaftssteuer ist sehr komplex.
Zumindest dann, wenn nicht einfach nur private Sach- und Geldwerte sondern Unternehmensanteile verschenkt werden.
Entsprechend gibt es hier großen Gestaltungsspielraum.
Als in unserem Familienunternehmen der Betriebsübergang anstand, haben wir im Vorfeld über Jahre hinweg entsprechende (realwirtschaftliche) Maßnahmen getroffen, die die Steuerlast minimierten.
Aber ich kenne auch viele Kollegen, die das nicht so gemacht haben.
Nach meiner Erfahrung in meinem (Unternehmer-)Bekanntenkreis ist die Erbschaftsteuer die größte Dummensteuer die es gibt.
Wer clever ist, muss fast nichts zahlen. Wer sich nicht mit der Materie vorab beschäftigt, wird u.U. bis in die Insolvenz besteuert.
“Was könnte man sinnvolleres tun, wenn man schon mit der Erbschaftsteuer zu tun hat? Erhöhen vielleicht.”
Schade, dass die Schweizer Woche vorbei ist.
Ach, herrje. Naja…
http://www.amishrakefight.org/gfy/
Und dann noch das schöne ad personam zum Schluss, wirklich Klasse. Statler beim Bedienen linker Klischees. Dass ich das noch erleben darf…
Vermögen ist diskontierte Zukunft (auch wenn natürlich alle dabei in Gedanken den Duckschen Geldspeicher vor sich sehen, dieses deutliche Zeichen einer schwach entwickelten Volkswirtschaft), aber Steuern sind hier und jetzt in bar zu entrichten. Darüber kann man auch als Nicht-JU-Mitglied mal ein wenig nachdenken.
Und daraus folgt für die relative Vorteilhaftigkeit zweier Bemessungsgrundlagen… was genau?
Dass die eine droht, in unverhältnismäßiger Art und Weise Eigentumsrechte zu verletzen? Dass sie je nach Besteuerungsobjekt nur extrem willkürbehaftet zu ermitteln ist?
Dass damit gegen die Grundsätze der Entrichtungsbilligkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verstoßen wird?
Wüsste jedenfalls nicht, dass die Kriterien der Finanzwissenschaft inzwischen auf die Vermeidbarkeit zusammengeschrumpft wären…
Willkürbehaftet? Das sehe ich nicht so. Selbst Unternehmensbewertung ist schließlich keine Hexerei. Daß das aufwendig ist, ist keine Frage. Aber über Freibeträge und Freigrenzen kann man die Steuererhebung problemlos auf die Fälle beschränken, in denen der Aufwand in einer vernünftigen Relation zum Steueraufkommen steht.
Und was die Verletzung der Eigentumsrechte angeht: Im Moment zahlt jemand, der 25.000.000 Euro Bargeld von seinen Eltern erbt, einen effektiven Steuersatz (unter Berücksichtigung der Freibeträge) von nicht einmal 27%. Das ist nicht gerade eine Enteignung.
Nein, Unternehmensbewertung ist keine Hexerei. Aber eben extrem willkürbehaftet, so lange diese Kristallkugel noch nicht gefunden wurde, mit der man in die Zukunft sehen kann. Von dem Hebel Diskontierungssatz ganz zu schweigen.
Man zahlt da letztlich Steuern auf Zukunftserwartungen. Ich könnte mir wirklich objektivere Bemessungsgrundlagen vorstellen.
Es hatte schon seine Gründe, warum das gute alte deutsche Bilanzrecht unrealisierte Vermögensmehrungen nicht als Einkommen einordnen wollte. Und warum das hyper-super-duper-moderne Bilanzrecht, in dem das zwingend erforderlich ist, ein El Dorado für Bilanzfriseure ist. Bei Vermögensänderungen ist der Effekt wenigstens auf Verlagerungen in der Zeit beschränkt, aber bei einmaligen Bewertungsakten gibt es diesen Ausgleich nicht.
Vielen Dank für das Bargeldbeispiel. Selbstverständlich ist genau diese grandiose Ausnahme, nämlich der Ducksche Geldspeicher, nicht gemeint (mich wundert sowieso, wie es einer zu 25 Mio bringen kann, der sie dann als Bargeld rumliegen lässt).
Gemeint ist Vermögen, das in illiquider und nicht beliebig teilbarer Form vorliegt. Wie eben viele Betriebe (ich glaube nämlich, außer börsennotierten gibt es auch noch andere). Da zwingt eine Steuererhebung dann entweder zum Verkauf oder zur Schuldenaufnahme. Und das nenne ich beides, wenn es rein steuerinduziert ist, einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte.
Man könnte übrigens auch mal das Wort “Doppelbesteuerung” fallen lassen, aber damit macht man sich in einer Welt, in der das eher die Regel als die Ausnahme ist, ja eh nur lächerlich.
Gute Beiträge Rayson, die zeigen, dass man beim Erheben von Steuern nicht nur in den Kategorien Gerechtigkeit und Effizienz denken sollte.
Der Volkswirt vergisst glaub ich ganz gerne mal, dass wir nicht in einer vollkommenen und vollständigen Modellwelt leben (ich nehme mich da nicht aus), und dass Politiker nicht (pragmatisch) denken können, beweisen sie ja fast täglich.
Ich hab so ein “Klischee” als Nachbar. Arbeitet nix, lebt vom Vermögen seiner Mutter, erbt irgendwann mal zig Häuser, deren Mieteinnahmen ihm seine Nichtarbeit versüßen und fühlt sich obendrein noch elitär. Nein, ich will nicht mit ihm tauschen, finde aber auch nicht, dass man sowas besonders begünstigen oder gutheißen müsste. Auch nicht als Liberaler. Wir sind schließlich genau nicht in einer anarchistischen Gesellschaft oder auf dem Mond.
@NUB:
1.) Du bist kein Liberaler!
2.) Auch für einen Nicht-Liberalen wie Dich gilt: Mr muß auch gönne könne!
DDH,
ich hab kein Interesse daran, dass er staatlicherseits begünstigt wird. Wäre ich an seiner Stelle, wäre ich für die Abschaffung der Erbschaftssteuer. Das zur Interessenlage.
Zur rechtlichen/ethischen Bewertung: Wie gesagt leben wir in einem demokratischen Sozialstaat, nicht in einer Anarchie. Ich gehe nicht von einer Utopie aus, sondern von der Wirklichkeit, in der wir leben. Da ist es nicht angebracht, gerade ihn zu begünstigen. Lebten wir in einem anderen System oder in Deiner Utopie/Fantasiewelt, sähe die Sache anders aus. Leben wir aber nicht.
Is’ halt so, und basta? Sorry, aber da ist ja noch jede von DDHs Pöbeleien gehaltvoller. Oder: Wo findet ein solches Argument denn seine Grenzen?
Eine Steuer nicht mehr zu erheben, die vorher erhoben wurde, ist also eine “Begünstigung”.
Dazu hat gerade am Wochenende unser Freund Westerwelle etwas Treffendes gesagt:
Dschiehsas Rayson… Du hast Dir den Parteitag auf Phoenix reingezogen?!
Das Zitat ist allerdings in der Tat treffend, habs gleich in unsere Quotes-DB aufgenommen…
So grandios ist das Zitat nicht: Regierung ist immer Herrscher – auch dann wenn sie behauptet, sie habe zwar kein Anrecht auf das komplette Brutto, sondern nur einen Teil davon. Man kann Politikern, die so daherreden durchaus entgegenhalten, dass sie in der Gedankenwelt des Obrigkeitsstaats verfangen sind.
@jo@chim
Bin doch kein Masochist… Aber gestern beim Zappen zufällig in Ausschnitten der Westerwelle-Rede gelandet, und da der Mann ein guter Redner ist, höre ich mir sowas immer gerne an.
Und nachlesen kann man das auf der FDP-Website ja auch.
Bei den Grundrechten z.B.? Bei den Menschenrechten? Was hättest Du denn gern?!
Wenn man sich darauf einlässt, dass der Staat Steuern erhebt, um sich zu finanzieren, kann man darüber streiten, welche sinnvoll sind und welche nicht. Mit DDH hat man wie immer jmd., der ja die ganze Veranstaltung Staat für illegal hält; dann noch zu argumentieren, ist doch sowieso witzlos. Das grundsätzliche Argument, das eine Steuer jmd. etwas erzwungenermaßen wegnimmt, ist ja nicht zu widerlegen. Wenn man aber akzeptiert, dass es einen Staat gibt, der sich finanzieren muss, kann man auch darüber reden wie.
Ich glaube, ich habe Dich z.T. falsch verstanden gehabt. Beim Lesen kam es für mich so rüber, als ob der demokratische Sozialstaat alleine schon Grund genug für die Erbschaftssteuer sei, nicht nur der Hintergrund, vor dem man über diese reden kann. Letzteres muß ich als Nicht-DDH natürlich bejahen.
“Zur rechtlichen/ethischen Bewertung: Wie gesagt leben wir in einem demokratischen Sozialstaat, nicht in einer Anarchie. Ich gehe nicht von einer Utopie aus, sondern von der Wirklichkeit, in der wir leben. Da ist es nicht angebracht, gerade ihn zu begünstigen…”
So gesehen, muß in CH reinste Anarchie herrschen. Denn da sind nicht nur die Einkommenssteuern der Gemeinden und Kantone erheblich geringer als in D, sondern obendrein ist auch noch weitgehend die Erbschaftssteuer für unmittelbare Nachkommen abgeschafft. Andere mögliche Erben zahlen im Vergleich zu D nur einen Bruchteil.
Für mittelständische Unternehmer ist es kein Problem, Firmensitz und Wohnsitz in Richtung Süden zu verlegen. Selbstverständlich können das auch die Kinder als spätere Erben tun. Der Unterlassung kann in D alle Häme gegönnt werden.
DDH ist meines Wissens gegen jede Steuer. Immer.
Absolut! :-)))
Zitat: “Gerechtigkeitsüberlegungen sprechen eigentlich auch nicht dafür, schließlich ist ein Erbe ein ziemlich leistungsloses Einkommen.”
Ach ja? Der Vererbende hatte dafür doch Leistung erbracht, die Früchte versteuert und auf Konsum verzichtet – für wen wohl? Für den Staat? Ich würde eher sagen: Erbschaftssteuer ist leistungsloses Einkommen, und zwar des Staates (neben anderen Räuber- und Erpressereien von ihm natürlich…). Man könnte Erbschaftssteuer aber natürlich noch treffender als Leichenfledderei bezeichnen.
Tja, nun wird ja aus naheligenden Gründen in der Regel nicht der Vererbende den Scheck zur Zahlung der Erbschaftsteuer unterzeichnen, sondern der Erbe. Und für den ist so ein Erbe ein ziemlich leistungsloses Einkommen.
Wir könnten das ganze natürlich auch steuersystematisch ganz stringent machen, und ein Erbe (den Reinvermögenszugang!), wenn es anfällt, einfach dem normalen Einkommensteuersatz beim Empfänger unterwerfen. Aber das will ja angesichts der Progressionswirkung wohl auch niemand, oder?
Der Vererbende schon, aber nicht der Erbe. Für den Erben ist das Erbe Einkommen, das man rein steuersystematisch auch wie anderes Einkommen besteuern könnte. Es handelt sich eben nicht um die Besteuerung von Vermögen. Warum sollte man daher zwischen Erbschaft und Kapitalertrag einen Unterschied machen? Die Erbschaftsteuer ist, weil in der Regel niedriger als der persönliche Grenzsteuersatz, insofern eine Subvention. Und deshalb darf man hinterfragen, ob sie gerechtfertigt ist.
[quote]Warum sollte man daher zwischen Erbschaft und Kapitalertrag einen Unterschied machen?[/quote]
Es gibt pragmatische Gründe, siehe Raysons Beiträge weiter oben.
Kapitalerträge sind liquide Mittel, so wie Arbeitseinkommen auch. Diese Steuern zahlt man vielleicht nicht gern, aber man kann sie bezahlen.
Vererbt werden können aber auch Unternehmen. Wenn dann der Wert des Erbes mal schnell als Unternehmensbarwert festgesetzt wird und anschließend ein Steuerbescheid mit ganz vielen Nullen verschickt wird, was macht der Erbe dann?
Öööööhhh.
Und anschließend regen sich die Steuererheber dann darüber auf, dass halb Deutschland zum Spottpreis von private equity Unternehmen aufgekauft wird.