Gehört es heute zur Gastfreundschaft, seinen Gästen oder Kunden ein offenes Wlan anzubieten, wie es Dr Chaos auf seinem Blog vorgeschlagen hat?
Diese Frage dürfte das -in Internetkreisen nicht unbekannte- Landgericht Hamburg verneinen:
Nach Auffassung des Landgerichtes Hamburg[5] ist eine Verschlüsselung verbindlich, weil sie eine Vorsorge vor ungesetzlichem Missbrauch des Funknetzes durch Dritte sicherstellt.
(aus wikipedia.de)
Im UK scheint Gastfreundschaft noch grösser geschrieben zu werden (oder eine Internetkontrolle dank umfassender CCTV-Kameraüberwachung nicht nötig), jedenfalls gibt es hier zuhauf Pubs, Cafes und Bars in denen man schnell den Laptop aufklappt, sich ins WiFi einwählt und einen kurzen Urlaubs-A-Team Beitrag schreiben kann.
In diesem Sinne eine schöne Sommerpause für die kommenden drei Wochen.