WiFi und das Hamburger Landgericht
dagny t., 24.07.2008
Gehört es heute zur Gastfreundschaft, seinen Gästen oder Kunden ein offenes Wlan anzubieten, wie es Dr Chaos auf seinem Blog vorgeschlagen hat?
Diese Frage dürfte das -in Internetkreisen nicht unbekannte- Landgericht Hamburg verneinen:
Nach Auffassung des Landgerichtes Hamburg[5] ist eine Verschlüsselung verbindlich, weil sie eine Vorsorge vor ungesetzlichem Missbrauch des Funknetzes durch Dritte sicherstellt.
(aus wikipedia.de)
Im UK scheint Gastfreundschaft noch grösser geschrieben zu werden (oder eine Internetkontrolle dank umfassender CCTV-Kameraüberwachung nicht nötig), jedenfalls gibt es hier zuhauf Pubs, Cafes und Bars in denen man schnell den Laptop aufklappt, sich ins WiFi einwählt und einen kurzen Urlaubs-A-Team Beitrag schreiben kann.
In diesem Sinne eine schöne Sommerpause für die kommenden drei Wochen.
antibuerokratieteam.net





…nach diesem Argument wäre auch eine Registrierungspflicht (mit Personalausweis, Fingerabdruck, Sozialversicherungs- und/oder Steuernummer) in Internetcafes von Nöten.
…naja, ist wahrscheinlch nur noch eine Frage der Zeit ;-)
Anderer Ansicht das OLG Frankfurt:
http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1668
Beide Urteile haben aber gemeinsam, dass darauf abgestellt wurde, das WLAN wäre von Dritten gegen den Willen des Eigentümers benutzt worden. Mit einem bewusst offen gelassenen WLAN hat das aber nichts zu tun.
Das LG Hamburg argumentiert nämlich, dass das Einrichten einer im Router bereits vorhandenen Verschlüsselungsoption zumutbar ist, wenn (und das ist der springende Punkt) der Anschlußinhaber sein Internet nicht teilen möchte. Denn in diesem Fall kann man das WLAN weiter wie vorgesehen nutzen, und Kosten entstehen auch keine (genauer: das LG Hamburg hält das Hinzuziehen eines bezahlten Experten im Bedarfsfall für “durchaus noch verhältnismässig”; in Anbetracht der Tatsache dass “DSL-Router vor Ort einrichten” von diversen Dienstleistern zum Pauschalpreis von 30-40 Euro angeboten wird ist das tatsächlich gar nicht mal so weltfremd).
Der Tenor ist hier (und das haben mir auch Juristen bestätigt) dass es zumutbar ist, eine vorhandene Einrichtung auch zu benutzen, wenn das dazu führt dass (potentielle) Schäden von Dritten abgewendet werden können.
Anders sieht es aus, wenn man ein WLAN mit dem Zweck betreibt, Reisenden Zugang zum Internet zu gewähren, sei es um Umsätze durch Getränkeverkauf zu erzielen (Lokal mit WLAN), um Geld durch zwischengeschaltete Werbung zu verdienen oder einfach nur aus Gastfreundschaft. Dieser (völlig legale) Zweck kann schlichtweg mit Verschlüsselung nicht erreicht werden, daher kann eine Verschlüsselung in diesem Fall auch nicht zumutbar sein. Und ob es (im zweiten und dritten Beispiel) zumutbar wäre, jeden Benutzer gerichtsfest zu identifizieren, darf getrost bezweifelt werden, denn der Aufwand dazu wäre erheblich und von einem Privatanwender kaum leistbar.
In diesem Fall greift auch der § 8 TMG:
mW gibt es keine Urteile, die sich mit bewusst offen gelassenem WLAN und §8 TMG auseinander gesetzt haben. Im Übrigen bleibt es natürlich dem ängstlichen Betreiber unbenommen, alles ausser Port 22 (SSH), 80 (http) und 443 (https) zu sperren; mit dieser Kombination sind die meisten von “Normalanwendern” genutzten Dienste zugänglich, Filesharing und Spamming dagegen kaum möglich. Profis benutzen sowieso einen SSH-Tunnel…
Am Hamburger Landgericht und seinen rechtwinklig/frivolen Entscheidungen kann man schön ablesen wieviel ein einzelner Richter an Macht entfalten kann. Dem vorsitzenden Richter, dem Mann mit den von fast allen anderen Landgerichten den abweichenden Ansichten und Urteilen, sind im Web schon Denkmäler (Mahnmäler) gesetzt worden, u.a. von Heise und hier:
http://www.buskeismus.de/
Der letzte, der sich ähnlich exponiert hat, war übrigens ein gewisser Hr.Schill, Hamburg. Hanseatische Mentalität und Besserwisserei? Helmut Schmidt?
LOL, da hatte der also auch seine Finger drin:
http://www.matthiaskuentzel.de/contents/tag-watzal-darf-ich-sie-antisemit-nennen#top
Das liegt am sog. “fliegenden Gerichtsstand”, der für das Internetrecht nach wie gilt – jeder kann sich das Gericht “seines Vertrauens” aussuchen. Wenn Du mir also als Site-Admin mal so richtig schön eins reinwürgen willst: ;-)
Bald ist die öffentliche Kameratechnik soweit, daß eine automatische Erkennung der Personen mittels der biometrischen Personalausweisdaten erfolgt. Da ist keine Registrierungspflicht mehr nötig. Auch wenn es schon totgeritten ist: Big brother is watching you.
Danke. Ich werd diese Auskunft bei Gelegenheit meinen ängstlichen Bekannten in D. weiterreichen.
Hat dieses Urteil nicht der unsägliche homophobe Hetzer Bushido erstritten?