quod licet jovi…

02.10.2008 11:56 - dagny's tags by dagny t. - 28 Kommentare

..not licet bovi:

Waehrend der Lohnsteuerzahler 920 Euro Werbungskostenpauschale geltend machen kann, der Selbststaendige fleissig Belege und Rechnungen sammelt, um seinen Aufwand zu berechnen, bekommt der Abgeordnete 3782 Euro steuerfreie Kostenpauschale.

Der Bundesfinanzhof sieht darin keine unzulaessige Ungleichbehandlung, das Abgeordnetenprivileg sei durch die Ausuebung des Freien Mandats gedeckt.

Zwei Anmerkungen:

a) Abgeordnete zahlen, wie alle Staatsbediensteten keine Steuer*.

b) Die Freiheit des Mandates bringt Stilblueten wie diese hervor:

Ich bin bereit, Andrea Ypsilanti in geheimer Wahl zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen Regierung zu wählen und ihrem Kabinett das Vertrauen auszusprechen.

(Hervorhebung durch den Autor; imho ist nach der Wahl des Ministerpraesidenten eine weitere Wahl des Kabinetts notwendig. Dieses steht natuerlich noch nicht fest und die geschlossen mit ‘Ja’ stimmenden Abgeordneten von Gruenen und Kommunisten erteilen Y. einen Blankoscheck. Bei der SPD gab es auf obige Frage eine Enthaltung, welche Frau Metzger zugeschrieben wird.

Nachtrag: Die ‘Stilbluete’ ergibt sich aus dem Widerspruch der geheimen Abstimmung im Landtag und dem Text der Probeabstimmung, der gerade das ‘geheim’ zunichte machen soll. )

*Wenn S an B X Euro auszahlt und B davon Y Euro wieder an S zurueckzahlt und dies ‘Steuer’ genannt wird, dann hat B keine Steuer bezahlt.

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28 Kommentare » Neuer Kommentar zum Beitrag

Thomas M., 02.10.2008 12:47

Verständnisfrage: Warum sollten “alle Staatsbediensteten keine Steuer” zahlen? Angestellt im öffentlichen Dienst zahlen doch ebenso wie Beamte selbstverständlich Lohnsteuern wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Mißverstehe ich Dich irgendwie?

 
Martin Eisenhardt, 02.10.2008 13:00

Vielleicht hatte ich bisher einen ganz falschen Eindruck – insbesondere während der Jahre, die ich selbst Staatsbediensteter war – aber ich gehe schon davon aus, dass Staatsbedienstete (wie die meisten anderen Einkommensempfänger auch) schon Steuern zahlen müssen.

Vielleicht waren ja die Sozialabgaben gemeint – die bezahlen Abgeordnete meines Wissens nach tatsächlich nicht, genauso wie Beamte. Nicht-beamtete Staatsbedienstete (wie ich einer war) bleiben davon aber nicht verschont und sind bei weitem in der Überzahl.

 
FG, 02.10.2008 13:01

“a) Abgeordnete zahlen, wie alle Staatsbediensteten keine Steuer.”

Das nenn ich ja mal eine steile These.

 
dagny t., 02.10.2008 13:07

Dialog zwischen Staat (S) und Staatsbedienstetem (B):

S: Hier sind 175 Euro fuer deine Dienste
B: Danke, S. Wie grosszuegig du mich bezahlst fuer meine Zeit.
S: Achja, damit alle gleich behandelt werden, muss ich Dir natuerlich 75 Euro steuern abziehen. Der Einfachheit halber mache ich das direkt und gebe Dir nur 100 Euro.
B: Natuerlich, der Einfachheit halber – und wenn ich Einkaufen gehe, muss ich dann die 19% Merkelsteuer auch bezahlen?

S: Natuerlich, das waere zu kompliziert jedesmal herauszurechnen. Aber deswegen hab ich Dir ja 100 Euro ausezahlt und nicht 80. Die 20 zahlst du dem Haendler und der an mich.

So, und wo zahlt der Staatsbedienstete jetzt netto Steuern?? Allenfalls wenn er Geld im Ausland ausgibt und man keinen Finanztransfer zwischen den Staaten annimmt.

FG, 02.10.2008 13:09

Ich sehe schon, ich muss noch mal mit meinem Finanzamt reden.

 
F.Alfonzo, 02.10.2008 20:08

Man hört ja den Finanzminister auch sagen, eine Steuersenkung wäre eine Subvention…
…in der Welt dieser Logik zahlen Staatsdiener natürlich auch Steuern, das ist alles eine Frage des Standpunkts :-)

 
 
FG, 02.10.2008 13:21

Und zum Punkt b): ich habe die Stilblüte nicht entdeckt (dass ich das verfahren albern finde steht auf einem anderen Blatt). In Artikel 101 der hessischen verfassung heisst es:

“Der Landtag wählt ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung.
Der Ministerpräsident ernennt die Minister. Er zeigt ihre Ernennung unverzüglich dem Landtag an.
[...]
Die Landesregierung kann die Geschäfte erst übernehmen, nachdem der Landtag ihr durch besonderen Beschluß das Vertrauen ausgesprochen hat.”

Der Abstimmungstext gibt also genau das wieder, was die Sozis von ihren Leuten erwartet.

dagny t., 02.10.2008 13:36

Hiermit erklaere ich in einer geheimen Abstimmung (nur meinem Gewissen verantwortlich) so und so zu wahlen….

Ich finde das bescheuert, idiotisch, unnoetig und wuerde allein aus Protest an der Herabsetzung zum Stimmvieh einen ungueltigen Zettel abgeben.

FG, 02.10.2008 13:47

Ist ja richtig. Ich bin nur bei dem Stichwort Stilblüte und dem (unrichtigen) Verweis auf das verfahren davon ausgegangen, dass Du glaubtes, dass der Text nicht nur ethisch verwerflich sondern auch inhaltlich falsch sei.

dagny t., 02.10.2008 13:49

Mir ging es um den inhaltlichen Widerspruch. Aber du hast recht, der link ist unguenstig plaziert.

 
 
 
 
Thomas M., 02.10.2008 13:43

Na, dann habe ich Dich doch nicht mißverstanden…. Der Staatsbedienstete kriegt natürlich wie jeder andere ein Brutto-Gehalt, von dem der Arbeitgeber (der Staat eben) sehr wohl Lohnsteuer an das Finanzamt abführt (das natürlich im weitesten Sinne auch “Staat” ist, wobei man den Staat nicht als monolithischen Block verstehen sollte; der Profiteur der Lohnsteuer muß nicht identisch mit dem Arbeitgeber sein).

Deine Frage, wo der Staatsbedienstete denn netto Steuern zahle, verstehe ich wiederum nicht so ganz. Es sei denn, man sieht das Bruttogehalt des Staatsbediensteten wie Du als fiktive Größe an. Halte ich aber in der Tat für eine gewagte These….

@Martin Eisenhardt: Der Beamte zahlt zwar keine klassischen Sozialabgaben, aber er muß sich dann eben selbst um seine Krankenversicherung kümmern (was für ihn letztlich dasselbe ist). Daß er keine Rentenbeiträge zahlt, ist klar, er kriegt ja schließlich auch keine, sondern eine Pension. Und wer meint, das sei ungerecht, verkennt (von Art. 33 Abs. 5 GG mal abgesehen), daß der Beamte natürlich auch gerne Rentenbeiträge zahlen würde, wenn man ihm entsprechend mehr brutto gäbe. Daß eine Pension “besser” ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

 
Max, 02.10.2008 14:20

löl, noch mehr brutto? Ich mein, ich kann das ja bei Staatsbediensteten wie Lehrern durchaus verstehen (und eventuell Polizisten, so sie denn heute noch alle Beamten sind). Immerhin verrichten sie ja auch echte Arbeit. Aber, deren Gehält vergleich mal mit dem Gehalt eines Bundestagsabgeordneten….

Und jetzt soll der noch mehr Brutto bekommen, um sich eine unsichere Rente (die er selbst verbockt hat) zu zulegen. Mal abgesehen davon, dass sich ja die Politiker selbst Ihr Gehalt bestimmen können… *argh*

 
Thomas M., 02.10.2008 14:25

@Max: Ich rede ja nur von Staatsbediensteten, nicht von Abgeordneten. Zu letzteren habe ich mich nicht geäußert. Ich sehe das eher aus der Sicht eines normalen (alles in der A-Besoldung, auch R1 und R2 natürlich) Beamten. Und, nein, ich bin keiner. ;-)

 
Christian S., 02.10.2008 14:28

a) Abgeordnete zahlen, wie alle Staatsbediensteten keine Steuer.

Äh … doch. :S

 
Martin Müller, 02.10.2008 18:06

a) Abgeordnete zahlen, wie alle Staatsbediensteten keine Steuer.

Klar doch, die zahlen ausschliesslich Steuern. Sie kriegen ja nur Steuern, mit was sonst sollten die denn bezahlen? ;-)

jo@chim, 02.10.2008 18:23

:D Touché …

 
 
Geistreich, 02.10.2008 18:21

Kurze formale Anmerkung: im Lateinischen heißt es “non licet bovi”.
Im Übrigen d’accord.

 
Die Stimme aus dem Off, 02.10.2008 19:12

*Räusper* Das mit dem Steuerzahlen und den Beamten gilt übrigens nur für solche Beamte, die nicht neben beruflich tätig sind und/oder die kein Vermögen haben für das sie geschröpft werden. So z.B. wenn einem ein Unternehmen gehört. *Räusper – Ende*

 
Bodo Wünsch, 02.10.2008 22:23

Niemand – ich wiederhole: NIEMAND – ‘zahlt’ Steuern – und ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln ob solcher Diskussionen.

Was ihr ‘Staat’ nennt, ist der berühmte Klotz am Bein des Marktes. Ohne diesen Klotz wären wir alle, vom Säugling bis zum Greis, nicht nur viel wohlhabender, es gäbe auch weder “Arbeitslosigkeit” noch “Superreichtum”.

F.Alfonzo, 03.10.2008 01:11

Niemand – ich wiederhole: NIEMAND – ‘zahlt’ Steuern

Kannst du das etwas näher erläutern? Hier kenne ICH mich nämlich gerade nicht mehr aus.
dagny’s Argumentation mit Nettozahlern und -empfängern kann ich ja noch nachvollziehen…

Lina, 03.10.2008 10:04

Um mich (unaufgerufen) als Interpretin zu betätigen: ums ‘ZAHLEN’ geht’s! Schliesslich wird’ Dir ja abgenommen, was Du freiwillig nicht ‘zahlen’ wiürdest.

Oder willst Du etwa ;-) ?

F.Alfonzo, 03.10.2008 13:07

Ach so, Bodo verwendet den Begriff ‘zahlen’ also für eine freiwillige Entscheidung, meinst du?
Naja, das trifft auf ‘sterben’ auch zu: Am Ende macht’s niemand freiwillig, oder?

Bodo Wünsch, 03.10.2008 14:48

Richtig. Im Etatisten-Jargon bedeutet “Steuerzahlen” nichts anderes als Beraubtwerden.

Ich habe nicht nur aufgehört, da “mitzudiskutieren”, sondern auch, mir Gedanken zu machen. Was nicht heißt, dass ich etwa die FDP dabei unterstütze, für ein “einfacheres, gerechteres und niedrigeres Steuersystem” einzutreten. Es ist dies “ein Schritt in die richtige Richtung”.

john j, 03.10.2008 15:46

Bodo W hat “aufgehoert sich Gedanken zu machen”.

Schaut ganz so aus – wenn man Steuern nur noch als “Raub” sehen kann.

Interessant wie sowas ausgerechnet von jemand kommt der offenbar selber lange Zeit im Staatsdienst stand – als nach eigener Definition ein “Raeuber” war.

Die Pension etc die ihnen zusteht – nehmen sie die also nicht an? Wenn nicht, kann ich sie dann bitte haben?

Bodo Wünsch, 03.10.2008 22:08

Und? Rückgängig machen kann ich es kaum.

Und ich benutze sogar Staatsstraßen, lasse mich von staatlichen Sicherheitsdiensten beschützen usw. Ich bin immer noch Angehöriger eines kollektiv organisierten Zwangssystems; der Unterschied zu früher ist gradueller Natur.

Argumenta ad personam werden Ihnen hier nicht weiterhelfen.

 
 
 
 
 
 
 
XiongShui, 03.10.2008 11:07

Die Argumentation für das Steuerprivileg der Abgeordneten steht auf ziemlich tönernen Füßen:

es wird hergeleitet aus der Tatsache, daß Abgeordnete “nur ihrem Gewissen” verpflichtet seien.

In der Realität ist es aber so, daß Abgeordnete ihr Gewissen entweder dem Fraktionszwang (wie demnächst in Hessen) oder dem sicheren Listenplatz (wie immer wieder bei strittigen Themen zu beobachten) unterordnen. Die groteskeste “Stilblüte” trieb das bei den 26 SPD- Abgeordneten, die sich im letzten Jahr hinter einer Überprüfung durch das BVerfG verschanzten, weil sie selber ihre Verpflichtung einer Gewissensentscheidung dem “Genossen Trend” unterordneten.

Warum auf dieser Basis noch niemand dieses Abgeordneten- Privileg vor dem BVerfG angegriffen hat, verstehe ich nicht. Denn Abgeordnete, die das Privileg, daß sie z.B. vor den Nachteilen einer freien Entscheidung (Kaltstellung in der Partei, Nichtwiederaufstellung bei Listenplatzvergabe) nicht nutzen, sind korrupt, weil sie die Absicherung ihrer möglichen Nachteile zwar annehmen, dann aber keine damit verbundenen Risiken eingehen.

 
jopa, 03.10.2008 12:38

Zum Thema Öffentlich Bedienstete und Steuern:

So 100%ig würde ich das nicht unterschreiben, da hier ausgeblendet wird, daß wir verschiedene Arbeitgeber auch im öffentlichen Dienst haben, so z.B. den Bund, die Länder, die Kommunen, öffentliche Krankenhäuser, etc. etc. etc., die sich zum Teil erheblich anders finanzieren. Das Einkommen des Arztes an einem öffentlichen Krankenhaus als Extremfall finanziert sich zum großen Teil nicht aus Steuern, abführen muß er natürlich dennoch welche. Die Kommune finanziert sich im wesentlichen über die Gewerbesteuer, die aber die Masse der Bürger nicht betrifft.

Wenn man jetzt auch Steuerinzidenzen berücksichtigt, dann löst sich dieser Zusammenhang noch weiter auf, weil sich die Steuerbelastung sowieso irgendwie über den Markt verteilt…

XiongShui, 03.10.2008 13:14

Seltsame Argumentation. Der Staat an sich erwirtschaftet ja nichts (wenn wir mal vom Aussenhandel absehen). Mit anderen Worten, das Geld welches dem Krankenhausarzt oder dem Briefträger in die Hand gedrückt wird ist inzwischen so oft durch die verschiedenen Haushaltstellen von Bund, Ländern und Kommunen gelaufen, daß man tatsächlich den Eingangsstempel des Finanzamtes XY nicht mehr lesen kann. Es ändert nichts daran, daß es sich um öffentliche Mittel handelt.

Diese Argumentation ist genauso “stichhaltig” wie jene, daß sich die Krankenkassenbeiträge nicht erhöht hätten, wie das Gesundheitsministerium behauptet (tatsächlich wurden sie zwar auch unmittelbar erhöht). In der Hauptsache sind aber die Krankheitskosten nicht gedämpft, sondern von der Versichertengemeinschaft auf den einzelnen Kranken verlagert worden und dabei exorbitant angestiegen, indem jetzt alle möglichen Nebenkosten zu zahlen sind (Praxisgebühr, Zuzahlungen, etc.).

 
 

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