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Sektion der neoliberalen Weltverschwörung

Vortrag von Prof. Peter Henning zum Überwachungsstaat

Daniel Fallenstein, 24.01.2009


Prof. Henning @ Liberale Blogosphäre in Gummersbach from Daniel Fallenstein on Vimeo.



3 Kommentare zu “Vortrag von Prof. Peter Henning zum Überwachungsstaat”

  1. Die Stimme aus dem Off

    Gott sei Dank bin ich nicht nach Gummersbach gekommen. Was hätte ich mich um die verschenkte Zeit zumindest wegen dieses Vortrags geärgert.

    Die Aussagen von Prof. Henning über die Abschreckungswirkung von Überwachungskameras sind falsch.

    Sie beruhen auf der falschen Annahme, dass eine Überwachung durch Videokameras zwar die konkrete Tat nicht verhindern kann, diese dann aber nicht auch zur Verhinderung einer anderen Tat geeignet wären.

    Wer schon einmal professionelle Straftäter in der Vernehmung hatte, weiß aber, dass das anders ist. Straftäter gehen zwar richtigerweise nicht davon aus später erschwischt zu werden, planen ihre Tat aber sehr wohl auch mit Risikovermeidungsgesichtspunkten. Das Eintreten einer späteren Tat erlaubt keinen Rückschluss darauf, dass die usprünglich geplante Tat auch verwirklicht wurde. Das ist pure Spekulation.

    Vernehmungsergebnisse und Erfahrungswerte sagen aber eindeutig etwas anderes: Sofern der Täter seine Tat plant, versucht er auch Überwachung zu umgehen. Jeder Täter weiß nämlich auch, dass die Aufklärung der Tat mit Aufzeichnungen leichter ist als ohne.

    Die Anschläge der Kofferbomber z.B. waren im Nachhinein durch die Aufzeichnungen besser auszuermitteln, denn man konnte an den Videoaufzeichnungen sehr gut das Täterverhalten bewerten. Ohne die Videoaufzeichnungen wäre das nicht möglich gewesen.

    Videoüberwachungen haben also durchaus einen Sinn.

    Auch die Ausführungen zum Trojaner sind falsch. Man will keine Betriebssystemlücken ausnutzen, sondern ein trojanisches Pferd einschleusen. Man darf erstens davon ausgehen, dass dieses trojanische Pferd durch eine Falle installiert wird z.B. durch das Anbieten einer infizierten Datei oder aber eben durch Verschaffung von Zugriff auf den Rechner. Das muss übrigens nicht durch das Betreten der Wohnung geschehen, sondern kann auch durch Mitwirkung eines Beteiligten als Spitzel geschehen.

    Die Ausführungen über die Effizient der Strafverfolgungsmaßnahmen ist auch ein wenig merkwürdig. Es geht dem BKA ja gerade nur um diese drei bis vier Fälle im Jahr. Die Verabschiedung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung dieser drei bis vier Fälle im Jahr ist nun einmal verfassungsrechtlich notwendig.

  2. Max

    Wenn du so gut bescheid weisst, wie kommt es dann, dass in GB die Verbrechensrate trotz weltweit größter Dichte an Überwachungskameras?
    Natürlich versuchen die Verbrecher Kameras zu vermeiden, aber selbst wenn ein Verbrechen vor der Kamera geschieht, heisst das noch lange nicht, das deshalb etwas aufgeklärt wird.

    Abschreckung, ja, aber dazu müsste man Kameras ÜBERALL aufstellen und das halte ich etwas für übertrieben.
    Zweitens verhindern sie nicht spontane Gewaltverbrechen.

    Wow, und was sie gegen den “Trojaner” anführen ist zwar richtig, nicht aber wirklich rechtfertigbar. Man fuehrt keine so weitreichend in die Privatsphäre eingreifende Massnahmen ein, für 3-4 Fälle! Ausserdem hat man dasselbe über das Abhören von Telefonen gesagt: am Anfang…

  3. Die Stimme aus dem Off

    Wenn du so gut bescheid weisst, wie kommt es dann, dass in GB die Verbrechensrate trotz weltweit größter Dichte an Überwachungskameras?

    Dieser Satz ist wohl unvollständig und daher nicht zu beantworten. Ich vermute aber ihn richtig zu verstehen und antworte daher mal ins Blaue hinein:

    Ob in UK die Kriminalitätsrate eine gewisse Höhe erreicht hat, sagt noch nichts darüber aus, wie hoch sie ohne die Kameras wäre. Wer sich schon einmal mit englischen Polizeibeamten unterhalten hat weiß aber, wie viel Nutzen diese Kameras für den Alltag haben. In UK gibt es nur ca. 1/3 der Polizeibeamten, die Deutschland hat. Ohne diese massive Überwachungstechnik wäre das UK schon längst ein einziges Gangland.

    Der riesige Flughafen Heathrow wird von ungefähr genauso vielen Beamten bewacht, wie die Provinzflughäfen Hamburg oder Hannover.

    Natürlich versuchen die Verbrecher Kameras zu vermeiden, aber selbst wenn ein Verbrechen vor der Kamera geschieht, heisst das noch lange nicht, das deshalb etwas aufgeklärt wird.

    Keine Maßnahme garantiert Aufklärung der Straftat. Nichts desto trotz wird sich doch bemüht Straftaten aufzuklären. Es geht dabei um Wahrscheinlichkeiten, nicht um Gewissheiten. Verbrechen und Verbrechensermittlung haben immer nur mit Wahrscheinlichkeiten zu tun.

    Abschreckung, ja, aber dazu müsste man Kameras ÜBERALL aufstellen und das halte ich etwas für übertrieben.

    Nein, das muss man nicht. Man muss sie dann nur dort aufstellen, wo die Umgebung durch eine sichtbare Kamera positiv beeinflusst werden kann. Ein Straftäter begeht eine Straftat ja auch nicht um jeden Preis, sondern vor allem wegen der Gelegenheit.

    Zweitens verhindern sie nicht spontane Gewaltverbrechen.

    Das ist so vereinfacht unwahr. Natürlich verhindern Kameras auch spontane Gewaltverbrechen, so der Straftäter geistig in der Lage ist die Situation mit der Kamera zu erfassen und dann zu der Entscheidung kommt, das Risiko ist zu groß.

    Es ist zudem nicht zwingend, dass ein Straftäter eine einmal angedachte Tat später auch in die Tat umsetzt. Die meisten Gewalttaten sind Affekttaten. Sie kommen nur unter bestimmten Situationen zu Stande, nicht aber um jeden Preis. Wenn sie die Gefühlslage des Täters und die Situation in dieser Konstellation (Opfer, an diesem Ort, zu dieser Zeit, keine Zeugen, etc.) nicht wieder ergibt, besteht bei Affekttätern eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht straffällig werden. Psychische Ausnahmesituationen die zur Überwindung aller Hemmschwellen führen erleben Menschen nämlich nicht jeden Tag und dies dann auch nicht an jedem Ort und zu jeder beliebigen Zeit.

    Wow, und was sie gegen den “Trojaner” anführen ist zwar richtig, nicht aber wirklich rechtfertigbar. Man fuehrt keine so weitreichend in die Privatsphäre eingreifende Massnahmen ein, für 3-4 Fälle! Ausserdem hat man dasselbe über das Abhören von Telefonen gesagt: am Anfang…

    Soso, “Man” führt solche Maßnahmen also nicht für 3-4 Fälle ein. Das ist schlicht und ergreifend dummes Zeug. Bei der Abwehr von Terrorismus sind eine Vielzahl von Konstellationen denkbar, in denen die Behörden zwingend auf die Installation eines Trojaners angewiesen sind. Woher Du dann die Erkenntnis nimmst, dass “man” für diese Fälle keine Rechtsgrundlage schaffen muss, bleibt ein Geheimnis.

    Die gleiche Argumentation wurde angeführt, als es um den Flugzeugabschuss ging. Wollen wir mal hoffen, dass sich diese Situation nie ergeben wird. Wenn die Behörden allerdings zuschauen müssen wie eine vollbesetzte 747 in ein frankfurter Hochhaus knallt oder auf die CeBit gestürzt wird, dann wollen wir mal abwarten was dann los ist.

    Für solche Lagen schafft man ja nach klugscheißerischer Ansicht keine Rechtsgrundlage.

    Mich würde das zwar nicht kümmern, aber ich hoffe die Piloten sind im Fall der Fälle verfassungstreuer als ich und wissen sich an die Rechtslage zu halten.

    Ausserdem hat man dasselbe über das Abhören von Telefonen gesagt: am Anfang…

    Die Abhörsituation ist eine ganz andere. Es ist technisch sehr einfach Telefone abzuhören, viel einfacher als einen Trojaner auf einem Rechner zu installieren.

    Das Problem bei den Abhörmaßnahmen sind die untätigen Richter, die Beschlüsse zur TKÜ oftmals blanko unterschreiben oder ausstellen (habe ich selbst gesehen). Würden die Richter ihre Arbeit machen und ihr Amt auch als solches begreifen, dann gäbe es damit keine Probleme.

    Es werden zu viele junge Richter ohne Rückgrat eingestellt, das ist das Problem. Die Rechtsgrundlagen zur TKÜ sind es nicht.

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