Vertuschung im Fall IKB – Jetzt schließt sich der Kreis
Frank Schäffler, 17.02.2009
Wer ist verantwortlich für den Niedergang der halbstaatlichen IKB Deutsche Industriebank in Düsseldorf? Wer trägt die Verantwortung für den Einsatz von über 10 Milliarden Euro Steuergelder? War es der böse Vorstand, der seinen Aufsichtsrat bewusst im Dunkeln gelassen hat? Oder wurde der Aufsichtsrat über alle Details informiert und trägt Finanzminister Peer Steinbrück, der über einen Abteilungsleiter seines Ministeriums im Aufsichtsrat vertreten war, deshalb eine Mitschuld?
Im März letzten Jahres machten die Kleinaktionäre der IKB mächtig Dampf und zwangen den Großaktionär, die bundeseigene KfW, dazu, einen Sondergutachter zu bestellen. Auf meine Frage im August, wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei, antwortete das Finanzministerium noch: “Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über Fertigstellung oder Veröffentlichungszeitpunkt des Gutachtens vor.” Jetzt steht das Ergebnis fest. Es wird kein Gutachten geben.
Der neue Hauptaktionär Lone Star hat für die Hauptversammlung am 25. März beantragt, die beschlossene Sonderprüfung wieder aufzuheben. Eine gesellschaftsinterne Prüfung der Angelegenheit reiche vollkommen aus – zumal diese unter Wahrung der Vertraulichkeit möglich sei. An der pflichtgemäßen Durchführung der internen Untersuchung gebe es keinen Zweifel. So schließt sich der Kreis. Jetzt ist auch klar, wieso Lone Star für die IKB-Anteile lediglich 115 Mio. Euro bezahlt und die KfW noch zusätzlich Risiken von 750 Mio. Euro übernommen hat.
Das stinkt zum Himmel. Wer deckt hier wen?
antibuerokratieteam.net





Interessant wäre es ja auch zu wissen, ob nicht evtl. der ein oder andere der am Verkauf Beteiligten, Anteile an Lone Star hält.
Das wäre vielleicht ein Thema für einen Untersuchungsausschuß.
Lakaibrück macht den Stalinmeier und wird sich an nichts erinnern, während Mugabefering die frechen Fragen abkanzelt. Wetten?
Das wird nicht der Fall sein. Bei solchen Aktionen sind im Regelfall die Angehörigen als Strohmänner involviert. Solange es kein gesetzliches Verbot des finanziellen Engagements Angehöriger gibt, wird Regierungs- und Finanzkriminalität nicht wirksam zu bekämpfen sein. Und selbst damit wäre noch einiges möglich.
Wirksam ist in solchen Fällen nur eine Beweislastumkehr des Funktionsträgers, nach der er alle Personen, mit denen er im regelmäßigen Kontakt steht, angeben muss. Diese müssen dann überprüft werden und mit Verwaltungsakten belegt werden, die ihnen das Investment in solchen Unternehmen untersagen. Verstöße dagegen könnte man dann mit Freiheitsstrafen ahnden.
Alles andere wird nichts bringen. Es wird sich nämlich immer ein Familienmitglied finden, das bereit ist ein paar Deals mitzumachen.
Ich empfehle den an der juristischen Aufarbeitung Interessierten den Aufsatz “Bankenkrise und Organhaftung” von Prof. Lutter in der ZIP (Heft Nr. 5 vom 30.01.2009, S. 197-201). Behandelt kurz und knackig die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten. Fraglich nur, wer die Haftung geltend machen soll: “Denn Ansprüche der Gesellschaft gegen Aufsichts- und Verwaltungsräte macht der Vorstand geltend, § 78 AktG. Das ist schon an sich grotesk genug – welcher Vorstand klagt gegen seinen Aufsichtsrat? -, ist hier aber doppelt verfehlt, weil die Vorstände selbst und in der gleichen Sache involviert sind. Hier kann nur die Sonderprüfung nach §§ 142ff. AktG oder die Aktionärsklage nach § 148 AktG bei den privaten Bank-Aktiengesellschaften helfen. Ob sich die Eigner der öffentlich-rechtlichen Landesbanken dazu aufraffen werden, ist außerordentlich zweifelhaft.”
Das sollte in einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie eigentlich ein Schlachtfest für die Opposition werden. Untersuchungsausschuß, in der Tat! Wenn nicht alle Parteien bis hin zu den Kommunisten über Pöstchen in den betreffenden Aufsichtsräten in das System eingebunden wären…
Was tut übrigens die FDP-Fraktion in dieser Sache?
Hatte mich in dieser Angelegenheit breits an den Petitionsauschuss des deutschen Bundestages sowie Abegordnete der Grünen und der FDP gewendet. Auch unter Bezugnahme auf den folgenden anonymen Brief:
http://suboptimales.wordpress.com/2008/08/26/lonestar-investments/
Keine Antworten der Abgeordneten und der Petitionsauschuss verwies darauf, dass die Einberufung eines Untersuchungsausschusses nur der Opposition vorbehalten sei.
Also vergesst es. Untersuchungsausschuss wird es nicht geben die 10 Mrd. sind weg, Hr. Bush und Freunde werden mit dem Geld ganz sicher nur Gutes mit unserem Steuergeld veranstalten.
Aber denkt positiv dieses korrupte System ist auf kurz oder lang dem Untergang geweiht.
Amüsant finde ich es ja, daß die Nützlichen wie ihr jetzt merken, daß Sie für ander nur die Nützlichen waren. Seid weiterhin die Nützlichen und stellt keine unangenehme Fragen. Das ist weder eure Aufgabe noch gar eurer Recht. Aufwachen aus eurem Wahn, daß es um eure Freiheit, um euren Zugang zum Markt ging, könnt ihr ohnehin nicht.
Seid dafür dankbar, daß ihr anderen Menschen mit dem Liebreiz eures Wesen und Geistes nützlich und gefällig sein konntet und werdet nicht unehrbietig oder gar renitent.
Das steht euch nicht zu. Ihr seid die Nützlichen, mehr nicht.
Ein anderes Beispiel
Märklin – Der große Eisenbahnraub
ftd heutige Ausgabe Rubrik Unternehmen/Industrie
Viele offene Fragen, gewiss. Ein Untersuchungsausschuss wäre sicher angemessen. Da der Autor an der Quelle sitzt kann ich ihn ja direkt fragen: warum hat die FDP am Ende keinen beantragt? Er war ja offenbar zwischenzeitlich im Gespräch und die Oppsition hat etwa 27 % der Sitze im Bundestag, was ja ausgereicht hätte. Viele der Fragen, die jetzt offen im raum stehen hätten beantwortet werden können und man wäre nicht auf das Wohlwollen des neuen Eigentümers angewiesen gewesen.
Um acht nach neun schon besoffen?
Der hat manchmal diese Anwandlungen, echte Tiefpunkte fürwahr! Schwer zu sagen, was den gebissen hat.
Das erinnert mich an einen anderen Kommentator, der hier vor langer Zeit mal gepostet hat. Ich habe lange nichts mehr von ihm gelesen, war mir damals aber auch ziemlich sicher:
http://de.wikipedia.org/wiki/Manie
Das ist nur die Begeisterung über die Grazie eures Denkens. Lone Star hat jetzt Zugriff auf die Sicherheiten von etwa 20000 mittelständischen Unternehmen. Lone Star liebt es, Sicherheiten zu verwerten, unabhängig davon, ob die Schuldner ihren Verpflichtungen nachkommen oder nicht.
Ein sicheres Indiz ist hierfür die Annahme einer festen Meinungsmenge, die von den diesem Blog nahestehenden geteilt wird, auch die sprachliche Blumigkeit darf für die Diagnose herangezogen werden.
Allerdings kommen auch regelmässig ganz beachtliche Kommentare, so ist es ja nicht.
Der Kritisierte bezeichnet sich als Konservativen, hier wäre dann zu prüfen, ob bspw. feste organisatorische Bindung (Parteibuch, Junge Union-Vorsitzender, Arbeitsstelle) vorliegt.
Grundsätzlich sind Verhaltensauffälligkeiten im Web nicht unbedingt negativ zu sehen, sind ja meist unterhaltsam, für den Heizpilz besteht bspw. Heizpflicht.
Welche Sicherheiten meinst Du? Grundschulden? Ist Dir die Reform des BGB diesbezüglich entgangen?
§ 1192 II 1 BGB bestimmt das § 1157 S. 2 BGB keine Anwendung findet. Damit hat sich das Problem
erledigt, ob eine Sicherungsgrundschuld bei Kenntnis des
Sicherungscharakters lastenfrei erworben werden kann
oder nicht. § 1192 II definiert was eine Sicherungsgrundschuld ist.
Lonestar hat gar nichts.
Korrektur: Es ist § 1192 Ia BGB, nicht § 1192 II BGB.
Gute Frage: warum wurde kein Untersuchungsausschuss angestrengt? Vielleicht sind/waren ja auch FDP-Granden verwickelt? :)