Last Call: „Property Rights in the World“ am 5. März
Daniel Fallenstein, 02.03.2009
Vorstellung des neuen „International Property Rights Index
Die Finanzkrise hat in ungeahntem Maße wirtschaftspolitische Tabus gebrochen. Schwerwiegende Eingriffe in die Eigentumsordnung, ja sogar Enteignungen, stehen auf der Tagesordnung. Aber ist das der richtige Weg? Der neue International Property Rights Index zeigt, dass gerade die Sicherheit des Eigentumsrechts eine unerlässliche Voraussetzung für Wohlstand und Wachstum ist.
Veranstaltung
Vortrag „Property Rights in the World“ von Kelsey Zahourek (Executive Director, Property Rights Alliance) mit einem Kommentar von Sascha Tamm (Vorstandsmitglied des Instituts für unternehmerische Freiheit/Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit)
Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Moderation: Claus Gramckow (FNF-Büro Washington).
Ort und Zeit
Donnerstag, 5. März 2009 um 18.00 Uhr
im Kaminzimmer des Truman Hauses
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Karl-Marx-Str.2
14482 Potsdam
Anmeldung
Um Anmeldung wird bis zum 3. März 2009 gebeten bei Janett Engel
Tel.0331-7019210 oder mail:
antibuerokratieteam.net





Enteignungen sind eigentlich in Deutschland keine Tabus, sie stehen sogar im Grundgesetz und werden seit Jahrzehnten regelmäßig durchgeführt. Kaum ein Autobahn-, ICE-Trassen- oder Flughafen(aus)bau der letzten Jahrzehnte ist ohne ausgekommen.
Auch wenn wir jetzt von ganz anderen Größenordnungen sprechen, wenn Herr Niebel und Herr Westerwelle jetzt davon sprechen, dass Enteignungen sozialistisch seien, dann bin ich gespannt darauf, ob z.B. die FDP in Bayern nunmehr die sozialistische Flughafenerweiterung in München stoppen wird.
Eben. Enteignungen sind doch ein völlig legitimes Mittel. Wenn es die nicht gäbe, dann hätten wir keine einzige Autobahn (*pfui, ich Nazi), kein Kraftwerk, keine Großbetriebe, keine Häfen und Hafenanlagen, nichts.
Und in Bezug auf die Enteignung von Aktionären gab es diese “Enteignungen” auch schon immer. T-Online wäre da ein ganz gutes Beispiel, die Zeitschriften der Aktionärsschützer sind voll mit Beispielen dazu.
Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob mal als Liberaler gegen Enteignungen sein sollte. Solange es wertmäßige Entschädigungen gibt, spricht dagegen eigentlich nichts.
Oder hat J.C. Flowers ein bisschen was für die Stiftung springen lassen? (Halb im Spaß, halb im Ernst).
Sehe ich anders. Eine Enteignung ist immer Zwang, und dieser ist meines Erachtens außer zur Abwehr von größerem Zwang niemals gerechtfertigt.
Zudem ist die Frage, was eine wertmäßige Entschädigung wäre, denn die Beurteilung des Wertes einer Sache ist ja sehr subjektiv. Das eigene Heim, in dem vielleicht schon Generationen der eigenen Familie gelebt haben, hat für die meisten Menschen einen höheren Wert als lediglich den Sachwert.
@shin
Das eigene Heim, in dem vielleicht schon Generationen der eigenen Familie gelebt haben, hat für die meisten Menschen einen höheren Wert als lediglich den Sachwert.
In welcher Welt lebst du denn? Die Häuslebauer in meiner Generation und der Generation davor haben aus diesem Motiv heraus Wohneigentum abbezahlt. Um zu erleben, daß ihre Erben das zu erbende Wohneigentum zu 90 % NICHT selbst nutzen werden, sondern schlicht und einfach verkaufen, allenfalls vermieten.
Erben zu finden, die Unternehmen, Wohneigentum oder landwirtschaftliche Nutzfläche auch nutzen können und nicht nur verkaufen wollen, ist schwierig geworden.
Den über den Sachwert hinausgehenden ideele Wert hat diesen Eigentum nur noch für die, die es aufbauten.
Das ist bei den Familien anders, bei denen freiwillig mehrere Generationen unter einem Dach leben. Da ist das Eigentum noch das Zuhause, aber das Einkommen muß in weitestem Umkreis erwirtschaftet werden. Wenn das nicht mehr möglich ist, zerbröckeln die letzten Drei- und Viergenerationenhaushalte. 10 bis 20 miteinander verwandte Menschen leben miteinander in einem Gehöft. Das bedeutet ja nicht Aufgabe der Individualität. Man weiss, das man zusammengehört, auch wenn man sehr unterschiedliche Berufe, Interessen und Freizeigewohnheiten hat.
Das unterstellt aber, dass es keinen objektiven Wert gäbe. Da Immobilien aber gehandelt werden, haben sie wohl doch einen objektiven Marktwert.
Es gibt sicher solche und solche. Ein Freund von mir lebt in einem Haus, das seit vier Generationen in Familienbesitz ist, in dem er auch selbst als Kind oft zu Gast war und das ihm viel bedeutet. Fakt ist, dass unterschiedliche Menschen dem gleichen Objekt einen unterschiedlichen Wert beimessen können. Deswegen glaube ich auch nicht, @Stimme, dass es objektive Werte gibt, schon allein per Definition. Ein Objekt an sich hat keinen Wert, dieser entsteht erst im Kopf dessen, der es besitzt oder besitzen will. Objektiv ist nur der Preis, der ja das Produkt dieser unterschiedlichen Einschätzung und der daraus resultierenden Größen von Angebot und Nachfrage ist.
Mit Verlaub, aber momentan enteignen die Banken den Steuerzahler.
Nein, der Staat enteignet den Steuerzahler, die Banken sind bloß die lachenden Dritten.
Wie soll man denn eine Enteignung liberal begründen? Es ist ein brutaler Eingriff in die Eigentumsrechte, welches wenn dann nur in absoluten Notsituationen erfolgen darf. Um eine Autobahn zu bauen kann man ja auch die betrefenden Grundstücke aufkaufen.
Erstens:
Nein, haben sie nicht.
Um einen “objektiven Marktwert” zu haben, muss ein Produkt in nennenswertem Umfang liquide gehandelt werden.
Das ist bei Immobilien aber nicht der Fall, das sind immer Einzelstücke.
Sie unterscheiden sich durch Lage, Sonneneinstrahlung, Größe der Nachbarbebauung, Lärm der Nachbarskinder, Alter des Baumbestands im Garten, etc. etc.
Zweitens:
Selbst wenn es einen solchen “objektiven Marktwert” gäbe:
Für einen individuellen Eigentümer kann der Wert, denn er eine Immobilie beimisst davon abweichen. (Denn jeder Mensch hat seine eigene Nutzenfunktion.)
Und zwar wird er in der Regel höher sein.
(Denn wäre der Nutzen, den der Hausbesitzer aus der Immobilie zieht niedriger als der am Markt erzielbare Preis, dann hätte er die Immobilie ja schon längst verkauft. Und zwar an einen Käufer, der einen höheren Nutzen aus der Immobilie zieht als der Kaufpreis).
aus liberaler Sicht kann man einen Staatseingriff begründen, wenn ein Marktversagen vorliegt.
Konkret kann das z.B. ein Freerider-Problem sein.
Beispiel:
Um eine Autobahn zu bauen, braucht man 100 Grundstücke. (Und zwar alle, 99 Grundstücke bringen nichts).
Jedes Grundstück habe für den Eigentümer einen Wert von 1 Mio. Euro.
Nehmen wir mal an, dem Staat sind alle Grundstücke zusammen 200 Mio. wert.
Nun würde man sich normalerweise irgendwo in der Mitte treffen, z.B. bei 1,5 Mio. pro Grundstück = zusammen 150 Mio.
Wenn nun aber 99 Eigentümer für 1,5 Mio. verkaufen, dann kann der 100. Eigentümer frech 40 Mio. fordern.
Der Staat müsste darauf eingehen (denn er erzielt ja immer noch einen Überschuss von 10 Mio.).
Nun wird aber jeder Eigentümer genauso denken.
Wenn aber jeder 40 Mio. fordert, wird der gesamte Deal nicht zustandekommen.
Es gibt somit im Falle “Autobahnhbau” durchaus ein marktwirtschaftliches Argument pro Enteignung.
Das halte ich für einen Widerspruch. Marktwirtschaft bedeutet, dass der Handel freiwillig zustande kommt, Enteignung ist das genaue Gegenteil davon.
Ich kann deine Argumentation zwar nachvollziehen, aber mit Marktwirtschaft hat das aus meiner Sicht nichts zu tun.
Was genau qualifiziert die Enteignung als “marktwirtschaftlich”. Die Tatsache, dass dadurch der Staat seinen festgelegten Wert (200. Mio) durchsetzen kann ? Ich würde “marktwirtschaftlich” durch “pragmatisch” ersetzen.
Ich habe für Enteignungen ja Verständnis, wenn Grund und Bodenbesitz die Freiheit der Nicht-Besitzer zu sehr einschränken. Aber nicht zum Zweck, eine Autobahn oder einen Flughafen zu bauen.
Diese Argumentation greift auch beim Enteignungsgesetz [1] Steinbrücks. Sie ist natürlich richtig. Man könnte es so formulieren: Die Zweckmässigkeit überschreibt den Liberalismus (oder auch: Der Zweck heiligt die Mittel).
Natürlich eine bittere (logische ;–) Pille für den einen oder anderen.
[1] das eigentliche liberale Thema, darf enteignet werden können [i]
[i] dummerweise greifen auch hier Gedankenexperimente, die beweisen, das Enteignungen (manchmal) erforderlich sind
Eine Änderung der ins Auge gefassten Autobahnstrecke kann bspw. 100.000.000,-EUR kosten.
Anders (und schrödianisch ;–) formuliert: Es existiert bei solchen offensichtlich am Gemeinwohl orientierten Projekten ein hohes Erpressungspotential (durch das Gemeine).
Dann gibt es also keine Bewertungskriterien für Immobilien?
doch, natürlich gibt es die.
Davon lebt zum Beispiel die Branche der Immobiliengutachter.
Aber das ist nicht das gleiche wie ein Marktpreis.
Wenn man irgendwo etwas von “ortsüblichen Mieten” oder “ortsüblichen Preisen” liest, dann stehen dahinter gedanklich irgendwie genormte Immobilien.
Bei Ladenlokalen z.B. stufenlose EG-Fläche mit 100 qm, gut geschnitten, 8 m Schaufensterfront, 300 cm Raumhöhe.
Schön und gut.
Nur gibt es diese Ideal-Immobilie in der Realität kaum.
Bisher galten Verstaatlichungen von bankrotten Firmen nicht als legitimer Grund Anteilseigner zu enteignen.
Hier bewegt sich in der Tat etwas, es gibt also ein Thema.
Enteignungen sind dabei etwas Selbstverständliches zu werden, wenn man den Tageszeitungen folgt, dann wünschen die Gewerkschaften und Linken bspw. die Enteignungen erfolgloser Manager.
**** **** ist oder war doch Junge Union, oder? Naja, könnt auch selbst recherchieren, beste Grüsse, Heizpilz
(*Mutmassungen bitte persönlich abklären und hier unterlassen – vgl. auch unsere Hinweise zur Comment Policy. Du findest seine Email-Adresse in unserem About. Herzlichen Dank! Der Webmaster)
Man könnte sich der noch substanzielleren Frage speziell der Autobahn zuwenden! Warum soll der Staat dafür verantwortlich sein? Natürlich würde bei einem “marktwirtschaftlichem” Bieten jeder Eigentümer noch mehr fordern, da der Staat ja nicht auf seine Ausgaben achten brauch, wie dies jeder Privatmann tuen muss.
Würde es eine komplette private Infrastruktur geben, dann bräuchte man auch nichts enteignen. Abkaufen ja, aber es ist stets ein faires Tauschgeschäft.
Stellen wir uns mal vor jede Bäckerei wäre staatlich, da Brot zu existenziell ist, jeder hat ein Recht auf frische Backwaren, es herrscht die Vorstellung, dass private Bäckereien nur auf Gewinn abzielen, demnach unsozial und an den Säulen der “sozialen Marktwirtschaft” rütteln würden. Es gibt natürlich Brotämter und allerlei Behörden dafür. in einem bestimmten Umkreis muss immer eine Bäckerei vorhanden seien (Infrastruktur, wie “existenzielle” öffentliche Autobahn), was vom
VerkehrsministerBackwarenminister festgelegt wird.Würdest du jetzt wieder aus “liberaler” Sicht eine Intervention rechtfertigen, da ein “Freerider -Problem“, sobald sich (Haus)eigentümer weigern Platz für die Bäckerei zu schaffen oder die Mietvorschläge unterschlagen, vorliegt?
Meiner Meinung nach, muss man sich erst einmal Grundfragen stellen. Wenn diese abgedeckt sind, dann darf man auch über Enteignung nachdenken, aber nicht vorher.
Gehen wir davon aus, dass jemand eine Atombombe bauen will (und nicht gerade vertrauenswürdig rüberkommt) dann darf der Staat dieses Land natürlich zubomben, um die Gefahr für das “Allgemeinwohl” zu eliminieren. In diesem Land und Umgebung stellt das natürlich für viele dort eine Enteignung dar.
Welcher Scherzkeks hat eigentlich die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in die Karl-Marx-Str. gebracht?
argh, das wurde schon so oft in den comments der liberalen Bloggosphäre geworfen. In den Kommentaren habe ich es schon sehr oft gelesen ^^
Hier mal ein Link, der mir spontan einfällt. Dirk von “erzliberal” hat dies sogar einen eigenen Blogeintrag gewidmet ;)
http://erzliberal.blogspot.com/2008/06/sitz-und-aussage.html
Schönes Beispiel, aber man könnte in diesem Fall einfach die Änderung der Straßenführung als Druckmittel verwenden. Und wenn das nicht klappt dann eben nur dann eine Straße bauen wenn man das dazu notwendige Land besitzt. Ein Privatmann kann sein Haus auch nur auf einem Grundstück bauen das ihm gehört. Übrigens kann man die Grundstücksinhaber auch an den Mautgebühren beteiligen…
Der marktwirtschaftlichen Phantasie sind hier also keine Grenzen gesetzt!
Wenn es darum geht das Leben von Menschen zu retten dann ist natürlich das Eigentumsrecht anderer Menschen nachrangig. Aber wen rettet denn eine Autobahn?
Für eine Entschädigung sollten solche Richtwerte aber durchaus ausreichen.
War doch nur aus der Erinnerung, dass Du da gleich zensieren musst. Wirkt irgendwie spiessig.