Da muss ich dem DGB Recht geben: Die Fälle Lidl, Telekom und Bahn zeigen leider deutlich, dass der Datenschutz für Arbeitnehmer dringend verbessert werden muss. Unternehmen dürfen sich auch vor dem Hintergrund der Bekämpfung und Aufklärung von kriminellen Handlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht anmaßen, selbst als Hilfssheriffs zu wirken und mit heimlichen Überwachungsmaßnahmen noch weit über das hinaus zu gehen, was die Polizei darf. Die Bundesregierung muss mit einem Gesetz verhindern, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter ausspionieren oder bespitzeln lassen. Es kann nicht sein, dass E-Mail-Verkehr und die Internetnutzung dauerhaft kontrolliert, die Beschäftigten mit Kameras überwacht oder Außendienstmitarbeiter über das Handy geortet werden. Arbeitnehmer müssen informiert werden, welche Daten wann, wie und zu welchem Zweck von ihnen erhoben und ausgewertet werden.
Vielleicht sollte der DGB und diejenigen, die sich auf ihn berufen, erst einmal klären, unter welchen Umständen es heute überhaupt zulässig ist, E-Mails von Mitarbeitern zu lesen und deren Internetnutzung zu kontrollieren.
Ich denke auch, man tut dem Datenschutz keinen Gefallen, wenn man alles in einen Pott wirft. Heimliche/unangemessene Videoüberwachung, Bespitzelungen durch Detektive, Buchführung über Privates usw. sind gänzlich andere Sachverhalte und Verfehlungen wie E-Mail-Verkehr, Surfprotokolle oder gar Spionage-Software im Büro.
Man sollte die Angestellten aber nicht im Unklaren darüber lassen, dass kontrolliert wird. Wenn Privatheit suggeriert wird, aber dann nicht gegeben ist, geht das auch nicht.
Wobei Unternehmen – gerade im Niedriglohnsektor – von den Mitarbeitern stark beklaut werden.
BTW, E-Mails, also berufliche Kommunikation, darf von den Arbeitgebern gelesen werden. Warum auch nicht.
@Heizpilz: Kommentierst du hier eigentlich hier auch von deinem Arbeitsplatz?
Dann fällt deine Tätigkeit nämlich hier evtl. auch unter Zeitdiebstahl.
Ist das mit deinem Arbeitgeber abgesprochen?
Oder besitzt du an deinem Arbeitsplatz eine so großen Freiraum, das eh (fast) alles egal ist?
Oder übst du erst noch für eine Beschäftigung (Studium, Schule)?
@Lemmy Caution
Was würde eine Antwort auf diese Fragen ändern? Selbstverständlich kann der Arbeitgeber Geschäftspost lesen und auch zu Recht erwarten, dass die Gegenleistung im Rahmen der geltenden Verträge erbracht wird. Dass solche Selbstverständlichkeiten in Frage gestellt werden, spricht Bände.
Merkwürdig wird es und bedarf einer guten Begründung, wenn der Arbeitgeber von diesen Rechten heimlich Gebrauch macht. Aber so lange mit offenen Karten gespielt wird: Wo ist das Problem?
Zumal der Arbeitgeber kein natürliches Interesse daran hat Privatmitteilungen zu lesen, diese meist auch zulässt, damit der Arbeitnehmer dieses nicht heimlich tun muss und bei Laune bleibt, und in der Regel nur im Falle eines konkreten Verdachts eher widerwillig tätig wird, tätig werden muss.
Das Verbot der Telefonüberwachung ist übrigens direkt schlecht für den Standort D, dbzgl. Missbrauch wird en masse betrieben. Habe zu Angestelltenzeiten selbst mal erlebt wie ein Vertriebskollege eine Abmahnung erhalten hat, weil er sich telefonisch beim Kunden über den eigenen Arbeitgeber mokiert hat. Der Kunde trug es zurück, LOL, Sachen gibts.
Ich stelle das überhaupt nicht in Frage. Ich wollte nur über die konkrete Lebenssituation von Heizpilz wissen.
In meinem Fall ist es egal wg. Freiräumen. Ansonsten hätte ich auch kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung. Hab hier sogar vom Admin bden Port vom Kiseido Go Server geöffnet bekommen ;-)
Und mich interessiert nur. warum die konkrete Lebenssituation von Heizpilz eine Rolle hinsichtlich seiner Argumentation spielt.
„Wasser predigen, Wein trinken.“
Ist privates E-Mail-Schreiben nicht eh in den meisten Unternehmen untersagt, ebenso wie privates Telefonieren? Man kann doch nur spionieren, wo es was zu spionieren gibt.Tut mir leid, wenn ich jetzt hier mit Logik herangehe.
Über die Überwachung am Arbeitsplatz läßt sich vortrefflich streiten. Allerdings wird gerade im Handel wirklich unheimlich viel geklaut. Aber muß man deshalb versteckte Kameras aufhängen? Wer an der Kasse sitzt, muß unter Umständen damit leben, daß ihm eine Kamera auf die Finger guckt. Im Fall der berühmt gewordenen Emmely oder Barbara oder wie die Dame heißt, hätte eine Kamera vielleicht sogar ihre Unschuld beweisen können. Es gibt immer zwei Seiten. Nicht nur die Arbeitnehmer wollen geschützt werden, auch die Unternehmen. Und manchmal müssen Unternehmen sich sogar vor manchen Arbeitnehmern schützen.
Kameras auf der Toilette sind indiskutabel. Und das man sich dort was in die Hose steckt, was nicht reingehört, kann wohl niemand verhindern;)
„Kameras auf der Toilette sind indiskutabel.“
Anderer Meinung: DeBeers und ich. Kameras sind in deren Geschäft nötig und daher diskutabel. Ihre Zulässigkeit ist nicht kategorisch auszuschliessen, sondern eine Frage der Abwägung.
Hab ich was verpasst? War die Überwachung legal?
Wen interessiert’s? Hier gibt es mediale Aufmerksamkeit zu erhaschen, da darf der Senf keines Politikers fehlen – da stört es nicht, wenn man die Rechtslage nicht kennt.
Soll illegal werden, wie man herausfinden kann, wenn man bestimmten FDP-Meinungsträgern Glauben und Gehör schenkt.
Das von der Rechtspflege am Souverän vorbei entwickelte „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ gilt es nun auszubauen, LOL.
Hirsche und Bäume wo man nur hinsieht in der FDP.
Ein wenig Wald gibt es unter den Bäumen schon. Denn IMHO sollte ein Arbeitgeber mit den ihm zu bestimmten vertraglichen Zwecken bekannt gegebenen Daten selbstverständlich nicht nach Belieben verfahren dürfen.
Das sagt ja schon Deine Formulierung: „zu bestimmten Zwecken bekannt gegeben“.
Solide Zirkelschlüsse halt, so wird halt der Bürger mürbe gemacht und irgendwann gibts neue Regelungen.
Vermutlich ist die Regulierung der Überwachung der Geschäftskommunikation des Arbeitsnehmers gewünscht. Dann gibts mehr zu tun für alle, das sichert dann auch Arbeitsplätze. Vorläufig.
„Zirkelschlüsse“? Ich sehe hier weder einen Schluss noch einen Zirkel.
@ray:
Dass ein Arbeitsgeber mit „ihm zu bestimmten vertraglichen Zwecken bekannt gegebenen Daten selbstverständlich nicht nach Belieben verfahren“ darf ist zirkulär. Daraus dann Regulierung abzuleiten ist etwas, das seit einigen Jahrzehnten gang und gäbe ist. [1]
Erst die Hohlität, dann die „Schlussfolgerung“.
vgl. auch bestimmte Entwicklungen beim „Daten“-Schutz
[1] Wobei ich hier Deine Intention spekulativ dargestellt habe. Sollte es eine alleinstehende Hohlität gewesen sein, also ganz ohne Überbau, bitte ich um Nachsicht.
@Dirk
Exakt. Die Formulierung war eine getarnte Begründung ;-)
Ich habe gelesen, dass unter Juristen keine Einigkeit darüber herrscht. Ok, das ist ja nix Neues (2 Juristen, 3 Meinungen ;)), aber hier gibt es wohl keine gängige Mainstream-Position.
Habe das aber auch nicht so ausführlich verfolgt. Meiner Meinung nach sollte es jedenfalls heimliche Überwachung auf gar keinen Fall geben bzw. legal sein (ich weiß nicht, ob es legal ist). Aber auch jenseits aller Vertragsfreiheit sollte es so etwas wie Privatsphäre geben.
Au Backe, bist Du etwa Jurist?
Gott bewahre, nein. Ich studiere Geschichte. ;)
Selbst wenn es ein solche Gesetz gäbe, währe ich sehr vorsichtig was ich im Betrieb über e-mail oder Telefon verbreite.
In größeren Betrieben mit Betriebsrat sollte die Verwertung solcher Daten durch den Arbeitgeber Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
Hinweis..
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerdatenschutz
http://www.zeit.de/online/2009/08/arbeitnehmer-datenschutz-schaeuble