Bananenrepublik oder Rechtsstaat?
Frank Schäffler, 24.04.2009
Das Bundesfinanzministerium setzt sich mit sogenannten Nichtanwendungserlassen immer wieder über Steuerurteile des Bundesfinanzhofs (BFH) hinweg. Ein solcher Erlass weist die Finanzverwaltung an, ein Urteil des BFH nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Seit Beginn der 16. Legislaturperiode hat sich das Bundesfinanzministerium bereits über 20 Urteile des BFH hinweg gesetzt. In 13 dieser Fälle wurde eine Entscheidung zulasten der Steuerpflichtigen gefällt; in nur vier Fällen wurde zu ihren Gunsten entschieden.
Wie in einer “Bananenrepublik” setzt sich die Exekutive über Entscheidungen der Judikative hinweg. In der Sprache des Bundesfinanzministeriums klingt dies dann so: “Ziel eines derartigen ‘Nichtanwendungserlasses’ … ist es, dem BFH Gelegenheit zu geben, seine Rechtsauffassung in einem anderen geeigneten Verfahren zu überprüfen.” Missliebige Urteile des BFH werden von der Finanzverwaltung ignoriert – zum Nachteil der Steuerzahler und zum Unheil des Rechtsstaats.
antibuerokratieteam.net





Ja, das ist Politikersprech in Deutschland:
Das Ergebnis steht fest, man muss es den Wähleraffen nachträglich nur noch schmackhaft machen.
Allerdings: Das ist kein Bananenrepublik-Phänomen… es streiten politische Institutionen.
Erfahrung eines wirklichen Bananen-Republik-Bewohners: Es werden Gesetze erlassen, für die sich kein Mensch interessiert… wesentlich einfacher als in Deutschland.
…in so fern ist die dritte Welt uns (in liberaler Hinsicht) weit voraus.
Beispiel Wegzugsbesteuerung. Wurde für Frankreich für EU-widrig erklärt (Ürbigens: Reisefreiheit geniesst man nach GG nur im Inland) und das Urteil wird auf Anordnung vom BFM in D. nicht angewandt.