Nachgefragt
Mich interessiert die Meinung der Hardcore-Libertären und Anarcho-Kapitalisten: Wer kann/darf nach geltender libertärer Lehre Eltern daran hindern, ihre Tochter genital verstümmeln zu lassen? Der Staat, Jedermann, Niemand?
Mich interessiert die Meinung der Hardcore-Libertären und Anarcho-Kapitalisten: Wer kann/darf nach geltender libertärer Lehre Eltern daran hindern, ihre Tochter genital verstümmeln zu lassen? Der Staat, Jedermann, Niemand?
Ich bin zwar kein Hardcore-Libertärer, aber meiner Meinung nach hat jeder nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, zu intervenieren. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit durch andere ist ein Grundrecht, das sowohl utilitaristisch begründet als auch vom Naturrecht abgeleitet werden kann.
Nach libertärer Sichtweise dürfte Genitalverstümmelung eine Verletzung des NAP / ZAP darstellen, welches meines Wissens ja auch für Kinder gilt, und damit gegen libertäre Grundprinzipien verstoßen. Das ist aber nur meine unqualifizierte Vermutung.
Die Erziehung der Kinder ist den Eltern überlassen; die Methoden, die sie dabei anwenden, sind es nicht.
Bloß wie verhält sich der Libertäre ggü. solchen Aggressoren, die ihn selbst nicht bedrohen, wenn es jetzt keinen Staat gäbe?
Das hängt davon ab, wieviel Zeit und Ressourcen er bereit und fähig ist zu geben und wieviel Risiko er eingehen will.
Angenommen, Du gingest durch Berlin und 30 m weiter wird jemand von einer messerstechenden Strassengang überfallen. Wie verhältst Du Dich? Was, wenn das ganze in 5000 m Entfernung stattfindet? Was, wenn das Ganze in Iran, den USA oder im Sudan geschieht?
Shit happens und wir leben nicht im Paradies.
IMHO nur das Maedchen selber. Es ist ihr Koerper und Sie allein bestimmt, was damit passiert. Wenn die Eltern jedoch, gegen ihren Willen, eine Beschneidung vornehmen, machen Sie damit deutlich, dass in ihren Augen sowas wie ein Recht auf koerperliche Unversehrtheit nicht exestiert. Welches “Recht” die Tochter dann haette, ist klar, denke ich….
Und wie setzt das Mädchen sein Recht durch?
Es zieht vor Gericht.
Und Eltern die schon bereit sind FGM anzuwenden würden keine Gewalt (Einsperren) anwenden um das zu verhindern?
Wenn Eltern ihre Kinder in dunkle Keller sperren und gefangenhalten, siehe Fritzl, dann kann das Ancapistan nicht verhindern und der Sozialstaat auch nicht – siehe Österreich.
Beschneidung, Menschenopfer, etc. pp. führt wohl letztlich zum Kulturimperialismus des Westens und weniger zur Frage nach der Grösse des Staates.
Wie weit darf das Verhindern gehen? Mit genau diese Argumentation, lieber Daniel, die Du auf Beschneidung anwendest, geht die Zensursula gegen das Internet vor: Alles im Dienste des Guten, es sollen Beschneidungen / Kinderpornos / irgendwas böses verhindert werden.
Die Grundfrage ist imho ob der Mensch ein Wolf ist, der vom Staat gezähmt werden muss oder ob der Mensch qua natur in der Lage ist, gut und böse zu erkennen und auch ohne den Überstaat sich ans (Natur)Recht halten kann.
Grundgesetze, Verfassungen und Menschenrechte gestehen jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu. Insofern darf nur die betroffene Person selbst darüber bestimmen. Bei Minderjährigen haben die Eltern das Sorgerecht und damit die Pflicht, solche Verstümmelungen zu verhindern
Das kann zwar solche Verstümmelungen nicht verhinden (genauso wenig wie unsere Gesetze Morde verhindern), aber die Tàter machen sich strafbar. Die Strafe gilt unabhängig davon, wo die Verstümmelung stattfindet oder stattgefunden hat. Wer eine solche Tat zu verantworten hat, kann von jedem Rechtsstaat verurteilt werden. Damit wären also Einwanderer aus islamischen Ländern, die eine solche Verstümmelung veranlasst haben, bei der Einwanderung rechtlich belangbar.
Das finde ich total grosszügig!
Aehm, gute Frage…;)
Vorweg: Ich selber bin kein AnCap, finde die Idee aber als Gedankenspiel ganz interessant. Die Frage, wie man Kinder vor ihren Eltern schuetzt, ist einer der Knackpunkte, bei dem ich nicht so Recht weiter weiss; daher ein wenig Rumgedankerei:
Das Mädchen bräuchte zunächst eine Sicherheitsagentur (da es sich in diesem Fall nicht um ein monaeteres Verbrechen handelt, an dem die Sicherheitsagentur mitverdienen kann, muesste das Maedchen diese Agentur wohl selbst bezahlen. Dies koennten aber wiederrum wohltaetige Organisation uebernehmen).
Zudem muesste den Eltern klar sein, dass die Verletzung des Koerpers des Maedchen, im extrem Fall eine (legitime) Verletzung ihrer Koerper zur Folge haette. Das dient schonmal der Abschreckung. Sollte das jedoch die Eltern nicht abschrecken und sie begehen das Verbrechen dennoch, waere es Aufgabe der beiden Sicherheitsagenturen (Eltern + Tochter) sich auf eine Strafe zu einigen. Kommt es nicht zu Einigung, hat die Tochter das Recht, den Eltern ebenfalls den gleichen Freiheitsentzug anzutuen (was natuerlich bei einem Mann und einer evtl ebenfalls beschnitten Mutter witzlos ist).
Wie du siehst lieber Daniel, ist mein Konstrukt recht wackelig und voller Ungereimtheiten. Deswegen versteh das ganze bitte nur als Denkanstoss. ;)
Unsicherheit ist der Preis der Freiheit.
(Langjaehriges Graphito an Dagnys Lieblings-S-Bahnstation)
Aehm, wer sagt denn das dies in D nicht geht? Wissen sie denn genau was in Nachbars-Familie passiert? Wenn die Familie den Doktor aus dem arabischen Ausland einfliegt??
NAja, ist eine schwierige Frage, da ich jedoch nicht Anarcho-Kapitalist bin, muss ich sagen: Die Justiz sollte es verhindern, da dem Kind körperlich (und auch geistig) Schaden zu gefügt wird. (Was bei einer christlichen Ausbildung nicht direkt ersichtbar wäre, z.B.).
Gna. mein Kommentar ist weg?
Wer schuetzt Kinder abends vor ****** (bitte nach belieben einsetzen)? Wer schuetzt vor Amokläufern, Vergewaltigern, Schlägern, ….?
Der Staat? Der Minimalstaat? Der Überwachungsstaat? Der Sozialstaat??
In Ancapistan kann das Maedchen hinterher die Eltern verklagen. Die Präventivwirkung entsteht erst a posteriori, indem andere Eltern von diesen Urteilen erfahren – ist bei uns ja auch so, nur dass die Präzedenzfälle um viele Jahre/Jahrhunderte zurückliegen.
Wie sagte doch mein Spiess bei der Bundeswehr als es um die Frage nach einer Duschregelung für Soldatinnen ging: Wir machen da 18-19 Uhr Männer und 19-20 Uhr Frauen. Und wenn ein Mann um 19.01 in der Dusche sein sollte, wandert der für 4 Wochen ins Cafe Viereck. Danach wird das nie wieder vorkommen.
Etwas anderes sind #Verbrechen ohne Opfer#, welche in Ancapistan nicht verfolgt würden (etwa Drogenkonsum) – auch kann man kontrovers diskutieren, inwieweit der Gedanke der Strafe jenseits von Schadenersatz in einer Vertragsgesellschaft nach HHH aussehen würde. In Ancapistan könnten Rechtsagenturen etwa zum Erwerb von natürlicher Autorität solche Strafen anstreben. Wer sich ein Bild davon machen möchte, den würde ich an den Roman #Imperium# von Robert Harris verweisen. Dort wird (fiktiv) über den Strafprozess Ciceros gegen Catilina geschrieben, mit diesem Prozess began Ciceros Aufstieg zum Politiker.
Jedermann.
Ich denke der Fall ist vergleichbar mit einem Angriff auf einen Erwachsenen. Wirst du von einem Messerstecher bedroht, so kann dir grundsätzlich jeder zur Seite stehen. Prinzipiell hast zwar nur du das Recht, dein Eigentum mit Gewalt vor Aggressoren zu schützen, aber du kannst dieses Recht natürlich an beliebige andere Personen delegieren/übertragen. Und wirst du tätlich angegriffen, so darf jede Drittperson davon ausgehen, dass du dieses Recht (stillschweigend) auch an sie delegiert hast.
Dasselbe gilt somit für Genitalverstümmelung. Wenn du von so einem Fall hörst, dann kannst du selber einschreiten oder eine beliebige Sicherheitsfirma damit beauftragen. Denn man darf davon ausgehen, dass dem Kind egal ist, von wem es geretten wird/an wen es dieses Selbstwehrrecht delegiert.
Jedermann. Erklärt sich aus dem Self Ownership-Prinzip. Das Mädchen “gehört” ja weder den Eltern noch dem Staat. Die heile Familienwelt (konservativ) ist genauso ein barbarisches Prinzip wie der fürsorgliche Staat, der im Zweifel, wenn man ihm wg solchen o.g. Beschneidungen Eingriffsrechte erst einmal gewährt, diese dann ausweitet, um wirklich intakte Familien, in denen keine Verbrechen vorkommen, auseinanderzureißen (sozial-etatistisch).
Wer soll Unrecht bekämpfen? Immer der, der es zuerst sieht! Die Anarchie ist eine Gesellschaftsform, in der organisierte Verantwortungslosigkeit zugunsten eines besseren Miteinanders zurückgedrängt wird.
Bei Rothbard steht übrigens auch was zu Kinderrechten (Die Ethik der Freiheit), jedes Kind hat seiner Darlegung zufolge das Recht von zuhause wegzulaufen.
Ein freier Kinder- und Elternmarkt würde, nebenbei bemerkt, auch dazu führen, daß Mißhandler nicht nur keine Kinder mehr fänden, sondern auch, daß sie gänzlich aus der Gesellschaft ausgestoßen würden.
Das, Dominik, verstehe, wer mag.
Würde ich auch so sehen. Notwehr zugunsten von Dritten ist ja jetzt schon möglich, und dass mit z.B. 10 Jahren kein “informed consent” zu so einem weitreichenden Eingriff möglich ist sollte auch auf der Hand liegen (mit 16 sieht das möglicherweise anders aus, und mit 18 kann man eh machen was man will, aber das ist ein anderes Thema). Praktisch könnte das so aussehen, dass z.B. Kinderschutzorganisationen in solchen Fällen Klage erheben, wenn sie von so einem Fall hören.
Zu dem verlinkten Fall ist es übrigens ganz interessant, auch einmal die andere Seite anzuhören: Artikel in der badischen Zeitung vom 17.10.2008. Ich will mir jetzt nicht anmaßen zu entscheiden, wer da recht hat, aber es zeigt mE sehr schön, dass die Kehrseite des vermeintlich sinnvollen und gerechtfertigten Staatseingriffes eben auch die Gängelung Unschuldiger sein kann. Generell allen äthiopischen Mädchen das Besuchen der Grosseltern zu untersagen, nur weil es in Äthiopien Beschneidungen gibt, ist ja auch offensichtlich unverhältnismäßig.
Meinst Du? Wie viele Mädchen sind denn das Risiko wert einzugehen, damit die Maßnahme nicht unverhältnimäßig wird?
Und warum sollte sich der deutsche Steuerzahler die finanzielle Last zumuten, sämtliche Fälle einzeln prüfen zu lassen, nur um ein paar Eltern zu ermöglichen, ihre Töchter mit in ein Land nehmen zu können, in das ich z.B. niemals – und zwar unter gar keinen Umständen – ein Kind mitnehmen würde? Das ist doch einfach viel zu gefährlich.
Muss ein Kind wirklich nach Äthiopien reisen? Kann man damit nicht warten, bis das Kind keines mehr ist? Haben Kinder denn keine anderen Reisemöglichkeiten auf der Welt? Und jetzt erzähle mir bitte keiner, die müssten unbedingt mit zu Verwandtenbesuchen reisen; liebende und fürsorgende Verwandte haben sicher Verständnis dafür, dass die Kinder nicht mit in dieses Land reisen.
Generelle Reiseverbote für gefährdete Kinder zu solchen Zielen sind nicht nur verhältnismäßig, sondern sogar eine sich aus Art. 1 I GG ergebende zwingende Pflicht des Staates zum Schutze der Kinder. Die drohende Schaden ist so extrem groß, dass die Missachtung der “Elternrechte” dahinter vollständig zurücktritt.
Sorry, aber das ist Etatisten”logik” in Reinform. Wie viele Vergewaltigungen sind denn das Risiko wert einzugehen, damit die Maßnahme (chemische Kastration aller unverheirateten Männer) nicht unverhältnismäßig wird?
Wer nicht in solche Abgründe verfallen will, wird nicht umhinkommen, den Einzelfall zu betrachten. Das OLG Freiburg hat das getan und ist zu der Ansicht gekommen, dass in diesem Fall kein Risiko besteht. Vielleicht ist das OLG blauäugig, vielleicht ist aber auch nur die verlinkte Frauengruppe ein wenig hysterisch – wir werden das von hier nicht beurteilen können, im Zweifel werden dem OLG aber mehr Informationen vorgelegen haben als uns zur Verfügung stehen.
In dem Artikel in der Badischen Zeitung steht z.B. dass die Verwandten alle nicht beschnitten sind. Das ist doch mal ein deutliches Indiz (wenn es stimmt) dafür, dass eben kein Risiko vorliegt.
Wieso sollten sie, wenn sie gar nicht vorhaben, das Kind beschneiden zu lassen? Wenn die Oma schon 80 ist, hat sie u.U. auch nicht die Möglichkeit, zu warten bis das Kind 18 wird, mal ganz abgesehen davon dass ich das einfach nur als inhumane Gängelei betrachte.
Das ist, mit Verlaub, völliger Unfug. Generelle Reiseverbote sind schon allein deswegen generell unverhältnismäßig, weil ja gerade keine Abwägung des Risikos mehr stattfindet. Mit derselben “Argumentation” könnte man im übrigen nicht nur Reisen auch in andere Länder (z.B. Frankreich) untersagen, weil es da auch illegale Beschneidungen gibt (in Äthiopien ist das genausowenig legal, btw). Oder gleich alle Kinder von Geburt an unter staatliche Aufsicht stellen, damit hätte man ja gleich eine ganze Menge weiterer Gefährdungen (Misshandlung, Missbrauch, …) “gelöst”.
p.s. hier noch eine andere, sehr ausführliche Quelle zu dem Fall in Schopfheim: [afrikanet.info]
Abwägung?
Wessen Rechte sollen denn da abgewogen werden und wer will sie geltend machen?
2 (1) und 6 (2) GG, zum Beispiel. Völlig willkürliche (=ohne jedwede Abwägung ausgesprochene) Reiseverbote dürften darüberhinaus wohl kaum mit der Menschenwürde vereinbar sein.
p.s. der letzte Staat auf deutschem Boden, in dem es keine allgemeine Reisefreiheit gab, ist auch schon seit 20 Jahren Geschichte. Und das ist auch gut so.
Es wäre mir neu, dass es für die Menschenwürde erforderlich wäre, dass jeder an jeden Ort reisen können dürfen (soll/muss).
“völlig willkürliche Reiseverbote”, Stichwort Objektformel.
Beides nicht einschlägig.
Art. 6 GG ist zwar schrankenlos, allerdings empfiehlt sich ein Blick in die einschlägige Kommentierung. Selbst der liberale von Münch/Kunig – Kommentar zum Grundgesetz lässt sehr umfangreiche Einschränkungen für andere Verfassungsgüter zu.
Andere schreiben “gewährleistet nur, was vernünftigerweise von der verfassten Gemeinschaft gefordert werden kann” (AK-GG). Außerdem ist der Schutzbereich von Art. 6 GG nicht so weit, dass er Art. 11 GG verdrängen würde.
Art. 2 GG wegen des Vorliegens einer Ermächtigungsgrundlage hier ohne Bedeutung.
Im übrigen ist der Schutz der Würde der Kinder von so überragender Bedeutung, dass er keiner Abwägung zugänglich ist, Wortlaut “..ist zu schützen…”
Nach Äthiopien können die reisen, wenn sie erwachsen sind.
Seit wann/wieso verletzt eine Reise nach Äthiopien per se die Menschenwürde?
Ansonsten ergeben diese Ausführungen keinen Sinn, man kann doch nicht einfach so eine hypothetisch angenommene Gefahr zu einer sicheren oder vollendeten Verletzung der Menschenwürde erklären, schon allein deswegen nicht, weil man damit so ziemlich jede Zwangsmaßnahme “rechtfertigen” könnte, was wiederum das Konzept “Grundrecht” an sich ad absurdum führen würde.
Nochmal: Es geht um die Gefährdung der Kinder, die um die tatsächliche Verletzung.
Die Behörden haben insoweit kein Ermessen. Der Wortlaut des GG ist eindeutig (“… ist zu schützen…”)
Ein Grundrecht auf Verlassen des Bundesgebietes existiert zudem nicht. Art. 11 GG gewährleistet nur die Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands.
Das Verlassen des Bundesgebietes ist nur von Art. 2 GG erfasst.
Auch aus Art. 6 GG lässt sich kein Recht dahingehend entnehmen, dass die Familien mit ihren Kindern ins Ausland reisen dürfen. Der Schutz der Familie beinhaltet nämlich auch den Schutz der Kinder.
Es geht auch nicht um jeden willkürlichen Zwang, sondern um Reiseverbote für Kinder äthiopischer Familien in ein Dritte-Welt-Land, in dem es Mädchenbeschneidungen gibt.
Solange die Mädchen nicht erwachsen sind besteht die Gefährdung. Die Gefährdung reicht vollkommen aus, um ein solches Reiseverbot zu rechtfertigen. Auf ihren Grad kommt es wegen des Bedeutungsgehaltes von Art. 1 GG nicht mehr an.
Man braucht gar keine vollendete Verletzung der Menschenwürde. Es wäre schon eine Amtspflichtverletzung ein Kind alleine der wagen Möglichkeit einer solchen Behandlung auszusetzen.
@Stimme aus dem Off: Vorbeugehaft? Kenne ich schon von irgendwoher …
@chrisv: Zustimmung! :-)
chrisv: volle Zustimmung!
(Korrektur, es hiess ‘Verbrechen ist der Preis der Freiheit’).
Eben. Warum machen die auch Gesetze, an die ich mich nicht halte?
Daniel, Deine Frage, die unterstellt, was es nicht gibt, ist ein klein wenig irreführend – denn das Thema “Beschneidung” verstellt qua (berechtigtem) moralischem Impetus den Blick auf die “richtige” Frage, ob ein Wille, jemanden von einer angeblichen “Verfügungsgewalt” über andere (wen? “seine” Tochter?) auszuschließen, berechtigt sein kann oder nicht.
Dazu mein Senf:
1. Es gibt keine libertäre “Lehre” – Lehre im Sinne von systematisch begründeter Theorie mit ebenso begründetem Geltungsanspruch (falls es doch eine gibt, bitte mir zeigen!).
2. Es gibt ein Menschenrecht darauf, mit Seinesgleichen in gesetzlicher Harmonie zu leben. Zu einer solchen gesetzlichen Harmonie gehört notwendig das Grundrecht eines jeden auf körperliche Unversehrtheit, andernfalls kann er sich nicht prinzipiell frei über den Gebrauch seines Körpers bestimmen. Es ist dabei unerheblich, wessen “Tochter” man ist oder ob es um Beschneidung oder aber nur um bloßes Berührtwerden geht.
3. Jede Freiheitslehre ist also Rechtslehre. Und Recht braucht notwendig (legitime und selbstverständlich wiederum rechtlich bestimmte = legale) Instanzen, die Freiiheitsgesetze nicht nur erlassen, sondern auch durchsetzen.
Also ohne rechtlich bestimmte = legale Instanzen keine Freiheit. Der Minimalstaat als Voraussetzung von Freiheit, verstehe ich Dich da richtig?
Mir hat der Begriff Minimalstaat noch nie so behagt. Er suggeriert, man bräuchte einen solchen nur “irgendwie” einrichten, und schon hätten wir das Paradies auf Erden. Wie Du weißt, gehöre ich zu denen, die zwischen Staats_idee_ und _den_ Staaten in ihren ganz verschiedenen zeithistorischen Ausprägungen scharf unterscheiden. Voraussetzung von Freiheit ist die Erkenntnis und Anerkenntnis der Rechtslehre.
Die Staatsidee, wie ich sie vertrete, ist eigentlich die Idee vom Recht. Ob diese Instanzen “im Hier und Jetzt” privatwirtschaftlicher oder sog. “öffentlich-rechtlicher” Natur sind, steht auf einem anderen Blatt. Daniel ging es um eine spezifische Frage, die “im Hier und Jetzt” vergeigt wurde (wie so vieles), s. David Harnaschs Blog, aber idealerweise beantwortet werden kann.
Danke Bodo! Ich hab’ zwar keine Staatsphilosphie studiert ;-) aber das, was Du schreibst erscheint mir nachvollziehbar und stimmig (passt auch gut in eine evolutionäre, prozessuale Sichtweise gesellschaftlicher Strukturen, wie von Hayek vertreten).
Es gibt halt gewisse Grenzen für die “Hardcore-Libertären”, wenn diese sich nicht von der Zivilisation abwenden wollen.
Bemerkenswerter Topic, DF ist möglicherweise gar kein Radikalliberaler, oder?
Wie lautete bitte gleich nochmal Dein Blog? Mir ist leider der Link entfallen.
F.M.R.
Gibt es doch:
http://wikibin.org/articles/left-rothbardianism.html
Rothbard in allen Ehren – was er schreibt (“natürliche Ordnung”), fällt um Jahrhunderte hinter die Leistung englischer, französischer oder deutscher Aufklärer zurück – quasi, als hätte es sie nie gegeben. Da kann ich gleich Cicero als Libertären anführen.
@Bodo: Na dann frag mal zum Naturrecht Deinen FF-Kollegen Stefan Blankertz! Der hustet Dir was und haut Dir auch gleich noch den Hl. Thomas von Aquin um die Ohren! ;-)
Jedermann also? Nun, was wir davon hätten (inklusive dieser Ideen von privaten Sicherhetsfirmen) will ich mal IMHO ausführen.
Es gibt nicht nur absichtliche, brutale Delikte, sondern auch soetwas wie Fahrlässigkeit in mehreren Abstufungen, Unfälle gänzlich ohne Schuld etc. (Losgelöst mal von der FGM)
Die diversen Sicherheitsfirmen sollen dann darum konkurrieren wie sie einen Sachverhalt zu bewerten haben? Jede Firma mit eigenen Policies? Das führt doch zu einer Rechtsunsicherheit ohne Ende
Und wer soll diese mal beauftragen, falls mal keine Kohle vorhanden ist. Das Justizwesen soll dann ähnlich strukturiert sein?
Jetzt zurück zur FGM…ein minderjähriges Kind soll dann vor ein Gericht ziehen? wie soll das funktionieren? Wie weit reicht denn dann überhaupt so ein Urteil solch eines Gerichtes, wenn ein zweites, drittes und viertes privat organisiertes Gericht ganz anders urteilen würde und somit die Durchsetzbarkeit der Urteile des einzelnen Gerichts dadurch kaum Möglichkeiten hat.
Sorry, das ist ideologischer Quatsch. Man wird ein unabhängiges(!) und neutrales Rechtssprechungsorgan brauchen.
Auch staatliche Gerichte sind nicht unabhängig und neutral. Wer kein Geld hat kann Chancen auf Schadensansprüche verkaufen und so die Kosten für die Rechtsdurchsetzung zahlen.
Das internationale Handelsrecht ist bereits privat weil von Staatlichen Gerichten Rechtsprechung nicht in ausreichender Menge und Qualität angeboten wird. Die Rechtsunsicherheit scheint sich in Grenzen zu halten.
Der Fall ist doch nicht anders zu beurteilen als jede andere Form der Nothilfe. Ob es sich um einen Jungen, ein Mädchen oder einen Erwachsenen handelt, ist dabei irrelevant.
Interessanter ist eher die Formulierung “Hardcore-Libertärer”. Gibt es auch Hardcore-Pazifisten (ein bischen Gewalt ist ok)? Hardcore-Sozialisten (Eigentum an PM nur tw. sozialisieren)?
Die Formulierung “Hardcore” gefällt mir auch nicht – sie kann nämlich entweder negativ wertend aufgefasst werden oder als Gegenstück von “moderat”. Wobei letzteres aber, da prozessbezogene Aussage, imo nur bei den Nicht-Anarchisten unter den Libertären einen Sinn machen würde, nicht bei antipolitischen Anarch(okapital)isten.
Ich würde in so einem Fall deshalb auch eine konkretere Benennung vorziehen – eben z.B. “Anarchokapitalisten” oder vielleicht “libertäre Fundis” ;-)
Mich stört auch die Gleichsetzung Anarchokapitalist und Libertärer. David Friedman ist wohl Anarchokapitalist, aber nicht libertär.
Libertäre Fundis ist wieder doppelt gemoppelt: Das NAP ist fundamental. Wer es nicht befolgt nicht libertär. Also ist jeder Libertärer Fundi.
Wie auch jeder Christ Fundi ist: man kann eben nicht ein bischen an Gott glauben oder sein Leben nur ein bischen nach dem NT ausrichten.
Der Begriff “Hardcore” wird von relativistischen Schlaffis gebraucht um damit Menschen zu stigmatisieren, die sich vom Mainstream dadurch unterscheiden, daß ihnen Grundüberzeugungen nicht bloße Hypothesen sind. Der Begriff sagt also sehr viel über denjenigen aus, der ihn verwendet. Das Gegenteil von Fundamentalismus ist Treibsand.
Was den Begriff der “Intervention” angeht: ICH darf mich als Einzelperson überall einmischen! Auch in Kriege oder Volksaufstände! Ich darf es nur nicht mit Ressourcen anderer Individuen tun, die mir ihr Einverständnis für diese Art der Verwendung ihres Eigentums nicht erteilt haben. Da Staaten über keinerlei Ressourcen legitim verfügen (können) ergibt sich daraus zwingend das Verbot staatlicher Interventionen in Familien, Wirtschaften, kriegerische Auseinandersetzungen etc…
Zum außenpolitischen Noninterventionismus noch eine Klarstellung: Auf die “nationale Souveränität” bzw. die sog. “inneren Angelegenheiten” ist geschissen! Und zwar ein großer Haufen! Der Grund, weshalb ich MEINEM Staat (also meinem Zwingherren) Ketten anlegen möchte ist nicht Respekt vor einem anderen Staat (also Unterdrücker anderer Leute) oder gar der Galube an die Chimäre einer “internationalen Friedens-Ordnung”, sondern schlichtweg begründetes Mißtrauen gegenüber MEINEM Staat und die Gewißheit, daß jede militärische Befugnis MEINES Staates dessen Handlungsspielräume dauerhaft ausweitet und damit die meinen einengen MUSS.
Ich sehe Du bist wieder gut in Form und hyperventilierst wie eh und je.
U. a. sich abwechselnde Gross- und Kleinschreibung haben eine gewisse psychomilitärische Wirkung, bewirken aber letztlich nur Hypnose.
War er etwa krank oder anderweitig indisponiert?
Feldstudien in der Schlager-Branche… ^ ^
;-)
Ich darf also nicht ein Messer stehlen, um mit ihm ein Leben zu retten? Das widerspricht ja jeglicher menschlicher Intuition und dem gesunden Menschenverstand..
Da ist wohl kaum ein Stehlen, da man das Messer ja nach Abwehr eines Angriffs nicht behalten möchte.
Ein klassischer Ausleihvorgang zweifellos.
Letztlich wirst Du so nur Grillobjekt.
Wenn der Angreifer einen Flammenwerfer hat, hilft das Messe ja ohnehin nicht.
In jedem Fall setze ich mich über die Eigentumsrechte eines Menschen hinweg, um den (meiner Ansicht nach) höheren Wert des Lebens zu schützen.
Ich dachte übrigens eher an so etwas wie einen Luftröhrenschnitt, aber man muss sich auf diese Beispiel nicht versteifen, es lassen sich auch andere finden, in denen man nicht nur “ausleiht”.
Darf ich das in mein Kabarett-Programm aufnehmen? :)
Nach Deiner Definition, Dirk, dürften sich ausschliesslich Anarchisten als Libertäre sehen. Staat basiert auf Zwang und Gewalt. Das ist gerade die Fundi-Definition ;-) Ich gebrauche die Kategorie eher wie in “Libertäre Plattform”: als Bezeichnung für konsequenten Liberalismus; ähnlich “Big Tent Libertarianism” in USA.
Die Amis müssen das machen, weil sie liberalism und liberal an die Sozialdemokraten verloren haben. Das ist in D aber lange nicht der Fall. In letzter Zeit wiederhole ich mich auf verschiedenen Kanälen zu diesem Thema: Es besteht kein Grund für Liberale, auf dieses großartige Wort zu verzichten und sich libertär zu nennen, das im deutschen Sprachgebrauch schon traditionell von Anarchisten besetzt ist.
Dass man auf liberal verzichtet, muss irgendwelche psychologischen Gründe haben: man geht gern mit der angelsächsichen Mode. Dabei übernimmt man dann unreflektiert den amerikanischen Sprachgebrauch.
Vielleicht liegt das Ganze auch tiefer: erst gibt man liberal zugunsten von neoliberal auf, dann neoliberal zugunsten von libertär. Im Grunde befindet ihr euch immer im Rückzugsgefecht. Auf diese Art und Weise werdet ihr libertär auch noch erfolgreich schänden — nämlich weil die interventions- und sozialstaatsbefürwortenden “Libertären” sich nicht offen zu dem bekennen, was sie glauben und immer auf der Suche sind nach einem Etikett, das sie gegenüber Dritten nicht von vornherein als kaltherzig auszeichnet.
Kein Wunder liegt der Liberalismus am Boden.
Weshalb die Tirade? Und zur Anmerkung, dass nach Deiner Definition libertär = anarchokpitalistisch ist sagst Du auch nichts…
Achim,
ich schrieb doch bereits oben, dass mich die “Gleichsetzung” von Anarchokapitalist und libertär stört. Wenn Du nun explizit ein Gleichheitszeichen verwendest, wirst Du von mir keine andere Antwort bekommen.
Weiter schreibst Du oben: “Staat basiert auf Zwang und Gewalt. Das ist gerade die Fundi-Definition ;-)”
Das ist keine Fundi-Definition, sondern gängig. Die wenigsten Juristen werden Dir da widersprechen (hint: Gewaltmonopol). Die Frage ist, ob es eine Rechtfertigung für die vom Staat ausgeübte Gewalt gibt.
Ich hatte mich auf den von Dir nicht zitierten Satz vor dem Einschub bezogen.
Eigentlich ist auch konsequenter Liberalismus anarchistisch. Jede Lücke die man dem Staat lässt ist ein Zugeständnis an die konservative Position.
Ich halte es schon für sinnvoll mich als libertär zu bezeichnen um mich vom Mainstream-Liberalismus abzugrenzen.
Mit dem Staat verhält es sich wie mit der Jauche bei Schopenhauer. Kippe ein Teelöffelchen Wein in ein Faß Jauche, so ist das Resultat Jauche. Gieße ein Teelöffelchen Jauche in ein Faß Wein, so erhältst Du ebenfalls Jauche. Es kommt nicht auf die Dosis an, Staat versaut immer, egal in welch geringer Dosierung. Und außerdem: es bleibt ja nie bei der geringen Dosis (was von ehrlichen Minimalstaazis, seien sie nun Public Choice- oder Hayek-orientiert, auch immer zugegeben wird und wogegen sie institutionell nach einem Gegengift suchen, nur leider gibt es kein Gegengift gegen Naturgesetze!).
Die einzig moralphilosophisch rechtfertigbare Sozialordnung heißt Nullstaat. Aus. Äpfel. Amen!
also ich definier mir das ja so:
a.) ankap = gar kein Staat
b.) libertär = NAP, gar kein oder freiwilliger Staat
c.) [klassisch] liberal = Minimalstaat/Nachtwächterstaat
d.) neoliberal/sozialliberal = lenkender/eingreifender Staat (FDP)
Was den “big tent libertarismus” vom ganz ordinären (klassischen) Liberalismus unterscheidet war mir dagegen schon immer ein Rätsel…
Siehste Achim, in Deinem übergroßen Zelt hat halt auch ein HHH Platz – in meinem nicht.
Zu Deiner (gestern?) auf FB geäußerten Vermutung, jeder Ankap ende früher oder später bei Hoppe (also als rechtes Ekelpaket), so trifft das auf mich eben gerade nicht zu. Ich war erst rechtes Ekel (Haiderianer, Nationalliberaler, Mölli-Fan und Zeug) und bin über Hoppes UNWIDERLEGBARE theoretische Zerstörung des Staates (ach wenn der Kerl doch bei seinem Kerngeschäft geblieben wäre! *seufz*) Anarchist geworden und diesen Weg konsequent weitergegangen bis zum entschiedenen Linkslibertären. Also genau in die Gegenrichtung. :-)
P.S.: Matt Jenny hat irgendwann mal was Kluges über Big Tent Libertarianism geschrieben, aber ich find’s jetzt nicht.
Wie geht das denn?
Das geht z.B., indem man AK utilitaristisch rechtfertigt. David Friedmans Position ist differenzierter (daher mein “wohl”), sh. dazu Kapitel 41 und 42 Räderwerk der Freiheit.
Gibt es nicht auch utilitaristische Libertäre, im Anschluß an Mises etwa? Ist zwar inkohärent, aber geben tut’s solche Leute doch schon, oder? :-)
Das sich Libertarismus (anders als ‘libertarianism’) über das NAP definiert, ist Libertarismus deontologisch. Per definitionem kann es daher keine utilitaristischen Libertären geben.
Interessante Definition. Für mich war immer derjenige libertär, der das NAP anerkennt – aus welchen Gründen, spielt mE keine Rolle. Deswegen haben die Minimalstaatler es ja immer etwas schwer, libertär zu sein[1], genau wie mE die AnKaps libertär sind, ob sie nun wollen oder nicht :-)
[1] man könnte über einen freiwilligen Staat nachdenken, das finde ich ein hochinteressantes Thema das mich schon länger beschäftigt. Für Literaturhinweise in dieser Richtung wäre ich sehr dankbar, falls jemand da was weiss immer her damit.
“genau wie mE die AnKaps libertär sind, ob sie nun wollen oder nicht :-)”
Genau das ist nicht der Fall. Sich gegen Herrschaft zu wenden bedeutet eben nicht gleichzeitig auch das NAP zu befolgen. Unter einer anarchokapitalistischen, nicht-libertären Rechtsordnung könnte es zulässig sein, unschuldige Menschen zu foltern, wenn dadurch Leben gerettet würden.
Ich würde eine solche Rechtsordnung nicht als anarchokapitalistisch bezeichnen – der verlangt schon etwas mehr als die reine Abwesenheit des Staates. Mit dem NAP ist so was jedenfalls nicht vereinbar. Und das wird lt. Wikipedia bei Rothbard et al. auch für AnKaps verlangt.
Bin zwar kein Hardcore-Libertärer, möchte mich aber trotzdem dazu äußern.
Hier geht es offensichtlich darum, in welchen Fällen der Staat in die Familie bzw. die Erziehung der Kinder eingreifen darf, z.B. durch Entzug der Erziehungsberechtigung. Das darf mMn nur in den Fällen geschehen, in denen von einer Gefahr für die körperliche und seelische Unversehrtheit des Kindes auszugehen ist. Dies festzustellen ist eine Aufgabe der Gerichte.
Einen pauschalen Zugriff des Staates auf die Erziehung lehnen ich grundsätzlich ab, denn die Menschen sollten den Staat nach ihren Wünschen aufbauen und keinesfalls umgekehrt.
Daniel, warum machst Du nicht einfach das, was sich andere Menschen (“Jugendamt”) heute auch schon anmaßen, wenn ihrer Meinung nach akute Gefahr für ein Kind besteht: entführe bzw. befreie das Kind! Und kommuniziere der Öffentlichkeit Deine Beweggründe. Das Arschloch möchte ich mal sehen, das dann laut krakelt, Du sollest das Kind den Eltern wieder zurückgeben.
Der Unterschied zwischen Dir und dem staatliche finanzierten Kindesbefreier ist ja auch ein gewaltiger in struktureller Hinsicht. Du ziehst keinen unmittelbaren Nutzen aus der Geschichte, der Jugendamtsmitarbeiter aber schon. Er braucht möglichst viele Kinder in schlimmen Situationen, die es zu befreien, zumindest aber zu betreuen gilt. Das ist seine Existenzrechtfertigung, letztlich die Rechtfertigung für sein unproduktives Einkommen. Du hingegen dürftest dreimal abwägen, ob die Invertion notwendig ist, schließlich setzt Du nicht nur Deine eigenen Ressourcen ein, sondern begibst Dich auch in persönliche Gefahr.
*unterschreib*
Du hast keine Ahnung. Die Jugendämter kommen in Arbeit um und müssen sich bestimmt keine hilflosen Jugendlich herbeiphantasieren.
Für Brandenburg gilt das offenbar nicht…
Jaja, ist klar. Und das Familiengericht macht das natürlich mit…
glaubst Du eigentlich alles?
Die Familiengerichte urteilen in großer Mehrheit der Fälle im Sinn der Jugendämter und das nicht weil die Jugendämter so viel Urteilssicherheit in ihrem Tun hätten, sondern weil die Jugendämter die Entscheidung der Gerichte aushebeln können.
Beispiele für “die große Mehrheit”?
Man wünscht den Beteiligten, dass es das nicht tut. Was aber nichts daran ändert dass das Amt in Cottbus offenbar nicht “in Arbeit umkommt” sondern vielmehr aus Langeweile Unschuldige verfolgt. Man könnte da schon auf die Idee kommen, dass es in Schopfheim genauso gelaufen ist (das OLG Freiburg sieht es jedenfalls so).
Aus einigen wenigen Vorfällen in der tiefsten Provinz lassen sich keine Rückschlüsse auf die Gesamtsituation ziehen. In Berlin, Hamburg, dem Ruhrgebiet, München, Frankfurt, Hannover, Bremen und Stuttgart sieht es jedenfalls ganz anders aus.
Da Du selbst den gerichtlichen Rechtschutz erwähnt hast, scheint die Sachlage ja bereinigt zu sein.
1. Die minderjährige Tochter außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Schengener Vertragsstaaten zu bringen.
2. Die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshilfe zu ersuchen, jede Ausreise des Mädchens aus der Bundesrepublik Deutschland oder der Schengener Vertragsstaaten zu verhindern.[/quote]
Liest sich etwas weniger seltsam, wenn man “Bundesrepublik Deutschland” durch DDR und “Schengener Vertragsstaaten” durch “Warschauer Pakt” ersetzt.[/quote]
Im Grunde bin ich kein sarkastischer Mensch – aber die Parallele zum Stasi-Staat kam mir auch schon.
Dass ausgerechnet Laufer, mit Ihrer Kindheits- und Jugenderfahrung des Lebens hinter dem Eisernen Vorhang (sie ist Jahrgang 1972 und stammt m.W. aus Dresden), im Jahr 2009 für ganze Ethnien ein Ausreiseverbot aus Deutschland fordern, würde (sarkastisch betrachtet) ja einer gewissen Komik nicht entbehren – wäre der konkrete Fall nicht so belastend für die von Ihnen zu Unrecht heimgesuchte Familie.