Das Krümmelmonster ist zurück!
Die Haupteinnahmequelle meines Heimatstädtchens Geesthacht bestimmt erneut die bundesweiten Schlagzeilen. In der vergangenen Woche kam es nämlich wieder zu Störfällen im Atomkraftwerk Krümmel. Die erste Panne ereignete sich am Mittwoch und führte zu einer Schnellabschaltung des Reaktors. Ursache war menschliches Versagen, wie WeltOnline berichtete.
“Auslöser war ein von einem Mitarbeiter fälschlicherweise von Hand geschlossenes Notventil an einem Eigenbedarfstransformator. Durch den dadurch bedingten Ausfall des Transformators wurde nach Vattenfall-Angaben eine Turbinenschnellabschaltung ausgelöst.”
Seit Freitagabend hatte der Betreiber die Leistung wieder gesteigert, bevor der Reaktor am Samstagmittag um 12.02 Uhr erneut vom Netz ging.
Bereits vor zwei Jahren hatte es in Krümmel einen Trafobrand gegeben, der die Stilllegung des Reaktors nach sich zog. In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein heißt es:
“Laut dem ersten Sachstandsbericht unserer Gutachter ist nicht auszuschließen, dass der Störfallablauf im Maschinentransformator gestern mit dem vom 28. Juni 2007 in dem baugleichen Maschinentransformator vergleichbar ist.”
Die Betreibergesellschaft bestätigte dies:
“Durch einen Defekt an diesem Trafo sei es in der Folge zu einer Unterspannung an zwei von vier Eigenbedarfsschienen des Kernkraftwerks gekommen, mit der Folge einer automatischen Abschaltung.”
Die für Atomaufsicht zuständige Sozialministerin Gitta Trauernicht beklagt außerdem die Informationspolitik des Betreibers.
Dass Vattenfall es nach dem kommunikativen Super GAU vor zwei Jahren errneut versäumt hat, die Atomaufsicht schnellstmöglich zu informieren, ist in der Tat unverständlich. Die Atomaufsicht ist vom Lagezentrum des Innenministeriums und nicht vom Betreiber über die Pannen in Krümmel informiert worden. Das wirft wahrlich kein gutes Licht auf Vattenfall.
Weltonline berichtete außerdem, dass die sogenannte Blackbox (Audio-Aufzeichnungen aus der Leitwarte des Atomkraftwerks) nicht eingeschaltet war. Die Installation einer solchen Blackbox hatte die zuständige Aufsichtsbehörde zur Auflage gemacht, damit Krümmel wieder ans Netz gehen durfte. Vattenfall hat allerdings gegen diese Auflage geklagt und die Klage ist derzeit noch beim Oberverwaltungsgericht Schleswig anhängig, weshalb die besagte Blackbox zwar bereits installiert aber noch nicht in Betrieb genommen wurde. Ich habe beim zuständigen Ministerium um eine Auskunft darüber gebeten, warum Krümmel ans Netz gehen durfte, obwohl die Betreibergesellschaft einen Teil der Auflagen nicht erfüllt hatte, die Voraussetzung für die Zustimmung zum Wiederanfahren waren, habe aber keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Vattenfall habe angekündigt, über die Nutzung der Anlage kurzfristig Umsetzungsvorschläge vorzulegen, heißt es lapidar. Dem Ministerium reichte dies offenbar, um die Erlaubnis zum Wiederanfahren zu erteilen.
Außerdem habe der Betreiber beim Wiederanfahren des Kernkraftwerks Vorgaben der Atomaufsicht nicht vollständig befolgt. Es sei „vereinbart und im Abnahmeprotokoll festgelegt worden, dass bei der Wiederaufnahme des Leistungsbetriebs Teilentladungsmessungen (TE) über Körperschall-Detektoren zur Lokalisierung einer möglichen TE-Quelle erfolgen. Eine entsprechende Vorgabe zur Durchführung einer derartigen Messung enthält auch die Zustimmung der MSGF (Atomaufsicht) vom 19. Juni 2009 zum Wiederanfahren des Kernkraftwerks Krümmel“. Vattenfall teilte der Atomaufsicht auf Anfrage am 6. Juli 2009 schriftlich mit, „dass diese Messungen bislang nicht durchgeführt wurden“. Laut Vattenfall führte „der Wechsel der Terminsituation (…) dazu, dass im zuständigen Teilbereich die rechtzeitige Messeinrichtungsinstallation zeitweilig nicht mehr präsent war.“
Sonst gab es seitens der Atomaufsicht allerdings keinen Anlass, Vattenfall die Wiederinbetriebnahme des Kraftswerks zu verweigern. Während des zweijährigen Stillstandes habe die Atomaufsicht unter Hinzuziehung zahlreicher externer
Sachverständiger die Arbeiten von Vattenfall fortlaufend intensiv überwacht und kontrolliert, so das Ministerium. Die Atomaufsicht habe außerdem die atomrechtliche Zuverlässigkeit der zum Vattenfall-Konzern gehörenden Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Krümmel umfassend auf den Prüfstand gestellt und hinsichtlich der relevanten Rechtsfragen den Verwaltungsrechtsexperten Prof. Dr. Wolfgang Ewer hinzugezogen. Die Atomaufsicht sei in Übereinstimmung mit Prof. Ewer zu dem Ergebnis gelangt, dass die Betreiberin des Kernkraftwerks Krümmel die im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ein Entzug der Betriebsgenehmigung nicht gerechtfertigt sei. Im Klartext: Es gab keinen Grund zur Beanstandung. Die Anlagen in Krümmel waren vollkommen in Ordnung.
Dass Sozialministerin Trauernicht “eneuern statt reparieren” forderte, vewundert mich deshalb auch insofern, als dass dadurch suggeriert wird, Vattenfall habe die Transformatoren notdürftig zusammengeschustert und neue Störfälle billigend in Kauf genommen. Eine mehr als abwegige Vorstellung, denn Vattenfall verliert viel Geld an jedem Tag, an dem das Kraftwerk nicht am Netz ist. Das Unternehmen hat also ein vitales Interesse an der vollen Funktionstüchtigkeit seiner Anlagen. Tatsächlich müssen die Reparaturarbeiten auch zur vollen Zufriedenheit der Atomaufsicht durchgeführt worden sein, sonst hätte die Betreibergesellschaft wohl kaum die Erlaubnis zur Wiederinbetriebnahme erhalten. Es sei denn, der Atomaufsicht ist bei der “intensiven Überwachung und Kontrolle” etwas entgangen. Vattenfall jedenfalls hat mittlerweile angekündigt, die beiden Maschinentransformatoren der Anlage zu erneuern und zudem bekannt gegeben, dass keine Absicht bestehe, das Kraftwerk kurzfristig wieder in Betrieb zu nehmen.
Dennoch muss festgehalten werden, dass die Pannen an dem Transformator weder vom Betreiber noch von der Atomaufsicht vorhergesehen wurden (bzw. werden konnten). Die Forderung von Umweltminister Gabriel, die gesamte Atomaufsicht auf den Bund zu übertragen, ist daher auch mehr als unsinnig und darf getrost als Wahlkampfgetöse abgetan werden.
Ich möchte an dieser Stelle keine Debatte über die Gefahren der Atomkraft vom Zaun brechen. Ich habe 21 Jahre lang in der Nähe und zwei Jahre in direkter Nachbarschaft (ca, 2km Luftlinie) zum Atomkraftwerk Krümmel gewohnt und in dieser Zeit, wie die meisten Geesthachter, eine gesunde Portion Gleichmut entwickelt. In dieser Zeit gab es immer wieder Pannen und Störfälle, ohne dass je ernsthafte Gefahren für Leib und Leben bestanden. Dies hat in mir die Überzeugung reifen lassen, dass die Sicherheitsmechanismen ausreichen, um die Risiken dieser Technologie zu kontrollieren und sie auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren.
Update: Soeben habe ich folgende Pressemitteilung erhalten:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Familie, Jugend und Senioren
des Landes Schleswig-HolsteinMedien-Information
7. Juli 2009
Atomaufsicht zu Fragen von nicht erfüllten Vorgabe am Maschinentransformator AT02 im Kernkraftwerk Krümmel
KIEL. Zu Fragen im Zusammenhang mit von Vattenfall nicht erfüllten Vorgaben erklärte die Atomaufsicht:
* Die Maschinentransformatoren unterliegen nach der Genehmigungslage grundsätzlich nicht der Atomaufsicht, da sie in den ursprünglichen Genehmigungsverfahren als betriebliche Einrichtungen eingestuft wurden.
* Die Atomaufsicht Schleswig-Holstein hat dennoch auf Grund der erkannten Reichweite elektrischer Auswirkungen nach dem Störfall 2007 gutachterliche Bewertungen der Maschinentransformatoren vornehmen lassen. Diese einzelnen Prüfpunkte haben zu dem Ergebnis geführt, dass aufgrund der möglichen Alterungsprozesse weitere Anforderungen zur erhöhten Überwachung durch den Betreiber umzusetzen sind.
* Ein Teil dieser Überwachungen sind am Maschinentransformator AT02 nicht umgesetzt worden.
Die gutachterlichen Maßnahmen wurden mit dem Betreiber einvernehmlich vereinbart, da für Auflagen und Kontrolle die atomrechtliche Basis fehlt. Die unterlassene Installation gehört zu den vom Betreiber in eigener Verantwortung durchzuführenden Maßnahmen. Dieses sieht der Betreiber auch nicht anders, der wegen des Versäumnisses bereits personelle Konsequenzen gezogen hat. Der Verstoß gegen diese Vereinbarung wird dennoch in die Zuverlässigkeitsprüfung einbezogen werden.
Es konnte also eine einvernehmliche Regelung mit dem Betreiber gefunden werden, somit wurde meine These, wonach funktionstüchtige Anlagen im Eigeninteresse des Unternehmens liegen, bestätigt.








Gibt es eigentlich eine aehnlich kritische Oeffentlichkeit oder Meldepflicht fuer Stoerungen in Kohlekraftwerken. Mein Eindruck bisher ist, dass diese Stoerung in der elektrischen Anlage und nicht in der atomaren Anlage stattgefunden hat. (Wobei beide nicht immer so ganz scharf zu trennen sind).
Vollkommen richtig. Siehe Update
Die Frage ist doch, ob Vattenfall bei einem wirklich schweren Störfall mit Austritt von Radioaktivität anders gehandelt hätte. Bei allem was jetzt schon wieder bekannt wurde, kann man das kaum glauben.
Es ist gut, dass auch in der FDP jetzt ein Ende dieses Schrottreaktors gefordert wird! Das ein Kraftwerk das seit 2007 keinen Strom mehr produziert hat, unersetzlich sein soll, glaubt sowieso niemand mehr. Wenn Brunsbüttel und Brokdorf dann auch bald abgestellt (bzw. nicht wieder angefahren) werden, spart dies auch die Atomaufsicht.
Richtig, man sollte die alten Reaktoren abschalten und auf ihrem Gelände neue, moderne und leistungsfähige Reaktoren bauen. So würde man für eine sichere und witterungsunabhängige Energiequelle sorgen.
Bei Zettel findet sich ebenfalls eine Betrachtung zu dem Thema. Dort wird v.a. auf das Kleine Zimmer verwiesen, in dem sehr detailreich ueber die Vorkommnisse berichtet wird.
http://zettelsraum.blogspot.com/2009/07/was-ist-eigentlich-im-kernkraftwerk.html
Super. Vielen Dank für die Info. Da hat jemand sehr viel Zeit und Mühe investiert. Die Lektüre lohnt sich.