Sie haben das Recht, nicht mehr schweigen zu dürfen
Handschellen klicken, der Cop drückt den Übeltäter auf die Rückbank des Polizeiwagens und liest ihm seine Rechte vor:
Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt.
Das Gute hat gesiegt. Abspann. Eine klassische Szene in US-Krimis.
Hierzulande brauchen diese Rechte nicht verlesen werden. Das Recht von Zeugen oder Festgenommenen, die Aussage gegenüber Ermittlungsbeamten zu verweigern, gilt aber aus gutem Grund auch in Deutschland, selbst wenn das nicht jedem klar ist. Polizeilichen Vorladungen kann man folgen – oder eben auch nicht. Lediglich die Personalien müssen gegenüber der Polizei angegeben werden; eine Verweigerung wird als Ordnungwidrigkeit geahndet.
Aber vielleicht sollte man bald schreiben, dass dieses Aussageweigerungsrecht galt?
Auszug aus der schwarz-gelben-Koalitionsvereinbarung – etwas versteckt zwischen Änderungen bei der Wiederaufnahme von Strafverfahren und der Reform des Transsexuellenrechts ab Zeile 5007:
Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermittlungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache aussagen müssen.
Es geht also um nicht weniger als die komplette Abschaffung der obengenannten Rechte. Ich kann mir das aus liberaler Sicht nur als handwerklichen Patzer erklären: die Annahme, dass eine Justizministerin, die sich einen Ruf als Verteidigerin von Bürgerrechten erworben hat, die Rechte von Zeugen bewusst derart beschneiden lässt, erscheint doch absurd. Oder?







das sind doch verschiedene Paar Stiefel:
Das Recht auf Aussageverweigerung hat (in den USA wie in Deutschland) immer nur der Beschuldigte.
Sowohl in Deutschland als auch in den USA hat ein Zeuge KEIN Recht auf Aussageverweigerung (es sei denn, er würde sich mit dieser Aussage selbst belasten oder es handelt sich beim Beschuldigten um einen nahen Verwandten).
Die Frage ist nur, wer diese Aussage erzwingen kann.
Bislang kann das nur der Staatsanwalt oder ein Richter, in Zukunft soll es auch die Polizei dürfen.
Ich finde diese Regelung auch nicht gut.
(Allein schon aus praktischen Gründen. Denn was macht die Polizei, wenn der Zeuge pflichtwidrig trotzdem nicht aussagen will? Dann bleibt wieder nur der Weg zum Richter. Praktisch ändert sich daher wenig, zumal die meisten Zeugen vermutlich auch heute schon und ganz ohne Zwang freiwillig bei der Polizei aussagen).
Die neue Regelung ist aber kein “Demokratiekiller” und wird aus dem genannten Grund in der Praxis auch nicht viel ändern.
Die Idee ist wahrscheinlich die Richter zu entlasten. Anstatt dem Justizsystem mehr Geld zur Verfügung zu stellen wird es probiert über diese Schiene zu sanieren. Lustig ist aber das gerade eine liberale Justizministerin diesen Vorschlag mitgeht.
Es geht wohl weniger darum, dass Richter entlastet werden als darum, dass Zeugen, denen kein Aussageverweigerungsrecht zusteht, effizient gezwungen werden zur Tat auszusagen.
Eigentlich nur begrüssenswert, da es so zu weniger Fehlurteilen kommen dürfte. Aber manche Liberale habens bekanntlich nicht so mit dem Opfer, warum eigentlich?
Kommt es tatsächlich zu “Fehlurteilen”, weil Exekutive nicht ermächtigt ist, ausserhalb des – aus gutem Grund formalisierten Rahmens der Judikative – Aussagen aus den Zeugen und/oder Verdächtigen herauszupressen? Who knows.
Mit “Opferschutz” hat jedenfalls noch jeder Folternecht sein soziales Werk begründet…
Folterknechte sind nun mal (aus linksliberaler Sicht) des Law&Order-Mannes wichtigste Mittel. :–)
Im Ernst: Zeugen sind oft aussagepflichtig, es geht nur um die Effizienz des Rechtssystems, wenn der Webbär das Vorhaben richtig verstanden hat.
Ansonsten: Scheiss Täterkultur!
Effizienz auf Kosten der Trennung von Judikative und Exekutive?
Nun, willst Du etwa einen Gerichtsbeschluss, damit ein Zeuge einer Tat, aussagen muss?
Vor dem Staatsanwalt und deḿ Gericht muss der Zeuge doch aussagen. dSado lesen heisst wissen können *lol*
Dass Juristen immer nur Juristen involviert sehen wollen, ist doch loge, davon lebt bspw. der schreckliche linksliberale Juristenflügel in der FDP seit Jahrzehnten…
Ist in den Staaten (Dems) auch nicht anders.
Die allermeisten Zeugenaussagen werden heutzutage von der Polizei aufgenommen, es geht schliesslich um die Effizienz, die Systeme müssen laufen, ohne dass ständig Gerichtsbeschlüsse abzuwarten oder Staatsanwaltschaften zuzuschalten sind.
Die Tendenz geht anscheinend Richtung Verweigerung der Zeugenaussage (Stichwort: Immigration), auch bei kleinsten Sachen, da will dann die Dame mit dem Doppelnamen einschreiten. Sehr vernünftig.
Warum der Rechtsstaat hier leiden soll, erschliesst sich nicht ohne weiteres. Warum soll ein Polizist nicht eine Rechtsbelehrung (nach Formblatt in verschiedenen Sprachen? ;-) durchführen dürfen?
Wir haben anscheinend die Tendenz generell Probleme bei der Beschaffung von Zeugenaussagen zu bekommen; Du kannst ja ruhig den Staatsanwalt jeweils zuschalten; andere, die sich Sorgen um die Systeme machen, sind hier wesentlich lockerer.
Formal, also i.p. Konsistenz, haben die Bäume und Hirsche dieser Welt immer – irgendwie – recht. Funzt dann aber oft net.
Aha. Und dann ordnet bei Verweigerung der Zeugenaussage dann wer welchen Zwang zur Erzwingun der Aussage an?
Macht das dann auch ein Richter oder soll das der Polizist gleich vor Ort machen?
Muss dann ein Gerichtsbeschluss besorgt werden oder kann der Polizist schön formlos das Telefonkabel aus der Wand reißen, sich um das Handgelenk wickeln und dem “Zeugen” dann bis zur Aussage durch das Gesicht schlagen?
Das ist eine Frage der Vorbildung und des Verständnis auch komplexer Zusammenhänge. Ein individuell unterschiedlich auftretendes Phänomen.
Mit etwas mehr Verständnis vom Verwaltungsrecht (Wirksamkeit von Verwaltungsakten) und dem Zivilrecht (Abstraktionsprinzip), erschließen sich problematische Situationen sehr schnell.
Ich möchte bitte, dass jemand qualifiziertes darüber entscheidet, ob ich als “Zeuge” in einer Situation mit wirksamen VA oder vertraglicher Verpflichtung zur Aussage verpflichtet bin oder nicht.
Eine Belehrung sollte er schon durchführen können. Mehr noch: Er sollte sie schon vornehmen müssen. Nur sollte deshalb noch kein Zeuge nach der Belehrung zur Aussage gezwungen sein.
Und falls das noch nicht konkret genug war:
Ich möchte bitte nicht, dass mir ein Polizist Fragen stellen darf, die ich dann zu beantworten habe, deren Beantwortung dann aber später – bspw. in einem Zivilprozess – zu meinem Nachteil als Beweis zugelassen werden.
Einem Staatsanwalt kann man solche heiklen Situationen erklären. Versuche das mal mit einem Polizisten, der versteht schon einfachste zivilrechtliche Zusammenhänge nicht.
Deutschland auf dem Weg in die Bananenrepublik.
Komm dem Webbären nicht so arrogant, der Webbär verfügt über solides juristisches Laienwissen, über konzeptionelles Wissen und hinreichend kompetente Quellen.
Gesetzliche Regelungen, die die Zeugenverpflichtung effizienter umsetzen lassen, stellen KEINE besondere Maßnahme im Sinne des hiesigen Artikels dar.
Mit ein bisschen Folter liesse sich die Zeugenverpflichtung noch viel “effizienter umsetzen”…
… aber gut, es ist ja das gute Recht des Webbärn, den Rechtsstaat nicht so wichtig zu nehmen. Viele andere Konservative sehen das auch so ;-)
Du hast es nochimmer nicht verstanden:
Es ist als “Zeuge” sinnlos zu versuchen einem Polizisten zu erklären, warum man aus verwaltungs- oder zivilrechtlichen Gründen keine Aussage machen kann oder will. Polizisten verstehen davon nichts.
Außerdem wird es – so meine Erfahrung – wieder einmal so laufen, dass Nichtakademiker von Polizeibeamten als “Zeugen” nach Strich und Faden vorgeführt werden und sich am Ende als Beschuldigte – womöglich in einem anderen Strafverfahren – wiederfinden. Lese Dir doch einfach mal das von mir gepostete Beispiel durch. Das sollte doch eigentlich genügen.
Kompetenzausweitungen haben nichts mit Effizienzsteigerungen zu tun. Sie bewirken das Gegenteil. Wer sich um mehr Dinge kümmern muss, kümmert sich um alle weniger gut. Schon die dümmlichen Zusammenlegungen von Schutz- und Kriminalpolizei haben nur Mist produziert und alles schlechter gemacht.
Die Fachhochschulstudiengänge der Polizeiausbildungsstätten haben NULL qualitative Verbesserung gebracht, das kann man an den Strafakten ganz gut sehen. Im Gegenteil: Hatten die Polizisten früher nicht studiert, so waren sie doch wenigstens einsichtig. Heute meint man dagegen nach drei Semestern an der Fachhochschule eine dicke Lippe riskieren zu können. So sieht es aus.
Der Rückschluss, wenn die Zeugen zur Aussage bei der Polizei verpflichtet wären, würde eine Effizienzsteigerung einsetzen, ist eindeutig falsch. Statt einer Effizienzsteigerung wird jede Menge Mist produziert werden, der üppige staatshaftungsrechtliche Schadenersatzansprüche auslösen wird.
Das wird ein ganz teurer und vor allem auch sinnloser Spaß werden.
Ich sehe schon die massenhaften polizeilichen Anträge auf Erzwingungshaft vor meinem geistigen Auge… unzureichend begründet, fehlerfhaft gestellt, von Anwälten verhindert und schließlich vom Staat bezahlt. :-)
Oder um ein anderes Rechtsgebiet in den Raum zu stellen:
Würdest Du als bezeugender Familienvater gegenüber der Polizei Antworten geben müssen, deren ganze Tragweite den Polizisten nicht klar ist, weil sie keine Ahnung vom Familienrecht haben?
Das Recht des Zeugen von einem Staatsanwalt vernommen zu werden ist ja wohl bei einer Aussagepflicht ein absolutes ethisches Minimum.
@Off-Stimme:
Wir müssen mal schauen, wie es heutzutage, die neuen demographischen Entwicklungen berücksichtigend, so läuft: Zeuge nicht da, nicht erreichbar und nicht aussagewillig (Stichwort: Immigration aus einem bestimmten Kulturkreis).
Anscheinend reichen da die vorgesehenen Maßnahmen praktisch nicht mehr aus.
Was Du als “ethisches Minimum” bezeichnest, ist praktisch jedenfalls neu; so etwas ist also neuartig, also Zeuge will nicht mehr aussagen, will verpflichtet werden.
Q: Warum eigentlich? A: Ach so.
Anscheinend sind Anpassungen erforderlich geworden, hier sollte man nicht verdammen und linksliberal werden, es ist halt so.
Wichtig ist immer, dass es funktuioniert.
Wer will, darf gerne 10k Staatsanwälte anheuern, wenn das die Alternative ist…
Die Dame mit dem Doppelnamen bearbeitet anscheinend dringende neue Entwicklungen.
Muss doch nicht schlecht sein.
Achim hats jedenfalls überinterpretiert, Leuthi wird sicherlich linksliberal bleiben.
Systemverändernd ist da nichts, also bspw. die Trennung der Schichten betreffend…
Ich verdamme nicht Anpassungen, sondern Unkenntnis und Unfähigkeit. Durch eine solche Pflicht wird nichts als zusätzliche und ineffektive Bürokratie produziert. Die Dummen werden ihrer Pflicht ohne Zwang nachkommen, die nicht ganz so dummen werden sich dazu zwingen lassen und die klugen Zeugen jede Anordnung angehen und ihre Interessen wahren und auch weiterhin nur wohl überlegt aussagen und dann auch schon gar nicht vor der Polizei… und der Steuerzahler wird die Kosten dafür tragen.
Die Justiz hingegen wird mit einem gewaltigen Berg an unverhältnismäßigen Anordnungsersuchen konfrontiert sein.
Die “Ermittlungspersonen” der Staatsanwaltschaft werden hingegen noch weitere Befugnisse einfordern (bspw. unmittelbaren Einblick in das Bundeszentralregister nehmen zu können). Und wir werden eine Ausweitung der Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht erleben.
Herrlich.
Apropos “Ermittlungspersonen”… ist das schon der Angriff auf das Berufsbeamtentum?
So ist es mit den Beamten:
Aus Machtgeilheit blind.
Statt die Koalitionsvereinbarung zu zitieren und sich linksliberal zu erregen, schlägt der Webbär vor die Umsetzung abzuwarten und diese dann zu bewerten.
Es soll sicherlich schon Effizienz befördert werden und keine Bürokratie; wir sind ja hier auch beim Antibürokratieteam, LOL.
Wenn alles so liefe wie die Bäume und Hirsche es wünschen, dann würde sich die deutsche Justiz kaputtmachen mit Ermittlungen und Verfahren.
Der Unterschied dürfte darin bestehen, dass bei einer Aussage vor dem Richter der Zeuge das Anrecht auf die Anwesenheit eines Anwalts hat. Hat er das auch gegenüber der Polizei?
Florian, ich habe geschrieben:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
Siehste, da haben wir es wieder. Die volle Garantie des uneigenschränkten Aussageverweigerungsrechts von Zeugen, aus liberaler Sicht die einzig vertretbare Position (da das Wissen eines Zeugen sein Eigentum ist und er allein darüber entscheiden kann, was er mit dem Inhalt seines Kopfes, der Teil seines Körpers ist, anstellt, siehe Rothbard: “Die Ethik der Freiheit”) hat Dein heißgeliebtes GG eh nie enthalten. Nur einschränkbare Rechte nach dem Radio-Eriwan-Prinzip (“im Prinzip ja”): Meinungsfreiheit, aber wehe Du machts damit “Volksverhetzung”; Freiheit der Person, aber wehe Du entziehst Dich der Schulpflicht oder Wehrpflicht; Pressefreiheit, aber wehe “Verunglimpfung” oder Verletzung “geistiger Eigentumsrechte”; Religionsfreiheit, aber wehe Sekte; Vertragsfreiheit, aber wehe Du diskriminierst wen etc.pp.
Scheiß Gradualismus! Na klar wird, wenn die Freiheitsrechte PRINZIPIELL nicht absolut gelten, wenn das Non-Aggressions-Prinzip basierend auf dem self-ownership NICHT die EINZIGE Richtschnur ist, nach und nach immer mehr von diesen einmal für antastbar erklärten Rechten sukzessive abgeräumt. Dieser Prozeß ist irreversibel und endet IMMER im Faschismus. Vergeßt den liberal-defensiven Konstitutionalismus!!!
War denn der “nur” Gerichtszwang, also der Zustand vor der letzten Verschlechterung gut? Und in ein paar Jahren, da gehe ich jede Wette ein, wirst Du dann die nächste Verschärfung beklagen und darum betteln, daß es wenigstens beim “nur” Gerichts- und -Polizeizwang eines Zeugen bleibt. Eine völlig neue Bedeutung des Wortes “liberal-konservativ”.
“There are a thousand hacking of the branches of evil to one who is striking at the root!” (Henry David Thoreau)
Der Text scheint in der Tat handwerklich nicht sauber – er enthält einen jur. Widerspruch – abgesehen von den zugleich enthaltenen Pleonasmen: “.. gesetzliche Verpflichtung schaffen… (…) – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – …”
Ein Gesetz erlassen, das ein Gesetz einschränkt, aber nicht einschränkt?
Naja, wir schlittern halt immer weiter rein.
Wenn das Formal als Ordnungswidrigkeit eingeführt wird, kann die Polizei auch gleich noch ahnden.
Die Polizei freuts ;)
lg
Ben
Ist diese Schlussfolgerung richtig?
In der Freien Welt entblöste sich ja neulich auch ein Polizeibeamter einen Artikel loszulassen. Ich habe mir nur meinen Teil dazu gedacht.
Zum Aussageverweigerungsrecht der Zeugen gegenüber der Polizei: Der Polizei fehlt es an der Qualifikation die Aussage eines Zeugen vollumfänglich zu bewerten. Sie verfügt nur sporadisch über Juristen, aber nur diese können z.B. zivilrechtliche oder verfassungsrechtliche Erwägungen (halbwegs) korrekt führen. Polizeibeamte können das in Ermangelung eines Jurastudiums (meistens fehlt das eben) nicht.
Und dann das Problem mit der Selbstbelastung: Soll ein Polizeibeamter darüber entscheiden, ob jetzt die Gefahr einer Selbstbelastung besteht oder nicht? Ordnungshaft bei Weigerung?
Ich habe es kommen sehen, als man in der StPO diese “schöne” Änderung vornahm und die Polizeibeamten jetzt als “Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft”, nicht länger als “Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft” bezeichnet. Mir soll nochmal jemand erzählen das wäre nur eine sprachliche Anpassung gewesen. Unsinn, schon damals bezweckte man später die jetzt im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung zu treffen.
Der Polizei fehlt weiterhin ein notwendiges Einblicksrecht in das Bundeszentralregister… obwohl… besser keine schlafenden Hunde wecken. Sonst ist das die nächste Forderung der Hardliner.
Um es ganz klar und ohne Umschweife zu sagen: Eine solche Pflicht der Zeugen zur Aussage vor Polizeibeamten ist rechtsstaatlich unhaltbar; die Vereinbarung einer solchen Regelung im Koalitionsvertrag eine Schande für eine (liberal?) Partei.
Übrigens sollten sich die Strategen, die für eine derartige Pflicht von Zeugen sind, mal mit dem Phänomen des “Zeugenmachens” beschäftigen.
So nennt man es, wenn Personen die eigentlich Beschuldigte wären, wilkürlich als “Zeugen” bezeichnet werden.
http://www.jurablogs.com/de/netter-trick-polizei-macht-beschuldigten-zum-zeugen-weil-taeterschaft-bestritten-wuerde
Sehe ich ganz genauso dSado, danke für den Kommentar. Was mir v.a., wie schon erwähnt, Sorge macht, ist die enthaltene Aufweichung der Trennung zwischen Exekutive und Judikative – siehst Du das ebenso?
Naja, ich würde die Staatsanwaltschaft schon der Exekutive zuordnen. ;-)
Sie hat innerhalb dieser aber eine besondere Bedeutung, weil Staatsanwälte in der Regel dieselbe Ausbildung genießen wie Richter.
Es ist etwas ganz anderes von einem Staatsanwalt am nächsten oder übernächsten Tag vernommen zu werden (womöglich gar im Beisein des eigenen Anwalts), als mitten in der Nacht auf einem Polizeirevier von ein paar Polizeibeamten, deren fachliches Niveau *räusper* ganz unterschiedlich ausgeprägt sein kann und die – wie drücke ich mich nur aus – vielleicht nicht ganz die erforderlichen Kenntnisse über Verfassungs-, Verwaltungs- und Zivilrecht haben.
Mir kommen da Lebenssituationen in den Sinn, die mir einen Schauer über den Rücken laufen lassen.
Das geht also überhaupt nicht an, ich würde wirklich gerne wissen, welcher Stratege sich einfallen lassen hat, das in den Koalitionsvertrag zu packen. Lasst mich raten: Schünemann?
Ja, das mit der Exekutive, LOL.
Denke mal, dass sich die Sache somit erledigt hat.
In der Wikipedia hat sich ein Scherzbold erlaubt die StA pauschal der Justiz zuzuordnen. :-)
off topic, hiesige Zitatedatenbank, LOL:
“Es gibt keine Political Correctness in der Bundesrepublik. Es gibt nur Leute, die mit ihren Ansichten nicht durchkommen und dann erklären, aufgrund der herrschenden Political Correctness kämen sie nicht zum Zuge. Das ist eigentlich das Alibi der Loser und der Leute, die sich nicht durchsetzen können.”
Es gibt keinen Henryk M. Broder ginge auch, oder?
Die Neuregelung würde nichts an der Frage ändern, OB ein Zeuge aussagen muss. Auch Aussagen gegenüber der Polizei z.B. am Unfallort müssten wie bisher nicht gemacht werden. Der Unterschied wäre: Neben Richter und Staatsanwalt dürfte künftig auch die Polizei für eine Aussage vorladen. Dann, beim Termin, ist als Zeuge auszusagen, wenn kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, dessen Reichweite von der Änderung nicht berührt wird. Allerdings: Nach wie vor werden die meisten Zeugen denken, sie müssten jedem Polizisten, der sie etwas fragt, auch Antwort geben. So wie viele denken, sie müssten sich durchsuchen lassen oder ihre Wohnung. Das nutzt die Polizei weidlich aus und bringt permanent mit Sprüchen wie “Sie haben doch sicher nichts zu verbergen…” Menschen dazu, auf ihre Rechte zu verzichten. Das ist der eigentliche Skandal, der so alltäglich ist, dass er nirgends diskutiert wird.
Schlimm, schlimm…
Falsch. Es soll eine Pflicht zur Aussage vor der Poliizei für Zeugen geschaffen werden.
Das hat nichts mit dem Zeugnisverweigerungsrecht zu tun. Bitte nochmal dem Link folgen, den ich unter dem “Zeugenmachen” gepostet habe.
Ob ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht oder nicht, kann ein Polizeibeamter nicht hinreichend beurteilen. Die Konsequenz ist, dass Druck auf die “Zeugen” aufgebaut wird.
Um Kopf und Kragen werden sich vor allem solche Leute reden, die nicht die Mittel für eine effektive Verteidigung haben. Die nicht den Mut haben, sich gegen einen Polizeibeamten und seinen womöglich rechtswidrigen – aber wirksamen – Anordnungen zu wehren.
Die Sonderstellung der Staatsanwaltschaft innerhalb der Exekutive hat einen guten Grund und seine Berechtigung.
[...] sondern auch rechtsstaatlich durchaus bedenkliche Änderungen. Ausführliche Informationen im „antibuerokratieteam.net“ und im „law blog“. In den „Qualitätsmedien“ habe ich darüber übrigens [...]