Fuehrerscheinentzug auf Verdacht

15.12.2009 22:15 - dagny's tags by dagny t. - 10 Kommentare

Wie n-tv.de vor ein paar Tagen berichtete, plant die Stadt Hannover[Falscher Ort, Anm. d. Autorin] Braunschweig , Gewalttaetern den Fuehrerschein zu entziehen.

Beim ersten Lesen trifft das meine Zustimmung. Neben Geldstrafe, Bewaehrungsstrafe und Gefaengnisstrafe wuerde der Fuehrerscheinentzug als gerichtliche Sanktionsmassnahme im Erwachsenenstrafrecht den Gerichten eine weitere Moeglichkeit zur Ausdifferenzierung in der Urteilsfindung geben. Auch koennten als zu mild empfundene Bewaehrungsstrafen damit verschaerft werden.

Beim Lesen der Begruendung aber kommt das liberale Kotzen:
Dies sei deshalb zulaessig, so die Argumentation, da einem Gewalttaeter die generelle Eignung fuer den Strassenverkehr abzusprechen sei.

So spricht der Praeventionsstaat: Wer seinen Teller nicht auf isst, ist fuer schlechtes Wetter verantwortlich. Und wer bei Rot uber die Ampel geht, klaut auch silberne Loeffel.

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10 Kommentare » Neuer Kommentar zum Beitrag

Diskus, 16.12.2009 10:25

Hm, im Artikel ist die Rede von Braunschweig, nicht von Hannover. Und die o.g. Begründung kommt auch nicht vor. Falscher Link?

dagny t., 16.12.2009 11:18

Oh. In der Tat. Hat sich der Artikel geaendert, seit ich ihn das erste mal gelesen habe? Braunschweig – Hannover, sorry, ist wohl tatsaechlich mein Fehler. Die von mir paraphrasierte Begruendung wird aber sinngemaess im Artikel so angegeben. Zitat: “Von jemandem, der Gewalt gegen Menschen übt, muss befürchtet werden, dass er auch als Verkehrsrowdy in Erscheinung tritt und andere gefährdet”

Die Handhabe ist hier die ‘generelle Eignung fuer den Strassenverkehr’, die abgesprochen wird.

Diskus, 16.12.2009 11:56

Ah, ich hatte es für ein Zitat gehalten, da kursiv.

Wie auch immer, wenn ich das richtig verstehe, kann bei Straftätern nunmehr eine MPU angeordnet werden und ggf.! – also wenn die MPU nahelegt, daß der Straftäter tatsächlich nicht verkehrstüchtig ist – die Fahrerlaubnis entzogen werden. So schlimm ist diese Vorgehensweise jetzt nicht, oder?

 
 
 
alex, 16.12.2009 10:34

Wer emotional unausgeglichen, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Es gibt genug Typen (z. B. Neonazis) da draußen, die sich herausgefordert fühlen, wenn man die ansieht. Ich habe mal einen Spacko von der Berufsschule erlebt, der herumbrüllte, weil ein Mädchen unserer Klasse gekichert hat. Solchen Leuten noch ein paar PS unter den Hinter zu schieben, ist allgemeingefährlich.

Und bei Gewaltstraftätern liegt immer der Verdacht nahe, dass die emotional nicht in der Lage sind, ein Auto zu fahren.

allesverboten.org, 21.12.2009 16:27

Und wie ist das belegt? Statistiken? Untersuchungen?

Oder nur wieder “es ist doch klar, dass…”

Warum halten wir uns nicht einfach an diejenigen, die wirklich mit 120 durch die Stadt rasen, den Berufsverkehr als Kampf um die besten Plätze betrachten etc.
Nehmen wir doch denen den Lappen weg.

Wir können aber natürlich auch die Feuerwehr losschicken um alle Holzhäuser präventiv naßzuspritzen, weil uns “der gesunde Menschenverstand” sagt, dass diese Häuser sehr leicht brennen.

 
 
dagny t., 16.12.2009 10:54

Ich sehe, wir verstehen uns. Frauen sollten auch keinen Fuehrerschein machen durfen, weil sie nicht so gut raumlich denken koennen und zu emotional zum autofahren sind.

Liberales Verstaendnis von Strafe ist immer ex post und niemals vorab, weil jemand eventuell vielleicht eine Straftat begehen koennte, nur weil er xyz gemacht hat.

 
rb, 16.12.2009 14:41

nicht nur in braunschweig.

und hannover kann es nicht sein, dann müsste man ja einigen hells angels dort den führerschein wegnehmen. und das würde (zitat eines mir bekannten polizisten) a) den rechtsstaat beschädigen und wäre b) “nicht zielführend”.

und ist das ganze nicht eh’ auf “junge fahrer” beschränkt, wie hier bei uns in heilbronn angedacht? schließlich haben wir ja ein antidiskriminierungsgesetz, das man dann gleich wieder aushebeln kann – der staat als rechtsbrecher.

der trick dabei übrigens (um wieder ernst zu werden): der führerschein ist erst mal über eine “gutachter” per verwaltungsakt weg – der bürger muss ihn sich ggf. dann wieder erklagen. für die paar jährchen bis dahin gibt es übrigens meist keinen schaden[s]ersatz, so lauten zumindest einige mir im gedächtnis haften gebliebene urteile bei unrechtmäßigen entzug (aus anderen gründen).

grüße, rb

 
Medea, 16.12.2009 14:42

Das hört sich ja nett an, Gewalttätern den Führerschein zu entziehen. Ich glaube allerdings nicht an einen Nutzen. Wieso sollte sich ein GEWALTTÄTER davon abhalten lassen, auch ohne Führerschein zu fahren? Es gibt ja auch Leute, die fahren 20 Jahre ohne Führerschein, es fliegt also manchmal auch erst spät auf.

allesverboten.org, 21.12.2009 16:28

Das ist wie “Waffenverbot für Serienkiller”. Hihi.

 
 
googlehupf, 17.12.2009 01:25

Na sogar bei opferlosen Verbrechen (Graskonsum ohne Teilnahme am Straßenverkehr) kommt es doch schon vor, dass der Lappen flöten geht (Eignung!). Da ist das doch nur konsequent. Sehr fragwürdig.

 

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