#BDK fordert Gestapo 2.0 und will die#Vorratsdatenspeicherung wieder. Demo vor dem #BPT der #FDP in Köln.#Zensur #Überwachung #Vorrat
Es machte heute morgen die Runde bei Twitter. Twitterer Tobias Huch hatte beim 61. FDP-Bundesparteitag eine Forderung nach Vorratsdatenspeicherung des Bundes deutscher Kriminalbeamter als den Wunsch nach einer GeStaPo 2.0 bezeichnet. Daraufhin zeigte der BDK ihn an. Wir schickten ein Kamerateam zu ihm.
Der BDK ist die schlechteste und am dümmsten geführte Berufsvertretung aller Berufsvertretungen der Polizei- /Kriminalbeamten.
Der BDK fordert regelmäßig Ermittlungsmaßnahmen außerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen. Sei es bei der Verwertung von DNA-Spuren oder der Ingewahrsamnahmen nach Gefahrenabwehrrecht.
Man sollte dann nur nicht so dumm sein und denen mit ihren Provokationen (Spalier und Beleidigungen) auch noch in die Falle gehen. Die wissen doch ganz genau, WANN sie WO provozieren müssen.
Das ist nicht nur eine Anzeige, sondern auch eine Auszeichnung.
Übrigens: Jemanden anzuzeigen wegen so einer Sache, ist doch das typische Verhalten eines Blockwartes.
Der BDK beweint die Überalterung der Kriminalpolizei in NRW, in dem peinlichen Gestapo 2.0 Gestammel. (Der Unterschied zwischen Vergleichen von Forderungen und Verband ist jenseits der semantischen Trennschärfe der Holzhammer Lobbyisten …)
Zumindest für die mentale Vergreisung des BDK legen die Autoren überzeugend Zeugnis ab:
Es wird Zeit, die Spitze des BDK energisch zu verjüngen – oder den Verband komplett in den überfälligen Ruhestand zu schicken: Er schadet Ansehen und Handlungsfähigkeit der Kriminalpolizei …
Hm, da fehlt der FDP aber noch Internweb-Kompetenz. Das muß Stasi 2.0 lauten, nicht GeStaPo 2.0. ;-)
Um Ralf Jörz Kommentar aus dem oben verlinkten Artikel zu zitieren:
„Jeder polizeiliche Grundrechtseingriff geschieht unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, d.h. mildere strafprozessuale Maßnahmen waren erfolglos oder gar unmöglich. Welche geeigneten und milderen Möglichkeiten besitzt denn die Kriminalpolizei in einer modernen digitalen Welt zur Bekämpfung von Cyberkriminalität oder gegen die Verbreitung pornografischer Schriften und Bilder durch das Tatmittel Internet?“
Auch die Stasi der DDR wollte nur das Beste für den Schutz der Bürger, und ist dafür bereit gewesen über die Grenzen die das Recht ihr eigentlich gesetzt hat hinwegzuschreiten.
Aber Herr Jörz hat sicher Recht. Wenn nur die Behandlung aller Bürger als Verdächtige sicher stellen kann das über das Tatmittel Internet die Verbreitung pornographischer Schriften und Bilder verhindert werden kann dann muß zum Schutz unserer Kinder dieses Opfer gebracht werden, oder ?
Hier wirft jemand dem BDK Zensur vor und der Huch soll dafür als Beispiel herhalten?
Schlechte Recherche!
Das ist ein notorischer Stahlhelm-Verband, dieser BDK!
Mag ja sein. Aber wenn ich an Gestapo denke dann fällt mir irgendwie gleich Massenmord ein. Beim BDK nicht. Deswegen gehört diese sinnlose Nazivergleicherei auch gebasht wo man sie sieht.
MM-Niveau, ansonsten soll der Bruder ruhig von einer Geheimen Staatspolizei schwätzen dürfen, wenn ihm danach ist.
Verfassungsfeindliche Organisationen, und etwas anderes ist der BDK aufgrund seiner ständigen Forderungen in meinen Augen nicht, kann man überhaupt nicht beleidigen. Normalerweise müßten Organisationen wie sie sogar verboten werden.
Aber selbiges wird wohl in Deutschland genausowenig stattfinden wie ein Verbot gewisser anderer „Vereine“.
Und dafür, daß der Bürger sich nicht schützen kann, hat dieser Staat ja auch gesorgt!
Der Vergleich solcher Überwachungsmaßnahmen (so sehr diese abzulehnen sind) mit GeStaPo oder StaSi ist geschmacklos. Er verkennt, daß diese weit mehr gemacht haben als „nur“ abgehört, sie haben auch Menschen gefoltert und ermordet.
Dennoch ist eine solche Äußerung zulässig, wenn auch politisch dumm und gibt den BDK-Typen unnötigerweise eine Steilvorlage.
Ja und ?
Auch Bundesdeutsche Polizisten haben schon gefoltert, z.B. im Entführungsfall Jakob von Metzler.
Auch damals hatte die Polizei scheinbar keine geeigneten und milderen Maßnahmen um den Verbleib des Junge zu klären.
Wenn die lückenlose Aufzeichnung aller Kommunikationsdaten nötig ist um die Verbreitung von Pornographie über das Tatmittel Internet zu stoppen, dann ist Folter im Fall eines gerechtfertigten Notstands wohl entschuldbar, oder ?
„Der Bund der Kriminalbeamten (BdK) dagegen hofft, wie sein Vorsitzender Klaus Jansen sagte, dass das Gericht auf einen „entschuldigenden Notstand“ erkennen werde.“
http://www.sueddeutsche.de/panorama/316/319188/text/
Auch Mord sollte kein Problem sein. Fast jedes Polizeigesetz erlaubt die Straffreie Tötung eines Menschen durch die Polizei ( aka „Finaler Rettungsschuß“ ).
Bei der Waffenausbildung der Polizei kommen zudem Schießkinos zur Anwendung, die laut dem us-amerikanischen Experten David Grossmann ursprünglich von der US-Army erfunden wurden um die Tötungshemmung von Soldaten zu senken. ;-)
Bleib auf dem Teppich.
Du machst aus dem einmaligen Fall einer Folterandrohung, die dann auch strafrechtlich verfolgt wurde, eine gängige Praxis, und nennst dann von der Polizei ausgeübte Nothilfe zur Rettung des Lebens eines anderen bedrohten Menschen „Mord“?
Ich weiß nicht, was diese absurden Übertreibungen bewirken sollen. Eine Verharmlosung der wirklichen Praktiken einer Gestapo oder einer Stasi?
Verharmlosen möchte ich eigentlich nicht, im Gegenteil.
Wer garantiert den das der Fall der Folterandrohung ( immerhin die erste Stufe der Folter ) einmalig bleibt ?
Der BDK, der anscheinend viel Sympathie für den damaligen Folterchef hatte, und einen „entschuldbaren Notstand“ sahen ?
Ob die Schergen von Gestapo und Stasi sind sich auch sicher gewesen sind , das der aktuelle Notstand ihr Handeln rechtfertigt ?
„Auch Bundesdeutsche Polizisten haben schon gefoltert, z.B. im Entführungsfall Jakob von Metzler.“
Schade, haben sie nicht, aber hätten sie mal machen sollen, vielleicht wär der Junge dann noch am Leben !!
Und dazu wäre auch mir jedes Mittel recht.
Geschmacklos ist eher die Forderung weiter Polizei- und Justiozkreise, Folter auch in der FRD zuzulassen, siehe u.a. Fall Daschner durch den Frankfurter Polizeipräser. Auch Mord wie der an Benno Ohnesorg blieb in der FRD ungesühnt, gestützt durch weite Politiker- und Justizkreise, was die Gründung der RAF erst ermöglichte- und den Verantwortlichen gerade recht kam!!!!!
Die Permanenz, mit der in der FRD regelmässig Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen ohne richterliche Anordnung- wird bewusst umgangen, da nie geahndet- stattfinden, spricht ebenfalls mindestens die Sprache der STASI. Da die FRD nie entnazifiziert wurde, ist die Gestapoparalelle durchaus gerechtfertigt, denn die Saat ist offenbar aufgegangen.
Polizisten, die anders denken, sind nicht im BDK organisiert, ebenso wie andersdenkende Richter und Staatsanwälte eine eigene Organisation ausserhalb des dt. Richterbundes betreiben und dafür weniger befördert werden.
Wir sind auf dem Weg in den totalitären Unrechtsstaat, auch wenn Schäuble und Schily weg vom Fenster sind.
Wie er der Tobias schafft, selbst wenn er es nicht darauf anlegt, trotzdem in die Presse zu kommen…. unglaublich, aber gut :)
Tobias Huch, ist ja kein Unbekannter was Rechtsstreitigkeiten betrifft ==> da hat der BDK sich scheinbar mit dem Falschen angelegt !
Tja und zum Glück ist der BDK nicht die Polizei sondern eine ultra-konservative Gruppe innerhalb der Kripo!
mentale Vergreisung
Gestapo
Stasi
ultra-konservativ
Generalverdacht
dümmste Berufsvertretung usw.
Mein Gott, müssen die Nerven der FDP – Anhänger blank liegen, wenn sie eine angesehene Berufsvertretung derart zynisch und übertrieben angreifen. Wackeln da etwa schon die 5 % ?