Ruecktritte: CEO vs. OB
dagny t., 30.07.2010
Die Ruecktrittsforderungen gegen den Duisburger Oberbuergermeister Sauerland werden lauter und lauter. Doch, wie die Presse heute berichtet, kann ein Grund nicht zurueckzutreten sein, dass der OB in diesem Falle alle seine Pensionsansprueche verloere. Inclusive derer aus der Zeit als Lehrer zuvor. Um wie viel einfacher hat es da doch die Privatwirtschaft. Anstelle eines existenzvernichtenden Ruecktritts vom Amt wird ein Aufloesevertrag vereinbart. Etwa beim BP-Chef. Eine etwaige strafrechtliche Verantwortung haben in beiden Faellen ohnehin andere Instanzen zu klaeren.
antibuerokratieteam.net





Lösung: Der Rat muss ein Abwahlverfahren einleiten.
Der Rat? Sind wir schon Sowjets? Das ging ja schnell.
Genosse Schlens möge sich mäßigen. Der Rat der Stadt Duisburg heißt nun einmal so: Rat der Stadt Duisburg.
Man kann es garnicht häufig genug betonen: Private Vorsorge ist vernünftig. Auch ein OB sollte für seine Zukunft Eigenverantwortung tragen. Dazu kommt, ein Hochkaräter wie Sauerland fällt schon nicht ins Bodenlose. Wo also ist das Problem?
Ich werde jedenfalls nicht sehr weinen, wenn Herr Sauerland seine Zukunft auch ohne staatliche Pensionsansprüche in die eigene Hand nimmt. Im allerschlimmsten Fall bezieht er eine Zeit lang Arbeitslosengeld mit Maximalkonditionen.
Es gäbe nun wirklich schlimmeres. Ich bin mir sicher, sollte Sauerland zurücktreten, dann steht er schneller wieder auf den Beinen als wir gucken können. Wenn er nicht dämlich ist, dann veröffentlicht er zeitnah ein Buch zur Katastrophe (“so war es wirklich”) und wird mit den Tantiemen Millionär. Überhaupt, es gibt auch ein Leben ohne Politik.
Seine Pensionen als Lehrer sollte so ein Ruecktritt eigentlich nicht tangieren duerfen?
Sehe ich auch so; klingt für mich nach einem Fehler im Beamtengesetz. Aber ich bin weder Jurist noch Beamter. ;)
“Beamtengesetz” – oh man, wo leben wir bloß?
Vielleicht heißt das Ding auch anders, keine Ahnung – jedenfalls lebe ich in Deutschland. Wo Du lebst, weiß ich nicht. :)
Es heißt konkret “Bundesbeamtengesetz” (BBG) und ist wie so viele Gesetze in diesem Land eine einzige Ansammlung von überflüssigem Gequarke
http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/index.html
Ein Link und schon landet man im Spam – So geht das doch nicht :-(
“jedenfalls lebe ich in Deutschland”
Ja, Du passt auch gut hierher.
Ach verdammt, vielleicht ist für Sauerland auch das
“Landesbeantengesetz” (LBG) zu ständig,
oder das “Kommunalbeamtengesetz” (KGB),
oder das “Gesetz über unsere geliebten verbeamteten Führer auf Zeit” (GugvFaZ)
Dieser Föderalismus macht einen ganz wuschig :-)
Warum sollte er nicht wieder Lehrer werden können? Okay, das mag für ihn reizlos sein, aber die Möglichkeit dazu hat er. Das steht jedenfalls in diesen diversen Beamtengesetzen drin.
Der Mann muss nicht bedauert werden.
Ist ja amüsant, was für eine Politiker- und Beamtenfeindschaft hier gepflegt wird :).