Vertragsfreiheit – nein danke. Die Logik der Regulierung
Sascha Tamm, 26.01.2012
Wenn der Staat einmal in die Vertragsfreiheit eingreift, zieht das oft immer weitere Interventionen nach sich. Dies haben natürlich dann alle wohl klingende Begründungen. Ein schönes Beispiel ist die Elektroenergie: In Deutschland werden bestimmte Methoden der Erzeugung von Elektroenergie bevorzugt – durch Subventionen, garantierte Einspeisung in Netze und einiges mehr. Einige andere Energieträger sollen dagegen immer weniger verwendet werden.
Das geschieht natürlich alles zum Wohle von uns allen, es ist auch ethisch, wie ein eigens geschaffener Rat festgelegt hat. Doch dabei entstehen Probleme. So leidet z.B. die Versorgungssicherheit, da die bevorzugten Energieformen einige Nachteile haben. Das führt bei der bestehenden Netzstruktur zu einer Erhöhung des Risikos auf Überlastung, die zu kurzfristigen Abschaltungen führen kann. Diese können wiederum bei bestimmten Unternehmen großen Schaden anrichten. Wenn wir mal annehmen, dass das alles ethisch geboten ist, stellt sich die Frage: Was nun?
Es gäbe verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zu lösen. Die Netzbetreiber könnten sich versichern, die Stromkunden, für die auch kurzfristige Abschaltungen einen großen Schaden anrichten könnten das auch. Kunden und Netzbetreiber könnten sich auf verschiedenste Modelle einigen. Das ist natürlich nicht einfach, die zu zahlenden Summen werden unterschiedlich sein, die Vertragsgestaltung auch. Und schon entsteht im Regulierungsstaat ein neues Problem – die Preise der Netzbetreiber müssen von der Netzagentur genehmigt werden, unter Berücksichtigung der Kosten. Und ob solche Entschädigungen genehmigungsfähig sind, das regelt wieder eine Verordnung. All das ist natürlich selbst wieder eine Folge früher Regulierungen – staatlich garantierter Monopole, übrigens im Sinne der Versorgungssicherheit.
Glücklicherweise gibt es ja in Deutschland Behörden, die die Unternehmen von problematischen Risikoabschätzungen, von Preisverhandlungen oder von Absicherungen entbinden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Abschaltverordnung geschaffen , in der genau geregelt wird, wie viel ein Unternehmen vom Netzbetreiber bekommt, wenn ihm der Strom abgeschaltet wird.
Es ist wirklich ein Glück, dass wir so weise Behörden haben, die genau wissen, wie groß Risiken sind wie viel Kompensation man dafür bekommt. Das sollte noch auf viel mehr Bereiche ausgedehnt werden. Eigentlich wäre doch alles so viel einfacher, wenn eine weise Behörde gleich alle Preise festlegen würde – alle könnten viel besser planen. Noch besser wäre das natürlich auf europäischer Ebene.
Aus gegebenem Anlass und um Missverständnisse zu vermeiden: Dieser Text vertritt in keiner Weise die Position meines Arbeitgebers, der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, sondern ganz allein meine eigene.
antibuerokratieteam.net





In der DDR gab es für solches das “Amt für Preise”. Dieses war in seiner Weisheit so um- und weitsichtig, daß es gelang, frisches Konsumbrot und Magermilch in handelsüblichen Flaschen auch den in ländlichen Haushalten gern und gut gehaltenen Mastschweinen zu verabreichen. Der sozialistische Interventionismus, er lebe hoch, hoch, hoch!
Wie sicher wird wohl unsere Versorgung sein wenn Öl und Kohle kanpp werden.
Wie dem auch sei, der Energiemarkt zeigt fast schon klassische Zeichen von Oligopolen und die großen Konzerne die sich ihren Kuchen aufgeteilt haben wollen sicher nichts davon abgeben.
Der Staat ist da nicht unschuldig, schließlich hat dieser die Fehlgeschlagene und z.T unzureichende Liberalisierung des Marktes zu verantworten.