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Sektion der neoliberalen Weltverschwörung

Ein neuer Präsident – oder eine neue Verfassung?

Aaron Koenig, 17.02.2012

Der Fall Wulff hat offensichtlich gemacht, dass in der politischen Kultur dieses Landes vieles im Argem liegt. Die Bevölkerung hat zu Recht das Vertrauen in eine politische Kaste verloren, die solche bedauernswerten Gestalten wie Christian Wulff hervorbringt. Mit einer Neubesetzung des völlig überflüssigen Amtes des Bundespräsidenten ist es jedoch nicht getan. Auch die Wahl eines Konsenskandidaten, auf denen sich alle Parteifunktionäre einigen können, wäre kontraproduktiv. Was dieses Land braucht, ist eine neue Architektur der Demokratie, in der die Parteien sehr viel weniger wichtig sind als bisher.

Der naheliegenden Forderung, den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen, wird gern damit widersprochen, dass er dann eine stärkere Legitimierung hätte als der Bundeskanzler, der ja nicht vom Volk, sondern von den Parteienvertretern im Parlament gewählt wird. Das ist korrekt, doch daraus darf man nicht etwa folgern, dass der Status Quo erhalten bleiben müsse. Vielmehr ist auch das Amt des Bundeskanzlers neu zu überdenken.

 

Wir brauchen eine neue Verfassung

Das Grundgesetz hat viele Qualitäten, doch auch einige Konstruktionsfehler, die wahrscheinlich der traumatischen Erfahrung seiner Autoren in der gescheiterten Weimarer Republik geschuldet sind. Doch das ist Schnee von gestern. Das Grundgesetz war gedacht als Provisorium für die Zeit bis zur deutschen Wiedervereinigung. Deshalb heisst es ja auch nicht Verfassung, sondern trägt diesen seltsamen Behelfsnamen – so wie die “Ständige Vertretung” der Bundesrepublik nicht “Botschaft” heissen durfte, weil man die DDR nicht als Ausland ansehen wollte.

22 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es höchste Zeit, dass sich die Deutschen eine echte Verfassung geben und darüber in einem Volksentscheid abstimmen, so wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes vorgibt. Dabei finde ich es wichtig, das Prinzip der Gewaltenteilung viel mehr zu betonen, als dies zur Zeit der Fall ist. Exekutive und Legislative sind in Deutschland zu stark miteinander verquickt, was man schon daran sieht, dass fast alle Mitglieder der Bundesregierung (Exekutive) gleichzeitig Mitglieder des Bundestags sind (Legislative).

In den USA ist es sinnvollerweise ausgeschlossen, dass der Präsident und seine Minister gleichzeitig Mitglieder des Kongresses sind, denn dieser hat ja gerade die Funktion, die Regierung zu kontrollieren. Das System der Checks & Balances ist in der amerikanischen Verfassung sehr viel ausgeklügelter als im deutschen Grundgesetz. Überhaupt gibt es viele Elemente der Constitution, die man 1:1 in eine deutsche Verfassung übernehmen könnte – zum Beispiel das uneingeschränkte Recht auf Meinungsfreiheit und die sehr klare Trennung von Bundes- und Bundesstaatenebene.

 

Direktwahl des Bundeskanzlers und der Parlamentarier

Auf das überflüssige Amt des Bundespräsidenten kann man hingegen getrost verzichten. Der Bundeskanzler als “Leitender Angesteller der Republik” (wie es Helmut Schmidt so schön formuliert hat) sollte direkt von den Menschen gewählt werden, die ihn bezahlen, und die Mitglieder des Parlaments ebenso. Schluss mit “guten Listenplätzen”, über die von Parteifunktionären entschieden wird, Schluss mit Überhangs- und Ausgleichsmandaten:  Parlamentarier werden direkt vom Wähler in den Wahlkreisen gewählt und sind ausschließlich diesen verantwortlich – nicht der “Parteiräson” oder “Fraktionsdisziplin”.

Gleichzeitig muss die Macht der Bundesregierung auf die Bereiche beschränkt werden, die wirklich auf die Bundesebene gehören. Außer Außen- und Verteidigungspolitik fällt mir nichts ein, was nicht auf kommunaler oder Länderebene besser aufgehoben wäre. Wie es die Schweiz vorbildlich vormacht, sollten Entscheidungen auf möglichst bürgernaher Ebene getroffen werden. Gravierende Entscheidungen sind nur mit einem obligatorischen Volksentscheid möglich, bei allen anderen vom Parlament erlassenen Gesetzen kann das Volk per Initiative einschreiten und das Gesetz mit entsprechender Mehrheit ändern oder aufheben.

Die Regierung ist eben nicht “der Gesetzgeber” sondern muss sich als rein ausführendes Organ begreifen – und als effizienter Dienstleister für die Bürger, die gewissermaßen die Aktionäre des Unternehmens sind, für das die “leitenden Angestellten” arbeiten. Nutzen wir den Überdruss, der im Volk durch den unsäglichen Bundespräsidenten Wulff noch einmal richtig hochgekocht ist, um unser politisches System von Altlasten zu befreien und auf eine gesunde, wirklich demokratische Basis zu stellen!



5 Kommentare zu “Ein neuer Präsident – oder eine neue Verfassung?”

  1. Rayson

    Wir brauchen eine neue Verfassung ungefähr so dringend wie die FDP ein neues Programm.

  2. Jaquento

    Also sehr dringend.

  3. Turing

    Das Amt des Bundespräsidenten ist mitnichten überflüssig. Wer das auch immer behauptet, scheint von Politik und Macht keine Ahnung. Der Bundespräsident ist mitnichten nur ein Grüßaugust.

    Ich halte fest: Die BRD ist ein föderaler Staat und zuerst waren die Bundesländer da und dann der Bund. Der Bundespräsident ist von der Bundesversammlung gewählt, einem Gremium, das sich aus Bundes- und Landespolitik konstituiert. Der Bundespräsident ist dadurch schon heute über dem Bundeskanzler angesiedelt, was die politische Legitimation. Nur eine Direktwahl könnte das noch steigern.

    Nicht das politische System ist problematisch, sondern die politische Kultur, samt der Presselandschaft. Unsere Presselandschaft sorgt dafür, dass Politiker nur noch Phrasendreschen, weil die Angst haben, dass man ihnen einen Strick draus zieht, wenn sie mal zu deutlich reden. Eine politische Kultur, die “soziale Gerechtigkeit” und Konsens überbetont, Vernunft und Verstand aber gar nicht berücksicht, führt zu schlechten Entscheidungen. Beispiel gibt’s genügend, ich will nur mal Merkels Atomsausstieg benennen. Sie hatte einen “Ethikrat” zusammengerufen, in der der Proporz stimmte und der Sachverstand fehlte. Es gab Vertreter beider(!) Kirchen, Gewerkschaftsleute, der Parteienproporz stimmte auch. Es war ein Kabinett des Grauens, das letztendlich die falsche Entscheidung getroffen hat, wie ich finde.

    Was ihr über die Gewaltenteilung geschrieben habt, finde ich auch richtig: Wir haben zu wenig Gewaltenteilung im Sinne Montesquieus, also Trennung von Legislative und Exekutive. Viele Menschen wissen schon gar nicht mehr um den Unterschied. Einzig Rösler ist kein Mitglied des Bundestages.

  4. Sich.-Ing.J.Hensel

    Aufgrund des Artikel 146 GG gab es noch nie eine Verfassung. Es wäre dann die Erste und nicht eine Neue.

  5. georgi

    Das mit dem von Euch favorisierten Mehrheitswahlrecht würde ich mir noch einmal gut überlegen. Da würde sich ja keine Piratenpartei oder überhaupt keine neue politische Kraft mehr etablieren können. Dann müßten die 7%, die die Piratenpartei wählen würden, unter SPD und CDU das kleinere Übel wählen, und der Wählerwille käme so erst recht unter die Räder. Verhältniswahlrecht ist gerechter.

    Und mit dem Föderalismus sollte man es auch nicht übertreiben. Das sowieso schon zu komplizierte Rechtsunwesen muß nicht auch noch in 16facher Ausfertigung bestehen.

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