Die Julis und das Waffenrecht, oder: die hohe Kunst des Debattenmanagements. Eindrücke vom 51. Bundeskongress der Jungen Liberalen in Würzburg.
Dieses Wochenende war es so weit: Als frisches Mitglied der Jungen Liberalen habe ich mich besonders auf den Bundeskongress in Würzburg gefreut. Schließlich können sich knapp 300 junge Teilnehmer nicht irren, die eines Tages den Liberalismus in Deutschland mitgestalten werden. Zeitgleich fand nur 160 km entfernt das Regionaltreffen der European Students for Liberty statt, welches ebenfalls mit der beeindruckenden Zahl von 250 Teilnehmern viel Aufmerksamkeit auf sich zog. Das Leitthema des Kongresses der JuLis war die Sicherheitspolitik; ein Drahtseilakt zwischen Sicherheit und Freiheit, der Realpolitik und dem gelebten Liberalismus. Bei einem Thema war die Debatte besonders lebendig. Es ging um das Waffenrecht.
Der Antrag das Waffenrecht zu liberalisieren kam aus Nordrhein-Westfalen, denn seit dem Landeskongress im September 2015 in Bochum gehört eine neue Waffenrechtsdoktrin zum programmatischen Repertoire der Jungen Liberalen NRW. Der Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe und der Vorsitzende des Kreisverbands Dortmund, Max Zombek, haben etwas geschafft, wovon viele Mitglieder der Jungen Liberalen seit Jahren träumen. Die Zweckbindung für den Besitz einer Schusswaffe unter Beibehaltung der bestehenden Eignungsprüfungen aufzuheben und dessen Erwerb für jedermann statt nur für Jäger und Sportschützen zu erlauben, war eine Herkulesaufgabe. Denn gerade diese Forderung ist die selbstloseste, die eine politische Bewegung stellen kann. Es sollte weitläufig bekannt sein, dass ein liberales Waffenrecht außerhalb der Schützenvereine und einiger weniger Berufsstände kaum Anhänger hat. Es herrschen Ängste und Vorurteile. Umso deutlicher ist die Verlockung seitens konservativer Parteien, Lobbypolitik für diese ohnehin schon marginale Wählergruppe zu betreiben.
Doch die Aufhebung der Zweckbindung wäre ein Schlag ausgerechnet und vor allem gegen die Interessen der Schützenvereine. Deren Mitglieder, die nicht explizit an der Fortführung von Traditionen und Bräuchen interessiert sind, generieren sich zu einem großen Teil aus Menschen, die lediglich den Wunsch hegen, Schusswaffen zu besitzen. Ist zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Schützenverein für den Erwerb von Schusswaffen nicht erforderlich, ist sinkendes Interesse an diesen Vereinen vorprogrammiert. Nur überzeugte Liberale und keine nach Wählerstimmen gierenden Pragmatiker oder konservative Ideologen wären bereit, so eine Forderung zu stellen.
Mit dieser neuen offiziellen Position des größten Landesverbandes der JuLis im Rücken präsentierte Max Zombek den Antrag auf dem Bundeskongress, um die Forderung nach mehr Liberalismus im Waffenrecht auch auf der Bundesebene umzusetzen. Das Waffenrecht ist seit eh und je ein Reizthema, das nicht nur die JuLis und die FDP spaltet. Jeder glaubt, eine fundierte Meinung zu diesem Thema zu besitzen, welche verteidigungswürdig wäre. Die Fakten jedoch sind weitestgehend unbekannt. Und so hörte man besonders von den Gegnern des Antrags inhaltslose, jedoch emotional aufgeladene Talking Points, wie „amerikanische Verhältnisse“, „Amoklauf“ und Ähnliches. Der Vorteil an dieser Liberalisierung liegt jedoch auf der Hand. Auf die nach Sicherheit strebenden Menschen, welche weiterhin alle bestehenden Eignungsprüfungen bestehen müssen, fallen enorme Kosten an, welche nun wegfallen würden. Das wäre ein Segen für Geringverdiener im Sinne der Chancengerechtigkeit. Keine Auswirkungen hätte es jedoch auf die Kriminellen, die sich für die Ausübung ihrer Straftaten auch illegal Schusswaffen besorgen.
Der Widerstand gegen den Antrag war erwartungsgemäß groß. Doch nicht Argumente sollten den Ausgang der Debatte entscheiden, sondern der geschickte Einsatz der Geschäftsordnung. Als die Rednerliste auf Antrag geschlossen wurde, warteten bereits vierundzwanzig Redner auf ihren Einsatz. Sogar das prominente FDP Mitglied, Tobias Huch, mischte sich in die Diskussion ein und berichtete über die Unfähigkeit der deutschen Polizei für seine Sicherheit zu sorgen. Dieses große Interesse an der Thematik drohte den Zeitrahmen der gesamten Veranstaltung zu sprengen. So wurde die Redezeit bereits frühzeitig auf zwei Minuten gesenkt, was einen Nachteil für den klassisch-liberalen Flügel darstellte. Denn um schnell in den Raum geworfene populistische Slogans oder gar Unwahrheiten zu entkräften, bedarf es Zeit. Später wurde die Senkung der Redezeit seitens der Gegner des Antrags sogar auf eine Minute gefordert. Zu diesem Zeitpunkt war eine inhaltliche Auseinandersetzung aufgrund der kurzen Redezeit nicht mehr möglich. Es wurde mehrmals das Stimmungsbild eingeholt. Dabei sollten die Delegierten zeigen, ob sie eine bereits feststehende Position teilten oder noch unentschlossen seien. Das Ziel dabei war klar. Die Debatte sollte einfach beendet werden. Und das gelang tatsächlich. Es kam zur Abstimmung per Handzeichen, welche derart knapp war, dass eine Zählung zu unsicher wurde. Schnell wurde von der Versammlungsleitung eine geheime Wahl einberufen.
Dies sollte der Todesstoß sein, den man den Befürwortern der Liberalisierung versetzt hatte. Denn die Delegierten aus dem Landesverband NRW waren nun mutmaßlich aufgrund der geheimen Wahl in der Lage nach ihrer eigenen Präferenz und nicht nach der im Landesverband Nordrhein-Westfalen geltenden Beschlusslage abzustimmen. Der Ausgang hätte nicht knapper sein können. Die Gegner des Antrags gewannen mit nur acht Stimmen Vorsprung. Hätten also nur fünf Delegierte eine andere Entscheidung getroffen, hätten wir heute einen Paradigmenwechsel in Bezug auf Waffenrecht bei den Jungen Liberalen erlebt. Die Signalwirkung für die sich zur Zeit im Aufwind befindende FDP, die alleine wegen der mangelnden Konkurrenz unter Garantie bei der nächsten Wahl in den Bundestag einziehen wird, wäre groß.
Doch dieser Fall macht auch Mut. Denn frühere Disskussionen rund um das Waffenrecht zeigen, dass das Interesse an einer Liberalisierung bei den Jungen Liberalen spürbar wächst. Die Beschlusslage im mit Abstand größten Landesverband bleibt bestehen. Und da die Bundeskongresse halbjährig stattfinden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Reste der rückständigen restriktiven Positionen endgültig in einer Mehrheit aus mutigen liberalen jungen Menschen auflösen wie der Zucker im Tee.
*Delegiertenstarschnitt by Igor Ryvkin (Verbraucherhinweis: Bitte drucken Sie die Seite unbedingt aus, bevor sie die Bilder ausschneiden!)
Sehr geehrte LIBERALEN,
nachfolgend sende ich Ihnen Überlegungen zu einer aktuellen Problematik (Stand: 3. August 2016 ).
Mit freundlichen Grüßem
Gregor Wensing
—————————————–
Angela Merkel versprach „alles Menschenmögliche“ zu unternehmen, um weitere terroristische Anschläge zu verhindern und auch Horst Seehofer hat sich positioniert: Bayern werde sich mit aller Härte und mit aller Entschlossenheit dem Terror entgegenstellen und „alles Menschenmögliche tun“, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Alles, was notwendig sei, werde finanziert und es sei erst einmal wichtig, „alles zu denken“.
Dann sollten wir tatsächlich auch einmal in alle Richtungen denken.
DIE WELT hat am 15.07.16 einen interessanten Artikel veröffentlicht (http://www.welt.de/politik/ausland/article157076941/Wenn-jedes-Auto-eine-potenzielle-Waffe-ist.html), in dem es u.a. heißt: „Stoppen kann man diese Attentate folglich nur auf zweierlei Weise: Am besten ist es, die Terroristen durch geheimdienstliche Informationen schon im Vorfeld zu identifizieren und dingfest zu machen. Misslingt dies, dann können auch die Attentäter in Israel nur – wie in Nizza – durch den Einsatz von Schusswaffen gestoppt werden.
Sehr oft sind das aber nicht Polizisten im Dienst, sondern bewaffnete Zivilisten oder Soldaten auf Urlaub, die sich zufällig vor Ort befinden. Das ist der Grund, weshalb man in Israel viel leichter einen Waffenschein bekommt und man in den Straßen, Caféhäusern oder Kinos viel öfter bewaffnete Beamte oder Zivilisten sieht als in Europa. In Israel ist es heute sehr unwahrscheinlich, dass ein Terrorist mehr als zwei Kilometer in seinem Todesfahrzeug zurücklegen kann – ohne vorher von jemandem mit einer Schusswaffe gestoppt zu werden.“
Jim Wagner (http://www.jimwagnerrealitybased.com/), us-amerikanischer Polizeibeamter, SWAT-Mitglied und Personenschützer legt sich ebenfalls fest: „Täter suchen stets Opfer – keine Gegner!“
Es gibt in Deutschland 1,4 Millionen legale Besitzer von Schusswaffen (lt. NWR, zitiert nach FOCUS 28.12.2012). Wenn man nun (willkürlich festgelegt!) 400.000 Altbesitzer abzieht, bleiben noch immer 1 Million Menschen übrig, die besser als die allermeisten Polizeibeamten mit der Schusswaffe umgehen können! Zudem handelt es sich dabei um einen Personenkreis, der in Kriminalstatistiken traditionell unterrepräsentiert ist und der zudem mehr überwacht wird als alle anderen Bevölkerungsgruppen (übrigens beides einschließlich von Angehörigen der Sicherheitsorgane!).
Diesen Bürgern unseres Landes das Führen von Schusswaffen zu erlauben, würde die Sicherheitslage auf jeden Fall verbessern: In der Situation der akuten Bedrohung helfen nämlich
– Weder das Grundgesetz,
– Noch das Strafgesetz,
– Noch das Nationale Waffenregister,
– Noch das SEK,
– Noch das Mitleid der Umstehenden,
– Noch die beweismittelsichernde Polizei,
– Noch die anklageerhebende Staatsanwaltschaft,
– Noch der verurteilende Richter,
– Noch der Nachruf in der Presse,
– Noch der Film auf Youtube,
– Noch der Appell an den/die Angreifer: „Sei(d) doch vernünftig“.
In einer solchen Situation hilft nur die eigene Wehrhaftigkeit (siehe oben: Israel bzw. Jim Wagner).
Dazu bedarf es nicht einmal einer Gesetzesänderung sondern nur der Verordnung, jedem/r Bürger/in aus dem angesprochenen Personenkreis auf Antrag einen Waffenschein auszustellen. Damit wird im Grunde genommen nur die Situation hergestellt, wie sie bei der Jagdausübung bereits üblich ist: Bei der Jagd sowie auf dem Weg dorthin und zurück dürfen Zivilpersonen Schusswaffen führen. Hat man je von einem Missbrauch gehört oder gelesen?
Nun wird mit Sicherheit Protest laut aus den Kreisen, die jahrzehntelang wider besseres Wissen (und mangels echter Lösungen) die Reglementierung legaler Waffenbesitzer als Mittel zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität und des Terrorismus kultiviert haben (siehe hierzu auch die EU-Waffengesetzinitiative) und/oder die das Recht auf freie Selbstentfaltung eines Gewalttäters höher schätzen als das seiner Opfer auf Unversehrtheit und/oder die schlichtwegs ihr Privileg auf Waffenführen nicht mit dem Bürger teilen wollen.
Die (eher vorgeschobene) Sorge, dass die gesamte Bevölkerung nach einer solchen Gesetzesänderung bewaffnet herumläuft und bei Kleinigkeiten wie z.B. Parkplatzstreitigkeiten zur Waffe greift oder aber dass bewaffnete Bürger in Konfliktlagen (Überfall, Amoklage) unkontrolliert schießen, ist – wie Israel und auch der defensive Waffengebrauch in den USA durch lizenzierte Waffenträger hinlänglich belegen – nicht berechtigt. Es hat sich gezeigt, dass lediglich ein kleiner Teil der Personen, die einen Waffenschein nach dem genannten Kriterien erhalten können, diesen auch tatsächlich beantragt (in der Tschechischen Republik 3%, in den USA 10%).
Zudem werden waffentragende Bürger auch alles daran geben, ihre Schusswaffen nicht zu verlieren, da ihnen – anders als beim Verlust einer Dienstwaffe durch einen Polizeibeamten – sofort und unmittelbar die Aberkennung ihrer Zuverlässigkeit droht.
Um es klar und eindeutig zu machen:
(1) Die Erlaubnis des Waffenführens durch legale Waffenbesitzer (Sportschützen, Jäger, Sammler) stellt keinen Angriff auf das „Gewaltmonopol des Staates“ dar, denn es geht hier nicht um Straftatenverfolgung oder –ahndung, sondern lediglich um die Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Rechtes auf Notwehr und Nothilfe. Insofern ergänzt privater Waffenbesitz das staatliche Gewaltmonopol subsidiär im Vorfeld und in der Fläche.
(2) Es wird damit weder eine „Hilfs-“ oder „Wachpolizei“ mit hoheitlichen Aufgaben noch eine „Bürgerwehr“ mit gezieltem Aufgabenbereich etabliert.
(3) Es handelt sich auch nicht um Lynchjustiz, da es nur um die Gefahrenbeseitigung in ihrer akuten Situation und nicht um Racheakte geht. Private Waffen werden somit nicht repressiv (strafvergeltend), sondern ausschließlich präventiv (straftatvermeidend) eingesetzt.
Mit dem deutschen Waffengesetz wurde jahrzehntelang konsequent vorgebaut, dass jemand das Recht auf Notwehr und Nothilfe wahrnehmen kann. Darum darf auch in Deutschland niemand in einer existenzgefährdenden Bedrohungssituation auf die Hilfestellung z.B. durch eine/n Sportschützen/in (oder Jäger/in oder Waffensammler/in) hoffen, selbst wenn diese/r momentan am richtigen Ort sein sollte. Dieser gesetzlich verankerte fürsorgliche Schutz für Rechtsbrecher stellt schon eine bemerkenswerte Errungenschaft der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft dar, in dessen Folge viele friedliche Bürger ihr Leben lassen mussten (lt. WEISSER RING sterben jährlich durchschnittlich 450 Menschen durch Verbrecherhand; man stelle sich vor, nur 1/3 davon hätten sich zu Wehr setzen können oder eine/n Beschützer/in gefunden …).
Werden terroristische Gewalttaten durch die Erlaubnis für legale Waffenbesitzer, ihre Schusswaffen führen zu dürfen, vollkommen verhindert?
Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht.
Aber es besteht die große Chance (siehe z.B. die Bluttat des Angreifers mit der Axt im Regionalzug nach Würzburg), den Amoklauf zu stoppen und so größeren Schaden zu verhindern. Wobei „Schaden“ die Umschreibung ist für Todesopfer und (schwer-)verletzte Bürger! Man sollte bedenken, dass in den USA und in Israel viele Amokläufe durch bewaffnete Bürger im Frühstadium beendet werden konnten und dass die letzten Bluttaten in den USA in „waffenfreien Zonen“ (wie die Bundesrepublik Deutschland eine ist …) stattgefunden haben! So forderte Ende 2015 der Jerusalemer Bürgermeister Nir Barkat, welcher regelmäßig zum Selbstschutz eine Schusswaffe trägt, andere Israelis auf, sich ebenfalls zu bewaffnen, da man damit einen Beitrag für mehr Sicherheit in der Stadt leiste (http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/naher-osten-und-afrika/mit-dem-sturmgewehr-auf-den-gemuesemarkt/story/10053669).
Werden andere Gewalttaten durch die Erlaubnis für legale Waffenbesitzer, ihre Schusswaffen führen zu dürfen, verhindert?
Mit großer Wahrscheinlichkeit schon.
Zur Zeit ist es in Deutschland ziemlich risikolos, einen gewaltsamen Übergriff auf Mitmenschen zu verüben. Es ist daher zu erwarten, dass einige (viele?) Gewalttäter verunsichert werden, da sie mit der Erlaubnis des Waffenführens durch legale Waffenbesitzer das Risiko nicht mehr abschätzen können, einem wehrhaften Opfer zu begegnen. Ein gestiegenes Risiko für das eigene Wohlergehen wirkt nämlich in vielen Fällen deeskalierend. Der Schutzwert der hochgelobten Überwachungskameras ist dagegen zu vernachlässigen.
Wie groß ist das Risiko, wenn legale Waffenbesitzer Schusswaffen führen dürfen?
Eine Statistik gibt schon jetzt die Auskunft (http://german-rifle-association.de/wie-oft-missbrauchen-legale-waffenbesitzer-ihre-waffen/: ), dass dieses Risiko „statistisch fast bei Null Prozent“ liegt. Ähnliche Erfahrungen konnte man – s.o. – in Bezug auf die Jagdausübung bzw. in allen Ländern sammeln, die solche Statistiken führen.
Können Rechtsbrecher so legal an Schusswaffen kommen?
Kaum. Die derzeitige Überwachungspraxis ist derart engmaschig, dass kritischen Personen der legale Zugang zu Waffen nicht möglich sein wird. Und wenn doch? Im Nachwort eines Buches von ca. 1975/76 stellte der Autor H.-J. Stammel schon damals klar: „Lieber soll ein Verbrecher Waffen tragen dürfen, als daß neunundneunzig Gerechte wehrlos sein müssen.“
Wollte man in Deutschland nicht „alles Menschenmögliche tun“, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten sowie „alles denken“?
Mit der Erlaubnis des Waffenführens durch Sportschützen, Jäger und Sammler liegt ein erfolgversprechender Ansatz vor, der zudem ohne nennenswerten Finanzaufwand umzusetzen ist – und neben der verbesserten Sicherheitslage den positiven Effekt nach sich zieht, dass der legale Waffenbesitzer nicht länger als Sündenbock für eine verfehlte Sicherheitspolitik herhalten muss, sondern sich als Teil der Lösung eines drängenden Problems verstehen darf: Also ein Mittel gegen die immer mehr um sich greifende „Staatsverdrossenheit“, die man mit Parolen wie „Wir schaffen das!“ nicht wegreden kann.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat vor dem Hintergrund der angespannten Lage in Deutschland weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bürger angekündigt. Er prüfe nun, was noch erforderlich sei und werde „bald Vorschläge dazu machen“. Eine erste und ebenso einfache wie effektive Maßnahme wäre es, dem Bürger den gesetzlich erlaubten Selbstschutz auch zu ermöglichen.
Der Todesopfer unter der friedlichen Bevölkerung gibt es mittlerweile nämlich genug …
1. August 2016
Gregor Wensing
„…Interesse der Liberalen an einer Liberalisierung des Waffenrechts spürbar wächst…“
Und
„…ist die Verlockung seitens konservativer Parteien, Lobbypolitik für diese ohnehin schon marginale Wählergruppe zu betreiben…“
Nun, dann sollten sich die Liberalen damit beeilen eindeutig Stellung zu beziehen, damit sie den (allzu-) konservativen nicht das Feld überlassen in deren Folge sie später (wie auch alle anderen die mit den allzu konservativen nichts am Hut haben) in die Röhre gucken. Es gibt genügend registrierte Waffenbesitzer die die übertriebene staatliche Gängelei, die angeblich wegen der Bekämpfung der „RAF“ seit Anfang der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts erforderlich war, satt haben.
Die viel zitierte Innere Sicherheit, was auch immer der jeweilige darunter versteht, ist sicherlich ein hohes Gut, genauso wie die Einschränkung der Rechte anderer, die angeblich die ins Felde geführte Sicherheit gefährden. Beides unter einen Hut zu bekommen ist überhaupt keine Kunst, man muß es nur wollen und nicht dem ideologischen Standpunkt opfern. Die Verbrechensstatistiken und die Verlautbarungen von Waffenrechtexperten zeigen eindeutig das registrierte, d. h. legale Waffenbesitzer nicht das Sicherheitsproblem in unserem Land darstellen. Es sind auch nicht nur Jäger und Sportschützen die Waffen „haben wollen“. Außer diesen beiden großen Gruppen führt das Waffengesetz noch die Gruppe der Sammler ins Feld, die von der Öffentlichkeit weniger, wenn überhaupt, wahrgenommen wird. Verständlich, wenn man hinter die Kulissen schaut und objektiv wahrnimmt womit sich die Sammler beschäftigen. Ernsthafte Sammler und nur diese akzeptiert das Waffengesetz, sind Leute, die sich mit Geschichte und kulturhistorischen Gegenständen beschäftigen und die vielfach mit staatlichen Museen zusammenarbeiten. Leute dieses Schlages begehen mit ihren Schätzen keine Gewalttaten, wobei ich im Übrigen meine, dass die auch den anderen Gruppierungen der Waffenbesitzer angedichteten „amerikanischen Verhältnisse“ oberflächlichen Betrachtungen billiger „Italio-Western“ und neumodischen Gewaltkrimis in denen es ununterbrochen rumst und kracht entsprungen sind.
Wenn Sie sich also für eine objektive Betrachtung des Waffenrechts entscheiden und das Ergebnis Ihrer Überlegungen öffentlich machen, werden es sicherlich die legalen und derzeit vom Waffenrecht, wie auch den anderen „Regierungsparteien“ in unserem Lande zu Unrecht unterdrückten Waffenbesitzer positiv zur Kenntnis nehmen. Nur eindeutig sollte Ihre Stellungnahme schon ausfallen und nicht, wie schon geschehen, sich wegen des „heißen Eisen“ herumdrücken und sich verleugnen lassen.
Zum Schluß möchte ich ein Wort des großen Humoristen und Satirikers Werner Finck erwähnen, das mir in der vorliegenden Debatte brandaktuell erscheint. Werner Finck der in der Nazidiktatur mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte hat nach dem Krieg in der noch jungen Bundesrepublik festgestellt, das „jetzt der Bürger bemißtraut wird, die Bürger also von der Obrigkeit und das wäre kein gesundes Mißtrauen mehr, sondern ein bereits sehr ungesundes. Er stellte weiter fest, dass, wenn der Staat das Individuum mißtrauisch betrachtet, ob es ihm im kriminellen Sinn nicht gefährlich werden kann, dann sollte das Individuum sich einmal den Staat ansehen, ob der nicht Neigungen zum Verbrecherischen hat.
Werner Finck war im übrigen mit dem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss befreundet.