Vorsicht: Einschneidendes Bloggerurteil
Eigenzitat aus der Gummersbacher Tagung:
Ein Weblog ist die zeitgenössische Form des Flugblatts, sagt Udo Vetter. Mit denen hat bekanntlich seinerzeit das Zeitungswesen begonnen. Dank der Erfindung des Buchdrucks des Herrn Gutenbergs. Einblattdrucke eroberten die Welt und sorgten mit polemischen, subjektiv gefärbten aber authentischen Texten für helle Aufregung bei Fürsten und Geistlichkeit. Denn mit den Flugblättern wurde die durch Handschreiber beherrschte Deutungshoheit der Obrigkeit (kirchlich und weltlich) geknackt.
Und so wie damals die Obrigkeit Jagd auf Flugblattschreiber machte, tun dies heute Unternehmen und die Gerichte auf Blogger. Wie Herr Vetter in Gummerspach erläuterte, klagt derjenige, der erfolgreich gegen Blogger klagen will, am besten in Hamburg.
In der Tat: Dort wurde letzten Freitag ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen hat, auch für das antibuerokratieteam: Alle Kommentare in Blogs müssen vor Veröffentlichung kontrolliert werden!
Die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg hat Stefan Niggemeier verurteilt, weil in seinem Blog ein Kommentator zu nachtschlafener Stunde ein Unternehmen verunglimpft hatte. Herr Niggemeier hat den Beitrag erst morgens um 11 gelöscht, zu spät befanden die Richter.
Mit anderen Worten, lieber jo@chim, vergiss nicht die Kommentarfunktion auszuschalten, bevor du zu Bett gehst!








