Häufig müssen sich unsere Gerichte mit “drögem Zeug” beschäftigen, das sich nur in kleinen Nuancen unterscheidet. Oftmals sind die verhandelten Fälle aber auch besser als jede Fiktion. Mit folgendem Tatbestand durften sich nun die schweizer Gerichte beschäftigen:
Gemäss den im angefochtenen Urteil aufgeführten Aussagen der Beschwerdegegnerin habe diese insbesondere am Schluss der Beziehung nur noch wegen den vom Beschwerdeführer erzählten Götter- und Dämonengeschichten mit ihm geschlafen, da er sie massiv unter Druck gesetzt habe. Bei diesen Geschichten sei es darum gegangen, dass sie Käfer in sich hätte, die irgendwelche Dämonen geschickt hätten, und dass sie wegen diesen Käfern zugrunde gehen würde, und nur die Spermien des Angeklagten sie retten könnten. Wenn sie nicht mit ihm schliefe, würden die Käfer sie vergiften sowie innerlich auffressen, und sie würde dadurch sterben. Der Beschwerdeführer habe ihr auch erzählt, nachdem er ihren Nacken wegen Schmerzen mit seinen angeblich heilenden Händen massiert hätte, dass sie mit ihm schlafen müsse, da sie sonst vergiftet würde. Schliesslich habe er ihr auch angegeben, er habe starke Schmerzen, da Gott über ihn gekommen sei, und dieser verlange nun, dass sie mit ihm schlafe. Der Beschwerdeführer habe auch erwähnt, dass der Gott Chrono ihm gesagt habe, er müsse sie umbringen. In diesem Zusammenhang habe er ihr einen Dolch auf die Brust gesetzt und gemeint, Gott Chrono verlange dies.