Am Dienstag hat das OLG Köln entschieden, dass das Internetportal Spickmich.de weiter online bleiben darf. Auf Spickmich können Schüler anonym ihre Lehrer in unterschiedlichen Kategorien mit Schulnoten bewerten, insbesondere über die fachliche Kompetenz und die Qualität des Unterrichts soll ein Urteil gefällt werden. Dagegen geklagt hatte eine Gymnasiallehrerin, die auf Spickmich “nicht ganz so gut” weggekommen war und die eine Löschung ihrer Daten gefordert hatte. Im Kern hatte das Gericht nun zu entscheiden, ob es sich bei der Benotung um Schmähkritik handelt, oder ob die Wertungen der Schüler als Meinungen durch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit abgedeckt sind.
Letztendlich sah das Gericht alle Wertungskategorien, in denen die Schüler ihre Lehrer benoten können, als von Art. 5 I GG gedeckt an und hat deshalb die Berufung der Lehrerin zurückgewiesen (die Pädagogin war bereits in der ersten Instanz unterlegen, hatte aber Berufung eingelegt). Die einzige wirklich problematische Kategorie, in der die Schüler über das Aussehen des Lehrers urteilen konnten, hatte Spickmich (schlauerweise) schon vor Prozessbeginn zurückgezogen.
Auch wenn die anonyme Form der Bewertung sicherlich ihre Probleme hat, eine durchaus begrüßenswerte Entscheidung, die das OLG Köln hier getroffen hat, denn gerade Lehrern mangelt es im Normalfall an jeder Form von Selbstreflexion, da sie, etwas überhöht formuliert, ab dem Tag ihrer Verbeamtung im Klassenzimmer eigentlich machen können, wozu sie auch immer Lust haben. Eine echte Kontrolle der Qualität des Unterrichts findet jedenfalls nicht statt.